Die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid,
stellt wohl das größte Skandalon unserer wohlständigen Gesellschaft dar. (Raoul Schrott)
«Wird ein Kind strittiger Eltern angehört,
muss es einen Elternteil verraten,
das verursacht einen ungeheuren Loyalitätskonflikt.
Und das ist Kindesmisshandlung.»
Zitat des ehemaligen Richters am Familiengericht in Chochem, Jürgen Rudolph
(Ergänzung SRA: Das Cochemer Modell ist durch politisches Rollback nur noch Geschichte.)
Unterseite Kindesanhörung
Nicht erst das Professorinnenprogramm für Genderschwätzerinnen belegt, dass es hoch und unnütz bezahlte Professionen gibt.
In einigen Berufsgruppen ist es gar so, das langjährige praktische Tätigkeit nicht zwingend zu einem Zuwachs an beruflicher Sachkunde und Klugheit führt.
191 Mal blamabel
Vor zweieinhalb Jahren habe ich meine Tochter Lisa zum letzten Mal kurz gesehen.
Da ist mir die Richterin am Kammergericht Heike Hennemann weit voraus.
Sie hat meine Tochter vor einigen Tagen gesehen, für ganze 20 Minuten.
Das Glück hatte ich vor fünf Jahren.
Mister Google gibt preis, das "meine" im Beschwerdeverfahren zuständige Einzelrichterin des 13. Zivilsenats des Kammergerichts sich seit 15 Jahren ausschließlich und sogar als Dozentin mit dem deutschen Familienrecht beschäftigt. Die Annahme, es hier mit einer ausgewiesenen Expertin zu tun zu haben, ist nicht ganz abwegig.
Gewiß liegt es an mir, dass die aufgrund der Googleinfos entstandene Erwartungshaltung bezüglich einer fachlich sauberen und ethischen Arbeitsleistung unerfüllt blieb. Anzunehmen, das Zweitinstanzlerinnen wenigstens über einen Hauch mehr an Klugheit und Courage verfügen als ihre Vorgängerinnen ist zulässig indes so wenig durchsetzbar wie das Recht auf eine nichtfeministische oder mütterideologisch nicht verwirrte gesetzliche Richterin.
Ich hätte dies wissen müssen, so wie es eine Binsenweisheit ist, das ein Furz meines Yorkshire Terriers Sunny eben "mächtig jewaltig" stinkt.
Mit Paragrafenzeichen verzierte Plattitüden empfinde ich schlimmer als die üblichen verblödeten und mutterkultigen Narreteien der vom Kindeswohl lebenden parasitären Helferindustrie. Aus debilen Unsinn wird nicht plötzlich etwas Sinnvolles - nur weil der Gerichtsaktenberg weiter mit Abartigkeiten vergrößert wird.
Doch zurück zum Kammergericht und zu meinem Kebskegel Lisa, die mal wieder bei einer Richterin war damit diese sich ein Bild von ihr machen konnte.
Diese imaginäre Lichtbildprojektion eines Kindes in den Köpfen von Juristen nennt sich Anhörung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Kindesanhörung im Familienrecht gesetzlich vorgeschrieben. Bei Lisa waren die Voraussetzungen gegeben und die Richterin am KG Hennemann erfüllte die ihr obliegende Pflicht.
Jeder kluge Schüler, jeder Lebenskünstler und Faulenzer wie auch die vielen fleißigen Werktätigen haben sich im Laufe ihres kurzen oder langen Lebens die Kenntnis zu eigen gemacht, dass man Pflichten so oder so nachkommen kann.
Hier versuche ich nun darzustellen, wie Frau H. Hennemann tätig wurde in einem Pflichtbereich der ihr und ihren Zunftkollegen sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit (wie auch unter Fernhalten der Eltern), jedoch im Beisein einer dem Kind vom Gericht zwangsweise zugeordneten Beiständin, willkürlich frei und entsprechend ihrem juristischen Gusto, ohne qualifizierte Gesprächsführung, ohne schriftliche Protokollierung, ohne audio- oder videogestützte Dokumentation, gewährte die Richterin dem Kind strikt und rein formal das Recht auf Anhörung, ein Recht, welches im Kern jedoch gegen die ureigensten Interessen meiner Tochter zur Anwendung gebracht wurde.
