Offener Brief


Gert Bollmann              Straße               13125 Berlin                                           Juli 2016



Offener Brief

- gegen juristische und psychologische Querulanz an deutschen Familiengerichten

- gegen permanenten Rechtsbruch, Apartheidpraxis und juristisch verbrämten

  Kindesmissbrauch im Familienrecht



 

Präsident des Kammergerichts

Herrn Dr.Bernd Pickel

m.d.B. um Kenntnisnahme und Weiterleitung




Offener Brief

an den Vorsitzenden Richter des 13. Zivilsenats des Kammergerichts - Senat für Familiensachen - Herrn Rainer Groth

und seine zahlreichen Kollegen und berufsmäßigen Helfer im Gerichtsbezirk Berlins die an der jahrelangen Entfremdung meiner nichtehelichen Tochter mitwirkten und die menschenrechtsferne Praxis der Apartheid, der Trennung der Väter von ihren Kindern, mit juristischen und anderen Mitteln bis zum heutigen Tag gewaltsam und brutal durchsetzen.


Geschäftszeichen: 13 UF 23/16 des Kammergerichts

                               133 F 16784/15 des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg


Gäbe es das Familienrecht nicht müsste sich die deutsche Justiz eine neue Opfer-gruppe suchen die sie als Täter bezeichnet und mit der Keule des Kostenrechts niederstreckt.


Es sei verhältnismäßig und rechtens, dass ein Vater seinen elfjährigen Sohn nicht sehen darf und in Wahrnahme seines elterlichen Grundrechts aus Artkel 6 Grundgesetz dem Kind einmal im Monat einen Brief schicken darf, befanden Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Immerhin sei es dem väterlichen Elternteil so nicht verwehrt dem Kind sein fortwährendes Interesse an ihm zu zeigen und dessen Neugier zu wecken.

(Beschluss vom 25.04.2015, Geschäftszeichen: 1 BvR 3326/14).


Soweit die veröffentlichte "unabhängige" Meinung der Verfassungsrichter in Karlsruhe bei der Nichtzulassung der Verfassungsbeschwerde des Vaters.

Die Hauptstadtjustiz dünkt sich ebenfalls unabhängig und sieht das Aufgezeigte anders als die Kollegen in roten Roben und verbietet die Form der elterlichen Interessenbekundung mittels monatlichen Brief.

In den Trutzburgen des Familien(un)rechts an der Spree wird eine Kontoverbindung zur Kreidekreismutter des Kindes als ausreichende Wahrnahme des elterlichen Grundrechts des Vaters angesehen...


Ich bin froh, dass mein Vater kein Richter war und ich eine glückliche und unbeschwerte Kindheit verleben durfte.



Sehr geehrter Herr Rainer Groth,


die Kindheit meiner nichtehelichen Tochter Lisa ... ist indes, ohne kindliches und ohne mein eigenes Zutun, von widernatürlicher Vaterlosigkeit und traumatisierender Vaterentbehrung geprägt. Das ist Ihnen aus dem Studium der Gerichtsakten der o.g. Familiensache bzgl. der Regelung des Umgangs zwischen Vater und Kind bekannt.


Vielleicht ist Ihnen auch bekannt, dass dies nicht mein erster offener Brief in der kind-schaftsrechtlichen Angelegenheit ist (http://sorgerechtapartheid.de/dokumente.html siehe unter Nr.1).


Nach dem von Ihrer Kollegin am Familiengericht Frau Dr. Stephanie Wahsner (erneut) verhängten Umgangsausschluss inclusive des Verbotes des Briefschreibens und der Bestätigung dieser unverhältnismäßigen und massiven gerichtlichen Intervention durch das Trio des 13.Zivilsenats unter Ihrem Vorsitz, werter Herr Groth, stelle ich mein aktuelles öffentliches Schreiben nunmehr u.a. auf der Seite "Schriftverkehr" meiner Homepage "www.sorgerechtapartheid.de" ein, weil hier im Rahmen der Litigations-PR, der prozessbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit des zuletzt anhängigen Umgangs-verfahrens der gesamte Papieraustausch dokumentiert ist und so der Sinn des im Mittelpunkt dieses offenen Briefes stehenden und an Sie und Ihre Kollegen gerichteten Fragekomplexes deutlich wird.


