Die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid,
stellt wohl das größte Skandalon unserer wohlständigen Gesellschaft dar. (Raoul Schrott)
Advocatus Diaboli - Der Streiterzeuger
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Anwaltszwang auch in Wahlkabinen ?
Das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsgericht und familienfreundlich zu bezeichnen ist so richtig wie Deutschland als Land der Dichter und Denker zu beschreiben, weil es einige, längst verstorbene Genies in seiner Geschichte vorweisen kann.
Der Trend im Bildungsniveau weist nach unten und dem (souveränen) Pack fehlt ohnehin juristischer Sachverstand.
Ist es in dieser Situation nicht "rechtstaatlich" naheliegend den Anwaltszwang zu erweitern?
Ich war früher Wahlhelfer.
Heute werden,geschlechtspolitisch korrekt formuliert,Wahlhelfende gesucht.
Was liegt näher als Anwälte dazu zu machen und den Anwaltszwang auf Wahlkabinen auszudehnen?
"Die beste Idee überhaupt" und
"Die größe Geschichte aller bisherigen 18 Legislaturperioden!!!"
So oder so ähnlich sind die parteiübergreifenden Äußerungen aus dem deutschen Bundestag, der eigentlich aufgrund der ihn dominierenden Berufsgruppe, Juristentag heißen müsste, beim Vorschlag, den Anwaltszwang auf die Besucher von Wahlkabinen auszudehnen, zu erwarten.
Sobald der Gesetzgeber ( also die Lobby der Rabulistiker selbst ) dann noch beschließt, dass Frauen, Behinderten und sonstigen Nettoempfängern auf Staatskosten Mietmäuler in den Wahlzellen beizuordnen sind, dürfte erneut Jubel aufbranden.
Die Anwaltsschwemme ist inzwischen derart stattlich angeschwollen, die Zunft kann für die Zeitspanne von 1950 bis 2016 auf eine Verzwölffachung der zugelassenen Rechtsanwälte verweisen, sodass in (zunächst nur) ausgesuchten Wahlbezirken die Beiordnung eines Juristen für das (immer noch) wahlberechtigte Pack in Dunkeldeutschland rein zahlenmässig machbar ist.
Nun dürfte es zwar zutreffen, dass Wahlen längst abgeschafft wären würden sie zu Veränderungen führen, doch doppelt (sprich: mit Advokaten in der Kabine) hält bekanntlich besser und sichert das System - und, systemtreu waren Juristen immer.
Insofern ist dem Einwand von Hadmut Danisch zuzustimmen.
Ob nun zwölf oder siebenmal so viele Netto-Empfänger mit juristischen Staatsexamen als kostenverursachende Paragrafeninterpreten durch den Bund deutscher Länder geistern ist indes wurscht, weil die absolute Zahl von 163772 im Jahr 2016 zugelassenen Anwälten beachtlich ist.
Oft nutzlos wie ein Kropf und bösartiger als ein aggressiv wucherndes Krebsgeschwür ist die wachsende Anwaltsdichte kein Ausdruck eines natürlich gewachsenen Streitbedürfnisses von Otto Normalverbraucher oder gar ein Hinweis auf eine reale Existenz des viel besungenen Rechtsstaates.
Wer Recht als den zum Gesetz erhobenen Willen der Herrschenden versteht für den konservieren die "Organe der Rechtspflege", wie die Bratenwender der Gesetze sich selbst gern bezeichnen, die Macht- und Abzockverhältnisse mit Lug und Trug, mit Begriffsverwirrung, Demagogie und de jure Agitprop.
Obwohl alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind darf sich weder ein Friedhofsarbeiter, ein CNC-Dreher oder ein Klinikdirektor vor einem Landgericht u.ä. "hohen" Trutzburgen der Roben selbst vertreten, weil ihm vorgeblich der juristische Sachverstand fehlt und er deshalb durch den Anwaltszwang geschützt werden muss. Wie bei allen geistigen Ausdünstungen kann diese Argumentation geglaubt werden, muss sie aber nicht.
