FLM

FLM  - flankierende Maßnahmen zur Entsorgung und Vernichtung von Vätern


Vom Gewaltschutzgesetz über Vollstreckungen bis hin zur Zwangshypothek

Von der Sippenhafftung zur Bedarfsgemeinschaft


- FLM nach dem Gewaltschutzgesetz


- FLM nach dem Strafgesetz

Seite in Arbeit

zuletzt bearbeitet am 02.11.15

Niemand ist unnütz...

weder "Elter 1" noch "Elter 2"


Dabei beschränkt sich das Dasein mancher Menschen schlicht auf die Schadenserzeugung und Schadensverursachung bei anderen.


Dennoch ist niemand unnütz, er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen.


So auch die bewusst getrennterziehenden, von überbordenden Narzissmus gebrandmarkten Mütter, die trotz mannigfaltiger  Hilfen und Förderungen wie bei schwer behinderten Menschen, trotz umfassender positiver Diskriminierung, ihr Leben nicht in den Griff bekommen.


Solche Frauen, die ihr ("Eigentum") Kind als sinnstiftendes Antidepressivum missbrauchen, werden von einer eingespielten Phalanx  aus Justiz und Komplizenindustrie bei der dauerhaften  Schädigung des Nachwuches und beim Ausleben unverarbeiteter Paarbeziehungen, beim Ausleben ihrer dunklen Seite,  unterstützt.


Eine femme fatale ist am Familiengericht so  unbekannt wie  das Absehen  von der Erhebung der Kosten gemäß § 81 Absatz 1 Satz 2 FamFG durch Familienrichterinnen.

Vor den Richtertischen am Familiengericht  erscheint in der Regel  das Missratene, dem die brutale Anwendung des Kostenrechts zu Lasten des Vaters ein Wohlgefallen ist und das Ego streichelt.


Die Entfremdung und Entsorgung des Vaters geht einher mit einem massiven und dauerhaften  Angriffskrieg auf seine  wirtschaftliche Existenz.

Einheimische und Sesshafte sind davon in besonderem Maße betroffen, da die Kalfaktoren und Mitläufer des Systems sich unter dem  Schafspelz des Rechtsstaates an diesen schadlos  halten.

Seit der Hexenverfolgung wechselten die Opfergruppen, verfeinerten sich die Anforderung an die Rechtskultur -  nicht jedoch die Berechenbarkeit und die Geldgier  von Robenträgern und ihren Parasiten.


Dies wird im rechtsfreien Raum der deutschen Familiengerichtsbarkeit des 21.Jahrhunderts vielen  Männern und Vätern schmerzhaft bewusst.


Gert Bollmann

03.März 2015






     

Bei mir steht FLM für flankierende Maßnahmen,


mit denen ein integerer und liebevoller Vater eines nichtehelichen Kindes im Rahmen seiner Entsorgung als unwürdiger Elternteil rechnen muss wenn die Mutter des gemeinsamen Kindes dieses in eine "vaterentsorgende Waffe" verwandelt.

(siehe auch Seite "Zitate", Prof.Amendt,Gerhardt in "Die Welt" vom 28.06.1006)


Dabei stellt für das Kind und seinen Vater nicht die hasserfüllt verblendete Mutter das Problem dar (... denn sie weiß -teils- nicht was sie tut) sondern die seit Jahren eingespielte Selektionsphalanx aus Richtern, Anwälten, Psychologen, Jugendamtmitarbeitern u.a.

Um den Erfüllungsaufwand (z.B. hinsichtlich der Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge), entgegen gesetzlicher Vorgaben, so hoch wie möglich zu setzen geht die Entsorgung des Vaters einher mit dem Versuch seiner wirtschaftlichen Vernichtung durch gewohnheitsmässige, gerichtliche Kostenfestsetzungen einzig zu seinen Lasten - natürlich alles begleitet von Juristenlyrik und der Worthülse vom Kindeswohl.


Von Worthülsen und Begrifflichkeiten darfst du dich in familiengerichtlichen Verfahren ohnehin nicht irritieren lassen.

Ein Ehrenkodex für Juristen hat in der Praxis (und diese ist geprägt von einer riesigen Advokatenschwemme) für zugelassene Anwälte, die im Familienrecht ihr Honorar erlangen, so wenig Bedeutung wie die BRAO  (Bundesrechtsanwaltsordnung) und die Rechtsanwaltskammern als Aufsichtsbehörden.