Selbstverständlich werde ich eine öffentliche Stellungnahme von Ihnen bzw. Ihren Kollegen und Hilfskräften zum Gegenstand "meines" Verfahrens bzw. der im Gerichtsbezirk Berlins praktizierten unrühmlichen Rechtspraxis der Apartheid im Familienrecht auf meiner Homepage unzensiert veröffentlichen.

Das ist mein Beitrag zu Ihrer Öffentlichkeitsarbeit.



Sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter des 13.Senats,


Sie haben weder von mir noch von meiner Tochter Lisa eine bildhafte Vorstellung.

Wir sind uns bislang nicht begegnet.

Sie kennen uns nicht.

Eine (Zufalls-)Bekanntschaft, ohne das Wissen um Ihren Beitrag bei der Entfremdung meiner jüngsten Tochter, hätte somit nicht von vornherein gegenseitige Sympathie ausgeschlossen zumal wir jahrgangsmäßig der gleichen Generation angehören.


Die fehlende Kenntnis voneinander hinderte Sie indes nicht in massivster Art und Weise schädigend in das Leben von meiner Tochter und mir einzugreifen indem Sie menschenrechtsferne Entscheidungen einer erstinstanzlichen Richterin ohne weitere eigene Sachverhaltsaufklärung bestätigten.

Vertrauen und Glaube in gottgegeben rechtskonformes Handeln an Amtsgerichten mag Sie und den Corpsgeist der Richterzunft zur (zweifelhaften) Ehre gereichen - eine verantwortungsvolle Wahrnahme der Ihnen gemäß Geschäftsverteilungsplan zugeteilten Aufgabe stellt dies aus meiner Sicht allerdings nicht dar.


Sie, werter Herr Groth, wissen lediglich um unsere bei Gericht geführten Akten, die viele Seiten konstruierter Wirklichkeit, doch nicht eine einzige belastbare Wahrheit, enthalten. Mehr als eine Dekade familiengerichtlicher Verfahren zur Regelung des Umgangs und der Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge ließen einen Aktenberg entstehen.


 

Mehr als 40 Richter beschrieben Papier.


Nicht nur für Nichtjuristen verwirrende Rabulistik.


Das Richterkollektiv des 13.Senats des Kammergerichts war nicht einmal in der Lage zu bemerken, daß sein Argument, die große Anzahl in meiner Familiensache involvierter Richter spreche gegen meine Vatereignung, ein bloß dummes Scheinargument ist, mit dem die fachliche Unfähigkeit von mehreren Dutzend Familienrichtern und ihrer geldgierig helfenden Meute verschleiert werden soll.

Hinzu kam das kostenintensive Gedöhns von Beiständen, Anwälten, Jugendamtmit-arbeitern und mitwirkungsbereiten Dritte, das sinnfrei A4-Seite auf A4-Seite Papier füllte.


Vier Gutachter gaben ihrem Tun den Anschein von Sinn und beschrieben weitere hunderte Seiten Papier zu einem Stundensatz von 85 €; d.h.: binnen zwei Stunden erlangt ein solcher Spezi allein durch Abschreiben von Gerichtsakten soviel Geld wie der Staat monatlich für ein Kind an Kindergeld locker macht.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!


Zu Ihren beruflichen Kenntnissen, geehrter Herr Vorsitzender Richter, gehören auch die von wissenschaftlichen Untersuchungen, wonach 75 % familienpsychologischer Gutachten eklatante Mängel beinhalten bzw. schlicht falsch sind.

Welches der im Vorliegenden erstellten Gutachten (drei davon sogar ohne Mitwirkung des Vaters erstellt) mag nun wohl das richtige sein? Eins, drei oder vier? Und welcher Richter liest mehr als die letzte Seite, die mit den "Empfehlungen" derartiger Ergüsse?


Und so reihte sich ein richterlicher Offenbarungseid fachlichen Unvermögens an den nächsten, wurde im Gerichtssaal ein Veitstanz nach dem anderen aufgeführt um dann willkürlich und stets zu Lasten des Kindes und seines Vater frevelhafte Beschlüsse zur Ermunterung des das Kind internierenden Elternteils in die hanebüchene Welt des deutschen Familienrechts zu setzen.


Ich erlaube mir deshalb an dieser Stelle auf die Seite "Historie"                           (http://sorgerechtapartheid.de/historie.html)

meiner Homepage "www.Sorgerechtapartheid.de"  zu verweisen.