Diese Feststellung ist dem von der Richterin gefertigten Aktenvermerk zweifelsfrei zu entnehmen. Die Kindesanhörung als Scheinrecht um Vorgefasstes "begründen" zu können.
Die Frage bleibt, ob eine demokratisch orientierte Gesetzgebung das gewollt hat oder ob unmoralische und geistig eher unbewegliche Staatsbüttel eine - krankhafte - Freude daran haben, die Intentionen des Gesetzgebers in ihr Gegenteil zu verkehren?!
Nun ist das vollbracht was auch Oma oder Opa Krause aus dem Wohnhaus des Kindes, vermutlich gar besser, gekonnt hätten.
Lisa wurde angehört.
Ob mit ihr auch gesprochen wurde, ob ihr, und wenn ja welche und welcher Art, Fragen gestellt wurden, vielleicht gar Gesagtes ein Hinterfragen erfuhr, bleibt das dunkle Geheimnis der Richterin.
Ob die Richterin einzig den Tagesgruß erbot, ob und wie sie die Körpersprache und Gestik des Kindes wahrnahm oder ob der Beistand Danquart meiner Tochter nur das Zeichen zum Aufsagen ihres Textes gab und dessen Fehlerfreiheit überwachte, niemand kann das wissen.
Gekungel im Gerichtssaal,
Inquisition gegen meine Tochter.
Staatliche Häresie für das fatale Axiom von der guten Mutter und PAS als gewollter Kollateralschaden.
In Dauerschleife wiederholte die Angehörte ihre Ablehnung des Vaters.
Ob einem der anwesenden Anhörenden die Frage nach dem Warum in den Sinn kam oder dem Kind gestellt wurde, lässt sich dem Vermerk der Richterin nicht entnehmen.
Das deutsche Familienrecht steht auf dem Kopf.
Es muss auf die Füsse gestellt und endlich modernisiert werden.
Mir liegen 191 Worte einer/der Kindesanhörung vor.
Offensichtlich eine Fleißarbeit der berufserfahrenen Familienrichterin Hennemann.
Mit Rücksicht auf meine Tochter und um den gewaltausübenden Familienzerstörern nicht die Möglichkeit zu eröffnen juristisch gegen mich vorzugehen verzichte ich auf die wortgetreue Veröffentlichung der perfiden Machenschaften und beschränke mich auf die Kommentierung einer halben DIN-A4-Seite beschriebenen Papiers, welche mit den Sätzen (Zitat):
"Lisa wirkte weder scheu noch schüchtern, sondern hinterließ den Eindruck einer normalen Jugendlichen,die ihren eigenen Standpunkt deutlich vertreten kann.
Die Anhörung dauerte in etwa 20 Minuten." endete.
Schön, das meine Tochter normal erscheint.
Was immer auch normal sein mag.
Mehr als 40 familiengerichtliche Verfahren waren notwendig um meine Tochter Lisa von mir zu entfremden und mich als ihren Vater zu entsorgen.
In all den Jahren erlebter "Rechtstaatlichkeit" erkrankte ich an einer besonderen Form des Irrglaubens.
Ich nahm an, die Talsohle menschlicher Niedertracht erreicht zu haben.
Die mit dem Glauben einhergehende Hoffnung "Schlimmer kann es nicht kommen" zerbrach als Kittelträgerinnen der Justiz mit Schaufeln vorbei kamen und sagten:
"Grab' tiefer!"
...und ich grub tiefer und tiefer.
...und ich "buddelte" ein Blatt Papier aus. Das recycelte Blättchen mit der Wiedergabe dessen was Juristen unter Kindesanhörung verstehen. Dieses Papier gab 191 Worten Asyl und war überschrieben mit dem Aktenzeichen 13 UF 167/17 und der Zeile Vermerk über die Anhörung von Lisa ... vom 11.Januar 2018.
