Die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid,
stellt wohl das größte Skandalon unserer wohlständigen Gesellschaft dar. (Raoul Schrott)
Meine Meinung:
Die von der Quadriga der Familienzerstörung systematisch herbeigeführte Kindeswohlgefährdung unterscheidet sich durch die radikal-islamischer Terroristen einzig in der Lautstärke der Detonation.
Themen:
XLII. Weiße Federn (Feuilleton) - 2020/2021 hier anklicken
XLI. Alles Schweine - auch Vati - Juni 2020 hier anklicken
XL. Das letzte Tabu - 17.Januar 2019 hier anklicken
XXXIX. Rechte und das gute Gefühl - Oktober 2018 hier anklicken
WHO listet PAS - 16.August 2018 hier anklicken
XXXVIII. Seelenmord - 02.Mai 2018 hier anklicken
XXXVII. Wat haste jemacht... 06.März 2018 hier anklicken
XXXVI. Boshaftes - ab Februar 2018 hier anklicken
XXXV. Kapitulation ?? - 17.Januar 2018 hier anklicken
XXXIV. Fuck you Papa - 30.November 2017 hier anklicken
XXXIII. Ich - Vater - Gegenstand der Verzückung - 23.Juli 2017 hier anklicken
XXXII. Wohin läufst du,Väterwiderstand? - 20.06.2017 hier anklicken
XXXI. Die Fluffer Connection - Anbläser des Kindesmissbrauchs - 30.05.2017 hier anklicken
XXX. Ich war noch niemals in Hamburg - 11.05.2017 hier anklicken
XXIX. Abbitte - 09.05.2017 hier anklicken
XXVIII . Ich hatte einen Traum... - 26.04.2017 hier anklicken
XXVII. Forward into the Past - Aprilschmerz hier anklicken
XXVI. (K)ein Paukenschlag - 26.02.2017 hier anklicken
XXV. Genesungsausschluss - 15.Januar 2017 hier anklicken
XXIV. Lebe deinen Zorn - 20.Dezember 2016 hier anklicken
XXIII. Triumph des Willens - Der Tanz der Roben - 28.November 2016 hier anklicken
XXII. Bitterweihnacht ´16 - 15.November 2016 hier anklicken
XXI. Mein Zorn - Beitrag erstellt 2016 hier anklicken
XX. Lilith - Der ewige K(r)ampf? - 26.Oktober 2016 hier anklicken
XIX. ACAC - All chalk circle mothers are child abusers - 30.Juni 2016 (nach unten scrollen)
XVIII. M S R A - 06.März 2016 (zum Beitrag nach unten scrollen)
XVII. Die Schande bleibt - 20.Februar 2016 zum Artikel hier klicken
XVI. Der populärste Irrtum im deutschen Familienrecht - 05.12.2015 (nach unten scrollen)
XV. Wer seines Kindes Wohl will, muss den Mutterkult überwinden. - 16.10.2015
XIV. PAS - und ich habe geirrt - 09.10.2015
XIII. Vom gesunden Menschenverstand im deutschen Familienrecht - 04.10.2015
XII. An deutschen Familiengerichten gibt es keine Klinikclowns - 16.08.2015
XI. Sorgerechtentzug ausgeschlossen - 27.Juli 2015
X. Zwischen Notruf und Widerstand und der Verheißung des süßen Nichtstuns 23.06.15
IX. 1 BvR 3326/14 Eine kleine Entscheidung von Rabulistikern - ein großer Rückschritt für Väter
VIII. ...nicht alle schaffen es - zum Elter(Mutter-)tag - 09.05.2015
VII. Durchs Jammertal der staatlich organisierten Kinderschänder - 29.04.2015
VI. Werde ich ein Kinderschänder? Gedanken über die "Chance einer kleinen Auszeit"25.02.15
V. Plauderei am Kamin - 01.02.2015
IV. Die Anwaltsauskunft - Diskussionsbeitrag 1/15
III. flockenlos-sorg(e)los-vaterlos "lose" Gedanken zum Jahresende 2014
II. Outing zum 25.Jahrestag des Mauerfalls
I. Postings im Archiv des Elternforum des VAFK
Zwischen Wiege und Bahre liegen heute meist 70 bis 80 Jahre.
Vom ersten Klaps nach der Geburt bis hin zur finalen Pflege
ist Frauenpower stets dabei und wäre keine Plage
fehlten Hass,Gewalt und Gender dieser segensreichen Kraft.
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zu XIX.
A C A C
All chalk circle mothers are child abusers
Alle Kreidekreismütter sind Kinderschänder
Kinderschänder, so die weit verbreitete volkstümliche Auffassung, haben in den wenig illustren Gemeinschaften staatlicher Verwahranstalten für Straftäter einen schweren Stand.
Emotionale Missbraucher, sogenannte "Unsichtbare", zu denen Kreidekreismütter und ihre Komplizen gezählt werden müssen, können sich von der Richtigkeit dieser Volksmeinung nicht überzeugen, da ihnen, wenn überhaupt, einzig die gerichtliche Anordnung zum Besuch einer Bachblütentherapie droht.
Dabei kann ein Blick in die Einrichtungen Weggesperrter aufzeigen, dass selbst heutigentags nicht nur die Kleinen sondern auch nach Geschlecht "gehangen" wird, während Große nicht nur "Laufengelassen" sondern zusätzlich umfassend betreut und unterstützt werden.
Schwerer psychischer Kindesmissbrauch ist, wie die Täterschaft, nicht auf den ersten Blick sichtbar und wird durch ideologische Erkenntnisbarrieren verschleiert.
In einem Kommentar zur Onlinepetition "Umgangsboykott muß ins Strafgesetzbuch" beschreibt Rechtsanwalt Dr. Hendrik Fröber (Felde) die deutsche Rechtspraxis wie folgt:
"Die kleinsten Delikte wie z.B. Beleidigung (siehe z.B. "rechtl. Hinweis zum Kommentar", Hausfriedensbruch oder ähnliches bei denen zwar ein schützenswertes Rechtsgut besteht, der Schaden aber relativ (gering) ist ebenso wie z.B. bei kleineren Eigentumsdelikten, werden strafrechtlich verfolgt, angeklagt und der Angeklagte (bei Nachweis usw.) verurteilt. Umgangsvereitelung und Kindesentziehung sind dagegen schwere psychische bzw. emotionale Misshandlungen der Kinder und des Elternteils, der keinen Umgang hat, die so gut wie nicht strafrechtlich verfolgt werden."
und fordert
"Neben der Strafbarkeit der Elternteile, die die Kinder dem anderen Elternteil (bewusst oder unbewusst) entziehen, sollte eine mögliche Strafbarkeit der weiteren an Sorge-und Umgangsrechtsverfahren Beteiligten (wie das Jugendamt, der Verfahrensbeistand, Gutachter und die Gerichte selbst) ggf. durch Unterlassen geregelt werden. Sie haben die gesetzliche Verantwortung für die Kinder und sie haben sich selbst diesen verantwortungsvollen Beruf gewählt. Sie sind diejenigen, die die Kinder schützen sollen."
Nun mag manch ein JA-Mitarbeiter, Psychologe, Gutachter, der ein oder andere als Brandbeschleuniger wirkende Anwalt oder manch wankelmütiger Richter, der zu feige ist Väter als gleichwertige, gleichberechtigte Elternteile zu akzeptieren, den Anspruch auf einen Nachdenkplatz in einem Gardinenladen Schwedens durch sein Kinderrechte sabotierendes Handeln erworben haben.
Doch es geht nicht vorrangig darum den oftmals berechtigten Wunsch betroffener Opfer zu erfüllen und Knastplätze mit "Profis" der Helferindustrie zu füllen, zumal die geltende Rechtslage dies (theoretisch) seit Jahrzehnten ermöglicht.
Wenn sich Gesetze ändern, müssen auch die Rechtsanwender mitziehen.
Das die deutsche Justiz hier sperrig, um nicht zu sagen betonköpfig, agiert ist nicht neu.
So kommt es zu dem Paradoxon, das die Mutter des Kindes Lisa, dessen Vater ich bin, einen blütenweiß-leeren Auszug eines Bundeszentralregisterauszuges vorweisen könnte, obwohl ihr offen rechtswidriges Tun das eigene Kind ein Leben lang durch Vaterentfremdung, Elternentehrung und Indoktrination schädigt(e). Mit Folgen die heute noch nicht absehbar sind.
Die Leistung der genannten Mutter besteht nicht nur im permanent um-und durchgesetzten Missbrauch der gemeinsamen Tochter sondern, im Bund mit durchgeknallten Typen der Rechtspflegeorgane, in der Durchsetzung einer abstrusen Verurteilung des Vaters wegen von ihr gefühlter Beleidigungen aufgrund andauerndes eigenes Fehlverhalten der Elternteilentfremdung.
Sie, liebe Leser, sind zwar nicht auf der Homepage eines Kinderschänders gelandet doch auf der eines rechtskräftig verurteilten Straftäters und redlichen Vaters der hart und unnachgiebig von der Justiz und ihren Schergen gejagt und verfolgt wird.
Herzlich willkommen und "lass dich ruhig nieder, böse Menschen haben keine Lieder",
will heißen:
echte Straftäter, missratene Acac-Frauen und Kinderschänder betreiben keine websites die um die Durchsetzung von Kinderrechten kämpfen.
Die der Kreidekreismutter zustehende Scham und Schande bleibt ihr erhalten.
Kindesmissbrauch als Kindesmissbrauch zu bezeichnen ist der erste Schritt für ein erfolgreiches Entgegenwirken. Die Argumente redlicher Väter sind die besseren.
Und so ist es, nicht nur in Umsetzung des ACAB-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts
legitim den abgewandelten Slogan ACAC (All chalk circle mothers are child abuser =
Alle Kreidekreismütter sind Kinderschänder ) zu bemühen, um Mütter und Spitzbuben, die aus Geldgier Kindeswohlfrevel fördern und unterstützen, zu brandmarken und zu personalisieren, in der vagen Hoffnung dem gemeinsamen Kind zukünftig väterliche Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen.
Auf Dauer wird kein Richter, keine Küstenbarbie, kein Bundesforum Männer, kein Kinderaufbruch ohne Väter, kein Verein Getrennterziehender, kein sonstiger Raubhelfer die (juristische und natürliche) Umsetzung der Gleichwertigkeit der Eltern verhindern können....
Zum Zustand der deutschen Familienrechtspraxis gebe ich folgende Lese-und Informations-empfehlung:
zu XVIII.
M S R A
Meine Tochter Lisa und ich erleben den familiären Super-Gau.
Fast doppelt so lang wie der 2.Weltkrieg, kam, einer biblischen Plage gleich, das Missratene mit seinen Brandbeschleunigern über uns und nutzte die Zeit um die familiären Bindungen dauerhaft und nachhaltig zu zerstören. "Verbrannte Erde" blieb zurück.
Was MSRA für Kliniken sind Juristen in Elternkonflikten
betreffend das Sorge-und Umgangsrecht.
Die deutsche Familiengerichtsbarkeit verursacht genau das, was sie vorgibt, zu bekämpfen. Kindesleid.
Familienrichterinnen schaffen Friedhofsfrieden zu Gunsten missratener Elternteile.
Einzig Geldautomaten bleiben funktionstüchtig.
Der auf Sorgerechtapartheid dokumentierte Fall zeigt die Borniertheit auf mit der deutsche Richter Verstöße gegen Artikel 6, 8 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)begehen:
Artikel 6
Recht auf faires Verfahren;
vorliegend jedoch Verfahrensverschleppung,
Verfahrensmanipulation,
unsachgemäße Verfahrensweise,
Bevorteilung des sorgeberechtigten Elternteils
Artikel 8
Achtung des Familienlebens;
vorliegend jedoch Verletzung von gesetzlich geschützten Grund- und Menschenrechten
Artikel 14
Verbot der Diskriminierung;
vorliegend jedoch Diskriminierung des umgangsberechtigten Elternteils
Was bedeutet in Kenntnis dieser Unrechtspraxis mein Kampf um die Aufhebung eines Brief-schreibverbotes?
Aktenzeichen 133 F 16784/15 AG Tempelhof-Kreuzberg bzw. 13 UF 23/16 Kammergericht
Auch eine Einzelfall-UKE (eine unerwartete Kammergerichtsentscheidung) zu Gunsten von Vater und Kind kann keinen Schlussstrich unter begangenes Unrecht darstellen, weil bei tausenden gleichgelagerten Einzelfällen nicht von Einzelfällen gesprochen werden kann.
Im anhängigen Änderungsverfahren reduziert sich die Frage der Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit einer Entscheidung des Familiengerichts darauf, inwieweit mit Gewissen und Couragiertheit ausgestattete Richter am Kammergericht willens und in der Lage sind menschenrechtswidriges Handeln durch aufbrechende Entscheidungen im Einzelfall zu beenden, wie z.B. geschehen beim OLG Brandenburg mit seinem Beschluss vom 03.08.2015 zum Aktenzeichen 13 UF 50/15.
Die Absurdität gerichtlichen Wirkens dokumentiert der nachfolgend aufgezeigte Fall, der ein Spiegel von Lisas und meinem Fall zu sein scheint. Das einzig "Lustige" an diesem Gerichtsbeschluss dürfte der Geschlechtertausch zwischen Opfer und Täter sein.
Ich zitiere nur die bei Haufe.de angeführten Kapitelüberschriften und erspare mir eine zynische Antwort auf die Frage was Richter eigentlich den ganzen lieben langen Tag so treiben und wofür sie besoldet werden. Das Warten darauf das die Haare wachsen und Herr oder Frau Richterin wieder zum Frisör gehen können sollte auch für Robenträger nicht lebenssinnstiftend sein.
(Vor mehr als einem halben Jahrhundert fragte mich, nachdem ich eine dusselige Antwort gegeben hatte, mein Mathelehrer, ob ich den Kopf nur zum Haareschneiden habe... zumindest bin ich nicht Jurist geworden.)
"Eine traurig zu lesende Entscheidung, die aber in abgeschwächten Varianten sicher kein Einzelfall ist."
Vater torpedierte das Umgangsrecht der Mutter
Erzwingung des Umgangsrechts widerspricht dem Kindeswohl
Ausschluss des Umgangsrechts ist Ultima Ratio
Wille des Kindes ist ein maßgebliches Entscheidungskriterium
Subtile Beeinflussung des Kindes durch den Vater
Der Vater agiert gegen das Kindeswohl
Der Widerstand des Kindes gegen ein Umgangsrecht ist authentisch
OLG verlängerte die Umgangssperre zu Ungunsten der Mutter
Fazit: Das grob kindeswohlwidrige, gegen die gesetzlichen Pflichten aus § 1684 Abs. 2 BGB verstoßende Verhalten des Vaters, war äußerst erfolgreich und wurde durch die Entscheidung der Gerichte - jedenfalls aus der Sicht des Vaters - belohnt.
(OLG Stuttgart, Beschluss v. 23.12.2015, 15 UF 192/13).
Auf die miese Tour und mit gerichtlicher Beihilfe wird das Umgangsrecht zerstört, heißt für Lisa und mich:
untergräbt eine Mutter das Umgangsrecht des Vaters mit der dreizehnjährigen Tochter in einer Weise, dass schließlich die Tochter den Umgang mit dem Vater ablehnt, so kann das Umgangsrecht des Vaters aus Gründen des Kindeswohls ausgeschlossen werden.
Was für ein "herrlicher" fachlicher Offenbarungseid, sehr geehrte Schwarzrobenträger!
Bei Sorgerechtapartheid ist jetzt das Kammergericht am Zug.
Übernehmen Sie, Herr Groth und Kollegen !!
06.März 2016
zu XVI.
Der populärste Irrtum im deutschen Familienrecht
Rosstäuscherei und Gesinnungskontrolle
§§§
"Heute lüg' ich.
Morgen betrüg' ich.
Übermorgen trenn' ich dich vom Kind.
Ach wie gut das niemand weiß das mein Auftrag Familienzerstörung heißt."
Rumpelstilzchen,Hänsel und Gretel,der Rattenfänger von Hameln,die Schöne und das Biest -
nicht wenige Märchen und Sagen befassen sich mit einer Urangst des Menschen, dem Unheil der Zerstörung der Familie durch das Böse, dem Unbill durch Wegnahme der Kinder.
Auch wenn nicht jede Hexe in den Ofen geschoben werden kann, so ist doch der Ausgang der wundersamen Begebenheiten in den Märchensammlungen der Gebrüder Grimm u.a. zumeist ein guter.
"...und wenn sie nicht gestorben sind dann lebt die Familie noch heute."
Je mehr sich die Kindheit ihrem Ende nähert desto schneller werden märchenhafte Illusionen zerstört bzw. hadern mit der Wirklichkeit.
Vielleicht ist das ein Grund warum "große" Kinder, wohl wissend um den Schein, Illusionisten mögen und die Shows der modernen Märchenerzähler und Magier so gut besucht sind. Auch hier endet meist alles gut. Das Kaninchen aus dem Hut freut sich über eine Möhre, die Weggezauberte taucht munter am anderen Saalende wieder auf, der Gefesselte befreit sich in letzter Sekunde und auch die Schwebende fällt nicht auf den Boden.
Säbel, Degen und Messer scheinen bei Durchstochenen keine ernsthaft bleibende Schäden zu verursachen und die Illusionisten, die auf das Zersägen von Jungfrauen verzichten (müssen), gehen mit der Zeit und Entsteigen mit Motorrad dem Tab.
Soweit so schön.
Wir wissen nicht wie.
Aber wir wissen, das der Zauberkünstler von heute mit großen Requisiten, mit ausgetüfftelten technischen Tricks bei uns eine Sinnestäuschung erzeugt, ob nun bei der Levitation oder dem Zersägen. Das begeistert oftmals und so füllen die modernen Gurus der Showmagie wie Copperfield, Klok oder die Ehrlich Brothers leicht große Hallen und geben uns "Brot und Spiele",panem et circenses, als Märchenersatz.
Alles wird gut.
Alles wird gut meint Bushido.
Und "Alles wird gut" singt Hubertus von Garnier.
Was aber geschieht, wenn
das Böse nicht nur im
Märchen existiert und es sich
nicht durch die Erfüllung von
drei Aufgaben verflüchtigt?
Was passiert, wenn Tricks
und das Blendwerk der
Magie dem Guten nicht zum Sieg verhelfen können ? Alles wird gut heißt: nicht alles ist gut.
Das Gute ist immer und überall, doch nur wenn das Böse in enge Grenzen gezwungen wird.
Das Böse ist immer und überall, es ist der (teils unsichtbare) Gegenpart diabolischer Verleumder und Rivalen, Rabulistiker und Demagogen, die nicht selten über die Macht und Gewalt eines Staatsgebildes und seiner Repressionsorgane verfügen um die Tugend der Redlichkeit mit der Schurkerei ihrer Jagd nach dem Mammon zu vernichten.
Unbemerkt von den, das Licht und den Beifall des Publikums suchenden Schar der Sinnestäuscher hat sich noch eine zweite Art von Illusionisten entwickelt.
Diese Illusionisten sind die Erben der Rosstäuscherei, die im Geheimen, ohne Marktschreierei bemüht sind unsere Sinne dauerhaft zu täuschen und zu manipulieren. Ihnen genügt kein Aha-Effekt oder der kurze Applaus für eine gelungene Show. Deshalb ist ihr Angriff subtil und nicht auf Auge und Ohr beschränkt. Sie wollen schleichend bleibende Wirkung erzielen, verquirlen und verballhornen die Sprache während sie gleichzeitig ihr frevelhaftes Tun verschleiern.