Hier wird einem wachen, unvoreingenommenen Geist schnell ersichtlich, dass ein Interesse an der Konfliktlösung seitens der beteiligten Professionen zu keinem Zeitpunkt bestand und im Mittelpunkt stets die Aufrechterhaltung des Elternstreit stand, der letztlich kein Streit der Eltern ist sondern einzig die Verweigerungshaltung des mütterlichen Parts Kontakt zwischen Kind und Vater zuzulassen.

Moralisch und rechtlich im Abseits erfährt der rechtswidrige Wille der Kreidekreismutter

indes jedwede Unterstützung, während der Vater, der nicht streitet sondern "nur" die Wahrnahme des gemeinsamen Elternpflichtrechts als gleichwertiger Elternteil einfordert, kriminalisiert, stigmatisiert und in den finanziellen Ruin getrieben wird.


Nicht nur der (Erfüllungs-)Aufwand zur Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge, nein, selbst der zur Wahrnahme des Pflichtrechts auf Umgang, überhaupt die tatsächliche Wahrnahme des grundgesetzlich geschützten Elternrechts aus Art.6 GG wird für Väter ein unerreichbarer aufgrund richterlichen Wirkens.

Berufsmäßige Brandstifter mit und ohne juristischer Qualifikation spielen mit Begriffen wie Kindeswohl, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindeswohlgefährdung, Kindeswille, Selbstwirksamkeit und Alleinerziehung während das Kind nur Mittel bleibt um die geldwerte Dividende für widerliches und abartiges Handel nach oben zu treiben. Aus meinem Fall konnten die Gierlappen und Dummschwätzer fast 30000 Euro Profit ziehen.


Douglas Wolfsperger ( http://www.der-entsorgte-vater.de/hintergruende/offener-brief/ )

übersandte "seiner" Familienrichterin Kirsten von Hollen ein Foto von seiner Tochter als sie noch ein inniges und normales Verhältnis zu ihrem Vater besaß und bevor Ihre Kollegin, werter Herr Richter Groth, begann den maßgeblichen Anteil an der Entfremdung des Kindes in den Elternkonflikt bezüglich der Regelung des Umgangs-rechts einzubringen.


Es wäre mir ein Leichtes Ihnen ebenso Ablichtungen und Videofilme von und mit meiner Tochter aus vergangenen, glücklichen Tagen zu übersenden.

(Dem 18.Senat des Gerichts in der Elßholzstrasse liegt sogar seit Jahren eine von mir gefertigte DVD vor.)

Über zehn Jahre dauerte es bis die einst vertrauens- und liebevolle Vater-Kind-Beziehung auf eine Kontoverbindung zu gunsten der narzisstischen Kreidekreismutter reduziert wurde. Ihnen bekannte Kollegen wie Brüggemann, Hückstädt-Souriel und Dr. Wahsner sind nur einige der Mitwirkenden der Tragödie.

Und so vermitteln für mich, einen juristisch ungebildeten Durchschnittsbürger, alle bisherigen Entscheidungen Berliner Familienrichter den Eindruck, dass sie die an der Universität besuchten Vorlesungen in Staats- und Verfassungsrecht nicht verstanden haben und Recht nach Gutsherrenart praktizieren.


In einem der wenig anheimelnden Gerichtssäle am Halleschen Ufer 62 habe ich meine Tochter Lisa zuletzt für wenige Minuten gesehen.

Eine unerwartete Begegnung.

Vor dem Saal 234 wurde das Kind von seiner Mutter getrennt und, eskortiert von Beiständin, Jugendamtler und Advokaten der Mutter, mir ( zu einem "Gespräch") zugeführt.

Die Richterin und ihre Schreibkraft verstärkten die das Kind vor mir "schützende" Phalanx. Lisa benutzte bei der Anrede ihres Vaters die Höflichkeitsform des Siezens und sagte den von ihr erwarteten Text fehlerfrei auf. Ablehnung des Kontaktes zum Vater ohne Vorbringen einer Begründung. Das nicht geführte Vater-Tochter-Gespräch wurde nach ca. 3 Minuten von Frau Dr. Wahsner aus "Kindesschutzgründen" beendet, das Kind aus den Saal verbracht.


Für einen unbeteiligten, nicht zur Helferindustrie gehörenden Dritten wären die Folgen des seelischen Missbrauchs meiner Tochter Lisa sichtbar geworden.

Gott-und Paragrafenlob!

Kindschaftsrechtliche Verfahren den Umgang und die Sorge betreffend sind nicht öffentlich, so dass letztlich die Täter wirksamer geschützt werden als das Kind.