Wer die einleitenden Sätze, also: wer wen wohin zuführte und das Lisa die 10.Klasse des XY-Gymnasiums besucht und genervt ist, weil sie wegen der gerichtlichen Anhörung eine Arbeit am Gymnasium nachschreiben muss , vom 191ziger Text abzieht kommt immer noch auf schlappe 100 kammergerichtliche Vokabeln.
Das sind immerhin 20 mal soviel Worte wie das 2.Gebot der Jungpioniere
"Wir Jungpioniere lieben unsere Eltern"
oder fünfeinhalb mal soviel wie das 4.Gebot Gottes
"Du sollst Vater und Mutter ehren, auf dass es dir wohl ergehe und du lange lebest auf Erde"
umfassen.
Ob allerdings die Anzahl der Worte, die die Kammerrichterin Heike Hennemann für die von ihr veranstaltete Anhörung fand, als umfassend und gründlich angesehen werden können, bleibt zu bezweifeln, weil sie weder eine Pionierleiterin noch eine Gottheit ist und die aneinandergereihten Worte schlicht Protokollierungsdilletantismus manifestieren.
Der Vermerk über die Anhörung ist erschreckend sachfremdes Geplapper und in der Quintessenz eine verhöhnende Umsetzung einer Rechtsvorschrift. Juristenarroganz pur und Unterstützung destruktiven kindlichen Verhaltens.
Über das Recht des Kindes auf Anhörung, über die Art und Weise der Durchführung, der Protokollierung bis hin zur Auswertung und der Information der Eltern schrieben kluge und ganz kluge Dippel-Psychos, Soziologen und vergleichbare Wortschwallerzeuger dicke Bücher.
Manche verdienten Geld mit videogestützter Diagnostik.
Andere untersuchten gar die Praxis an den Familiengerichten, für die Audiodokumentationen schier unbekannt sind.
Es gibt sie zu hauf. Dicke Schwarten, teuer, für viele Schreiber existenzsichernd - aber wo ist die Zielgruppe und welcher Richter mag das Lesen und kann unterscheiden zwischen Salzgeber, klugen und blödem Geschreibsel?
(Hier eine PDF-Leseprobe von der ich nicht annehme, das irgendetwas inhaltlich Eingang in die Anhörung meiner Tochter Lisa fand.)
Ob und wieviel dieser (schein-)wissenschaftlichen Werke Frau Hennemann gelesen hat vermag ich natürlich nicht zu sagen und ein Spekulieren verbietet sich nach der Kenntnisnahme der hier erwähnten 191 blamablen Worte.
Aber, warum sollten sich Juristen eine Qualifizierung "antun"?
Richter, zudem noch im Familienrecht tätige, also die Elite der Berufszunft der Robenträger, sind nicht dazu verpflichtet. Sie haben Macht, die sie u.a. dazu nutzen, um "ihren" Beiständen Narrenfreiheit zu gewähren, solange diese liefern was bestellt wird.
Und so ist der Vermerk der Richterin eine erschütternde Manifstation des Nichtwollens, auch,weil alles bereits feststeht. Ein stetes Handeln im Interesse der Familienzerstörung und des zunehmend ungehinderten Zugriffs des Staates auf das nachwachsende Humankapital.
Und so macht die Richterin, die sich im Anhörungstermin der Eltern nicht weiter zur Anhörung des Kindes einlässt, nicht anderes als eine Kolportage.
So kolportiert das Blatterl mit dem Anhörungsvermerk natürlich nur das was Mama, Beistand und Richterin gerne hören wollten.
Und entsprechend wird auch das Gespräch mit Lisa verlaufen sein.
Und natürlich sieht Lisa aus allem eine Ermutigung, sich weiterhin von ihrem Vater zu "befreien".
Schlimm!
Anstatt auf eine Deeskalation hinzuarbeiten und dem bald erwachsenen Kind zu helfen, wieder eine normale Beziehung zu seinen Eltern haben zu können, fühlt sich die staatliche Entfremdungsmaschinerie noch berufen, ihr mehr als zweifelhaftes Wirken durch Kindesmanipulation zu intensivieren und zu rechtfertigen.