In unserem Land ist das Wirken rabulistischer Illusionisten erfolgreicher als es sämtliche Märchenerzähler und Showmagier zusammen je vermocht hätten. Rosstäuscher ohne Rösser.
Die Sprache ist ihnen Mittel und Waffe. Mit dem Erfinden und Umetikettieren von Begriffen sorgen sie für eine Verwirrung des Denkens. Die Deutungshoheit und die Macht ihrer willkürlichen Auslegung der neuen Kunstworte ist dabei die Axt mit der sich effektvoll und sauber der Gegner meucheln lässt.
Nachhaltiger als in jeder Traumfabrik ist es den perfiden Illusionisten des Kindeswohls gelungen Familien zu zerstören und sich dabei selbst als gute Menschen zu inzenieren, obwohl sie nur Mitläufer des Mainstreams sind und von diesem partizipieren.
Selbst nicht kreativ schöpferisch, angepasst, reaktionär und menschenfeindlich halten sie sich für unabhängig und fortschrittlich - für die Verkörperung des Guten schlechthin - so wie viele Täter vor ihnen.
Die permanenten Selbstloboffensiven der Justiz und ihrer Vasallen erzielen zudem eine unheilvolle Wirkung bei (bislang) Nichtbetroffenen, denen , warum auch immer, zunächst Achtung, Vertrauen und Glaube an das Gute und die damit Befassten eigen ist.
Im Land der Dichter und Denker hat Verballhornung Konjunktur und lebt eine wachsende Industrie angepasster Begriffsinterpreten ihre dunkle Seite im Sinne des Systemerhalts aus.
Das Land der Dichter und Denker ist im 21.Jahrhundert eine Oase für Seelenklempner mit und ohne Diplom, Spekulationspsychologie und Anwaltschwemme.
Als in der Dämmerung des Tagesendes sich zwei schwarz gekleidete Gestalten von Bord der Arche schlichen wusste Noah das er seine Rettungsaufgabe nicht erfüllt hatte.
Fortan wütete die Wortklauberei wie später die Pest oder heute Krebsgeschwüre.
Die Erfolge der Begriffsschöpfer und Wortveränderungskräfte sind im deutschen Familienrecht in ihrer umfassenden Frevelhaftigkeit offensichtlich.
Ob eine Handsäge als Fuchsschwanz bezeichnet wird ist in diesem Rechtsgebiet wurscht.
Aber das Konstruieren von Begriffen aus den Worten Kind, Wohl, Wille, Gefährdung, u.a. ist es nicht, weil die Deutungshoheit über die juristischen Kunstworte Kindeswohl, Kindeswille, Kindeswohlgefährdung nicht bei den Eltern liegt und jedem Rabulistiker Freudentränen in seine euroblitzenden Augen jagt.
Neben dem Begriff von der Genderwissenschaft dürfte der des Kindeswohls der bislang fiskalisch lukrativste sein.
Unbestimmte Rechtsbegriffe sind Gelddruckmaschinen für die Helferindustrie.
Vorwiegend von Richterinnen, die als Frauen und Mütter ohnehin einen besonderen Bonus des Guten besitzen (an Familiengerichten hat sich die Geschlechtsquotierung längst umgekehrt), benutzte Worte und Textbausteine müssen nur klug klingen. Der Rest ist Gedöhns und Aufplusterei und es ist fraglich, ob die Robe dem eigenen Nachwuchs das antun, was sie gewohnheitsmässig von 9-17 Uhr in ihrer Amtsstube verzapft.
Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterhaltsmaximierungsprinzip, Alleinerziehende statt Getrennt-erziehende, Alleinsorgeberechtigte,Selbstwirksamkeit,Erziehungsfähigkeit,Rechtsstaat, Kindes-vater,u.v.a.Worthülsen mehr.
Oft genug wiederholt bleibt irgendetwas hängen.
Ist das Wissen darum, dass mir mehrfach und in Folge durch gerichtliche Beschlüsse die Wahrnahme meines grundgesetzlich geschützten Elternrechts verweigert und der Umgang mit meiner minderjährigen Tochter verboten wurde, für Sie, liebe Leser, nicht ein bissel Anlass zur Annahme "...da wird schon was dran sein. Da könnte was dran sein!"
Ehrbare Richter, kompetente Jugendamtmitarbeiter, streitschlichtende Anwälte, dem Kind verpflichtete Beistände und hochqualifizierte Diplom-Psychologen als Gutachter können sich doch nicht irren!!
Es kann doch nicht wahr sein, dass die selbsternannten Guten zynische Richter ("... zynisch sind wir Richter alle."), machtbesessene Jugendamtmitarbeiter,geldgeile Advokaten, verräterische Beistände und mies gebildete Psychopapierbeschreiber (siehe auch den auf dieser Website dargestellten "Einzel-"fall) sind,oder?
Wohl sei den Eltern, die dies nicht mit "Doch und ja und das stimmt" beantworten müssen.
Ihnen ist eine/die Märchenwelt erhalten geblieben.
Wurden Sie, liebe Leser, in Ihrem Bekannten-und Freundeskreis schon einmal als Kindesonkel oder Kindestante bezeichnet? Verschwurbelte Sprache?!
Was meinen Sie, warum es wohl üblich ist an deutschen Familiengerichten den Begriff Kindeswohl zu benutzen statt den von den besten Interessen des Kindes (Best Interests of the Child) wie international üblich?
Aber, was steckt hinter dieser vorgetäuschten Klugheit der Sprachillusionisten, doch nicht "nur" das Ziel der Entsorgung missliebiger Väter durch missratene Frauen? Die Praxis der deutschen Sorgerechtapartheid ist für Jahrzehnte ungefährdet, politisch gesichert.
Die Geldbeutel klingeln deftig...
Mir drängt sich der Eindruck auf, das nach der Schaffung des doppeltfreien Lohnarbeiters, eine durchaus progressive Leistung des kapitalistischen Systems, nunmehr der dreifach freie, auch der von der Familie befreite Malocher geschaffen wird.
Die Mutter, die heute das alleinige Eigentumsrecht am Kind besitzt, obsiegt, sofern der Staat das Kind nicht selbst vorab "benötigt", nur scheinbar.
Die familiären Bindungen sind zerschlagen, alle Mitglieder der ehemaligen Familie stehen der gesamtgesellschaftlichen Produktion zur Verfügung.
Viel Verwirrung, Irreführung und Unrecht kann mit Worten, Begriffen und sonstigen sprachlichen Schöpfungen und Entgleisungen erreicht werden. Die Täuschung im alltäglichen Mainstream der "Lügenpresse" ist oftmals perfekt.
Aus Proletarier wurde Arbeitnehmer, aus Bourgeoisie Arbeitgeber, Politkommissare wurden erst Frauen- und dann Gleichstellungsbeauftragte, das Geschlecht wurde zur Einbildung und zum sozialen 60-fachen Konstrukt, Quotierungen sind positive Diskriminierungen, Ausländer sind Menschen mit Migrationshintergrund und aus Männern wurden Menschen ohne Menstruationshintergrund, wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden, Klassenkampf heißt heute Flüchtlingswelle und unerlaubt Einreisende werden als Asylsuchende bezeichnet.
Die Worte "Nazis raus" werden als demokratische Meinungsäußerung angesehen während "Ausländer raus" dumpfe Hetze darstellt. Wer will eigentlich wen ´rausschmeißen? Links, rechts, Pack, Demokrat oder Dunkeldeutscher - wer besitzt die Deutungshoheit?
Ist das Austauschen des Volkes einfacher als ein Austausch seiner Regierung.
Aber zurück zum Thema dieser Homepage.
Der wichtigste und profitträchtigste Begriff im deutschen Familien(un)recht ist und bleibt (?) der vom Kindeswohl. Sein inflationärer Gebrauch hat den kuriosen Effekt ihn an die Spitze der Rechtsirrtümer zu katapultieren.
Um das Wohl des Kindes geht es in familiengerichtlichen Verfahren die das Umgangs-und Sorgerecht betreffen mitnichten.
Wer von den Segnungen der Rechtsprechung im Familienrecht bislang verschont blieb wird ungläubig schauen wenn ich behaupte, das der populärste Irrtum ausgerechnet in diesem wohlklingenden Wort vom Kindeswohl liegt.
Hier handelt es sich um den größten Erfolg der Illusionisten des Frevels.
Es irrt der der annimmt der Kindeswohlbegriff hätte irgend etwas mit dem Wohl des Kindes gemein."Nichts ist so hohl wie der Begriff vom Kindeswohl"
Ein märchenhafter Vorschlag:
Statt tausende "professionelle" Kräfte, die sich allesamt für die Guten halten, durch weitere staatliche Alimentierung eines archaischen Mutterkults einfachen und doppelten* Kindesmissbrauchs der Elternentfremdung mit juristischer Beihilfe eine Anusvergoldung zu spendieren und der "Mutter Staat" den Zugriff auf die Familie zu ermöglichen,kann künftig in den sozialen Netzwerken durch Anklicken entsprechender Buttons bestimmt werden, ob ein Kind einen Vater haben darf oder ob dieser aus seinem Leben entfernt werden soll.
Zahlpflichten für den "Erzeuger" bleiben,
ABER es werden Kosten für die Justiz und Helferindustrie vermieden.
Die Qualität zwischen Gerichtsbeschlüssen und Facebook-Abstimmungen dürfte sich nicht wesentlich unterscheiden...
Märchen wird es wohl immer geben.
"Ach wie gut das niemand weiß..
und wenn sie nicht gestorben sind dann..."
Gert Bollmann
* Mit der Bezugnahme des Gerichts auf den Willen des indoktrinierten Kindes, keinen Umgang mit seinen Vater zu wollen und diesem aus seinen Leben zu entfernen, wird das minderjährige Opfer ein weiteres Mal missbraucht indem es zum Täter der (weiteren) eigenen Elternentfremdung gemacht wird.Das ist Missbrauch mit dem Missbrauch oder schlicht:
perfide, frevelhaft und doppelter Missbrauch mit juristischer Beihilfe.
zu XV.
Wer seines Kindes Wohl will, muss den Mutterkult überwinden.
Ein lesenswerter Beitrag ( einschließlich der Kommentare !!) von der anderen Seite der Barrikade:
Alltag einer Familienrichterin: "Das macht mich traurig, fassungslos, hilflos, wütend"
Ich nehme den Artikel als "überlastetes Kindeswohl" einzig zur Kenntnis.
Zitat:Ich bin kein Psychiater, kein Psychologe, kein Sozialarbeiter.
"Zynisch sind wir Richter alle" (Zitat Ende) Ja und ?!
Mit den drei Adjektiven perfide, bigott und rechtswidrig lassen sich meine Erfahrungen mit kindschaftsrechtlichen Verfahren betreffend den Umgang und die Sorge umfassend beschreiben.
Nach zwölf Jahren Kampf um eine Konfliktlösung im hehren Interesse meiner Tochter auf beide Eltern bin ich, wie viele vor,neben und nach mir, gescheitert - nicht jedoch, ohne dazugelernt zu haben.
Ob die Schimäre Mutterkult in den nächsten Generationen aus eigener Kraft überwunden werden kann oder ob eine "Befreiung" von außen erfolgen muss vermag ich nicht zu sagen.
Wer sich nach einer Trennung gegen den narzisstischen Willen einer missratenen Mutter für die Wahrnahme elterlicher Verantwortung entscheidet steht einer bundesweit organisierten und geschlossenen Phalanx aus Juristen und Sozialarbeitern jeglicher Couleur mit einer effektiv tätigen Lobby gegenüber, vergleichbar in Stärke und Ausmaß mit dem MIK (militärisch-industriellen Komplex).
Ich meine, es gibt keinen treffenderen Vergleich für die enge Zusammenarbeit und gegenseitigen Beziehungen zwischen Helferinnenindustrie, Justiz, Demagogen, Diskriminierern und Betonköpfen. Hier besteht eine allseits profitorientierte parasitäre Symbiose, die als riesiger Jobmotor wirkt und, um des eigenen Verderbs willen, Opfer produziert um einen wachsenden Behörden-, Helfer- und Juristenapparat in Lohn und Brot zu halten.
Kinder sind einzig Mittel zum Gelderwerb des boomenden (aus Steuermitteln finanzierten) Wirtschaftszweiges des Helfergewerbes, der einem bösartig wuchernden Krebsgeschwür der Gesellschaft gleicht.
Dabei haben die einen staatliche Macht und keine Ahnung, die anderen huren sich an damit ihre Auftraggeber die "Hände in Unschuld waschen".
"Wer seines Kindes Wohl will" geht in eine ungleiche Auseinandersetzung.
Er muss wissen, dass Moral und Anstand, die Wahrheit oder gar das Recht, keinen Einlass in Familiengerichtssäle erhalten.
Er muss wissen, dass der Nachweis der Redlichkeit als Vater nicht erbracht werden kann da Scharlatanerie und Kaffeesatzleserei gepaart mit Voreingenommenheit Grundprinzipien familiengerichtlicher Verfahren sind.
Er muss wissen, das Artikel 1 für ihn so wenig gilt wie das grundgesetzlich verbriefte väterliche Elternrecht, dass er in juristische Techtelmechtel verstrickt und mit der Keule des Kostenrechts malträtiert wird.
Lug und Trug werden ihn begleiten.
Was an Lüge und Hinterlist bislang nicht denkbar wird Praxis.
Sein Leben wird seziert und er wird sich in ihm nicht wiedererkennen, weil alle Schlechtigkeit, Niedertracht und aller Streit nur von ihm ausgeht.
Es gibt viele Internetseiten die von entsorgten Vätern betrieben werden.
Neben Lesbarkeitsproblemen, die durch die verschwurbelten Verfahren, juristische Phraseologie und verquaste Gutachterrhetorik bedingt sind, gibt es noch einen Feind der nicht zu unterschätzen ist und manchen Vater zum echten Einzelkämpfer machen kann. Die Langzeitwirkung der Lüge.
"Wenn man eine große Lüge erzählt und sie oft genug wiederholt, dann werden die Leute sie am Ende glauben. Man kann die Lüge so lange behaupten, wie es dem Staat gelingt, die Menschen von den politischen, wirtschaftlichen und militärischen Konsequenzen der Lüge abzuschirmen. Deshalb ist es von lebenswichtiger Bedeutung für den Staat, seine gesamte Macht für die Unterdrückung abweichender Meinungen einzusetzen. Die Wahrheit ist der Todfeind der Lüge, und daher ist die Wahrheit der größte Feind des Staates." (Zitat:Joseph Goebbels)
Fragt der unbeteiligte Dritte, also dein Freund, Bekannter oder Verwandter, nach Kenntnisnahme deiner Entsorgung als Vater durch das Familiengericht mittels Umgangsausschluß nicht:
Und wenn nun doch was wahres dran ist ?
zu XIV.
PAS und ich habe geirrt
09.10.2015
Der 25.April 2015 liegt schon einige Zeit zurück.
Unter der Überschrift
Deutsche Familiengerichte auch nicht.
hatte ich mich unter Bezug auf meine familiengerichtlichen Erfahrungen zum Welt-PAS-Tag
geäußert.
Die Unkenntnis bzw. Leugnung der Existenz eines Elternentfremdungssyndroms durch "hochprofessionelle" Vertreter der Helferindustrie und berufsbedingt überhebliche, mütterideologisch geprägte Richterinnen war jahrelanger Bestandteil familiengerichtlicher Verfahren,
die die durch den Vaterverlust bedingte Traumatisierung meiner Tochter stärkten,
die die Entfremdungstäterin hofierten und
die letztlich einzig meiner Entsorgung durch robentragende Rabulistiker dienten.
Bei der Recherche für den Artikel "Anmaßung" vom 07.Oktober 2015 zwang ich mich Juristenprosa des Kammergerichts zum Aktenzeichen: 3 UF 159/12 zu lesen
zu lesen.
Und da stand u.a unter 37:
Zitat
"37 Anlass für die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens ist nach Auffassung des Senats unter diesen Umständen nicht gegeben. Insbesondere das vom Vater thematisierte PA-Syndrom bedarf hier keiner weiteren Untersuchung. Wie im Parallelverfahren zum elterlichen Sorgerecht 3 UF 159/12 ausgeführt, ist das PAS mittlerweile in den USA nicht in die Neufassung des Diagnostic und Statistical Manual of Mental Disorder (Dam-V) der Amerikanischen Psychiatrie Vereinigung aufgenommen worden, da die internationale Klassifikation der PAS als psychische Störung nicht für gerechtfertigt angesehen wurde (vgl. Balloff in NZFam 2014, Heft 11, VI (VII)). Nicht jede Parteinahme von Kindern in einem elterlichen Konflikt beruht auf dem pflichtwidrigen Verhalten eines Elternteils und der unzulässigen Beeinflussung des Kindes gegen den anderen Elternteil. Die Verweigerung des Kindes, den anderen Elternteil zu sehen, kann durchaus eine sinnvolle Bewältigungsstrategie und ein Schutzfaktor sein, die ihm hilft, eine unangenehme, irritierende und ängstigende Stresssituation zu bewältigen (Balloff, a.a.O., VII). Zudem ändert auch eine illoyale Beeinflussung an der Beachtlichkeit des Kindeswillens zunächst nichts. Denn auch eine illoyal begründete Bindung ist in der Person des Kindes ein Faktum, das im Interesse des Kindes nicht ignoriert werden darf."
( Zitat Ende, Hervorhebungen von mir)
Oooh! Wie war ich da erstaunt.
Ich habe einen Recherchefehler gemacht.
Die Überschrift (nur die?)
Deutsche Familiengerichte auch nicht.
ist nicht nur irreführend sondern in Bezug auf deutsche Familiengerichte sogar falsch.
Bei meinen Hundefreunden Sunny und Barny kann ich dies auch nicht zweifelsfrei sagen. Deutsche Familienrichter wissen gewiß viel - und, wenn es sich mit ihren Absichten deckt ... tja, dann liest es sich manchmal wie ein dezenter Jubel .
"Andererseits.. wer weiß schon, wofür das gut sein könnte, denn im Grunde genommen sind ja schließlich die Mütter krank, die für die Entfremdung sorgen. Kinder, die mit solch einer Mutter aufwachsen, haben schon genug Probleme und wenn diese dann noch zum Psychiater müssten, dann wäre ihr Leben vielleicht noch schlimmer, als es ohnehin schon ist." schreibt Christine im wgvdl-Forum.
Der Beitrag ist in Gänze lesenswert http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=61591
und damit will ich es heute bewenden lassen..
zu XIII.
Vom gesunden Menschenverstand
im deutschen Familienrecht
"Entscheidend ist gesunder Menschenverstand",sagt Eva Becker...
Juristen - berufsbedingt überheblich?!
Wer von unendlich wenig unendlich viel weiß mag sich als Experten begreifen.
Als Vater von drei Töchtern maße ich mir wohl berechtigt Elternerfahrung an, während ich auf dem Gebiet der Juristerei stets ein Nichtfachmann bleiben werde, zu verquast für mich diese Form des Verstandes. Doch muss ich mich als Laie schämen den "gesunden Menschenverstand" bei Entscheidungen wie diesen vom 25.04.2015, 1 BvR 3326/14
oder vom 03.08.2015,OLG Brandenburg 13 UF 50/15 als verschollen zu betrachten???
(siehe auch "Die zweite Erfindung der Sorgerechtsreform" vom 01.09.2015 und hier )
Nach dem "Sieg" der Deutungshoheit über den (hohlen) Begriff vom Kindeswohl wird nun die Deutungshoheit über den menschlichen Verstand angestrebt.
Wieviel Verstand benötigt ein Vater um das Sorgerecht zu erlangen oder Umgang mit seinem Kind zu haben?