Die schmierige Inszenierung eines "Umgangsversuchs" der von vornherein nur der Konstruktion der "Begründung" eines weiteren Umgangsausschlusses diente, diesmal gar mit der Verhängung eines Briefschreibverbotes, liest sich im Sprachjargon der Entfremder wie folgt:


"Insbesondere lehnt sie persönliche Umgänge mit dem Vater ab. Die Vehemenz ihres diesbezüglichen Willens hat sich insbesondere bei dem "Umgangsversuch" im Rahmen der gerichtlichen Anhörung am 17.07.2015 vor dem hiesigen Gericht gezeigt. Ein im Rahmen des gerichtlichen Termins stattfindendes Gespräch zwischen dem Kind und dem Kindesvater wurde letztlich abgebrochen, da das Kind den Kontakt vehement ablehnte.


Lisa ließ sich am 17.07.2015 auf den Vorschlag ihrer Mutter und der Richterin auf ein Gespräch mit dem Vater im Sitzungssaal ein, ließ sich im Rahmen des Gesprächs mit dem Vater jedoch nicht davon überzeugen, Umgänge mit dem Vater zu beginnen.


Vielmehr wurde deutlich, dass L. die vom Vater geschaffenen Gesprächssituation, die darauf hinauslief, sich für ihre Position zu rechtfertigen, als extrem belastend empfunden hat.


Gleichsam war zur Überzeugung des Gerichts festzustellen, dass L. jegliche Umgangsanfragen des Vaters ohne Zögern ohne größere Gefühlsregung verneinte."


Als i-Tüpfelchen folgt noch eine Verhöhnung von Vätern und kein Kollege von Frau Dr. Stephanie Wahsner moniert.


"Hinzu kommt,dass der Vater es weiterhin nicht verstanden hat, dass es neben der rein rechtlichen Dimension, eine weitere viel wichtigere Dimension, nämlich die zwischenmenschliche gibt, die von ihm mehr fordert als die Einforderung seiner Rechte als Vater."

( Beschluss AG Tempelhof-Kreuzberg vom 22.07.2015 zu 133 F 7996/15)

Tja, was die richterliche Fachkraft und zum Thema des würdevollen Umgangs mit dem menschlichen Leichnam Promovierte so alles aus dem Verhalten lebender Menschen schlußfolgert, wenn es dem Vorgefassten entspricht...



Sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter Rainer Groth,


all das hätten Sie zur Kenntnis nehmen und neutral (objektiv) beurteilen können nachdem nun auch noch der 13.Zivilsenat des Kammergerichts "im Spiel ohne Ende" mitmischt.

Doch statt dem Trauerspiel des abartigen staatlichen Kindesmissbrauchs zumindest ansatzweise Einhalt oder gar ein Ende zu setzen ignorierten Sie die Intentionen des Gesetzgebers, verhöhnten die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, lehnten es ab sich mit dem Sachvortrag des Vaters zu befassen, unterstellten und beleidigten den Antragsteller und machten den unsubstantiierten Vortrag des Mutteradvokaten und die Kindeswohl schädigenden Einlassungen der von Ihnen nicht rechtswirksam bestellten, ehemaligen Beiständin des Kindes Iris Danquart zur Grundlage einer Entscheidung die ein weiteres bitteres Sahnehäubchen auf dem Trümmerhaufen juristischer Familienzerstörung ist und seinen üblen Gestank verstärkt.

(Ihre Entscheidung nachzulesen auf http://sorgerechtapartheid.de/schriftverkehr.html)


Am 05.Juli d.J. vollendet meine erstgeborene Tochter ihr viertes Lebensjahrzehnt.

Eine rundum gelunge und erfolgreiche 40jährige Vaterschaft prädestiniert mich dazu Ihnen und der Berliner Familienrichterschaft nicht nur Vorwürfe ob ihres penetrant frevelhaft-kindesfeindlichen Handelns zu machen sondern auch in diesem offenen Brief Fragen nach der Ursache des rechtswidrigen, kindeswohlschädigenden und väterdiskriminierenden Handelns zu stellen.


Zwei ehelich geborenen Kindern war und bin ich von Anbeginn der beste Vater - von meiner jüngsten nichtehelichen Tochter werde ich brutal getrennt.

Ohne eigenes Verschulden. Mit Ihrer Tatbeteiligung.