Das ist offensichtlich verantwortungs-, ja geradezu skrupellos
Einfach nur ein erbärmlich frevelhaftes Laienschauspiel.
Im beschriebenen Fall mit einer Dauer von etwa 20 Minuten und 191 blamablen Worten.
Dummerweise habe ich ein hier mehrfaches an Worten benötigt...
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Beschluss des Kammergerichts vom 03.Januar 2018
zum Az.: 13 UF 167/17
durch die Richterin am KG Heike Hennemann
Zurückweisung des Antrages des Vaters auf Aufzeichnung der Kindesanhörung
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Leitsatz SRA:
Familiengerichtliche Verfahren betreffend das Sorgerecht und den Umgang des Kindes mit seinen Eltern werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit (jedoch unter Hinzuziehung von "zuständigen" Mitarbeitern der berüchtigten Jugendämter) durchgeführt.
In der Regel bestellen Gerichte genehme Beistände für das Kind und ordnen (zumeist der Mutter) einen Anwalt bei. Das erhöht die Kosten, sichert Arbeitsplätze und die Aufrechterhaltung des Elternkonflikts.
Hochqualifizierte Paragrafendeuterinnen in Richterrobe hören das betroffene Kind im Beisein des von ihnen bestellten "Anwalt des Kindes" an, zumeist ohne hierfür über entsprechende Qualifikationen zu verfügen. Aufzeichnungen von diesen sogenannten Kindesanhörungen werden grundsätzlich nicht gemacht, d.h.: eine Dokumentation erfolgt "frei nach Schnauze" und das Gespräch wird den Eltern als Kolportage im Gerichtstermin präsentiert.
Der hier veröffentlichte Beschluss des Kammergerichts ist ein weiterer Praxisbeleg für ein von rechtstaatlichen Prinzipien befreites Familienrecht.
Statt transparenter und fairer Verfahrensführung wird in den Gerichtsstuben gekungelt um ideologische Vorstellungen umzusetzen.
Durch die Verweiblichung der Justiz (die Abteilungen für Familiensachen an den Amtsgerichten sind - hochquotiert? - fest in weiblicher Hand) ist die Familienrechtspraxis brutaler geworden.
Der Einfluss feministischer Richterinnen nimmt zu.
Das Kindeswohl ist eine rabulistische Worthülse um jeden Unsinn zu "begründen" - mit den Interessen des Kindes hat es nichts gemein.
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Kommentar
Es gibt keine Möglichkeit das Kind vor begleiteten Konfrontationsgesprächen und Suggestivbefragungen zu schützen.
Die autodestruktive, indoktrinierte Meinungsäußerung ist für das Gericht maßgebend. Es entzieht sich der Kontrolle durch selbstherrliche Verweigerung einer Dokumentation, z.B. durch Audioaufnahmen. Mitnichten ist ja eine Veröffentlichung außerhalb des Gerichts oder in sozialen Medien vorgesehen.
Die von mir bislang erlebtem (kolportierten) Anhörungen meiner Tochter durch Familienrichterinnen spotten jeder Beschreibung, weil stets wohlwollend die Erscheinung (d.h.:der aufgesagte Text des Kindes) zur Kenntnis genommen wurde ohne auch nur ansatzweise zum Wesen vordringen zu wollen.
Zur Qualität von Kindesanhörungen im deutschen Familienrecht fällt mir nur ein schlichtes: "Pfui Deibel" ein.
Es (mir) bleibt nur, die Einstellung und Leistung der Richterin am KG Heike Hennemann, eine zumindest rabulistisch geschulte Expertin auf diesem Gebiet, am 11.Januar 2018 abzuwarten.
"Schaun mer mal, dann sehn mer scho." ist ein Spruch von Franz Beckenbauer.
Selbstbewusste Worte, die auch vorliegend ihre Anwendung finden.
Schaun mer mal, ob die Kindesanhörerin feststellt wie es zur autodestruktiven Willensbildung gekommen ist und was dann von ihr beschlossen wird....