Gesund oder krank - zum Zahlpapa langt es allemal.
Wenn sich Juristen mit dem Verstand befassen, noch zudem mit dem der gesund sein soll, ist stets Vorsicht geboten und volksverdummende Agitation und Propaganda nicht weit. Immerhin geht´s um Geld und da ist der Anspruch auf Auslegung, ist Rabulistik der Paragraphendeuter eine Krankheit die sich einzig durch das Fehlen von Gesundheit beschreibt.
"Entscheidend ist gesunder Menschenverstand",sagt Eva Becker...
Hetze ist widerlich. Zweifelsfrei.
Hetze gegen Väter zu deren Entsorgung nicht minder.
Doch die Quadriga der Familienzerstörer genießt (bislang) Straffreiheit.
Es geschieht soviel Unsinn auf der Welt da fällt der "gesunde Menschenverstand" (§§ ?), den die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein offensichtlich besitzt, nicht weiter auf.
Übte einst die kommunistische Partei als »Avantgarde des Proletariats« die Diktatur des Proletariats aus, so beansprucht heute eine selbsternannte juristische Elite (mit Verstand ?) den Führungsanspruch. Dem Vorwurf der ideologischen Unklarheit in der aktuellen Version des "gesunden Menschenverstandes" ist schwerer beizukommen als ausgeübte körperliche Gewalt.
Na ja, einige wenige Richter werden den Mut aufbringen, sobald der a.D.-Status erreicht und die Pension sicher ist, ihresgleichen zu demaskieren.
Gesinnungsjustiz-und industrie bringen so manchen gut in Lohn und Brot und beherrschen kindschaftsrechtliche Fragestellungen im "modernen" Deutschland.
Dumm nur, dass das was heute als gesund gilt morgen nur noch als Beschreibung einer Krankheit herhalten kann.
Dem "gesunden" Menschenverstand von Juristen kann man sich so schwer entziehen wie der kostenlosen Sonderausgabe einer bebilderten Zeitung mit 25 Top-Witzen deutscher Spaßmacher.
zu XII.
An deutschen Familiengerichten gibt es keine Klinikclowns - 16.08.2015
Was für ein Glück !!!
Noch bevor ich das Wohl meiner Tochter gefährden konnte kam mir das Familiengericht zuvor und verging sich an L. und ihren Interessen und Rechten härter, brutaler und nachhaltiger als ich es je vermocht hätte.
Ich müsste also dankbar sein. Kann ich mich doch nunmehr, wie vom Gericht empfohlen, um die zwischenmenschliche Dimension statt ums väterliche Elternrecht kümmern. Das totale Kontaktverbot ist hierbei gewiß hilfreich.
Doch Sarkasmus beiseite.
"Hinzu kommt, dass der Vater es weiterhin nicht verstanden hat, dass es neben der rein rechtlichen Dimension, eine weitere viel wichtigere Dimension, nämlich die zwischenmenschliche gibt, die von ihm mehr fordert als die Einforderung seiner Rechte als Vater. Sie erfordert Einfühlungsvermögen und Respekt vor der Persönlichkeit und dem Willen seines heranwachsenden Kindes, deren Zuneigung man nicht erzwingen kann."
(aus dem Beschluss der Richterin am AG Tempelhof-Kreuzberg Dr.Stephanie Wahsner vom 22.07.2015 zum Geschäftszeichen 133 F 7996/15)
Familiengerichtliche Verfahren sind die Kindeswohlgefährdung, die sie vorgeben bannen zu wollen.
Die rechtsfreien Räume, die die Gerichtsbarkeit hier geschaffen hat, schützt ihre Vertreter in Richterfunktion vor Strafverfolgung wegen Rechtsbeugung und ermöglicht Willkürmaßnahmen gegen Kinder und ihre Väter, die die Anordnenden den eigenen Kindern und deren Vätern wohl kaum zumuten würden.
Der gerichtliche Hinweis vom 09.Juni 2015 "..., dass das Gericht eine Entscheidung auf der Grundlage § 1684 BGB ausgerichtet am Wohl des Kindes treffen wird, soweit sich die Beteiligten nicht vorher einigen können." offenbart in Bezug auf ein von der Richterin verhängtes totales Kontaktverbot einen äußerst morbiden und verlogenen Zynismus der mit dem verhöhnenden Hinweis auf die "zwischenmenschliche Dimension" und einen im Gerichtssaal verantalteten clownesken "Umgangsversuch" gekrönt wird.
So verwundert es auch nicht, das Rabulistik jegliche sachliche Argumentation und Begründung im Umgangsausschluss fehlen lässt.
Der jüngste Beschluss der Richterin ist die Fortsetzung und de facto Vollendung der jahrelangen familiengerichtlichen Begleitung und Förderung des Missbrauchs meiner Tochter durch mehrere Dutzend Berliner Familienrichter. Seit nahezu fünf Jahren, nur unterbrochen durch die Babypause, trägt Frau Dr. Wahsner als zuständige Richterin maßgeblich Verantwortung, der sie durch die Aneinanderreihung von Umgangsausschlüssen in Form einstweiliger Verfügungen, mehrfacher Gutachtenbeauftragungen und ihrer Verfahrensführung aus meiner Sicht nicht einmal im Ansatz gerecht wurde.
Die juristische Belohnung der Elternteilentfremdèr durch rabulistischen Wortschwall macht Robenträger für Kinder gefährlicher als eine Räuberbande.
Die Praxis, das kranke Kinder auf Klinikclowns treffen, gibt es an Familiengerichten nicht; zumindest nicht optisch.
Verfahren zur Regelung des Umgangs sind nicht lustig.
Für Kinder schon gar nicht, obwohl ihnen hier, nach Rauch-und Alkoholverbot, nach staatlicher Schulpflicht und gesetzlichen Beschneidungsregeln, ein scheinbares Wahlrecht auferlegt wird.
Die (Aus-)"Wahl eines Elternteils durch ein Kind ist so wenig menschlich wie die Wahl zwischen Pest und Cholera oder zwischen verschiedenen Hinrichtungsarten.
Über Anekdoten wie:
Hängen nicht, Laufen lassen!
Hängen, nicht Laufen lassen!
kann gelacht werden. Über Menschenrechtsverletzungen durch Richter hingegen nicht.
Entspricht die Äußerung des schuldunfähigen Kindes den Vorstellungen des Gerichts und seiner Experten wird die Selbstwirksamkeit gefeiert ohne das den professionellen Kräften der zweite Missbrauch des Kindes auch nur im Ansatz Schuldgefühle vermittelt.
Fällt ein Wille vom Himmel wird er angebetet und gefeiert, jedoch nie hinterfragt.
Was kümmert eine Robe der Rechtsbruch der Täterin, wenn sie behaupten kann, dass auch ein fremd beeinflusster Wille schützenswert sei und sie gottgleich und selbstherrlich bestimmt was schützenswert sein soll.
Natürlich.
Das System, dem Richter "unabhängig dienen", ist schützenswert, oder?! Oder der Mainstream, aktuell a´la Gender ?
Zum Glück hat meine Tochter nicht den schützenswerten Willen sich mit einem Sprengstoffgürtel am unheiligen Krieg gegen Väter zu beteiligen. Sie ist halt nur schützenswert unlustig. Erlebnisbegründete Vorhalte gegen den Vater vermag sie, nachdem sie jahrelang in einem von Juristen und Co. geschaffenen Raum, "geschützt" vor dem Vater,aufwachsen mußte.
Familiengerichte arbeiten wahrheitsfern, emphatielos, geldzentriert und mütterideologisch; d.h. sie legitimieren die Usurpation und dienen sich dieser, wie stets in der Geschichte der Jurisprudenz, an. Simpel ausgedrückt: sie belohnen die Umgangsverweigerung und mästen die (ihre) Helfer.
Die Interessen und Menschenrechte von Kindern haben in diesem Weltbild unqualifizierter Richter, die in einer aus Paragraphen gezimmerten Parallelwelt, sich im sinnfreien Interpretieren, fernab der Kenntnis der Lebenswelt ihrer Klientel selbstherrlich, bewegen, keinen Platz.
Irgendwo habe ich gelesen, dass ca. 60 % der Richterschaft für ihren Job geeignet wäre. Ob hier Familienrichter mit eingeschlossen sind weiß ich nicht.
Eine Doktorarbeit über den würdevollen Umgang mit dem menschlichen Leichnam war gewiss das worauf die juristische Welt noch gewartet hat. Eine Empfehlung für ein Wirken in kindschaftsrechtlichen Angelegenheit hatte ich mir ursprünglich anders vorgestellt. Aber vielleicht bin ich mit knapp 62 Lenzen nur noch nicht alt genug. Nicht nur für Richter sollte es weiterhin heißen:
Lernen, lernen und nochmals lernen
Einem entsorgten Vater dürfte es hingegen schnurzwurstpiepegal sein, zu wissen, wie lange sein Leichnam Träger von Grundrechten ist. Die Gewährung des Grundrechts aus Art.6 GG zu Lebzeiten würde ihn mehr interessieren.
Als Kinder spitzten wir stets die Ohren wenn die Erwachsenen "Geschichten aus der Jugend" erzählten. Selbst dann wenn wir sie bereits kannten, weil die Praxis des üppigen Ausschmückens der Lausbubenstreiche und Erlebnisse immer eine Gaudi versprach.
Eine Geschichte schien mein Vater allerdings nicht sehr zu mögen, egal welche Pointe der Erzähler setzte. Dabei muss der Rauswurf aus einem elitären Internat keine jahrzentelange Schmach bedeuten. Doch es waren keine Streiche, die Stoff für lustige Romane geboten hätten, die zum Verlassen des Internats führten.
Vater, ein Kerl wie ein Baum, Selbstbeschreibung "einsneunzig-mit-Locke", selbstbewußter Kriminalist, hatte damals schlicht Heimweh und mit seinem ausdauernden Geheule genervt und die Moral der anderen Zehn-bis elfjährigen untergraben. Ein Jungspundverhalten das als unmännlich, undeutsch und zersetzend angesehen wurde.
Der Wille war´s der ihm fehlte um im Internat, getrennt von den Eltern, der staatlichen Schulpflicht nachzukommen oder so ähnlich.
Meine Töchter waren nicht wesentlich älter als Dad beim "unfreiwilligen" Verlassen des Internats als sich ihr Wille gegen den weiteren Schulbesuch richtete.
Besonders am Mittwoch, den Tag mit sieben Unterrichtsstunden und besonders "doofen" Lehrern, zogen sie es vor morgens nicht aufzustehen. Rumgedreht und Decke über´n Kopf. Schnöde Welt, Du kannst uns ´mal! Unser Wille: keine Schule!
Derart mit dem " freien" Willen meiner Kinder konfrontiert stand ich vor der Aufgabe, ohne Anrufung des Familiengerichts, zu handeln und zwar klug.
Die Lösung war Schokoladensuppe mit Mandeln.
Die Lehrer waren immer noch "doof" und die Schule überhaupt, aber mit Schokoladensuppe fiel das Aufstehen zumindest leichter und das Gesicht blieb gewahrt.
Von nun an kochte ich jeden Mittwochmorgen zum Frühstück Schokoladensuppe mit Mandeln. Diese Kocherei hat sich im Gedächtnis meiner Töchter bis zum heutigen Tag prägend mit Kommentaren wie "Leker! Super!" und "Wo ist mein großer Löffel?" festgefressen. Für mein in Berlin lebendes Enkelkind Maggie liegt bereits ein Kochauftrag vor...
Warum ich morgens kochte und stets das Frühstück machte?
Tja, so war die Aufgabenverteilung bei uns. Meine Frau arbeitete in Schichten, und so kam es, dass ich in der Erinnerung meiner Töchter, beide haben die Schule letztlich mit gutem Erfolg gemeistert, der Frühstück-und Pausenbrotmacher wurde.
Die Möglichkeit meiner jüngsten Tochter Schokoladensuppe mit Mandeln zu kochen habe ich indes nicht, obwohl sie vor Jahren mit mir und voller Begeisterung Muffins buk.
Diese Erinnerung des Kindes wurde durch das von Frau Dr. Wahsner in der Gerichtsverhandlung am 17.Juli d.J. veranstaltete unwürdige Spektakel einer "Umgangsanbahnung" in den triesten Räumen des Familiengerichts überlagert.
Dem Vater unter dem Schutz einer vierköpfigen Bewachung aus Richterin, Jugendamtmitarbeiter, Verfahrensbeiständin und Protokollführerein zu einem zweiminütigem "Gespräch" zugeführt zu werden, dürfte bei L. zu einem bleibend negativen Erinnerungsbild geführt haben.
Ort des Kindesmissbrauchs: Raum 236, II.Etage/F am Halleschen Ufer 62,10963 Berlin
Das Fehlen von Recht schließt eine Rechtsbeugung aus.
Von Rechtsanwendern kann somit auch nicht gesprochen werden.
Der rabulistische Wortschwall dient der Verschleierung der Willkür und Menschenrechtsverletzung.
Rechtlich also eine "Nullnummer", die dennoch formal Bestandskraft erlangt.
Die Äußerungen eines Kindes, das einzig "Unlust" auf den Umgang mit dem Vater vorbringt und nicht negativ erlebnisgestützt zu berichten weiß, zu nutzen, um es zum Täter des eigenen Missbrauchs zu machen, ist aus meiner Sicht verbrecherich.
Das Gericht belohnt in hanebüchener Art und Weise den rechtbrechenden Usurpator und vollendet, nach jahrelanger wohlwollender Begleitung und Förderung des Kindesmissbrauchs, die Elternentfremdung.
Ich meine, das ist ein Offenbarungseid fachlicher Fähigkeiten und ideologischer Mutterlastigkeit und ein Frevel am Kind sondergleichen.
Vor einigen Tagen habe ich in einem Homepagebeitrag das Berliner Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg als "Trutzburg des Familienunrechts" bezeichnet.
Das ist legitim und zutreffend.
In einem satirischen Beitrag kann stattdessen auch der, von mir geprägte Begriff der Willensschmiede als Beschreibung für die dort gehandhabte Philosophie der Väterausgrenzung angewandt werden.
"An dieser Stelle erscheint es wichtig, L. einen Schutzraum zu gewähren, den sie braucht, um sich ungestört zu entwickeln.Entsprechend war auch ein Umgangsausschluss für die Dauer von mehr als einem Jahr erforderlich." (Zitat aus dem genannten Beschluss)
Das Kind wird solange vor dem Vater "geschützt" bis die gewünschte Willensäußerung erzielt ist.
Berufsbedingt überheblich ist Richtern Scham fremd.
Im Fall meiner Tochter ist Schamgefühl das Mindeste das von den Professionellen gefordert wird.
Die Auseinandersetzung mit der Mutter obliegt meiner Tochter.
Das Degoutieren des Vaters trotz Nutzung seiner Unterhaltszahlung ist zudem eine zweifelsfrei besondere Erziehungsleistung von Kreidekreismüttern mit der sich Kinder im zunehmenden Alter vermehrt auseinandersetzen (müssen).
Der Wunsch, das meine Tochter mit Volljährigkeit Schadensersatzklage gegen ihre Peiniger erhebt, bleibt.
Allein durch Klinikclowns wird die Praxis der deutschen Familiengerichtsbarkeit nicht geändert aber das (Aus-)Lachen wird leichter...
zu XI.
Sorgerechtentzug ausgeschlossen
Ich bin in Wartestellung und mache mir querulatorische Gedanken.
Mein Antrag auf Regelung des Umgangs mit meiner Tochter vom 07.Mai d.J. wartet auf eine Entscheidung. Am 05.Juli habe ich einen Einigungsvorschlag eingereicht und am 17. fand dann ein Gerichtstermin statt.
Wie wird sich die junge,alte Richterin am Amtsgericht einlassen?
Eins kann sie nicht.
Kein deutsches Familiengericht ist in der Lage mir das Sorgerecht für meine nichteheliche Tochter zu entziehen. Ob redlicher Vater oder Unterhaltspreller-nix geht!
Sorgerechtentzug ausgeschlossen.
Aber, wie seit mehr als einem Jahrzehnt kann das Alibirecht auf Umgang mit dem Allerweltsargument vom Kindeswohl verweigert werden. Dabei ist den Roben keine "Begründung" zu dusselig.
Unter cerebraler Diarrhoe leidende Profis der Justiz und ihre willfährigen Helfer werden nun klug einwenden, das Sorgerecht und Umgangsrecht zwei grundunterschiedliche Rechts"gebiete" sind. Und, recht haben sie!
Das eine schreibt sich mit S und das andere mit U und stets wird das Kindeswohl und dessen Gefährdung herangezogen um in Gutsherrenmanier beide Rechte zu Ungunsten der Väter zu interpretieren.
Grad so, als könne aus einem unbestimmten Rechtsbegriff wie dem Kindeswohl, das Trojanische Pferd im Familienrecht, durch Anhängen eines weiteren Wortes ein rechtlich bestimmter entstehen.Kind,Wohl,Gefährdung.
Pustekuchen!!
Dabei ist die " mögliche Gefährdung des Kindeswohls die zentrale Begründungsnorm und stellt damit das Einfallstor für einen legitimen Eingriff des Staates in das grundgesetzlich verbürgte Elternrecht dar". (Jörg Maywald: „Kindeswohl und Kindesrechte“)
Mit Kindeswohlgefährdung können viele Bücher, Gutachten und Beschlüsse gefüllt werden - auch dieser Begriff ist unkonkret und somit willkürlich auslegbar.
Doch Rabulistik hin oder her: sorgerechtlich könn'se mir nix, die schwarzen Formulierungskünstler.
Ich habe nämlich gar kein Sorgerecht!
Und so müssen die Väter, denen die Obsorge für ihre Kinder menschenrechtswidrig vom deutschen Staat und seinen Frevlern in Richtergestalt verweigert wird u.a. bei folgenden (nüchternen) Meldungen noch hinzu addiert werden.
4600-Mal-das-Sorgerecht entzogen
Diese Meldungen der vergangenen Tage sind unsystematisch ausgewählt, einige von vielen und lassen die Frage zu, was läuft hier eigentlich (und zwar:falsch) ?
Sorgerechtapartheit und Väterentsorgung sind Teil des staatlichen Kampfes um die Sicherung "nachwachsendes Humankapitals" durch Zerschlagung der Familien.
Die routinemässige Wiederholung vom Zuwachs an Rechten für Väter bzw. Eltern durch beauftragte Lohnschreiber der Staatsmedien ist nur eine demagogische Erscheinung die das Wesen des deutschen Familienrechts verschleiert.
Die journalistische Lobpreisung der Justiz und Jugendämter macht schlicht Angst.
Wer wie ich Erfahrungen mit äußerst gering und schlecht qualifizierten Richtern machen musste, ideologische Betonköpfe unkontrollierter Jugendämter erlebt und das tumbe Gedöhns von Beiständen und sonstigen Papierbeschreibern hört oder liest, fragt sich allerdings, wer ist Richter und wer entscheidet über das Wohl und Wehe unserer Kinder?
Anwälte, die z.B. Folgendes im Internet veröffentlichen, wohl kaum:
"Gründe wie Streit zwischen den Eltern oder die Unlust des Kindes auf persönlichen Kontakt zum Vater können allerdings nicht zu einem Ausschluss führen, da diese keine Kindeswohlgefährdung darstellen."
Meine Erfahrungen sind gänzlich anderer Natur.
