Die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid,
stellt wohl das größte Skandalon unserer wohlständigen Gesellschaft dar. (Raoul Schrott)
Meine Meinung XL.
Konsequenz aus der frevelhaften kinder-und väterfeindlichen Familienrechtspraxis
Tabu
the last big taboo
Ein (zu) langes Essay,
ein schwieriges Thema,
kein Rant.
"Ick darf nich roochen.
Och keen Haschisch.
Ick darf nich deine Cocktails saufen.
Mein Jeld behälste.
Ick darf nich de Schule schwänzen, obwohl ich dort vablödet werde.
Fille schlanker als du muss ick dennoch ovo-lakto-vegetarisch futtern.
Ick darf mia keene Zöppe flechten und muss meine Teddys uff Flüchtilanten schmeißen.
'nen Tattoo darf ick mir nich stechen lassen und en Ring durch de Nese is och vaboten.
Dabei quatsche ick doch imma den Müll wie de ihn mir vorbrabbelst.
Ja, Mudda! Wat darf ick denn übahaupt?"
"Nun," antwortete die Kindbesitzerin, die die Frucht ihres Leibes stets gut verwertet, "du darfst den Umgang mit deinem Vater ablehnen und ihn wüst beschimpfen und beleidigen."
Dieses Mutter-Tochter-Gespräch im Berliner Straßenjargon hat so gewiß nicht stattgefunden.
Die Wirklichkeit ist krasser.
Weniger frappant ist die Umsetzung der Handlungsanweisung.
Warten doch auf das Kind neben der mütterlichen Eigenlobhuddelei Brosamen in Form von Wohlwollen.
Das aufgetragene Vaterbashing fördert autodestruktive Verhaltensweisen und ist Teil eines familienzerstörerischen Erziehungskonzepts der Elternentehrung* bei dem die Anwenderinnen den Status ehrlos bereits erworben haben.
Sobald die dem Kind indoktrinierten Schmähungen abrufbereit sind und im Familiengericht wiederholt werden können jubilieren sogenannte professionelle Kindeswohlbetreiber und blubbern von kindlicher Selbstwirksamkeit und einem beachtenswerten Willen.
Das das Kind seinen naturgegebenen Interessen zuwider die eigenen Wurzeln kappt und vom unschuldigen Opfer zum mitverantwortlichen Entscheider im Gerichtsverfahren gemacht wird, quasi zum Täter des eigenen Missbrauchs, interessiert Entfremderinnen bei ihrer ideologisch determinierten "Lösung" des Elternkonflikts nicht.
Wer, dem allgegenwärtig vorherrschenden Mainstream von Quotierungen und Niveauabsenkungen zum Trotz, unbeirrt der Annahme bleibt, wonach Richterinnen an Familiengerichten zwangsläufig klug sind, weil immerhin juristische Staatsexamen bestanden werden müssen, und sie somit über einen IQ oberhalb des durchschnittlichen West-und Mitteleuropäers verfügen sollten, der eine angemessene Machtanwendung und vernünftige Intervention bei Familienkonflikten "rechtfertigten" kann, der kommt zwangsläufig, sofern er die Praxis der Familienrechtsprechung mehr als ein Jahrzehnt am eigenen Leib erleiden musste, nicht umhin zu schlussfolgern, dass die vorsätzlich handelnden Haupttäterinnen der Vaterentfremdung, der schlimmsten Form des seelischen Kindesmissbrauchs, mithin nicht zwingend Kreidekreismütter sind. Deren ethisch-moralische Verlotterung mit Krankheitswert ist der primär notwendige Auslöser und willkommene Stichwortgeber für familiengerichtliche Interventionen mit nachfolgenden Zwangsmaßnahmen.