So vermag die Idee von Anwälten die den mündigen Bürger, also den Nichtjuristen und Doofling, aufzeigen wo er sein Kreuz zu machen hat und die ihm verbieten hate speech auf Wahlzettel zu hinterlassen, nicht so leicht vom Tisch zu fegen sein.
Immerhin soll auch am 24.September 2017 wieder gefragt werden:
Miss Angie, die selbe Prozedur wie beim letzten Mal?
Ob Anwälte in Wahlkabinen gegen das Grundgesetz verstoßen?
Wen stört´s?!
Die verfassungswidrige Zugangsbeschränkung zu Gerichten wurde höchstrichterlich rabulistisch abgesegnet. Ohnehin schockt das Bundesverfassungsgericht juristisch gebildete Parlamentarier schon lange nicht mehr, da sie diesen high court selbst nach Parteienproporz bestücken. Als Paradebeispiel lässt Susanne Baer grüßen...
Wenn Anwaltszwang in Wahlkabinen als neue Geldbeschaffungsmaßnahme für eine im Wesentlichen vom Staat abhängige Gierzunft etabliert wird ist zweifelsfrei zu erwarten, das die Gepamperten erneut das Lied vom Rechtsstaat trällern. Als seine Apologeten wissen sie wem das Pack sein Kreuz in der Kabine zu geben hat. Nach der Abgabe der Stimme hat der juristisch ungebildete Plebs wieder das Maul zu halten und sich von den gewohnheitsmässig überheblichen Spezies der Jurisprudenz vertreten zu lassen - wegen der Waffengleichheit vor Gericht ( Ick lach mir die Jurke aus´m Bauch...).
Als im fahlen Licht des zu Ende gehenden Tages ein in schwarze Lumpen gehülltes Pärchen als letztes die Arche verließ und verschwand war es bereits zu spät.
Noah hatte die Juristenseuche eingeschleppt. Noah ist schuld, oder?!
Über Rechtsanwälte gibt es viele Meinungen und den einen schier unsterblichen Irrglauben, wonach es einen guten gibt.
Richtig ist, das Anwälte Interessen vertreten - die eigenen.
Richtig ist auch, das Honorarumsätze den Mittelpunkt ihrer (Rechts-)Philosophie darstellen. Einzig um diesen flattern sie in ihren schwarzen Stofffetzen.
(Nur) Hier sind sie emsig.
Ich neige nicht dazu die "Organe der Rechtspflege" mit Sexarbeitern zu vergleichen, weil allein schon wegen der differierenden Geldbeträge die den Besitzer wechseln und die unterschiedlichen Leistungen die erbracht werden ein solcher Vergleich "hinkt" und Letztgenannte, worker in the sex industry, diffamieren und beleidigen würde.
Indes entbehrt die Vorstellung von Nutten in der Wahlkabine nicht einer gewissen Pikanterie.
Rechtsanwälte erzeugen Streit.
Rechtsanwälte sind Organe der Streitpflege.
Rechtsanwälte brauchen Streit, je höher die Anwältsdichte desto größer das erforderliche Streitpotenzial. Herr und Frau Anwalt wollen satt leben. Ihr pharisäerhaftes Leben will finanziert werden. Wen wundert es da das die Zahl der zugelassenen Fachanwälte im Gebiet Familienrecht von 1160 im Jahr 1998 auf 9685 im Jahr 2016 gestiegen ist. Knapp nach dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht dominieren Anwaltszulassungen im Familienrecht alle weiteren Rechtsgebiete.
Warum wohl?
Weil hier besonders intensiv ab-statt wertschöpfend agiert werden kann?
Anwälte gehören zwar nicht direkt zum harten Kern der Quadriga der Familienzerstörung aber sie drängen sich zunehmend auf, Fachanwälte wie auch sonstige "Wald-und-Wiesen-Juristen".
Mit einem der üblichen hinterfotzigen §§-Tricks hebeln Familienrichter den fehlenden Anwaltszwang in familiengerichtlichen Verfahren betreffend die Regelung des Umgangs oder die Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu gunsten ihrer parasitären "Kollegen" aus.
Die Beiordnung eines Rechtsanwaltes (im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe) in Familiensachen erfolgt mit dem Wortlaut des § 78 FamFG dort, wo es vorgeschrieben ist, oder „wenn wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint".