"Die Jugend liebt heutzutage den Luxus. Sie hat schlechte Manieren, verachtet die Autorität, hat keinen Respekt vor den älteren Leuten und schwatzt, wo sie arbeiten sollte. Die jungen Leute stehen nicht mehr auf, wenn Ältere das Zimmer betreten. Sie widersprechen ihren Eltern, schwadronieren in der Gesellschaft, verschlingen bei Tisch die Süßspeisen, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer."
meinte vor vielen Jahrhunderten Sokrates.
Tja,die Jugend. Doch was ist heuzutage mit den Eltern los?
Ist Getrennterziehend die Erfolgsgeschichte schlechthin?
Ist die derzeitige Elterngeneration eine schlechtere und sind die brutalen und ständig zunehmenden staatliche Eingriffe erforderlich?
Ich meine nicht und der Artikel Das Paradies wird abgeschafft aus dem ZEITmagazin Nr. 30 vom 23.07.2015 ist für mich eine Art Metapher zum Amoklauf im deutschen Familienrecht, seiner Paranoia und Hysterie.Es gibt nicht mehr Fälle von Kindesmissbrauch als früher,es gibt mehr juristischen Missbrauch.
Der neuerliche Beschluss des Familiengerichts Tempelhof-Kreuzberg wird von meinem Briefkasten erwartet....
zu X.
23.Juni 2015
Zwischen Notruf und Widerstand
und
der Verheißung des süßen Nichtstuns
von Gert Bollmann
Wenn sich die Nachricht von der Entsorgung, Entfremdung und Vernichtung eines Vaters auf den langen Weg in ferne Länder macht wird sie nach ihrer Ankunft, wie weiland hierzulande als Redensart für ein uninteressantes Ereignis, "als ein in China umgefallener Sack Reis", verstanden.
Dabei wäre die Propagierung der Praxis der deutschen Familienrechtsprechung und die staatlich organisierte Zerschlagung der Familie, die durchaus als ursächlich für den Weltmeisterschaftstitel des geburtenärmsten Landes angesehen werden kann, empfehlenswert. Könnte doch die weltweite Kenntnis permanenter Apartheid, die Alltäglichkeit brutaler Trennung von Vätern und Kindern, die als Flüchtlingsstrom bezeichnete Völkerwanderung (bevorzugt nach Deutschland) beeinflussen.
Also ´ran an die Publikation wahrer Verhältnisse, liebe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Goethe-Institute und Goethe-Zentren weltweit !
Es reicht halt nicht aus, die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr als Freiheitsverteidiger ("von deutschen Boden darf nie wieder ein Krieg ausgehen" ?) in alle Winkel der Erde zu senden, während Politiker bei Auftritten in Nah und Fern die Einhaltung und Umsetzung von Menschenrechten fordern, Vasallendienste leisten und letztlich Flüchtlingsströme (mit-)organisieren.
Ich war noch ein neugieriger, wissensdurstiger Jungspund, schlaksig, blond, blaugraue Augen und mit der "Gnade" der Geburt in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, als mir gelehrt wurde, dass „Die Geschichte aller bisherigen Gesellschaft ( ) die Geschichte von Klassenkämpfen“* ist.
*Karl Marx und Friedrich Engels, Manifests der Kommunistischen Partei,1848,London, 1.Kapitel,1.Satz
Auch fünfzig Jahre später ist mir der auf Marx zurückgehende Begriff des doppelt freien Lohnarbeiters, ein progressives Ergebnis der bürgerlichen Revolution, geläufig.
Vielleicht ist dies allerdings nicht nur meinem gut ausgeprägten Langzeitgedächtnis zu verdanken sondern den Erfahrungen mit der "Schaffung des dreifach freien Lohnarbeiters" als Ergebnis der Stabilisierung kapitalistischer Verhältnisse und der 4.Weltfrauenkonferenz von 1995 in Peking.
http://agensev.de/content/gender-mainstreaming-0
Seitdem geht es zügig um die "Befreiung von der Familie" und um die Zerschlagung menschlicher Bindungen um Lohnsklaven jeglicher (geschlechtlicher) Coleur und Ausprägung zu produzieren.
So wird die Ehe für Alle und Alles kommen - und ist doch entbehrlich, weil die bestehende rechtliche Einteilung von Kinder in uneheliche und eheliche bleibt statt allen Kindern gleiche Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung zu schaffen, unabhängig vom Status der Eltern.
Die Diskriminierung von Vätern, ihre gewaltsame Entfernung aus dem Leben der Kinder, standardisierte Grund- und Menschenrechtsverletzungen, das Aufeinanderhetzen der Geschlechter - all das ist für die Familienrechtsprechung eine Entwicklung ohne Brüche.
" ... laborieren Österreicher und Deutsche weiter unter ihren Altlasten: Unser Sorgerecht stammt aus der Nazi-, unser Mutterbild aus der Nachkriegszeit."
"Dass bei uns der Umgang zwischen Vätern und Kindern - im besten Fall - auf ein paar Tage im Monat reduziert wird, ist so widernatürlich, wie es die Rassentrennung einmal war."
(Raoul Schrott
Die praktizierte Apartheid, mit neuzeitlicher Rabulistik des Bundesverfassungsgerichts (siehe 1 BvR 3326/14) garniert, ist kein erforderlicher Paradigmenwechsel im Familienrecht sondern, im Auftrag der Obrigkeit, die Fortsetzung reaktionärer Politik mittels medien- wirksamer Demagogie, deren Ende nicht absehbar erscheint.
Für die Justiz ist der Einstieg in die Rechtsprechung der Apartheid Kontinuität und nur ein kleiner Wechsel in Bezug auf die mit Vorrang zu Verfolgenden, ein Austausch der Hauptverfolgungsgruppe. Ob nun als Staatsfeind eine Volksgruppe, eine Weltanschauung oder ein Geschlecht auserkoren wurde ist für die ohnehin anpassungsfähigen Robenträger als Kalfaktoren der jeweils Herrschenden ein "null problemo".
Hätte sich Erich Honecker nicht zur Mauer sondern zur Sorgerechtapartheid geäußert der Beifall von Juristen und der vom Frevel lebenden parasitären Professionen der Helferindustrie wäre ihm sicher gewesen.
"Die ... Sorgerechtapartheid wird so lange bleiben, wie die Bedingungen nicht geändert werden, die zu ihrer Errichtung geführt haben. Sie wird auch noch in 50 und auch in 100 Jahren noch bestehen bleiben, wenn die dazu vorhandenen Gründe nicht beseitigt sind."** - **auf einer Tagung aus Anlaß des 500. Geburtstages von Thomas Müntzer am 19. Januar 1989, NEUES DEUTSCHLAND vom 20. Januar 1989
Wie kann die Mauer aus Mutterkult, Genderbrei und Väter"peepshow" niedergerissen und die gegen Väter und Kinder angetretene, straff organisierte schwarze Phalanx gestoppt werden ?
Ich habe kein Patentrezept.
"Maskulisten" gibt es nicht. Mir ist keine Gruppierung bekannt, die sich so nennt, und ich kenne mich da aus: Es gibt unterschiedliche Einzelstimmen, die jeweils eine eigene Webseite unterhalten und sich dann verlinken. Doch sobald man Männer zu einer Gruppe zusammenfassen will, kommt das Rumpelstilzchen und lacht: Keiner weiß, wie man so eine Gruppe nennen soll. Deshalb haben sich auch so seltsame Namen herausgebildet wie "Cuncti", "Agens" oder "Argumente von Femastasen".
Die Kategorie "Frau", die sowieso ein fragwürdiges Konstrukt ist, um es sehr diplomatisch auszudrücken, findet keine Entsprechung in einer Kategorie "Mann". Auch das Wörtchen "man" ist nicht der richtige Tanzpartner für das klein geschriebene "frau". Männer lassen sich nicht über einen Kamm scheren - so wie man es mit Frauen macht, wenn man von Quoten spricht und von Frauenrechten. Das geht bei Männern nicht. Schwule und Väter sind ohne Zweifel Männer - doch wo liegen die gemeinsamen Interessen? Sie bilden eben gerade keine Einheit, auch die von Unterhaltszahlungen Gebeutelten und die von Beschneidung Betroffenen nicht." - Bernhard Lassahn
http://www.freiewelt.net/die-jungfrau-und-die-maskulisten-4648/
Ich bin weder Mitglied im Väteraufbruch für Kinder e.V.(VAFK) noch beim Väternotruf oder beim Väterwiderstand.
Ich bin ein entsorgter Vater der sich zu spät (im Internet) sachkundig gemacht hat und sich seit mehr als einem Jahrzehnt den Folgen der juristischen "Anerkennung als Staatsfeind, Querulant und Mutterstalker" erwehrt.
Der Anbeginn aller bisherigen und künftigen Konflikte um die Beziehungspflege zwischen Vätern und Kindern ist ein männlicher Fehler.
Einer von denen der sich erst spät offenbart, gravierende Folgen zeitigt und meist irreversibel ist. Es ist dies ein Fehler vor dem niemand gefeit ist, denn ich, Gerald Emmermann, Detlef Bräunig und -zig tausend andere gemacht haben.
Es ist die Fehleinschätzung des Charakters, des Narzissmus und des Sorgeverhaltens der Frau, die durch die Geburt eines gemeinsamen Kindes zur Mutter wird. Trifft das Outing einer missratenen Frau als rachsüchtige Kreidekreismutter auf ein gesellschaftliches Umfeld des Mutterkults entsteht ein Dum-Dum-Geschoß der übelsten Art für Vater und Kind.
Ich verstehe mich als Einzelkämpfer.
Zu zerstritten, zu altklug, zu mimosenhaft erlebe ich die Väterrechtsbewegung, den wohl ältesten Teil der Männerrechtsbewegung - und diese, die Männerrechtsbewegung selbst, läßt sich, wie ihre unterschiedlichen Akteure, nicht einmal eindeutig begrifflich fassen.
Ich begreife mich nicht als Väter - oder Männerrechtler sondern schlicht und einfach als ein entsorgter Vater der die Traumatisierung und Indoktrination seiner ("un"ehelichen) Tochter nicht verhindern konnte.
Diese ureigenste, persönliche Geschichte erlebten Unrechts stelle ich ins Zentrum der von mir betriebenen Homepage Sorgerechtapartheid.
http://sorgerechtapartheid.de/start.html
So wurde die alte DDR-Parole "Mein Arbeitsplatz ist mein Kampfplatz für den Frieden" modifiziert: "Meine Homepage ist mein Kampfplatz für Kinderrechte".
Das ist die von mir gefundene Form des Widerstandes der von der Hoffnung gespeist wird, das derzeit und künftig Betroffene aus diesem Einzelfall für eigenes Handeln Nutzen ziehen.
Einen Anspruch auf Unfehlbarķeit und den Besitz der einen und einzigen Wahrheit besitze ich nicht.
Die Homepage (von einem alten "Graukopf und IT-Greenhorn" technisch grottengut oder weniger gut gemacht) ist das Konstrukt der von mir erlebten deutschen Wirklichkeit am Anfang des 21.Jahrhunderts, ein Ergebnis des Lebens zwischen Notruf und Widerstand, des Erwehrens massivster Grund-und Menschenrechtsverletzungen durch einen sich im freien Fall befindlichen Rechtstaat, dessen Abteilung für Familienrecht bereits der vollständigen Erosion anheimgefallen ist.
Der Widerstand gegen die Apartheidpraxis, Familienzerstörung, Genderirrsinn, Feminismus, Männer-Bashing, Männerbenachteiligung, Männerdiskriminierung, Männerfeindlichkeit, Männerverachtung ist vielfältig und nimmt zu.
Dabei hängt die Beurteilung dessen, was unter Widerstand zu verstehen ist, vom Betrachter-Standpunkt ab.
Wie stets in der Geschichte aller bisherigen Gesellschaft bringt die Menschheit, sobald sich ein antagonistischer Gegensatz, in dem eine Seite gewinnt, was die andere verliert, zuspitzt, Propheten hervor die sich als Retter, Friedensbringer und Allwissende inszenieren.
Neue Messias als Trittbrettfahrer ?
Ein beim Militär erworbener Dienstgrad erscheint dabei oftmals hilfreich und Glaubwürdigkeit heischend. Es ist nicht verwunderlich, dass die Begeisterung, ob des Auftauchens neuer Lichtgestalten, groß ist.
Wer dann noch für den Weg des Nichtstuns plädiert und dies als den echten Widerstand bezeichnet, steht zwar im Gegensatz zu den Vertretern des "Widerstandes statt Anpassung", doch die dem Personenkult zugeneigt jubelnde Leserschaft der auf Erlösung Hoffenden, die "mutigen Strategen", die sich in Internetforen hinter Nicknamen in der Behaglichkeit der Anonymität verbergen und ihrem Affen Zucker geben, treiben die Zugriffszahlen auf Seiten der Propagandisten in die Höhe.
Ist "mein Vorgesetzter" (ich wurde am 01.Juli 1990 zum Polizeiunterkommissar ernannt) Leutnant Dino aka Detlef Bräunig ein neuer Messias oder ein trojanischer Gaul in den Weiten der männlichen Uneinigkeit und der Unübersichtlichkeit des Hauen und Stechens der Männer-und Väter(rechts)bewegten ?
Er ist beileibe kein Jurassic-Dino.
Sein Schreibstil ist modern, flott und frech, gemixt mit anzüglichen, derb-obzönen Witzen.
Das Männermagazin http://www.das-maennermagazin.com/ steht für eine im wesentlichen zutreffende Beschreibung und Kommentierung der Wirklichkeit, garniert mit Zoten und der Propagierung des Nichtstuns in Endlosschleife.
Originell ist das nicht immer.
Aber, Leutnant Dino ist echt.
Das Männermagazin ist echt.
Es hat seine Nische im Labyrinth der Männerbewegten zu recht.
Die Zustandsbeschreibung der Situation im Familienrecht ist top, die Argumentation ist schlüssig. Die analytischen Beiträge des Männermagazin TV sind tief gehend gut wie einst viele Folgen von "Der schwarze Kanal" http://sk.dra.de/ (- das ist eine positive Würdigung!!)
Und, der Leutnant von der Insel trifft auf offene Ohren:
"Die Väterrechtler unterstützen im Kern das System der Männerausbeute, sind also Teil von ihm." WGvdL-Forum: Dr.Bundy am 1. Februar 2015 - 09:31 Uhr
"Väter interessieren sich nur für Väterrechte, nicht für Männerrechte."
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=50720
Nun ja!
Was ist aber mit den Schlussfolgerungen die der NVA-Offizier Dino zieht ?
Ist sein Handeln, das des Nichtstuns, welches er für sich als richtig empfindet und glorifiziert und sodann als Schlussfolgerung für andere propagiert, die geeignete Form des Widerstandes gegen staatliche Apartheid?
Ist Nichtstun Widerstand?
Wohl wissend, das nicht jeder Vater die Möglichkeit hat (bzw. nutzen will) "alles an die Wand zu fahren", behauptet er den Weg des echten Väterwiderstandes zu kennen. Sein Plädoyer des Nichtstuns verkörpere ihn.
"Das Männermagazin - Der echte Väterwiderstand" diese Behauptung hingegen ist falsch und blasphemisch.
Als weltanschaulich und organisationsmäßig nicht gebundener Vater gehe ich sogar soweit zu behaupten, dass die Propaganda des Nichtstuns letztlich ein trojanischer Gaul der Väter-und Kinderfrevler ist.
Würde nicht jeder Herrscher, Führer oder Despot einen Prediger, der den Opfern ihrer Gewalt- und Willkürmaßnahmen Nichtstun propagiert, vor Rührung umarmen und an die ordensgeschmücke Brust drücken und sich dabei eine Träne aus dem Auge quetschen, weil eine Ordensnadel dabei durch die Uniform sticht ?
"Das Männermagazin ist diesen Väterwiderständlern ein Dorn im Auge, weil ich den Vätern die Sinnlosigkeit ihres Kampfes ums Kind deutlich mache und sie sich dann aus dem Spiel verabschieden.
Wer unbedingt um sein Kind kämpfen will, der sollte ... lieber zum Väterwiderstand.de gehen. ...Nennt dort aber bitte nicht meinen Namen, damit dieser Väterrechtler keinen Herzinfarkt bekommt. Er kann mich überhaupt nicht leiden."
Er kann mich überhaupt nicht leiden!?
Was für ein Zickenkrieg?! Unter Männern.
Mit diesem Artikel und der Homepage Sorgerechtapartheid http://sorgerechtapartheid.de/ offenbare ich meine Unkenntnis über den richtigen Weg und die geeignete Widerstandsform gegen staatliche Apartheid.
Doch ich verstehe mich als einer der vielen "steten Tropfen die den Stein aushöhlen" und ein klein wenig auch als Kompass für Betroffene, die sich zwischen Notruf, Widerstand und Anpassungsratschlägen orientieren wollen.
Ob nun das Vorführen von Beamtenseelen durch das Anfordern des Geschäftsverteilungsplanes eines Dorfgerichts besonders sinnvoll ist - sei´s drum, Anton & Co.?! http://www.vaeternotruf.de/aktuell1506.htm
Jeder mag den für ihn geeigneten Weg wählen.
Das Berichten und Publizieren bleibt derweil der einzige, richtig erkannte für von Familienunrecht Betroffene.
"Deutschland gehört zu den Nationen, in denen in familienrechtlichen Verfahren noch das Beuterecht gilt.
Psychologen sind lizensiert, als rechtmäßige Piraten unschuldige Kinder zu kapern.
Auf diese Weise werden Väter von ihren Kindern getrennt und ganze Familien zerstört und versenkt.
Eine übergroße Helferindustrie geriert sich als Freibeuter und macht Kasse: in Milliardengröße! - Ein Witz?
Nein, wir machen keine Witze! Wir beobachten nur die familiengerichtlichen Verfahren und berichten über die Fakten!!
Gerald Emmermann"
zu IX.
Vorwärts nimmer - rückwärts immer
1 BvR 3326/14
Eine kleine Entscheidung von Rabulistikern - ein großer Rückschritt für Väter
Wer wünscht sich nicht manchmal Sonderrechte im Straßenverkehr und ein Fahrzeug mit CC (Corps consulaire) oder CD (Corps diplomatique) Plakette?
Wohl wissend, dass Privilegien und Immunität zu Lasten der anderen Verkehrsteilnehmer geht.
Was im Straßenverkehr nicht für "jedermann/jederfrau" möglich ist geht zumindest im Familienrecht. Hier ist ohnehin alles denkbar und möglich - zumindest wenn eIne Maßnahme gegen Väter und Kinder gerichtet ist, also wenn die Aufrechterhaltung der Apartheid zwischen beiden gesichert wird.Und so sollte es nicht verwundern das Juristen des Bundesverfassungsgerichts das Sonderrecht Immunität gegen staatlichen und gerichtlichen Zwang einführten.Für Mütter.
Ein Schelm wer denkt dies gehe nicht zu Lasten von Kindern (http://www.frauengewalt.fall.vn/index.html).
«Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! ..." (Zitat: Dr. Egon Schneider,ehemaliger Richter am OLG)
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat den Tatbestand der Rechtsbeugung, ein Verbrechen, dass nach § 339 StGB strafbar ist und das in erster Linie von Richtern begangen wird, seit 1952, als es um die Reinwaschung richterlichen Handelns in der NS-Zeit ging, zunehmend und massiv eingeschränkt. Wie der Begriff des Kindeswohls ist «... die Rechtsbeugung das Papier nicht wert ist, auf dem der Straftatbestand gedruckt ist.» (Rolf Bossi)
Durch das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit genießen Richter umfassende Immunität gegen Strafverfolgung. Diese praktische Narrenfreiheit ,der Freibrief zur Missachtung von Gesetzen und Manipulation von Verfahren, wurde von den Damen und Herren des BVerfG mal wieder und in Umsetzung der Mütterideologie und zur Befriedung von vom Kindeswohlfrevel lebender Lobbyisten, genutzt.
