Auskünfte

1.Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB

2.Was macht Sinn?

3.Die Praxis am konkreten Beispiel

                     -      Chronologie,Kosten,Standpunkte der Eltern

  - Gerichtsbeschluss

4.Die Umsetzung

Die Seite "Auskünfte" ist weiterhin "in Arbeit" und wird voraussichtlich erst im Jahr 2018 auf den von mir gewünschten Stand gebracht werden können.  Die Einhaltung (meiner) Persönlichkeitsrechte ist das geringste Problem.

Zeit macht nur vor dem Teufel halt - vor mir läuft sie weg.

Aktuell warte ich auf das jüngste Schulzeugnis, ein paar nichtinformative Worte über die kindliche Entwicklung und drei unscharfe Farbfotos meiner Tochter hinter einem Motorradhelm, einer Banane oder einen riesig wuchernden Strauch...

Mal schau´n, wie schnell Hilde Hoppelhäschen* ihrer Auskunftspflicht nachkommt.


Mann/Vater kann neben Umgangsausschluss, Zahlpflichten und Briefschreibverbot nicht alles haben....

Gert Bollmann,entsorgter leiblicher Vater

Juli 2016

*das ist ein Aliasname.Der richtige Name der Mutter ist mir bekannt.

 

zu 1.


Die Homepage Sorgerechtapartheid.de legt, u.a. durch die Schilderung eines konkreten Einzelfalls,  die Folgen der deutschen Sorgerechtapartheid, der staatlich organisierten Vaterlosigkeit und  der von Kreidekreismüttern betriebenen Vaterentsorgung dar.


Zugleich versteht sie sich auch als kleiner Ratgeber für Betroffene  ohne Rechtsberatung.


Wer im Leben  das zweifelhafte Glück hat auf eine vom Heroismus der Alleinerziehung infizierten Mutter zu treffen, die  nach dem Ende der Paarbeziehung das Kind als Waffe benutzt, der versucht   sich bezüglich der ihm verbliebenen Möglichkeiten als Vater sachkundig zu machen - und stößt dabei im Bürgerlichen Gesetzbuch unweigerlich auf Paragraphen die juristische Laien foppen.


Ein solcher ist der §  1686 BGB.


Ein Ratschlag ist immer auch ein Schlag - doch hier an dieser Stelle der Tipp: Hände weg!


Wenn Familienrichter  mehr Interesse am Studium der eigenen Besoldungsnachweise haben als an der wirksamen Durchsetzung des Umgangsrecht, dann darf bezüglich des Auskunftsanspruchs nach § 1686 BGB grundsätzlich ein Desinteresse an der Durchsetzung geltenden Rechts bestehen.


Beleg??




Mach Dir ein Bild von der Entwicklung Deines Kindes

wenn Du als Vater entsorgt bist !


Ist das in Deutschland möglich?


Auskunftsanspruch über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

Nach § 1686 BGB kann jeder Elternteil vom anderen Elternteil bei einem berechtigten Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des gemeinsamen Kindes verlangen.


Das notwendige persönliche Interesse liegt i.d.R. vor, wenn sich der Elternteil über die Entwicklung des Kindes nicht anders unterrichten kann.

Dies ist insbesondere der Fall bei nichtehelichen, entfremdeten und familiengerichtlich entsorgten / ausgeschlossenen Vätern.   


Auf dieser Seite werden die Auskünfte eines Elternteils an den anderen, unter Beachtung und Umsetzung des Urteils des Berliner Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 09.10.2014 zur Geschäftsnummer 102 C 1005/14, wiedergegeben.

(Auf die Veröffentlichung von Fotos wird ohnehin verzichtet da die Qualität der übersandten Bilder vermuten lässt,sie wären noch vor der Erfindung der Fotografie oder in einem Dunkelrestaurant ohne Blitz entstanden.)




Was sagen Moral und Anstand ???



Was sagt die Mutter ?



Was ordnet das Familiengericht nach zwei Jahren Verfahrensdauer an ?



Wie sieht die Praxis aus ?