(K)ein Paukenschlag

(K)ein Paukenschlag

Zur bisher unveröffentlichten Entscheidung XII ZB 601/15 vom 1. Februar 2017 des BGH


Schon wieder...

...schon wieder soll ich beim Sender anrufen, mich für A oder B entscheiden und 10000 € gewinnen. Laaangweilig!


Schon wieder...

...schon wieder ist Karneval, obwohl in einigen Regionen Deutschlands das ganze Jahr ein närrisches Treiben herrscht.


Schon wieder...

...schon wieder soll ich jubeln, obwohl ich vom letzten Mal noch Sand in den Augen habe. Dabei ähnelt eine "Mehr-Rechte-für-Väter-Nachricht" der anderen.

Wie war das im Wonnemonat Mai 2013 mit der Sorgerechtsreform?

Ach ja: Sorgerecht für Väter auch gegen den Willen der Mutter möglich?

Augenreiben!

Das Familiengericht kann beiden Eltern auf Antrag des Vaters – gegen den Willen der Mutter – die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam übertragen.

Tusch! Jubel! Tätä tätä tätä!


Was folgte waren persönliche Erfahrungen:

http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=41486

und hier

http://sorgerechtapartheid.de/apartheidpraxis.html


Sogar einige Richter des OLG Brandenburg waren der irrigen Annahme die Sorgerechtsreform wäre kein fake. Schnell wurden sie von ihren Karlsruher Kollegen aufgeklärt.


2017 - Die Narrenposse geht weiter.

Vielleicht sollte sich die Stadt Karlsruhe die Lizenz für die Aufführung des Mainzer Narrhallamarsches beschaffen um mit diesem bedeutenden Musikstück den Einmarsch ihrer BGH-Richter zur Verkündung höchstrichterlicher Weisheit den würdevollen Rahmen zu verleihen.

Jetzt gibt es also eine weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofs die sich eigentlich überhaupt nicht von anderen mütteridiotischen unterscheidet.

Das ist Kontinuität in einer unruhigen Welt!

Tusch! Jubel! Tätä tätä tätä!


Doppelresidenz kann auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden.


Doppeltusch und Narhallamarsch zum Abgang!

"Die Entscheidung des BGH kommt ... einem Paukenschlag gleich."

Das meint ein bekannter Väterrechtler des VAFK, der eine Pressemitteilung von Markus Witt, VAFK, doppelresidenz.org zur bisher unveröffentlichten Entscheidung XII ZB 601/15 vom 01.Februar 2017 des Bundesgerichtshof übernimmt und auf seiner Seite veröffentlicht.

Ich meine, ein Ratschlag ist auch immer ein Schlag und ein Paukenschlag erst recht.

Fast ist zu vermuten, dass bereits ein BGH-Beschluss in der Schublade liegt sollten OLG-Richter tatsächlich die Doppelresidenz gegen den Willen eines Elternteils, vielleicht gar der Mutter, anordnen.

Wer unverfroren Sorgerechtapartheid praktiziert ist nicht nur beim sekundären Problem des Wechselmodells wenig ehrenrührig.


"Uneingeschränkt und für jeden möchte aber auch der BGH die Doppelresidenz nicht zulassen. Wichtig sei auch die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern. Mangelt es hieran,..." usw.,usf.

Tja,...

Kommt Ihnen die Masche bekannt vor ?

Die Schmierenkomödie gab es bereits als Sorgerechtsreform, als Lachnummer  der "gemeinsame Obsorge gegen den Willen".

Neben der freien (und willkürlichen) Auslegung des Begriffs vom Kindeswohl greift zunehmend öfter der von der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit. Familiengerichte, die zuhauf einen Streit der Eltern unterstellen

(Warum rufen Eltern sonst die Justiz an?

Ist der Antragsteller nicht der Streitverursacher?)

  schlußfolgern mit rabulistischer Schärfe eine fehlende bzw. mangelnde Kommunikations-und Kooperationsfähigkeit.

Das ist oft/meist falsch.

Ich z.B. streite  mich mit der Mutter der gemeinsamen Tochter nicht.

Es gibt schlicht keinen Elternstreit.

Die bei Gericht benutzte Terminologie impliziert lediglich, dass ich mich als antragstellender Vater mit der Kindsmutter streite.

Das ist jedoch "nur" eine der üblichen sprachlichen Perversionen im familiengerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung des Mutterwohls.

Ich streite mich mit der Mutter der gemeinsamen Tochter nicht.

Das ist auch schlicht nicht möglich, weil die Form der mütterlichen Kommunikation das Schweigen bzw. die Benutzung eines anwaltlichen Sprachrohrs ist.

Man kann nicht nicht kommunizieren.

Gesetzlich geschützte Interessen sind nicht streitgegenständlich, außer:


Schon wieder...

...schon wieder ist der Vater entsorgt.

Tusch! Jubel (nicht der Väter)!Tätä tätä ätä!

Ist der neueste Sieg der Väter beim BGH einer auf den sich nicht aufbauen lässt, ein Pyrrhussieg, weil er die rechtliche Ungleichbehandlung der Eltern nicht antastet?


Es ist leicht einen Wechsel des Stromanbieter herbeizuführen.

Ein Paradigmenwechsel beim Bundesgerichtshof indes nicht.


Gert Bollmann