Was stört in Deutschland der EGMR wenn gegen Männer,wenn gegen Väter juristisch aufgerüstet wird?!
Selbst sicher vor Strafverfolgung gewährt das Karlsruher Gericht seiner Mütterklientel quasi vollständige Immunität, indem es im Umgangsrecht das unbedingte Kindeswohl, auch wenn es von der Mutter beeinflusst wurde, betont.
http://www.sueddeutsche.de/politik/umgangsrecht-im-zweifel-gegen-den-vater-1.2487134
Ein Kind könnte "den Druck auf die Mutter als gegen sich selbst gerichtet wahrnehmen, als "Bedrohung seines etablierten Familiensystems". (Az: 1 BvR 3326/14)"
Damit ist jede Kreidekreismutter immun, gefeit gegen jeglichen Zwang mit dem Privileg zur Indoktrination mit materiellen Höchtsverwertungsrecht am Eigentum Kind.
Das BVerfG entscheidet (mit Rechtsbeugungsprivileg?) gegen den EGMR und zementiert die Apartheidpraxis zwischen Vätern und Kindern, weil
"Eine den Umgang boykottierende Mutter ( ) immer noch mit der Hilfe der Gerichte kalkulieren (kann), während ein Vater immer noch ohnmächtig gehalten wird."
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=56823
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=56887
Offensichtlich reiht sich diese BVerfG-Entscheidung in die abartige Art der Würdigung des 2.Jahrestages des Inkrafttretens der sogenannten Sorgerechtsreform durch seine Gegnerinnen ein (deshalb für Interessierte ausnahmsweise auch die Hinweis auf die angefügten Links)
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=56738
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=56762
und die passende Antwort
Der Beitrag von Gerald ist wie stets ein kämpferischer, doch große Möglichkeiten außerhalb von Familiengerichten auf mißratene Mütter einzuwirken sehe ich nicht, weil, auch das muß zur Kenntnis genommen werden, die Strafgerichte nur in Nuancen weniger brutal gegen Männer vorgehen.
Entfremdungstäterinnen, die sich beleidigt fühlen, die falschbeschuldigen und nach Anwendung des Gewaltschutzgesetzes kreischen, die sich als Opfer stilisieren, finden immer eine Richterin die das Recht so verbiegt bis ein Mann verurteilt wird. Die Dummheit und Dumpfheit der richterlichen Begründungen nehmen sich nicht viel.
Und - wenn gar nichts mehr geht - berufen sich Täterinnen auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte und ihres Eigentums Kind....
Wem der von Leutnant Dino geratene Weg kein möglicher ist hat kaum Alternativen. Am Schicksal anderer, wie z.B. im Fall Kuppinger, sollte kein Väter-/Kinderrechtler sich schadensfroh ergötzen.Schlimm genug die Uneinigkeit Betroffener....
Ich meine, dass die BlackList eine gute Möglichkeit ist Täterinnen in Roben die Ruhe und Behaglichkeit der Anonymität zu nehmen - besser wäre allerdings die Auflösung der Abteilungen für Familiensachen an den Amtsgerichten, die Auflösung von Jugendämtern und die Austrocknung des Sumpfs der Helferindustrie.
Der Ruf "Stasi in die Produktion" sollte auf Familienrichter und -richterinnen und professionelle Beihelfer der Entfremdung Anwendung finden.
Ich habe am 07.Mai einen Antrag auf konkrete und umfassende Regelung des Umgangs beim Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg gestellt.
Ein Kind könnte "den Druck auf die Mutter als gegen sich selbst gerichtet wahrnehmen, als "Bedrohung seines etablierten Familiensystems". (Az: 1 BvR 3326/14)"
Ausgang ....?
http://sorgerechtapartheid.de
Zitat aus der Welt (http://www.welt.de/vermischtes/article140550363/Ich-bin-der-Zahlvater-und-es-kotzt-mich-an.html) " - und es kotzt mich an"
Die aktuelle Entscheidung im Fall Kuppinger wurde von der 1.Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof (nominiert von der CDU/CSU),
dem Richter am Bundesverfassungsgericht Michael Eichberger (nominiert von der CDU/CSU) und
der Richterin am Bundesverfassungsgericht Gabriele Britz (nominiert von der SPD) getroffen.
Der Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 23.05.2015 als Kommentar auf
VIII.
Der besten und liebsten (Kreidekreis-) Mutti der Welt
Das Leben ein Spaß - dreißig Jahre lang!
Hast viel gewollt und wenig erreicht.
Erst ein Kind gab dir des Lebens Sinn.
Depressionen waren nun vorbei.
Doch Elternsein war gestern.
Hast boykottiert,verweigert und indoktriniert,
gelogen,getrickst und Frevel begangen.
Die Tochter geschädigt und ihren Vater entsorgt.
Warst stolz auf deine Power und Cleverness
und auf Komplizen, die nur des Satans Freund.
Mein Bauch!
Mein Kind!
Mein Unterhalt!
Mein Anwalt!
Mein Gerichtsbeschluss!
Erwartest nun zum Muttertag den bekannten Spruch
von der besten Mama auf dieser weiten Welt.
Willst den Inhalt glauben,wie viele die sich vergehen.
Wären beste Mütter Norm
der Garten Eden wär gefunden.
Lisa wird dir sagen was dein Ohr genehm und hören will.
Es trifft zu - den unsere Tochter blieb zumindest am Leben.
Schuld klebt unsichtbar.
Deine Hände sind gepflegt.
Die Nägel lackiert - eines jeden Cocktails Zier.
Die Mitte des Lebens überschritten
bist du weiter die Schönste - für unser Kind.
Die Frage, warum ihm Vater und Geschwister fehlen,
warum es nur "halb", mit gekappten Wurzeln leben muss,
bleibt.
Gert Bollmann
Mai 2015
... nicht alle schaffen es...
Gedanken zum Elter(Mutter-)Tag
Er muss kommen. Er wird erwartet - fast gefordert. Ist er doch der Balsam für die Seele, die Labsal, Erquickung und Wonne einer jeden Mutter, nicht nur der narzisstisch geprägten. Er wird nicht hinterfragt. Er wird geglaubt - ohne Abstriche.
Er ist Pflicht für Kids, der Satz "Der besten und liebsten Mutti auf der Welt."
Nicht Blumen, Pralines oder Duftwässerchen vermögen die mit diesen Worten verbundene Lobpreisung zu ersetzen. Weh`dem, der sie versäumt.
Wie spröde hingegen formulieren Rechtskundige die Mithilfepflicht von Kindern in § 1619 BGB.
Der Dank und das Lob an die Mutter funktioniert (und das ist wirklich gut so !!) auch ohne Juristerei und staatliche Vorschriften. Höchstrichterliche Festlegungen kindlichen Verhaltens zum Muttertag sind mir nicht bekannt.
Bald jedoch ist Muttertag "nur" noch Volksmund und Verkaufshöhepunkt der Blumen- und Süßwarenindustrie. Gendersprech steht bereits offiziell bereit: statt Mutter und Vater nun Elter 1 und Elter 2. Ich bin sicher, Idiotie setzt sich in Amtsstuben durch...
Kindern ist dieser Sprachmurks wurscht. Sie sind unverdorben und ehrlich und sie lieben ihre Mutter. Erst mit Verfliegen der Kindheitsjahre stellt sich oft die Frage, ob auch im Alter der Spruch von der beste Mama sein Recht behält.
Einige schaffen es nicht den Spruch aufzusagen.
Einige fehlen in der Schar der gern ihr Taschengeld für eine liebe Geste opfernden.
"In der Wahl seiner Mutter kann man nicht vorsichtig genug sein" sollte deshalb ein launiger Spruch von Paul Watzlawick zum Muttertag abgewandelt werden.
Wer Leihmutterschaft, Bauchmütter, Stief- und Patchworkmütter, Ziehmütter, pädophile Mütter, klinische Eingriffe und die Babyklappe "umgehen" konnte ist zwar am Leben doch noch lange nicht gefeit vor tödlicher Gewalt, Indoktrination und emotionalen Missbrauch.
Die, die es nicht schaffen, der "besten Mutti der Welt" danke zu sagen, können sich in Blumenkübeln, Gefriertruhen oder auch einfach nur im Hausmüll entsorgt wieder finden.
Es sind überwiegend Mütter die für Kinder eine größere Gefahr darstellen als der Klimawandel, der Straßenverkehr oder die allgemeine Straßenkriminalität zusammengenommen.
Auf eine, aus meiner Sicht hervorragend aufbereitete Dokumentation, soll hier verwiesen werden. http://www.frauengewalt.fall.vn/Kindesmorde/kindesmorde.html
Meine Tochter Lisa ist am Leben und sie wird am Eltertag der Erwartungshaltung gerecht. Sie wird den begehrten Satz bringen und dabei (noch) nicht wissen, dass ihre liebste und beste Mutti der Welt sich der Selbsttäuschung hingibt.
Sie weiß nicht, was Kreidekreismütter sind und das Entfremdung Kindesmissbrauch darstellt.
Und, sie weiß nicht, dass sie (nur) ein Einzelfall ist dem unsichtbar Gewalt zugefügt wird.
Und sie kennt die Industrie, die vom Kindeswohl genannten Frevel lebt, nicht.
Die menschliche Gesellschaft wäre vollendet und ein Hort allgemeiner Seeligkeit mit einem Paradies für Kinder wären alle Mütter die besten und liebsten Muttis auf der Welt.
Aber in großen Teilen Deutschlands sieht die familiäre Welt so aus:
http://www.welt.de/vermischtes/article140550363/Ich-bin-der-Zahlvater-und-es-kotzt-mich-an.html
Dennoch bleibt ein Trost.
Allem staatlich gewollten Unbill zum Trotz, es gibt sie, die Mütter denen Tucholsky mit seinem Gedicht "Mutters Hände" ein Denkmal setzte.
Als Kind im 62.Lebensjahr kann ich sagen, dass meine Mutter Sonja eine dieser besten, mit Recht zu ehrenden Frauen, war. Auch, wenn sie den Spitznamen "Feldwebel" förmlich genoß und mir bei meiner nichtehelichen Tochter den Rat gab "Zahl und vergiß". (Wahrscheinlich kannte sie ihre Geschlechtsgenossinnen besser als jeder Mann.)
Gemeinsam mit meinem Vater erzog sie uns, "wir warn Sticker drei", zu "ordentlichen" Menschen und dafür gebührt ihr heute noch, ein Jahrzehnt nach ihrem viel zu frühen Ableben, Dank,Anerkennung und stetes liebevolles Gedenken.
http://www.aphorismen.de/gedicht/98924
VII. Durchs Jammertal der organisierten Kinderschänder
Aufmerksamkeit bei der Jagd war für einen Germanen überlebenswichtig.
Wer vom Mammut getreten wurde konnte zwar seine lautmalerischen Ausrufe und Schmerzens-schreie frei wählen, doch wegen seinerzeit noch fehlender Schmerzmittel dröhnte ihm noch beim abendlichen perfekten Dinner in der heimischen Höhle der Schädel wie von einer Keule getroffen, sodass oftmals der Nebenbuhler beim Kampf ums größte Steak und die schönste fellgekleidete Maid siegte.
Dem Verlierer blieb das Lamentieren und lautstarke Jammern.
Das Mammut starb aus.Die Germanen nicht.
Das Jammern wurde "zivilisiert" und zunehmend als Schimpfwort (Jammerlappen,Jammertante) oder zum Verächtlichtmachen genutzt.
In meiner Jugend vermochte ich noch unbeschwert und herzhaft über das Unbill das anderen wiederfuhr lachen bis mir das Wasser in den Augen das Weiterlesen meiner Lieblingsbücher erschwerte.Die lakonische Sprache mit der Mark Twain seiner Figur Huckleberry Finn den Fußtritt seines Vaters gegen ein Faß mit Salzfleisch schildern ließ treibt mir auch heute noch Tränen in die Augen.
http://gutenberg.spiegel.de/buch/huckleberry-finns-abenteuer-und-fahrten-1670/7
Körperlicher Schmerz als Jammerursache mag einem jeden der schmerzempfindlich ist nachvoll-ziehbar sein.
Doch Twains erfolgreichster Roman beinhaltet noch ein andere Jammerquelle die scheinbar bis in die heutige Zeit und bis in mein Heimat(Vater-)land reicht.
Es ist die Beschreibung eines Vaters, die des alten,saufenden Raufboldes Finn, die offensichtlich von der Masse teutonischer Familienrichter als allgemeingültig verinnerlicht wurde und ihnen heute noch als manifestes Charakterbild für geschiedene und nichteheliche Väter bei gerichtlichen Entscheidungen betreffend den Umgang, die Sorge und den Unterhalt dient und somit Ursache manigfaltigen Jammerns und emotionalen Schmerzes ist.
„Alle, die nicht gerade verhungern, jammern auf hohem Niveau.“ meint der "Zitatenproduzent" Erhard Blanck.
Das mag zutreffen, doch das Wesen des Jammers offenbart sich nicht immer auf den ersten, oberflächlichen Blick.
Heutigentags wird Jammern und der Vorwurf der Jämmerlichkeit auch genutzt um zu teilen (und zu herrschen), aufeinanderzuhetzen und zu verunglimpfen.
Ein hohes Niveau bei dieser Art der Kommunikation vermag ich selten zu erkennen.
Ist nicht Jammern der erste Schritt zum Realisieren der eigenen, persönlichen Situation und somit keinesfalls durchaus und durchwegs abzulehnen ?
Steht doch die Frage an, was kommt danach, was ist Schritt zwei?
Wie vorwurfsvoll aneinander "vorbeigejammert" wird soll ein Beitrag einer Diskussion auf der Webseite des Väterwiderstand zum Thema "Umgang und Unterhalt" belegen.
http://xn--vterwiderstand-5hb.de/index.php/20-startseite/312-umgang-und-unterhalt#section-kmt
Zitat:
Gast - Carmen
"Meine Unterschrift könnt ihr auch haben, liebe "Sturmtruppenväter".
Aber auch sie wird euch nicht weiterhelfen. Ich schließe mich da im Wesentlichen Marianne an. Männer sind Waschlappen und Luschen. Vielleicht sind Herr Emmermann und Herr Bollmann eine Ausnahme. Den Eindruck hat man ja , wenn man deren Webseiten liest. Herr Emmermann wird es als Jurist vielleicht etwas einfacher haben, weil er sich im Recht besser auskennt. Ansonsten gilt für euch alle: jammern, jammern, jammern.
Warum ich euch das schreibe? Ich habe mich vor ein paar Wochen von meinem Lebensgefährten getrennt. Es ging einfach nicht mehr. Er hatte aus erster Ehe zwei Kinder (6 und 8) und leidet sehr darunter, dass er sie nur dann sehen darf, wenn die Mutter es zulässt. Es hat in letzter Zeit viel Streit zwischen uns gegeben, weil er sich einfach alles gefallen ließ, alles in sich hinein gefressen hat, viel gejammert hat aber nie seinen Popo hoch und in Bewegung gebracht hat. Seinetwegen bin ich auch auf diese und andere Väterseiten gestoßen, von der mir diese hier aber am besten gefällt. Ich habe einen Bruder, der meinem Lebensgefährten auch geholfen hätte. Nun habe ich aber keine Lust mehr, den Rest meines Lebens mit einem jammernden und leidenden Mann zu verbringen, der sich nicht helfen lassen will. Wir haben viel im Bekanntenkreis darüber gestritten. Sogar alle Frauen und Mütter waren auf seiner Seite und haben ihm geraten, der Mutter seiner Kinder Druck zu machen.
Vergeblich. Mittlerweile tun mir seine Kinder mehr leid als er!
Wir Frauen wollen aber keine Luschen als Männer, keine Jammerlappen, sondern Männer, die Verantwortung übernehmen für sich und ihre Kinder und die sich durchsetzen können.
Ich will selber noch Kinder haben. Er sagt, er traue sich nicht mehr. Die Kinder, zu denen er kaum noch Kontakt hat, sollen seine Einzigsten sein.
Ich sage euch, ihr Männer selbst seid das Problem. Wie sollen wir Frauen euch noch ernst nehmen? Viel Glück wünsche ich euch trotzdem - euren Kindern wegen."
Zitat Ende
Soweit der Jämmerlichkeiten vermischende Beitrag der aufzeigt welche Erfolge die staatlichen Familienzerstörer mit dem Ausrufen des Kampfes Frau gegen Mann bereits in den Köpfen vieler Menschen erzielt haben.
Dabei ist der Feminismus die wirksamste Form der Verhütung und so mag die liebe Carmen quasi zu Recht Jammern, dass "die Revolution ihre eigenen Kinder frißt" und es schwerer wird einen "Zahlemann" für die Erfüllung ihrer Wünsche zu finden.
"Versuch macht klug",soll der Teufel gesagt und sich auf die heiße Herdplatte gesetzt haben.
Ob Luzifer den Versuch wiederholte ist nicht überliefert.
Wer einmal erkennen muss, dass "Väterchen Staat" ihm einzig Zahlungsobliegenheiten statt Sorgeobliegenheiten zuweist, der bedankt sich auf eine andere Art und Weise für diese Sorte Vater, wie der Staat sie verkörpert.
Heroische Alleinerziehende und diffamierte Alleinbezahler - eine derartige Familienpolitik, die getrennte Eltern aufeinanderhetzt, ist zum Scheitern verurteilt.
Hätte mein Vater stets seine Hände in meinen Hosentaschen oder Portemonnaie gehabt, wir könnten nicht auf sechs Jahrzehnte toller Vater-Sohn-Beziehung zurückblicken.
Ohne sich im angeblichen Geschlechterkampf zu verheddern mit Fragen warum quotiert wird oder warum nur ein Geschlecht Schachgroßmeister hervorbringt, bleibt anzumerken, dass Carmen das Dilemma in dem diskriminierte Männer und entsorgte Väter stecken, wenn nach einer Trennung der zweite Elternteil mit staatlich organisierter Unterstützung zur Kreidekreismutter und Terrormutti mutiert, verkennt.
Jeder redliche Vater, dessen Kind eine mißratene Mutter als die Beste bezeichnet, befindet sich in einer Zwickmühlensituation die, egal welche Entscheidung er trifft, zu einem unerwünschten Resultat führt.
Sportlich kann das wie folgt ausgedrückt werden:
"Ohne Kampf kein Sieg - Mit Kampf kein Sieg"; der Kontakt zum Kind geht verloren.
Der redliche Vater, und damit meine ich nicht nur die die gegen die schwarze Phalanx der Roben und ihrer Komplizenindustrie wie einst Don Quijote anrennen,findet sich in einer als paradox empfundenen Situation wieder.
Der (partiell) erziehungsunfähige Elternteil obsiegt - stets.
Der Entfremdete und Entsorgte ist im Jammertal der organisierten Kinderschänder angekommen und es bleibt die Frage, wie kann dieses verlassen werden?
Die Vorstellung beim erziehungsunfähigen Elternteil "durch einen leichten Schlag auf den Hinterkopf das Denkvermögen zu erhöhen und ihn dadurch, ob seiner Vergeßlichkeit elterlicher Verantwortung zu rügen",wie einst der Volksmund empfahl, hat sicher einen charmanten Reiz.
Mehr aber auch nicht.
Ähnlich wie »hinter die Ohren schreiben« geht diese Redensart wohl bis ins Mittelalter zurück, als Verträge noch nicht schriftlich festgehalten wurden. Um sicherzustellen, daß es über Generationen noch Vertragszeugen für wichtige Vereinbarungen gab, wurden Kinder dazugeholt, denen als "Gedächtnisstütze", die Abmachung auf keinen Fall zu vergessen, eine kräftige Ohrfeige verabreicht wurde.