So kommt es zu dem Paradoxon, einerseits ein umfassend guter, praktisch erprobter und nachhaltig bewiesener und geeigneter Vater und Großvater für seine ehelichen Kinder und Enkel zu sein und gleichzeitig andererseits für sein nachgeborenes uneheliches Kind, (glaubt man der sich unglaubwürdig widersprechenden Justiz und ihren schwätzenden Gutachtern), ein Mr. Hyde, das von Dr.Jekyll vom Guten in der menschlichen Seele getrennte Böse, zu sein?

Ein Paradoxon, welches Sie und ihre Kollegen empathielos, parteilich und brutal "lösen", ganz so, als ob Ihnen nicht bekannt wäre, dass Elternteilentfremdung die schlimmste Form psychischen Kindesmissbrauch ist, die auch nicht durch Fremdschämen für eine Justiz die Menschlichkeit seit Jahrzehnten aus ihrem Weltbild gestrichen hat, geheilt werden kann.


Mit meiner heutigen, schmerzlich gewonnenen Erfahrung und unter Bezugnahme auf das Zitat des Richters am OLG Bamberg Harald Schütz aus dem Jahr 1997      ( http://www.kiel.vaeteraufbruch.de/index.php?id=191 )formuliere ich aktuell:


In Deutschland des 21.Jahrhunderts kann es immer noch Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestbehalt herabgesetzt werden.

Unfaire, mütterideologische, willkürliche, diskriminierende, stigmatisierende, ehrverletzende und die Würde von Vätern brutal antastende Verfahrensführung mit unverhältnismässigen, massiven Eingriffen in Grundrechte und sakrosankte Menschenrechte ist an Familiengerichten gewohnheitsmässige Praxis.

Noch der kleinste von der Justiz besoldete Depp kräht dummgläubig das Lied der Schafe vom Rechtsstaat ohne die Courage aufzubringen gegen das tagtäglich von Robenträgern und ihrem geifernden Hyänenrudel aus Jugendamtmitarbeitern, Psychologen, Advokaten und Schlechtachtern fabrizierte Unrecht in den Trutzburgen der Kinderentfremdungs-und Familienzerstörungsindustrie mutig anzugehen.


Im Gerichtsbezirk Berlins errichtete eine mächtige Lobby familienfeindlicher Interessen-vertreter eine Mauer, höher und unüberwindbarer als die vor mehr als einem Vierteljahrhundert besiegte, um die Apartheid der Trennung der Väter von ihren Kindern lukrativ durchzusetzen.

In ihrer Brutalität ist diese Mauer der der einst zwischen Ost und West gezogenen ebenbürtig.

Das was einst Grenztruppen "vollbrachten", die gewaltsame Trennung von Menschen, übernimmt heutigentags eine (kleine aber mächtige) juristische Eigengruppe papierbeschreibender Beschlüsseverfasser an den Familiengerichten mit einem ausgeformten Wir-Gefühl (Corpsgeist) für die  Diskriminierung von Vätern.

Einzig die geographische Trennung wurde eine umfassendere. Heute verläuft die Grenze nicht mehr zwischen Ost und West. Menschenrechtsverletzungen werden mit rabulistischen Tricks hoffähig gemacht, sodass die Dimensionen des staatlich verordneten Leids tragische Ausmaße erreichen und statt eines Platzes auf der Bühne, den in der Rechtswirklichkeit unserer Zivilisation haben


WARUM, werter Herr Groth, vergrößern Sie die mehr als vierzig Richter umfassende Ansammlung von Standeskollegen der Amts-und Kammergerichtsbarkeit, die bislang weder willens noch fähig waren einen ursprünglich einfachen Elternstreit einer Lösung zu zu führen, die rechtsfreie Räume schufen, das Recht brachen, Verfahren verschleppten, logen, mütterideologisch handelten und konsequent die Intension des Gesetzgebers ignorierten, wonach ein Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern hat?


WARUM wirken Sie an der Entfremdung meines Kindes mit?

Wer gibt Ihnen das Recht die Würde eines rechtschaffenden, redlichen Vaters anzu-tasten?


WARUM konservieren Sie den familienrechtlichen Mief der Adenauer Ära der auf einem aus der NS-Zeit übernommenen archaischen Mutterkult beruht und lassen sich regelmäßig wegen der Praxis der Sorgerechtapartheid, der Trennung der Väter von den Kindern, der Entehrung der Eltern und der Missachtung der Kinderrechtekonvention und der Menschenrechte vom EGMR "ohrfeigen"?