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen - und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.
Albert Einstein
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Hervorhebung im Beschlusstext vom 03.Januar 2018 zu 13 UF 167/17 durch SRA
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Kammergericht
Beschluss
Geschäftsnummer:
13 UF 167/17
133 F 2672/17 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
In der Familiensache
betreffend die Jugendliche Lisa ..
hat der 13.Zivilsenat des Kammergerichts in Berlin am 03.Januar 2018 durch die Richterin am Kammergericht Hennemann als Einzelrichterin beschlossen:
Der Antrag des Vaters, die am 11.Januar 2018 vorgesehene Anhörung
derJugendlichen Lisa .. auf Video aufzuzeichnen und den Eltern die
Aufzeichnung vorab zur Verfügung zu stellen, wird zurückgewiesen.
Gründe
I.Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 3.August 2017 den Umgang des Vaters mit der Tochter Lisa bis zur Volljährigkeit ausgeschlossen. Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Vaters, der zumindest einen brieflichen Kontakt wünscht.
Der Senat hat einen Termin zur Anhörung der Eltern sowie einen separaten Termin zur Anhörung der Tochter am 11.Januar 2018 anberaumt. Der Vater hat nunmehr beantragt, dass die Anhörung der Tochter auf Video aufgezeichnet wird und ihm sowie der Mutter die Datei zusammen mit einer richterlichen Einschätzung des Ergebnisses der Amhörung vorab übermittelt wird.
Die Verfahrensbeiständin hat mitgeteilt, dass Lisa ihr erklärt habe, dass sie eine Videoaufzeichnung nicht wünsche. Die allein sorgeberechtigte Mutter ist damit ebenfalls nicht einverstanden.
II.Der Antrag des Vaters auf Aufzeichnung der Anhörung des Kindes wird zurückgewiesen.
Die Jugendliche Lisa ist gemäß § 159 FamFG anzuhören, da sie das 14.Lebensjahr vollendet hat.
Da die Jugendliche in diesem Verfahren bislang nicht angehört worden ist, muss eine Anhörung im Beschwerdeverfahren zwingend stattfinden. Wie die Anhörung gestaltet wird, obliegt dabei grundsätzlich dem Gericht (vgl.BVerfG NJW 1981, 271, 272; Hennemann, Die Anhörung des Kindes in Kindschaftsverfahren § 159 FamFG, NZFam 2014, 871). Dabei hat auch bei älteren Kindern grundsätzlich eine mündliche Anhörung zu erfolgen, da nur so ein unmittelbarer persönlicher Eindruck von dem Kind gewonnen werden kann, der Feststellungen dazu erlaubt, wie das Kind zu seiner Willensäußerung gekommen ist. Aufzeichnungen von der Anhörung sind dabei grundsätzlich nicht zu machen.
Es kann dahingestellt bleiben, ob bei schwerwiegenden Verdachtsfällen von häuslicher Gewalt die Kindesanhörung in Form einer Videoanhörung stattfinden kann (vgl.hierzu Carl/Clauß/Karle, Kindesanhörung im Familienrecht, Rn.389). Abgesehen davon, dass vorliegend nicht ersichtlich ist, dass häusliche Gewalt überhaupt in Betracht kommt, setzt in jedem Fall die Videoanhörung das Einverständnis der Sorgeberechtigten und des über 14-jährigen Kindes voraus. Vorliegend haben weder die sorgeberechtigte Mutter noch die Betroffene selbst ihr Einverständnis erklärt. Damit kommt eine Videoaufzeichnung der Anhörung schon aus diesen Gründen nicht in Betracht. Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass vorliegend besondere Umstände eine Videoaufzeichnung ausnahmsweise angezeigt erscheinen lassen. Die 15-jährige Jugendliche ist in der Lage sich zu äußern und aufgrund des Alters sind ihre verbalen Äußerungen auch maßgebend.
Hennemann
Ausgefertigt
Berlin.04.01.18
Dienstsiegel
Kammergericht Nr.63
Unterschrift
Engelbrecht
Justizbeschäftigte
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