Unstrittig ist, dass diese Methode nicht nur archaisch ist sondern nachweisbar weder zu mehr Hirn noch Moral bei dem Elternteil führen, der, als bleibender Eindruck, etwas hinter die Löffel bekommt.
"Oft ist der Hass auf den Vater größer als die Liebe zum eigenem Kind (so Douglas Wolfsperger). Die mit diesem Hass einhergehende nachhaltige Verletzung des Kindeswohls ist fast immer die Folge von Rachegefühlen, die mit Mäßigung und Nachsicht nicht zu bekämpfen oder abzustellen sind. "(Gerald Emmermann)
http://www.xn--vterwiderstand-5hb.de/index.php/20-startseite/314-186-stgb-strafantrag-wegen-uebler-nachrede#section-kmt )
Die extreme Verhaltensweise offensichtlich psychisch kranker Mütter, gefördert durch das staatlich-ideologische Umfeld, führt diese immer tiefer in die Unterwelt moralischer Lotterigkeit.
Jedem Vater, dem das Wohlergehen seines Kindes wirklich am Herzen liegt, muss auch die körperliche Unverletzlichkeit des zweiten Elternteils ein Anliegen sein.
Eine körperliche Auseinandersetzung wäre zwar meist zu gewinnen doch der Preis, dem Kind einen geliebten Elternteil zu nehmen bzw. zu malträtieren, ist inakzeptabel.
Ich habe es so gehalten und frage mich heute (nach mehr als einem Jahrzehnt der "Erfahrungs-sammlung" in familiengerichtlicher Praxis) oftmals, wie meine Frau und ich den jahrelangen Terror und die Gewalt gegen meine Person, die fast eine Angstneurose gegenüber den Brief-kasten und gelben Briefen erzeugte, überstanden haben. Noch sitzen uns die Gerichtsvollzieher, die Kosteneinziehungsstelle der Justiz, Advokaten im Nacken - und alle heulen den Singsang vom Rechtsstaat...
Suizid oder gar erweiterter Suizid waren und sind für mich jedoch keine Alternative, obwohl jeder, der um sein Kind und grundgesetzlich garantierte Rechte kämpft, wissen muss, dass
die Familiengerichtsbarkeit in Deutschland als Vätervernichtungsjustiz funktioniert.
http://de.wikimannia.org/V%C3%A4tervernichtungsjustiz
Deshalb ist dem Gedanke, die Frevler, die das kindesfeindliche Handeln fördern und unterstützen, an den Pranger zu stellen mehr Beachtung im Kampf um die Durchsetzung von Kinder- und Väter-rechten einzuräumen.
Warum sollte nicht vor den Familiengerichten ein Pranger stehen in dem die " Betonköpfe der schwarzen Roben" Rede und Antwort zu stehen haben.
"Warum müssen Kinder die Leidtragenden sein, wenn euch hochqualifizierte Juristen der Karriereabstieg als Richterinnen und Richter an Familiengerichte führt ?"
"Hey, warum nutzt ihr das Kosten-und Unterhaltsrecht einzig zur Entfremdung der Kinder und der Entsorgung ihrer Väter statt zur Durchsetzung der Kinderrechte auf Beziehungspflege und Kontakt zu beiden Eltern ?"
Die Anwendung des Kostenrechts zur Durchsetzung des Umgangsrechts statt zur Entsorgung redlicher Väter wäre ein echter und notwendiger Paradigmenwechsel, nachdem bei der Frage der gemeinsamen Obsorge von Geburt die Kinderfeindelobby nachhaltig ihre menschenrechtswidrigen Positionen durchsetzen konnte.
Von der Entsorgungskultur zur Willkommenskultur der Väter im Leben der Kinder !
„In der Wahl seiner Eltern kann man nicht vorsichtig genug sein.“ sagt Paul Watzlawick und als entfremdeter deutscher Elternteil ist zu ergänzen, "In der Wahl des Geburtslandes heißt es dessen Familienrechtspraxis zu beachten,wenn ein Aufwachsen mit beiden Eltern erfolgen soll."
Vom Jammern der Väter zum Fordern und Handeln der Väter war und ist es ein weiter Weg.
http://www.das-maennermagazin.com/blog/ein-guter-vater-kaempft-ums-kind
Jeder Vater muss letztlich selbst entscheiden, ob und wie er den Kampf aufnimmt und führt.
Ich meine, er ist nicht weniger redlich, wenn er sich den Anfeindungen entzieht, denen ich (und viele andere) bis zum heutigen Tag ausgesetzt sind.
Es gibt in Deutschland keine ernst zu nehmende und organisierte Väterbewegung, keine Masse von Vätern die sich auflehnen.
Die Spree ist nicht die Newa und die Schiffe der Weißen Flotte sind keine Panzerkreuzer.
Ein Sturm entrüsteter Väter auf den Bundestag im Reichstag ist unwahrscheinlich.
Der status quo ist wie er ist
und wer nicht Jammern will, sondern langfristige Änderungen, wie ein steter ideologischer Tropfen, herbeiführen will, kann sich dennoch engagieren.
Nach dem gemeinsamen Sorgerecht scheint die Forderung nach dem Praktizieren des Wechsel-modells der künftige Kampfplatz zwischen Reaktionären und redlichen Vätern zu werden.
Da es hier auch um Geld geht dürfte die Mobilisierungsmöglichkeit sogar eine größere sein.
Meine Art Liebe zu zeigen ( die einzig mir verbliebene) ist das Erstellen dieser Webseite
für meine Tochter und zugleich alle Kinder und Väter, die von systematischer Entfremdung und Unmenschlichkeit betroffen sind.
Der Kampf gegen staatlich organisierten emotionalen Kindesmissbrauch wird auch im Land einer erfahrenen inhumanen Justiz und der Lobby von Bundesverdienstkreuzträgerinnen ein erfolgreicher sein.
Damit keine Mutter mehr zur Kreidekreis-und Terrormutter mutieren kann oder muss...
...und künftig Kinder mit ihren Vätern das irdische Jammertal der Germanen verlassen können
Berlin,29.April 2015
VI. Werde ich ein Kinderschänder ?
Leiste ich Beihilfe zum Missbrauch meiner Tochter ?
Gedanken über die "Chance einer kleinen Auszeit"
Ich bin mehrfacher Vater und befinde mich in der Freizeitphase der Altersteilzeit.
Zu meiner Familie gehören meine Ehefrau, zwei erwachsene Töchter mit Ehemännern, sowie insgesamt sechs Enkelkinder, 3:3 (soll heißen: gleiche Geschlechteraufteilung).
Nicht unerwähnt bleibt das "entfernte" Nesthäckchen der Familie.
Die ledige Mutter nannte das Kind Lisa.
Die monatliche Gehaltspfändung ist eine Erinnerung an die midlife crise und den Versuch meiner jüngsten Tochter ebenfalls Vater zu sein.
Zu 99,xxxxxx % bin ich der biologische, zu 100 % der rechtliche, der zahlpflichtige und entsorgte Vater. "Richtiger" Vater bin ich nicht.
Das Recht zur Sorge wurde mir nicht entzogen. Ich war niemals dessen Inhaber.
"Der Makel" von Lisa ist ihre Unehelichkeit.
Dieser verwehrt dem Kind gleichwertige und gleichberechtigte Elternteile.
Als die Mutter von Lisa feststellte, dass ich meine Vaterpflichten ernst nahm und sich Lisa bei mir wohl fühlte, ergriff sie die Gunst des deutschen Familienunrechts.
Dabei handelte sie rational und einzig in ihrem Interesse.
2003 wandte ich mich (unwissender- und dummerweise) an das Jugendamt und beantragte im Juni 2004 eine umfassende und durchsetzbare Regelung des Umgangs.
Von da an kamen weitere "Terror"experten der sogenannten Helferindustrie ins "Spiel ohne Ende".
War bis 2007 noch sporadisch und willkürlich etwas Beziehungspflege möglich folgten (rechtswidrige) Aneinanderreihungen von Umgangsausschlüssen in Form einstweiliger Anordnungen oder gleich mal für ein paar Jahre als Beschluss.
Die Zeit zwischen den Umgangsausschlüssen nahm sich das Gericht regelmässig Auszeiten (u.a. von 2009 bis 2012) während sich Psychologen, Verfahrenspflegerinnen, Beiständinnen und "Jugendämtler" mit meiner Person befassten. Es erübrigt sich anzuführen, dass die einstige schützenswerte und liebevolle Vater- Kind- Beziehung zerstört wurde.
Nunmehr habe ich erfahren das Lisa ein Gymnasium besucht.
Ich kann das nicht beurteilen. Vor mehreren Jahren habe ich sie letztmals gesehen und kenne sie de facto nicht.
Ich habe stinknormale Ahnen.
In der Geschichte meiner Familie finden sich weder Piraten, Raubritter, Advokaten oder sonstiges zwielichtiges Gesindel, das den Grundstein für ein Familienvermögen hätte legen können. Nicht einmal zu einen rechtskräftig verurteilten Rechtsbrecher hat es bisher gelangt.
Stets rechtschaffende Untertanen. Gute Menschen, liebevolle Eltern.
Wie ich.
Ein ehemaliger Polizeioffizier und Besitzer einer Dankesurkunde für 40 Jahre Dienst im öffentlichen Dienst.
Und dennoch bin ich DIE Ausnahme in der Familie.
In den vergangenen Jahren machte ich die Bekanntschaft von mehreren Dutzend Rechtsbrechern. Das "adelt"
Mittlerweile beschäftigen sich seit mehr als einem Jahrzehnt Menschen, die sich berufsbedingt in Roben hüllen (müssen), mit meiner Person.
Nicht etwa das ich über eine sonderlich hohe kriminelle Energie verfügen würde.
Auch habe ich bei Anderen keine Wunden oder gar bleibende Narben verursacht deren Kennzeichen ein Blutfluss gewesen wäre, obwohl die volle Härte des Gewaltschutzgesetzes gegen mich zur Anwendung gebracht wurde.
Trotz Ableistung eines achtzehnmonatigen Wehrersatzdienstes in der Garnison Basdorf und des Erlernens der Bedienung von Kalaschnikow und Makarow bin ich ein friedfertiger, gegauckter und integerer Mensch, dem nicht einmal das Flensburger Register ein besonders aggressives Autofahren unterstellen kann.
Dennoch haben mich seit Juni 2004 mehr als 50 Richter und ihre Helfer umsorgt.
Harte Kerle unter den Straftätern können von derart massiver staatlicher Fürsorge nur neidvoll träumen.
Die Strahlkraft der Ikone Mutter, der glorifizierende Alleinerziehungs-Frauenpower-Mythos und die sichere Rendite des Kindeswohls machens möglich, dass ich begehrter bin als Knochenbrecher oder Klau-der-Oma-die Handtasche-Typen.
Und so mußte ich mein Bild vom Verbrecher, mediengeprägt u.a. durch die Panzerknackerbande, den Paten, Fritz Haarmann und Marc Dutroux, korrigieren.
Liegt deshalb der Gedanke nicht nah, in Umsetzung des Leitsatzes der Betriebswirtschaft "Besser eine Bank gründen als eine Bank ausrauben", selbst das Gesetz zu brechen statt Verbrecher zu strafen, um die eigene schwarze Seite auszuleben ?
Über die behauptete Bestenauslese in der Justiz mag jeder seine eigene Meinung haben, doch diese Auslese bezieht sich vorrangig auf Jurisprudenz und Rabulistik und nicht auf Charakter, Courage oder gar Moral.
Und so sehen heute von der Justiz Gejagte aus wie Du und ich, wie Horst Arnold, Gustl Mollath oder Jörg Kachelmann.
Ich war und bin der Gegenstand der Verzückung von Richtern, Gutachtern, Verfahrensbeiständen, Advokaten, Jugendämtlern, Gerichtsvollziehern, der Justizkasse und weiteren Mitwirkenden.
Ich bin Vater.
Und - DAS Kind um das die ganze Juristenbande und ihre Parasiten mit leuchtenden Eurozeichen in den Augen tanzen ist nichtehelich geboren, die Mutter will zwar Geld für sich, aber, getreu des Slogans 1-2-3-meins!, keinen zweiten Elternteil für das Kind
d.h.:
ich bin ein asozialer Zahlvater der mit Beantragung der gemeinsamen elterlichen Sorge einen familiengerichtlichen Täterbonus erhielt - Umgangsausschluss in Endlosschleife.
Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz).
Die Würde des Vaters ist antastbar (Artikel 1 der Philosophie an deutschen Familiengerichten).
Das Sorgerecht ist durch die "Erfindung" des Aufenthaltsbestimmungsrechts so inhaltsleer wie die wohl finanzkräftigste juristische Erfindung der vergangenen 50 Jahre, der Begriff des Kindeswohls, der für die Inhaber der Deutungshoheit stets mütterideologisch auslegbar ist.
Die mich stigmatisierenden, kriminalisierenden und diskriminierenden Täterinnen und ihre männlichen profeministischen Pudel wechselten. Die Methode blieb.
Die vorgebliche Bestenauslese hat dazu geführt, das ich am Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg in einem Jahrzehnt nur einen (!) Richter erleiden durfte.
Das war im Jahr 2004. Die Robe war großmäulig und laut und drohte sofort mit Umgangsausschluß sollte ich mein Maul nicht halten und verbal Kreide fressen.
In der Folge war für mich einzig erstaunlich, dass die Empathiefähigkeit dieses "Richterfossils" von seinen jungen Kolleginnen, mit und ohne Doktortitel, Richtung des nächst möglichen Kellergeschoßes und moralischen Abgrundes problemlos "getoppt" wurde und die Verantwortung für die begangenen Menschenrechtsverletzungen zwischen Gericht, Jugendamt und Gutachter hin und hergeschoben wurde.
Niemand war verantwortlich.
Niemand war greifbar - aber das Kind wurde manifest missbraucht.
Ringelpiez unter brutaler Anwendung des Kostenrechts zu Lasten des entsorgten Vaters.
Mehrere Diplompsychologen haben als vom Gericht bestellte Gutachter über 200 Seiten Papier beschrieben um ihrem zweifelhaften Tun den Anschein von Sinn zu geben. Auftragsschreiberlinge halt mit einem Stundenlohn der das zehnfache des derzeitigen Mindestlohnes ist. Wohl dem, der einen guten Draht zu seinen richterlichen Auftraggeber besitzt und dessen Erwartungen erfüllt, der weiß, das er mit der Bestellung Narrenfreiheit gegen den Vater erhält, das Ehrverletzungen straffrei bleiben, das die Unschuldsvermutung für Männer aufgehoben ist und die Würde von Vätern nichtehelicher Kinder antastbar ist.
So ist das beschriebene Papier in der Sache nutzlos.
Intellektuell 100% bullshit
Der Erkenntniswert liegt bei Null, die Kostenrechnung nicht.
Der Konflikt wurde nicht einmal ansatzweise einer Lösung zugeführt. Das war offensichtlich auch zu keinem Zeitpunkt staatlicherseits beabsichtigt. Wer Kenntnis von der Wirkung des Giessens von Öl in Feuer besitzt ist ob der Wirkung familiengerichtlichen Dreinschlagens nicht verwundert. Die mehr als 30 Ohrfeigen des EGHMR für deutsche Familiengerichte sind nur die Spitze gewohnheitsmässiger Vaterdiskriminierung-und entsorgung.
Leider wird statt der Täter der Steuerzahler zur Kasse gebeten.
Das nennt sich dann Rechtsstaat.
Deutsche Familiengerichte sind Tollhäuser in denen vor und hinter Richtertischen Frauen einen Veitstanz um das "Goldene Kalb" aufführen und es nur um das Wie der Entsorgung des väterlichen Elternteils unter Maximierung des Geldflusses Richtung Bankverbindung der Mutter und der Vertreter der Helferindustrie geht.
Als eine der gewinnträchtigsten Erfindungen rabulistischer Hirne erweist sich stets die des Begriffs vom Kindeswohl, der von der geeinten Phalanx der Menschenrechtsverletzer in exzessiver Willkür sophistisch zur Verweigerung von Sorge und Recht gegenüber Vätern missbraucht wird.
Ein Jahrzehnt Befassung mit meiner (!) Person (das Objekt Kind interessiert ohnehin nur bezüglich Rendite und Dividende während die Strahlkraft der Ikone Mutter diese sachlich nicht begutachtungsfähig macht), mit Repressionen vielfältigster Art und dennoch bin ich der schwarzen Täterzunft und ihrer Parasiten menschlich über.
Meinen ehelichen Kindern war und bin ich stets ein liebe-und verantwortungsvoller Vater. Warum mir bei meiner jüngsten, jedoch nicht ehelichen Tochter die Fähigkeit zur Wahrnahme der Elternschaft bereits von Staats wegen verweigert wird und Juristen bis zur Volljährigkeit des Kindes nach unbekannten Kriterien prüfen, ob ich (außer als Zahlvater) zugelassen werde, belegt die ganze Abartigkeit und Perversion eines Systems dem keine couragierten, dem Kindesfrevel entgegenwirkende Kräfte erwachsen.
Warum brechen gerade die das Recht die es bewahren und durchsetzen sollen und damit aus meiner Sicht ein Ungericht begehen ?
Deutsche Tradition?
Noch hat jede Richterschaft und Juristengeneration Systemwechsel in der Regel schadlos überstanden und eigene Privilegien und Pfründe gesichert...
Doch bleiben wir beim etablierten Familienunrecht, das der Zerstörung der Familie dient und den staatlichen Zugriff auf Kinder sichern soll.
Ab und an gibt es DIE Momente in denen wenige Worte die gesamte Gedanken- und Gefühlswelt der Kindeswohlfrevler schnörkellos und glasklar bloßlegen und die die Widerwärtigkeit schmerzhafter offenbaren als die dickste ideologische Kampfschrift diplomierter Psychologen für Familienzerstörungsgerichte dies vermögen.
Wenige Worte die auf den ersten Blick überhaupt nichts Außergewöhnliches oder gar Komprimitierendes erahnen lassen.
Allerdings stammen sie nicht von David. Hier macht sich Goliath lustig und gäbe es in dieser Metapher zur biblischen Geschichte eine gesetzliche Unschuldsvermutung dann wären diese wenigen Worte die Beweislastumkehr par excellence, die in einer Femokratie jedoch dem Ausschluss unterliegt..
Eine Chance mag als Glücksfall oder als erfreulicher Umstand aufgefasst werden.
Wenn eine Mutter von einer Chance für das Kind spricht klingt das zunächst gut, erst recht, wenn behauptet wird die Chance wurde genutzt.
Der Glücksfall um den es hier geht ist eine "kleinen Auszeit ohne Gerichtsverfahren" die für die kognitive Entwicklung des Kindes als förderlich angesehen wird.
Das Kreidekreismütter die Belegbarkeit ihrer Behauptungen nicht erbringen versteht sich beinah von selbst - so auch im Vorliegenden.
Eine kleine Auszeit in Form einer Urlaubsreise kann die Lebensqualität erhöhen.
Eine Auszeit im Sport gibt die Möglichkeit zum Verpusten und zur Strategieerörterung.
Eine Auszeit in der Beziehung ist oft die Vorstufe zum endgültigen finito.
Aber eine "kleine Auszeit" als Umschreibung gerichtlich angeordneter Unterbindung der Beziehungspflege zwischen einem Kind und seinen Vater zu benutzen und zugleich als Glücksfall zu bezeichnen sollte denn doch auch beim hartgesottensten Mutterwohlversteher Zweifel an der Erziehungsfähigkeit und Kompetenz des Wohnelternteils nach sich ziehen.