Letztlich wurden Gesetze geändert, nicht jedoch die / Ihre Rechtsprechung.

Wenn ein Elternteil die Kooperation verweigert, wird weiter kein gemeinsames Sorge-recht erteilt.

Wenn Mutter keinen Umgang will wird sie von der Justiz unterstützt.

( Dabei zeigt das Beispiel Schwedens, wenn Kinder gezwungen werden zu kooperieren, dann funktioniert das auch. Die Delegierung von Umgangsentscheidungen auf Kinder stellt einen eklatanten Missbrauch dar.)

Während selbst das Bundesverfassungsgericht in steter Regelmässigkeit darauf hinweist, dass immer wieder unrechtmäßig in das Elternrecht eingegriffen wird, macht unten die Basis unbeeindruckt weiter.


Sind Berliner Familienrichter lernunfähig, erkenntnisresistent, gewohnheitsmäßig  an-maßend und überheblich mit abartiger Rabulistik?

Das Nichtstattfinden von Umgang, die Verweigerung des grundgesetzlich geschützten Elternrechts des Vaters ist mehr als ein fachlicher Offenbarungseid der beteiligten Professionen; mehr als vierzig Richter und Richterinnen im vorliegenden Fall.


Sie, werte Richter, verbieten selbst das Briefschreiben (bislang war mir ein derartiges Verbot nur als Strafmaßnahme aus Mauthausen bekannt) und agieren sogar offen gegen das oberste deutsche Gericht.

Wie dreist ist ein derartiges Handeln zu bewerten?

WARUM billigen Sie unrechtmäßige Eingriffe Ihrer Kollegen in das Elternrecht des Vaters, ignorieren höchste innerstaatliche Rechtsprechung, verbieten einem Vater mittels Briefen das Interesse seines Kindes zu wecken?

WAS soll nach dem Ende dieser Maßnahme erreicht sein?


WARUM, sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter, haben sie sich in die Reihe Unrecht restaurierender Täter eingereiht, verweisen auf die Spruchpraxis des EGMR um dann diametral zu handeln und verweigern dem Vater Recht und Gehör.

WARUM haben Sie nicht die Courage geltendes Recht umzusetzen?

Sie sind doch unabhängig und es wäre ein Leichtes im Gerichtsbezirk Berlin den Weg zu einer modernen Familienrechtspraxis zu beschreiten.

WARUM immer nur mit verschwurbelten Ausflüchten nach vorgestern laufen?

Vermag die Jurisprudenz der Hauptstadt nicht auch einmal "vorn"(fortschrittlich) zu handeln?

Ganz nebenbei würden Sie sogar die Intentionen des Gesetzgebers umsetzen.

Hindert Sie der Corpsgeist oder eine Art Angst und Feigheit wie sie Jörg Friedrich beschreibt (http://diekolumnisten.de/2016/06/23/ich-bin-ein-feigling/ )oder würden Sie dem eigenen Kind die Praxis der Sorgerechtapartheid "gönnen"?


Ich denke - und nach meiner Erfahrung ist das keinesfalls von vornherein ausschließbar - steht eine ideologisch motivierte Absicht - Väter grundsätzlich aus der elterlichen Verantwortung auszuschließen, hinter ihrem rechtsfernen Handeln, indem man juristische Entscheidungen trifft, die die Interessen - zumindest alleinerziehungs-berechtigter Kreidekreismütter - mehr fördern, als den Interessen von Kindern nützt.


Das ist nicht nur rechts-und verfassungswidrig.


An dieser Stelle verweise ich auf die von Ihren Dienstvorgesetzten betonte richterliche Unabhängigkeit derzufolge u.a. ein dienstaufsichtliches Eingreifen verneint wurde und erlaube mir den Hinweis, dass sich diese Unabhängigkeit nicht auf das Gesetzmäßigkeitsprinzip aus Art.20 Abs.3 GG erstreckt und erinnere Sie zugleich an die zweite Alternative des Art 97 Abs.1 GG wonach

" ... Richter ... nur dem Gesetze unterworfen." sind.

Die richterliche Unabhängigkeit entzieht den Richter nicht der Dienstaufsicht.

Selbstverständlich haben Sie sich an geltendes Recht zu orientieren und dieses bei Ihren - zweifelhaften - Entscheidungen anzuwenden.


Ich stehe Ihnen für einen brieflichen Gedankenaustausch zu Verfügung.


Mit der Ihnen gebührenden Achtung




Gert Bollmann