Anwälte können sich der Assistenz von Familienrichterinnen bei der Annahme von Schwierigkeiten sicher sein.
Das funktioniert ganz simpel.
Ein Vater beantragt die Regelung des Umgangs beim Familiengericht weil die Mutter die gemeinsame Elternschaft und die Beziehungspflege beider Eltern mit dem gemeinsamen Kind verweigert.
Sobald nun die Kreidekreismutter zur Sicherung ihres eigenen Wohlergehens den Vater-Kind-Kontakt dauerhaft unterbinden will wird es für Roben schwierig und schwupps: wird ein anwaltlicher Brandstifter beigeordnet, auch und insbesondere dann, wenn der Vater ohne Advokat auskommt ( - wegen dem "Gleichgewicht der Kräfte", und dem notwendigen rechtlichen know-how - als ob dies erforderlich oder gar notwendig wäre) und die Erfolgsaussichten zugunsten des mütterlichen Wohnelternteils "sprechen".
So wird sichergestellt, das einfache Familienkonflikte einer Lösung entzogen werden, die Helferindustrie finanziell gemästet und Väter weiter abgezockt werden. Für den starken und von der Justiz geförderten und sekundierten rechtswidrigen Willen der Kreidekreismutter muss im Regelfall der Steuerzahler bluten und zu guter Letzt wird die ganze Sauerei mit dem Begriff vom Kindeswohl garniert.
Kinder bleiben auf der Strecke. Ihre Väter werden entsorgt, finanziell vernichtet - und manchmal sogar in den Suizid getrieben.
Mit meiner Erfahrung rate ich jedem Mann oder Vater davon ab sich eines Mietmauls zu bedienen. Schotter kann auch auf schönere Art und Weise verbraten werden.
In der Praxis der Familienrechtsprechung verliert der Vater - mit und ohne Anwalt - immer. Selbst gerichtlich in Beschlussform gegossene Umgangsregelungen (bereits der Begriff Umgang ist eine rabulistische Täuschung weil er eine echte, eine gelebte Beziehung ausschließt) erweisen sich zumeist als teure Pyrrhussiege.
Die Niederlage des Vaters ist systembedingt, vorhersehbar und festgeschrieben bereits vor Betreten des Gerichts.
Sie ist erstinstanzlich aufgrund des reinen Frauenanteils und des herrschenden archaischen Mutterkultes quasi objektiv vorbestimmt.
Auch am Kammergericht bzw. den Oberlandesgerichten, in der zweiten Instanz, ist nicht von einer Verbesserung der Chancen für Väter, die um eine Beziehung, einen Beziehungserhalt zu ihren Kindern kämpfen, auszugehen.
Auch hier bedarf es keines Anwalts, obwohl (unbestritten) das rabulistische Gesülze der Kammerrichter beeindruckender wirkt, in der Substanz jedoch so armselig bleibt wie das der "Dorfrichterinnen". Rudelverhalten, Corpsgeist und fehlende Couragiertheit scheint für Stellenbesetzungen in dieser Zunft Voraussetzung zu sein.
Wer mag kann sogar - auch ohne angemietetes Sprachrohr - sein Glück beim Verfassungsgericht versuchen und würfeln.
Aber Achtung: Glücksspiel kann süchtig machen!
Über die Herrschaften in roten Roben lohnen sich weitere Einlassungen nicht.
Die Ablehnung der Entgegennahme der Verfassungsbeschwerde bzw. das selbstgefällig-lebensferne zu Papier gebrachte Gequake ist oftmals nur notwendig um den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen zu können nachdem der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist.
Das deutsche Familienrechtssystem ist kaputt, dekadent, menschlich verlottert und mit dem vorhandenen Personal nicht reformierbar.
Peter Thiel meint treffend:
Warum sollte kein Anwaltszwang beim Besuch von Wahlkabinen verpflichtend eingeführt werden? Die Nutzlosigkeit dieser Zunft bleibt...
Aus gegebenen Anlass noch ein aktueller Link zur Arbeitsweise von Anwälten.
Franzjörg Krieg nutzt hier den Begriff des Kardinalfehlers von Fachanwälten.