Tja, es ist wohl so, dass manchmal ganz wenige Worte, unscheinbare Begrifflichkeiten, genügen, um mit Schaudern in menschliche Abgründe zu blicken.
Den stabsmässig organisierten Missbrauch, die selbst zu verantwortende Unmenschlichkeit, begangen am eigenen Kind, als Glücksfall einer kleinen Auszeit zu lobpreisen zeugt von einer derart niederen Gesinnung die von keinem Vater überwunden werden kann.
Manfred von Brauchitsch und sein Credo "Ohne Kampf kein Sieg" war mein Jugendvorbild. Doch wie Eingang angeführt musste ich nicht nur meine Vorstellung von Verbrechern korrigieren sondern auch die über den Sieg.
Weder die Treue der 47 Ronin, noch die Sehnsucht von Leonidas I und seinen Spartanern sind für mich nachvollziehbare Einstellungen.
Welcher Sieg wäre noch denkbar nach dem irreversiblen Verlust gemeinsamen Lebens mit der Tochter in prägenden, entscheidenden Kinder- und Jugendjahren, nach dem sie das Trauma des Vaterverlustes und die folgende Indoktrination erleiden mußte?
Lisa meint mich hassen zu müssen, obwohl sie auf keine erlebnisbegründete negative Erfahrung mit mir zurückgreifen kann.
Wenn am 31.Mai d.J der verfügte aktuelle Ausschluss des Umgangsrechts (Beschluss AG Tempelhof-Kreuzberg vom 13.05.2014 zu 133 F 14209/13) abläuft werde ich voraussichtlich nicht erneut versuchen mein grundgesetzlich garantiertes und geschütztes Elternrecht wahrzunehmen, nicht jedoch, ohne vorher um einen richterlichen Hinweis zu ersuchen.
Zitat aus dem angeführten Beschluss der Richterin am Amtsgericht Frau Dr. Stephanie Wahsner:
"Es bleibt zu hoffen, dass es den Kindeseltern in dieser Zeit gelingt, ihre Kommunikation zu verbessern. Denn es steht zur Überzeugung des Gerichts gleichsam fest, dass wenn sich den Kindeseltern endlich eine angemessene Gesprächsebene öffnet, die die Kindesmutter nicht verletzt, sich mit der Kindesmutter auch L. Umgängen öffnen könnte."
Werde ich mit dem Verzicht auf das Elternrecht zum Kinderschänder und leiste ich damit (zwar mit einem Jahrzehnt "Verspätung") Beihilfe zum Missbrauch der eigenen Tochter ?
Ohne einseitige Schuldzuweisungen zu geben ist die Antwort : Nein.
Ein Ende der Kommunikationsverweigerung durch die Frau, die das Kind geboren hat, erscheint ausgeschlossen. Das Jubilieren über die "Chance der kleinen Auszeit", das Frohlocken über die emotionale Schädigung garantiert einen Siegfrieden - dem Kind allerdings nicht den Vater.
Fanatiker, "Terrormütter" und Terroristen werden dem Wohl der ihnen "anvertrauten" Menschen zumeist nicht gerecht, ein Verhandeln dürfte vielfach ausgeschlossen sein.
Die Wahrscheinlichkeit den Krieg gegen den Terror zu gewinnen erscheint mir um ein vielfaches höher als den Kampf um die Gleichwertigkeit der Eltern vor einem deutschen Familiengericht zugunsten der Interessen der Kinder zu entscheiden, weil es in beiden Auseinandersetzungen um viel Geld und Arbeitsplätze geht.
Verhandlungen mit "Terrormüttern", die jahrelang der besonderen Zuwendung der Familiengerichtsbarkeit und ihrer Parasiten ausgesetzt waren, sind von Anbeginn zum Scheitern verurteilt.
Berufsbedingt müssen einige Menschen mit Terroristen über die Freilassung von Geiseln sprechen. Ich kann mir vorstellen, dass es sich bei den Gesprächsführern des Staates um speziell ausgebildete Personen handelt die viel Psychologie konsumieren mussten.
Und, so ist das Ergebnis derartiger Verhandlungen mal so und mal so.
In den sechs Jahrzehnten meiner Anwesenheit in Deutschland habe ich neben der Auflösung eines Staates, den Siegeszug des Rinder-und Genderwahns sowie den "Tsunamie" der Anwalts- und Psychologenschwemme erleben dürfen.
Es verwundert immer noch, das ich in meiner Jugend nicht nur ohne Handy sondern auch ohne Psychologen überlebte.
Das änderte sich nach der 4.Weltfrauenkonferenz zunächst im Stillen und zu Beginn des neuen Jahrhunderts radikal.
Nachdem ich an der Berliner Verwaltungsakademie in den Genuß von Stuhlkreisen kam und mir durchgehend geschiedene Damen in Hosenanzügen Bälle oder Plüschtierchen zuwarfen und kluge Fragen stellten, hatte ich das Pech derartig qualifiziertes Personal am Familiengericht zu erleben.
Kein Wunder das viele von Terroristen genommene Geiseln ihr Leben verlieren, denn so eine richtige Wissenschaft scheint Psychologie wohl doch nicht zu sein. Den inflationär benutzten Begriff des Kindeswohls können die vermeintlichen Wissenchaftler bis heute nicht exakt definieren.
Tja, und was soll Mann dann erst von Richterinnen an Familienzerstörungsgerichten erwarten die die Unschuldsvermutung für den Vater abgeschafft haben und mit dem hohlen Begriff vom Kindeswohl den Vater entsorgen ?
Richtig: Willkür.
Im Herbst des Jahres 1977 prägte Bundeskanzler Helmut Schmidt den Ausspruch „Mit Terroristen ist nicht zu verhandeln“. Dieser Satz ist so falsch wie der von mir formulierte "Die Würde eines Vaters ist antastbar."
Natürlich kann mit Terroristen verhandelt werden und die Wahrung von Artikel 1 Abs.1 Grundgesetz ist Richtern nicht untersagt.
Doch schließt eine Gesinnung wie die angeführte von der "Chance der kleinen Auszeit" ein kindesförderliches Ergebnis einer jeden Verhandlung aus?
Gert Bollmann
25.Februar 2015
über die Zeit von Mai 2014 bis Januar 2015
Zum gefühlten tausendsten Mal hat die Frau,die sich erfolgreich seit mehr als einem Jahrzehnt der Wahrnahme gemeinsamer elterlicher Verantwortung entzieht, gegen den Vater der eigenen Tochter obsiegt.
Diemal ging es jedoch nicht um die Ehre die eine Mutter,die ein Kind entfremdet und indoktriniert, zu beanspruchen glaubt.
Es ging auch nicht um das Verhindern und Unterlaufen einer Umgangsregelung oder um die Verweigerung der Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Nein,diesmal ging es um die gefühlte Verletzung von Persönlichkeitsrechten - und, wenn eine Frau, zumal noch Mutter derartiges fühlt ist auch ein hilfsbereiter Advokat nicht weit, winkt noch stets eine Richterin mit Prozesskostenhilfe und Frauenbonus.
Aber so richtig ging es denn doch nicht um die Persönlichkeit und schwüle Wunschträume Getrennterziehender.
Tatsächlich stand vielmehr der für kindesschädigende Handlungen genderfeministisch für notwendig erachtete Grad der Anonymisierung einer Entfremdungstäterin im Zentrum.
Die soziale Sphäre der Klägerin war schlicht belanglos und vorgeschoben.
Die Annahme, dass der vollständige Namen des Wohnelternteils auf Sorgerechtapartheid.de genannt wurde, stellte sich als feuchter Anwaltfurz heraus. Zwangsläufig mußte nun getrickst werden und eine Amtsrichterin wäre keine Amtsrichterin würde es nicht mit rabulistischer Kühnheit doch zu einem Urteil gegen einen Mann und Vater reichen.
"Denn ein Justiz-Collegium, das Ungerechtigkeiten ausübt, ist gefährlicher und schlimmer, wie eine Diebesbande, vor die kann man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üblen Passiones auszuführen, vor die kann sich kein Mensch hüten. Die sind ärger, wie die größten Spitzbuben, die in der Welt sind, und meritiren eine doppelte Bestrafung.“(Friedrich II im Müller-Arnold-Fall)
Und so wurde vorliegend beschlossen, die Nutzung der ersten Buchstaben des Namens der Verfügungsklägerin unter Strafe zu stellen.Bei einem Namen der in deutschen Landen bezüglich der Häufigkeit unter den ersten 25 zu finden ist ist das natürlich ein extrem hohes Maß an Anonymisierung und (angemessen verhältnismässiger ?) Strafandrohung.
Merke: die Benutzung der Initialen von "Allerweltnamen" auf einer Homepage stellt beim Amtsgericht Pankow/Weißensee eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar.
Genauso macht sich offensichtlich jeder strafbar der keinen Nicknamen führt.
Mein Nachname Bollmann ist der 1312. häufigste Familienname in Deutschland und nicht unter den 5000 häufigsten Nachnamen in Österreich. Ihn zu benutzen ist scheinbar sehr gefährlich, weil vieles auf dieser Welt irgendwie miteinander verbunden ist.
So zum Beispiel Menschen die als Eltern Verantwortung für ein gemeinsames Kind tragen.
Nennt der eine öffentlich seinen Namen, bekennt sich zur Elternschaft und sagt, dass ihm die Beziehungspflege mit dem Kind versagt wird, so verletzt er mit dieser wahren Tatsachenbehauptung zwangsläufig die Persönlichkeitsrechte des anderen ?!
Wie muss dann erst die Untat des Kannibalen von Rotenburg Armin Meiwes gewertet werden?
Schwierig,Schwierig!
Komplizierte Sachverhalte einfach und verständlich darzulegen ist gewiß nicht Juristen Art.
Vor langer Zeit, in einem fernen Land benötigte die Parteizeitung "Neues Deutschland" für einen Bericht von einer Tagung des Politbüros der SED zehn und mehr großformatige Seiten, die Bezirkszeitungen 5-6 normalformatige und die Ausgabe der BZ am Abend ( ja in Berlin gab es mal eine Abendzeitung) eine halbe Seite in A4 Größe.
Wesentlich komplizierter als das damalige Geschehen in der Deutschen Demokratischen Republik stellt sich heute das deutsche Familienrechtssystem dar und es gibt nur Wenige (wie z.B.Detlef Bräunig aka Leutnant Dino mit seinem Männermagazin) die die Gabe haben die systematische Verletzung der Menschenrechte von Eltern und Kindern kurz und prägnant zu entlarven.Auch wenn die Biografie des Herausgebers des Männermagazins eine besondere und die benutzte " Sprache der Männer" nicht jedermanns ist, so sind seine Analysen treffend.
In meiner Schulzeit hatten wir noch Lehrer die diese Gabe ebenfalls besaßen.
Die Frage, wie ein Telefon funktioniert, wurde von Lehrer Bertram unvergessen und so beantwortet:
"Tja,stellt euch einen großen Dackel vor der von Dresden bis Berlin reicht.
Wenn ihr diesen nun in Dresden auf den Schwanz tretet, bellt er in Berlin.
Das ohne Hund ist ein Telefon."
So etwas ist natürlich eine Eselmerkbrücke und kann heute Anwendung finden auf Ehr- und Persönlichkeitsverletzungen.
Tja, das alles ohne...
und, muß man Jurist sein um durch einen geschlossenen Klodeckel seine Notdurft zu verrichten?
Doch Spaß beiseite!
Hat sich das kafkaeske einstweilige Verfügungsverfahren, sofern es nicht vordergründig einzig darum ging dem anderen Elternteil Schaden zuzufügen, für die Verfügungsklägerin gelohnt?
Sind Falschbeschuldigungen nicht effektiver und gehören zum in sein, hat ein Jahrzehnt familiengerichtlicher Verfahren nicht geprägt im Umgang mit der Wahrheit?
Vorschlag 1:
"Er sei in seinem Interesse für sie beharrlich gewesen, so dass sie, wider ihre Vernunft, ein "Verhältnis" mit dem verheirateten Mann eingegangen sei..."(Zitat aus dem psychologischen Sachverständigengutachten des IGF,Sylke Mangold,)
Ist hier nicht eine Vergewaltigungsbeschuldigung angezeigt ?
Vorschlag 2:
"Nachdem die SV (Sachverständige) auf das Kleid der Mama-Puppe verwiesen hatte, fragte sie L.,ob sie auch manchmal Kleider anziehe. L. bejahte mit der Einschränkung "nicht viel". Dass der Papa ihr mal ein Kleidchen angezogen habe,bejahte sie. Wie sie das gefunden habe, beantwortete sie mit: "Hat mir nicht gefallen". Auf,weshalb sie das Kleid dann angezogen habe, erwiderte sie: "Ich weiß nicht,warum".
Die Frage, ob sie beim Papa Dinge habe machen müssen, die ihr nicht gefallen hätten und ob der Papa ihr mal wehgetan habe, verneinte sie jeweils und sagte, spürbar
verwundert:"Der ist doch lieb!"(Zitat aus dem psychologischen Sachverständigengutachten des
IGF,Sylke Mangold,)
Ist hier nicht eine Pädophiliebeschuldigung angezeigt ?
Ach, genug geplaudert.
Ich geh´ Schneefegen....
01.02.2015
Was hat die einstweilige Verfügung gebracht?
V. Plauderei am Kamin
Das einstweilige Verfügungsverfahren gegen mich als Betreiber dieser Homepage ist durch anwaltliche Stümperei zu meinen Lasten beendet worden.
(siehe Seite Contra unter Punkt "zu 6" und "zu 8")
Der von mir beauftragte Anwalt scheint nach dem "Vergurken" der Berufung im Outback verschollen.
Jetzt geht es nur noch um Geld das Juristen abfingern.
Ich kann mich also wieder richtigen und wichtigen Dingen zuwenden; z.B. dem Kernthema der Website oder der Arbeit an meinem Roman (Arbeitstitel)
Herausgekegelt
oder
...wie ich meine Tochter an Adolf Hitler verlor
IV.
Die Anwaltsauskunft
informiert am 31.12.2014 über eine Entscheidung des OLG Brandenburg (AZ:13 UF 175/13) zum gemeinsamen Sorgerecht auch bei zerstrittenen Eltern.Auch in diesem Magazin ist die (Anwalt?-) Diskussionsbereitschaft dürftig.
Mein Diskussionsbeitrag :
Als Vater eines nichtehelichen Kindes, dem von Beginn seiner Elternschaft durch die Mutter des gemeinsamen Kindes und attestiert durch zahlreiche Familienrichterinnen und Richter, die Herstellung und Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts verwehrt wird, finde ich die Auffassung des Gerichts im vorliegenden Fall interessant, weil sie zwangsläufig zu folgender Frage führt:
Wenn bei der Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts der Elternstreit nicht beendet würde, da die das Kind beeinträchtigenden Ursachen bestehen blieben, wäre es da im Umkehrschluss nicht folgerichtig, den, aufgrund der der Mutter eingeräumten Vormachtstellung, zu erwartenden, sich ungünstig auf das Wohl des Kindes auswirkenden Streit nicht mit einander verheirateter Eltern von vornherein durch rechtliche und tatsächliche Gleichstellung und Gleichberechtigung beider Elternteile, durch gemeinsame sorgerechtliche Verantwortung von Anbeginn, die Grundlage zu entziehen anstatt die andauernde Praxis der Väterdiskriminierung und Sorgerechtapartheid fortzusetzen?
02.01.2015
III.
flockenlos - sorg(e)los - vaterlos
"lose" Gedanken zum Jahresende 2014
Für den Großraum der deutschen Hauptstadt beantwortet der Wetterdienst die für viele scheinbar wichtigste Frage dieser Tage, der Frage nach einer weißen Weihnacht und nach einem Flockenfall an Heiligabend, mit einem Nein.
Diese Antwort ist fast so klar und eindeutig wie die Prognose, wonach erneut ein Weihnachtsfest bevorsteht das für viele (Trennungs-und nichteheliche)Kinder ein vaterloses ist. Die Scheinreform des Sorgerechts hat hier zu keiner durchgreifenden Änderung geführt und ist auch im zweiten Jahr nach ihrem Inkrafttreten wirkungslos und einzig ein Alibi des deutschen Gesetzgebers gegenüber dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Alter ("Un-")Geist ist zäh.
"Weihnachten ist eher nicht geeignet für einen Umgang zwischen dem Kind und seinem Vater" behauptet der Angestellte des Jugendamtes in einer Stellungnahme für das Familiengericht.
Der jungen Richterin auf Probe schien die Nachfrage nach einer Begründung überflüssig zu sein, gewohnheitsmässig parierte sie und lehnte den Antrag auf einstweilige Anordnung von Umgang zwischen Vater und Kind an einem Weihnachtsfeiertag ab.
In Berlin kann, in Umsetzung des Beschleunigungsgebotes in Kindschaftssachen, ein Verfahren auf Regelung des Umgangs des Kindes mit seinem Vater schon mal mehrere Jahre Zeit in Anspruch nehmen. In dieser Zeit sieht das Kind seinen Vater zumeist nicht und Anträge des nichtsorgeberechtigten Elternteils auf Regelung des Umgangs im Wege einstweiliger Anordnung werden versagt, wobei den Richterinnen natürlich kein Unwissen bezüglich des Interventionsmittels einstweiliger Anordnung nachgesagt werden kann.
In meinem "Fall" wurden einstweilige Anordnungen, die den Umgang ausschlossen statt zu regeln , sogar mehrfach aneinandergereiht.
Wie soll bei dieser jahrelangen Praxis der Geist der Weihnacht, zumal noch in Berlin,in einer der gottlosesten Ecken Deutschlands, Kreidekreismüttern, Richterinnen und sonstigen Vaterentfremdungshelfern erscheinen und bei diesen sogar noch ein Umdenken bewirken?
Ebenezer Scrooge war nicht nur ein alter, grantiger Geizhals - er war ein Mann und keine mit Vorsatz getrennterziehende Mutter, die sich massiver juristischer Beihilfe sicher sein kann...
Als Atheisten erstaunt mich, dass das Verbrechen der systematischen Elternteilentfremdung von den Täterinnen, die den Kindern, mit Billigung und Unterstützung durch Justiz und Jugendämter, prägende psychische Schäden zufügen, nicht als im Gegensatz zu ihrem christlichen Bekenntnis stehend verstanden wird.
Mit Mantel,Stock und viel zu großem (Harry-Potter-?)Hut übernahm meine Tochter vor zwei Jahren beim Krippenspiel die Rolle des Josef, des Sohns Jakobs. Nach neuem Familienrechtsdeutsch dürfte es sich bei Josef um einen nicht leiblichen, nicht biologischen , nichtrechtlichen , also auch nicht sorgeberechtigten, sondern rechtlosen Vater handeln.
Ob meine Tochter über die Rolle im Krippenspiel hinausgehende Erinnerungen mit mir, ihren Vater und Weihnachten verbindet, weiß ich nicht.
Lisa erlebt jetzt ihr 13.Weihnachtsfest auf Erden; d.h.:
dreizehnmal Heiligabend, dreizehnmal 1.Feiertag und dreizehnmal 2.Feiertag.
Wenige Stunden eines zweiten Feiertages verbrachte sie bei mir und ihrer väterlichen Familie...
Für viele Kinder ist Weihnachten ein vaterloses Fest.
Was werden sie wohl ihren Kindern an Werten vermitteln?