Und -, für die Richterschaft bist du mit der Antragstellung beim Familiengericht der (Straf-) Täter. Du störst die Ruhe dort und wirst hören, das das Kind zu Ruhe kommen muss...

Und -, für die Komplizenindustrie geht es schlicht um Geld - nicht um Kinder.

Niemand von diesen Professionellen wird sich zu schade sein bei deiner Entsorgung, wie einst  Noske, den Bluthund zu geben.


Deshalb wird sich die Seite FLM mit einstweiligen Anordnungen, dem Gewaltschutzgesetz, Kontosperrungen, Konto- und Gehaltspfändungen, der Kosteneinziehungsstelle der Justiz, Zwangshypotheken, Gerichtsvollziehern,  Staatsanwaltschaften,u.a. befassen, in der Hoffnung, dich davor zu bewahren, die Fehler, die ich gemacht habe, zu wiederholen.



Das Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.

Zu Lasten des Vaters läßt es sich jedoch in Euro und Cent beziffern.


Die beigefügte Kostenaufstellung belegt (nur) die Forderungen der Justizkasse; d.h.: die von der Justiz produzierten Kosten um ein Kind im Interesse der Mutter vom Vater fern-zuhalten.

Im Vorliegenden also "schlappe" 18000 Euro.

Hinzu kommen noch 3500 € einer gegen den väterlichen Elternteil verhängten Geldstrafe, weil die Entfremdungstäterin sich beleidigt fühlte.

Und "ergänzt" werden diese Forderungen durch Kostenfest-setzungsbeschlüsse die die Advokaten der Mutter zum eigenen Wohlergehen zwangsvollstrecken lassen.

In dem einstweiligen Verfügungsver-fahren gegen Sorgerechtapartheid.de (die Fortsetzung der umgangs-rechtlichen  Auseinandersetzung mit

anderen rechtlichen Mitteln) steht demnächst erneut ein Kostenfestsetzungsbeschluß über mehrere hundert Euronen zu meinen Lasten an, nachdem die Aussetzung der Bescheidung wegen dem anhängigen Schlichtungsverfahren (ich erinnere an die anwaltlich" vergurkte" Berufung) abgelehnt wurde.Die ehrenwerte Gerichtsvollzieherin dürfte schon auf ihren nächsten Auftrag warten...


Nur der Form halber ergänze ich, dass sich bereits vor dem Juni 2009 fast 10000 € per Konto-und Gehaltspfändungen aus meiner Geldbörse verabschiedeten.(Der sogenannte Kindesunterhalt, also das Geld nach der Düsseldorfer Tabelle das die Mutter für die Betreuungsleistung unserer Tochter durch meinen Betreuungsausschluss  erlangt, wurde natürlich weiter entrichtet, weil Unterhalt und Umgang und erst recht die elterliche Sorge in einem "Rechtstaat"  völlig unterschiedliche Rechtsgebiete beinhalten...)


Kindeswohl ist juristisch wertlos hat aber seinen Preis.


Von den flankierenden Maßnahmen meiner Entsorgung werde ich demnächst meine Erfahrungen mit dem Gewaltschutzgesetz

(ein tolles "Mach"werk - aber superkurz;d.h.nur vier §§§§ Paragraphen - )

und der Posse eines Strafverfahrens wegen Beleidigung darstellen.

Der Kindeswohlbegriff ist, schlicht formuliert , hohl und das Gewaltschutzgesetz ist Gewalt.

Beim Verfahren wegen Beleidigung der Täterin konnten die Gerichtskosten (sogar mit bestellten Pflichtverteidiger) auf 12000 € plus 3500 € Geldstrafe hochgetrieben werden.

"Grüßen Sie bitte ihre liebe Ehefrau." sind die süffisanten Worte "meines" Verteidigers die mir in Erinnerung geblieben sind. Eine Leistung hingegen ?? Sorry, nicht erinnerlich.


Über die Homepageseite "Aktuelles" werde ich auf die Fertigstellungen und Veröffentlichungen

informieren. Da diese Verfahren nicht wie bei familiengerichtlichen Showveranstaltungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden kann hier ein bissel ausführlicher berichtet werden.


Bitte öfter bei Sorgerechtapartheid.de vorbeischauen.

17.05.2015



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