In Anbetracht der gegenwärtigen juristischen Attacke gegen sorgerechtapartheid.de, des Versuchs die Meinungs-und informationsfreiheit ein weiteres Mal auszuhebeln, komme ich nicht umhin, die bisherigen Familiengerichtsverfahren als krachlederne Komödien-und Schmieren-stadel zu betrachten.
Wenn eine Frau, die ein Kind geboren hat, eine Mutter also gemäß § 1591 BGB in der Fassung vom 01.Juli 1998, einer anderen Frau, die auch ein Kind geboren hat und die sich in eine schwarze Robe hüllt, in einem anheimelnden Saal des Familiengerichts Tempelhof-Kreuzberg mit herzzerreißender Stimme erklärt, sie wäre die Letzte die gegen den Umgang wäre - wenn nur das Kind wolle, ist das beste Comedy.
"Gück" für das Kind, dass es nicht den Schulbesuch abgelehnt hat. Da würde es aber das Gericht kennenlernen - so jedoch billigt die Familienrichterin die "freie" Entscheidung und den "freien" kindlichen Willen.
Schade, dass Swiss Life Deutschland. (http://www.swisslife.de/ueber-uns/wendesatz.html), seine Werbekampagne 2014 bereits beendet hat.Ich hätte da noch Wendesätze:
ICH BIN FÜR DAS UMGANGSRECHT DES KINDES MIT DEM VATER
SOLL ES KEINEN kONTAKT HABEN.
ICH BIN ALS LETZTE GEGEN DEN UMGANG
SOLLTE MEINE TOCHTER JEMALS SOLCHEN WUNSCH ÄUßERN .
Auf ein gesundes Jahr 2015
B.
21.Dezember 2014
II.
Outing zum 25.Jahrestag des Mauerfalls
Es "wächst" zusammen was nicht zusammengehört - der Mut der sich selbst Befreienden mit der Feigheit derer, die das aus der Nazizeit stammende Sorgerecht restaurieren
Kurzes Essay zum deutschen Familienrecht
Mein Name ist Bollmann. Gert Bollmann.
Das ist kein Nickname. Noch nicht - und noch wird/kann die Homepage Sorgerechtapartheid von mir mit der Top-Level-Domain " .de" betrieben werden. Dabei habe ich stets im Hintergrund das Wissen um die zunehmende Bedrohung deutscher Internetseiten mit vergleichbarer Thematik durch die deutsche Justiz.
(siehe: http://www.gerechtigkeit-fuer-manfred-theissen.de/
oder http://www.petite-marlen.de/ oder ... )
Mit der Begründung, dass sie 1989 in Leipzig nicht für derartig unfassbare Vorgehensweisen zum Schaden von Kindern auf die Straße gegangen ist, setzte u.a. Brigitte Schneider ihre Unterschrift unter die aktuelle Petition ""Freiheit für das Justizopfer Daniel Grumpelt"
(http://www.change.org/p/heiko-maas-freiheit-f%C3%BCr-das-justizopfer-daniel-grumpelt )
Deshalb erachte ich es als richtigen Schritt mich hier und jetzt zu outen.
Ich oute mich als Vater und bekenne mich zur Sorge für meine Kinder
- für die erwachsenen Ehelichen wie für mein minderjähriges Nichteheliches.
Ich oute mich selbst als entsorgter Vater einer nichtehelichen Tochter, weil nicht die eheliche Untreue sondern mein naturgegebenes, verantwortungsvolles Handeln als Elternteil meinem Kind und mir zum Verhängnis wurde.
Wer Kenntnis von der Praxis der deutschen Familienrechtsprechung hat weiß, dass das öffentliche Selbstouting als ne-Vater heutzutage gefährlicher ist als das wegen bestimmter sexueller Vorlieben.
Aus fünf Dutzend Geschlechteroptionen wählen zu können kann Begeisterung oder Spott auslösen. Der Einwand, das die Öffentlichkeit kein Interesse daran hat zu erfahren wer der nichteheliche Vater von Lisa ist, mag so berechtigt sein wie der gegen die im Mainstream üblich gewordene Mitteilung darüber was dieser oder jene mit ihren Geschlechtsorganen anstellt.
Es interessiert nicht wirklich.
Wirklich interessieren sollte jedoch das was die anderen Organe so anstellen - und hier meine ich die die sich gern selbst als Organe der Rechtspflege bezeichnen.
Die Eingriffe dieser, die Eingriffe des Staates in das Leben des Einzelnen,in das Leben der Familie wird zunehmend zerstörerischer und ist, was das Vorgehen gegen redliche Väter betrifft ein zunehmend brutaleres.
Die jüngst von Norbert Blüm angeprangerte Demoralisierung der Rechtsfindung, die an den Familiengerichten am weitesten fortgeschritten ist, kann, nimmt man das Zitat des französischen Ministers Napoleons Charles Maurice de Talleyrand "Die Justiz ist eine Hure der Politik." als Grundlage, nicht verwundern.
Für Georg Büchner ist die Justiz ".. in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten. [...] Die meisten ihrer Diener sind der Regierung mit Haut und Haar verkauft."
Norbert Blüm hätte es also wissen können.
"Die Sammlung der Fehlurteile bundesdeutscher Gerichte spiegelt eine Gedankenführung bei Richtern wider, die mit demokratischem Verständnis nichts gemein hat; gleichwohl setzt keine Partei eine Änderung des Zustandes der dritten Gewalt in die erste Reihe ihrer Forderungen.", meint der Tagesschau-Sprecher Ulrich Wickert.
Moral dürfte der Justiz, die ohnehin niemals auf der Höhe der gesellschaftlichen Entwicklung ist, so fremd sein wie Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz. Ohnehin bekämpft die Justiz stets die Feinde ihrer Auftraggeber, ob es sich nun um Angehörige bestimmter Volkszugehörigkeiten handelt oder - wie aktuell - um Männer/Väter die Grund-und Menschenrechte einfordern.
Aber auch ich hätte um den Zustand der Justiz wissen müssen als ich mich im Sommer des Jahres 2003 erstmals an ein deutsches Familiengericht wandte.
Auf den ersten Blick hat dies keinen Bezug zum Mauerfall 14 Jahre zuvor, der Geburt von Lisa im September 2002 und zu meinem heutigen Outing als redlicher Vater -
auf den zweiten allerdings mehr als ich damals geahnt habe .
Lax formuliert : ohne Mauerfall hätte Berlin eine Einwohnerin weniger.
Lisas Eltern leben zwar in einer Stadt, der eine im Osten und der andere im Westen - doch bis zum 09.November 1989 war die Mauer "dicht". Die kurze Ost-West-Romanze "mit Folge" wäre andernfalls nicht möglich gewesen.
Doch wie das im Leben auf dieser Welt so ist: alles hat auch seinen Antipoden.Bei mir war die aus der Nazizeit stammende familiengerichtliche Sorgerechtspraxis der Gegenpart zum Glück der Geburt einer Tochter. Das die defizitäre Mutter des Kindes die sich ihr eröffnenden Möglichkeiten zur Entfremdung des Kindes nutzte ist nachvollziehbar. Kreidekreismütter sind keine vom Aussterben bedrohte Spezies und so gelang mit Unterstützung der Helferindustrie (http://de.wikimannia.org/Helferinnenindustrie) die Errichtung einer neuen Mauer, nicht minder unmenschlich als die vor einen Vierteljahrhundert überwundene, eine Mauer ohne Passierscheinabkommen und ohne Visaerteilung, eine Mauer die die Metapher vom Überschreitens des Rubikon als harmlos erscheinen lässt.
Für das Niederreißen dieser neuen Mauer, die Kinder von ihren Eltern trennt , setzt sich kein amerikanischer Präsident ein.
Bei seinem Berlinbesuch am 12.Juni 1987 bewies der US-Präsident Ronald Reagan mit seinen an den sowjetischen Generalsekretär Gorbatschow gerichteten Worten "Herr Gorbatschow, öffnen Sie dieses Tor,... reißen Sie die Mauer nieder!" politischen Instinkt.
Und,Reagan hatte einen Ansprechpartner.
In Deutschland entsorgten Vätern und entfremdeten Kindern fehlt ein Ansprechpartner.
Und obwohl die Zahl derer, die diskriminiert werden und deren Würde systematisch angetastet wird, stetig zunimmt, verfügen sie nicht über eine ernstzunehmende Interessenvertretung.
Allein ein Blick auf Bundesverdienstkreuzträgerinnen wie Schwab und Schwarzer veran-schaulicht welche Interessen (und offensichtlich nicht erst seit der Weltfrauenkonferenz von Peking im Jahr 1995 ) auf der Agenda stehen.
Darüber kann auch das 2010 vom Bundesministerium für Familie,Senioren,Frauen und Jugend (das Ministerium für Alles außer Männer also) initiierte und finanzierte Netzwerkprojekt Bundesforum Männer, das sich am liebsten selbst Beschneiden würde wäre es nicht bereits entmannt in die Welt gesetzt worden, so wenig hinwegtäuschen wie der zum Aussitzen degradierte Väterabbruch (richtig natürlich: - aufbruch) für Kinder.
Erst der nächsten oder übernächsten Generation wird es gelingen das gemeinsame Sorgerecht von Geburt an als Grundlage jeglicher elterlicher Gleichberechtigung auch in Deutschland zum rechtlichen Durchbruch zu verhelfen. Noch ist die Vielfalt der Art und Weise wie sich staatlich bekämpfte Väter wehren mannigfaltig. Mit Projekten wie "Die Familie und ihre Zerstörer" (http://www.dfuiz.net/), WikiMannia (http://de.wikimannia.org/Hauptseite), vielen Blogs und Betroffenheitshomepages sind zumindest Grundlagen geschaffen um eine wirkliche, an den wahren Interessen von Kindern und Eltern orientierte Familienpolitik zu schaffen.
Die Frage, ob es sich bei dem heute gefeierten 25.Jahrestag des Mauerfalls um den Anfang oder das Ende einer Wende oder Revolution handelte, wird noch Generationen von Historikern beschäftigen und in Lohn und Brot bringen.
Etwas Unvollendetes ist Geschichte geworden.
1848 und 1918 - wiederholt im Jahr 1989?
Chancen blieben zuhauf ungenutzt. Die Forderung "Schwerter zu Pflugscharen" blieb eine Utopie während die "Reisefreiheit" der Bundeswehr in die Kriesengebiete der Welt Realität wurde.
Im Osten Deutschlands waren die gesellschaftlichen Umwälzungen gravierend. Es wurde "munter" gegauckt und der westdeutschen Justiz gelang es ein weiteres Mal sich einer fortschrittlichen Entwicklung zu entziehen. Sie diente weiter ihrem Herrn und restaurierte die Gesellschaftsverhältnisses.
Das medial verbreitete staatliche Selbstverständnis der beiden "Deutschländer" einmal als Diktatur ( der Begriff der sozialistischen Demokratie war letztlich gleichbedeutend) und zum anderen als Rechtsstaat ist nur bezüglich erstgenannten zutreffend.
"Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der die Staatsgewalt an das „Recht“ bindet, heißt es bei Wikipedia. Dies ist nun allerdings ziemlicher Unfung, denn wenn das Recht Unrecht ist, so wie etwa in der BRD, das in Gesetze gegossene Unrecht gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern, abgesegnet auch noch durch den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht, dann ist ein Staat, der die Staatsgewalt an Unrecht bindet, ein Unrechtsstaat. Also ist die Bundesrepublik Deutschland ein Unrechtsstaat.
Wenn die Bundesrepublik Deutschland aber ein Unrechtsstaat ist, dann wundert es nicht weiter, dass jeden Tag regierungsnahe Stellen genau das Gegenteil verkünden. Die Verneblungsmasche gab es schon in der DDR, die zumindest den Vorteil hatte, dass sie von sich nicht behauptete sie wäre ein Rechtsstaat.."( http://www.vaeternotruf.de/rechtsstaat.htm)
"Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Staatsgewalt an das Recht gebunden ist; dabei ist aber - je nach Rechtsstaats-Verständnis - umstritten, ob mit "Recht" die Gesetze oder aber vielmehr überpositives Recht (etwa Naturrecht) gemeint ist. Damit ist Rechtsstaat vor jeder Möglichkeit einer gegenstandsbezogenen Definition vor allem eines: ein Wort, und zwar ein Wort, über dessen Bedeutung keine Einigkeit herrscht."(http://de.wikimannia.org/Rechtsstaat)
Wie der sich als Rechtsstaat bezeichnende allerdings funktioniert erleben und erleiden tagtäglich viele Kinder und ihre Väter am eigenen Leib.
Die Berichterstattung der Staatsmedien zum Jahrestag des Mauerfalls kommt wie eine Filter- oder Informationsblase daher.
Als Walter Momper am 10.November 1989 vor dem Rathaus Schöneberg sagte:"Wir Deutschen sind jetzt das glücklichste Volk auf der Welt!" traf dies - in diesem Moment - zu.
Ebenso traf zu "..., dass die DDR für ein Jahr lang, bis zum 3. Oktober 1990, das freieste Land der Welt war – und das wird in allen offiziellen Erzählungen unterschlagen..."(vgl.:books.google.de/books?isbn=3732214583 / 1989-2009: Ungelöste Probleme der Revolution von 1989,herausgegeben von Cornelia Matzke,Carla Boulboullé)
Das Zeitfenster, um dauerhaft ein zeitgemäßes Familienrecht zu schaffen,war klein.
Wird das Familiengesetz der DDR vom 20.Dezember 1965 , befreit von ideologischen Ballast betrachtet, so bleibt festzustellen, das es durchweg moderner war als sein BGB-Pendant in der BRD, so sah es z.B. im § 27 der Fassung des Einführungsgesetzbuches zum Zivilgesetzbuch der DDR vom 19.Juni 1975 bereits eine Befugnis zum persönlichen Umgang des nicht-erziehungsberechtigten Elternteils mit dem Kind vor.
"Das Familiengesetzbuch der DDR von 1975 sah das volle Erziehungsrecht (Sorgerecht) der nichtverheirateten Mutter vor. Damit war die DDR der BRD um 23 Jahre voraus, denn hier wurde erst 1998 die nichtverheiratete Mutter unumschränkte Trägerin des elterlichen Erziehungsrechts. Die nichtverheirateten Väter waren in der DDR noch stärker diskriminiert als..."(http://www.vaeternotruf.de/familiengesetzbuch.htm) .
( siehe ebenda:
§ 46
1 Sind die Eltern des Kindes bei seiner Geburt nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter das Erziehungsrecht allein.)
Eine Gleichberechtigung beim Sorgerecht, das in der DDR Erziehungsrecht hieß, gab es nicht.
Es ist müssig zu spekulieren wie sich das Familienrecht in der DDR weiterentwickelt hätte. Die Notwendigkeit von Veränderungen des Umgangs- und Sorgerechts in der DDR standen jeden-falls an.
In der Umbruchzeit der DDR organisierten sich unter der Bezeichnung "Initiative Streitfall Kind" in Berlin-Weißensee Betroffene um Veränderungen der Rechtslage im Familiengesetz herbei-zuführen.
Die am 20.November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommene Kinderrechte-konvention der Vereinten Nationen war dabei eine bedeutsame Argumentationshilfe.
"Unter aktiver Mitwirkung der ISK wurde das Familienrecht der DDR tatsächlich schon nach einem halben Jahr geändert. Der neue § 27 im Familiengesetzbuch der DDR begann nun mit dem Satz:
„(1) Für den Fall, daß nach der Scheidung nur ein Elternteil das Erziehungsrecht im ganzen innehat, behält das Kind das Recht, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen.“
In der Scheidungsverhandlung sollte die Übertragung des Erziehungsrechts (Sorgerechts) auf einen Elternteil nur noch auf Antrag verhandelt werden (§ 25):
„(1) Über das elterliche Erziehungsrecht für die minderjährigen Kinder entscheidet das Gericht nur auf Antrag eines Elternteils”
In Bezug auf Eltern, die nicht verheiratet sind, hieß es in § 46:
„(2) Das Kind hat das Recht, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen”
Auch ein gemeinsames Erziehungsrecht (Sorgerecht) beider Eltern, die nicht verheitratet sind, sollte möglich werden (§ 46):
„(4) Auf übereinstimmenden Antrag beider Eltern kann das Gericht nach Anhörung des Jugendamtes entscheiden, daß beide Eltern das Erziehungsrecht gemeinsam ausüben, (...)”"
(http://www.thomaschke.de/ISK/isk.html)
Das am 20.Juli 1990 von der Volkskammer der DDR beschlossene Familienrechtsänderungs-gesetz der DDR, das laut § 5 am 01.Oktober 1990 in Kraft trat, formulierte das Umgangsrecht erstmals als Recht des Kindes.
Das war revolutionär.
Bekanntermaßen galt diese Umwälzung in der Gesetzgebung (zunächst) nur 48 Stunden.
Ab dem 3. Okober 1990 galt überall in Deutschland bundesdeutsches Recht.
Ein echter Paradigmenwechsel im Kindschafts-und Familienrecht wird seitdem, trotz der Kind-schaftsrechtsreform von 1998 und der Reform der elterlichen Sorge im Mai 2013, von miserabel qualifizierten Familienrichterinnen und einer parasitären Helferindustrie,allen voran sich jede Kontrolle entziehende Jugendämter,hintertrieben.
Die Auflösungserscheinungen der Dritten Gewalt sind an den Familiengerichten am weitesten vorangeschritten. Willkür, Schikane, Rechtsbeugung scheinen die Regel, Richter dünken sich unabhängig. Dabei scheint ihnen die zweite Alternative des Artikels 97(1) so fremd wie Artikel 1,6 u.a.
Auch in meinem Fall sind die dubiosesten und abartigsten Entscheidungen getroffen worden.
Die Prüfungen, denen ich mich unterziehen musste ohne je die Kriterien zu erfahren nach denen entschieden wird,sind durchweg würdelos und ehrverletzend.
Die Worthülsen Kindeswohl und Kindeswillen werden nach Bedarf ausgelegt, der Erlangungsaufwand des grundgesetzlich geschützten Elternrechts kennt nach oben scheinbar keine Grenzen sofern es gegen den Vater geht. Hunderte Seiten bepinselten willfährige Gutachter mit Erkenntnissen über meine Person - ohne mich überhaupt gesprochen zu haben.
Nach wie vor ist völlig unklar, welche Prüfungen eine Mutter erfüllen muss um das Sorgerecht, zudem noch unentgeldlich, zu erhalten.
Als letzter Versuch wird mit einer einstweiligen Verfügung gegen diese Homepage sogar versucht mich mundtot zu machen.
Deshalb dieses Outing als Vernichtung des Geheimnisses meiner Vaterschaft zu Lisa, deren Mutter zwangsweise Betreuungsunterhalt kassiert und zugleich wiedernatürlich dem leiblichen Kind die Hälfte seiner Identität nimmt und seine Familie vorenthält und sich dabei einer Rundum-Unterstützung durch Familienrichterinnen und ihrer Komplizen sicher sein kann.
Menschenrechte sind unteilbar. Kinder sind keine Sache und kein Eigentum.
Schluss mit der anhaltenden staatlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder in Deutschland!
Gert Bollmann, 08.November 2014
Aus dem Archiv des Elternforum des VAFK
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(beginnend mit dem aktuellsten Posting)
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Abstruse einstweilige Verfügung
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Erfahrungen mit Grundrechtsverletzungen
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Offener Brief an eine Berliner Familienrichterin
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Sorgerechtapartheid - Ein stinkendes Osterei vom Kammergericht
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Warum Väter Straftatbestände erfüllen und Familienrichterinnen nicht
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Sorgerechtapartheid ungebrochen
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Gerichtspraxis zu Sorgerechtsanträgen nichtehelicher Väter
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