Missratene Mütter, auch wenn sie mental und intellektuell erkenntnisunfähig bezüglich der von ihnen herbeigeführten Schädigung des eigenen Kindes sind und "nur" die staatlich gebotenen Frevel nutzen, um ihr narzisstisch-egomanisches Ich zu befriedigen, sind ebenso Gewalttäterinnen wie Familienrichterinnen, die die Eltern(teil-)entfremdung von Kindern mit ihren am Schreibtisch getroffenen Entscheidungen beihelfend fördern.
Nicht jede Kreidekreismutter leidet am Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom.
Doch jede entfremdende Mutter ist Gewalttäterin und zugleich nützliche Idiotin für die gewalttätige ideologisierte Phalanx der Helferindustrie.
(mehr hierzu: unter Seelenmord )
"Das Residenzmodell ist eine Form von erweiterter Prostitution der Mutter, die nicht mehr ihren Körper zu Geld macht, sondern die Früchte ihres Körpers – und das sehr effektiv mit dem Staat in der Zuhälterfunktion," formuliert Franzjörg Krieg treffend.
Was anderes ist die Justiz als die anerkannte Hetäre der Politik, in deren wirtschaftspolitischen Vorstellungen, die Interessen von Kindern und ihren Eltern bereits vor Jahrzehnten aus dem Blick verloren gingen, und die somit ursächlich erscheint für die Installation eines Familienrechtssystem der Willkür und Arroganz, der "standardisierten", dreisten Grund-und Menschenrechtsverletzungen durch "unabhängige" Richterinnen an Familiengerichtsabteilungen?
Familiengerichte "... sind am meisten verkommen. Du kannst vor dem Familiengericht lügen, dass die Balken sich biegen. Es interessiert den Richter nicht." bringt es Norbert Blüm auf den Punkt.
Die der Familienzerstörung dienende Sondergerichtsbarkeit Familienrecht hat für die Judikative zudem den Nebeneffekt quotiertes, paragrafenschwaches, am meisten ideologiegestähltes, geschmeidig der Obrigkeit angepasstes, offen feministisches und besonders skrupelloses und offen brutal agierendes Prekariat der Richterzunft in den Trutzburgen des Familienunrechts in sogenannten Abteilungen für Familiensachen zu "parken" und von echter richterlicher Tätigkeit in anderen Bereichen fernzuhalten.
Die den Amtsgerichten formal zugeschlagenen Abteilungen für Familiensachen sind ein, vorrangig für Väter, kostenintensives Placebo mit dem Etikett Familienrecht um Rechtstaatlichkeit in einer von Recht entkernten Zone vorzugaukeln.
Hier werden einzig Dummschwätzer mit soziologisch angehauchten Touch, die sich wertschöpfender, sinnvoller Tätigkeit entzogenen haben, um sich an der Beute Kind zu laben, am vom Steuerzahler gefüllten Futtertrog gemästet.
Hier wird redlichen Vätern das Urvertrauen in Recht und Gesetz, an ethische Normen, an Vernunft und Wahrheit und Integrität von Richterinnen ausgetrieben, während defizitäre Mütter gepampert, Lügen "kultiviert", rechtswidriges Handeln honoriert und das Gefühl des steten Obsiegens rechtswidrig agierenden Kindbesitzerinnen vermittelt wird.
Es darf nicht verwundern, mit welch´ fehlender Empathie und mit welcher Brutalität Robenträgerinnen gegen Väter vorgehen, um die ideologischen Vorgaben zur Familienzerstörung ihrer politischen Fürstinnen mit Vorsatz umzusetzen.
Neben Verfahrensverschleppungen bilden Kostenfestsetzungsbeschlüsse eine beliebte gerichtliche Praxis der Väterentsorgung, da die hochdotierten "Recht"sprecherinnen offensichtlich vermeinen, bereits zum Zahlesel degradierte Väter würden sich in der zusätzlich erzeugten existenzbedrohenden Gerichtskostenfalle den Anforderungen an das Mutterwohl leichter beugen. Oder ist gar ein verschuldeter Vater gut für des Kindes Wohl?
Die mediale Selbstdarstellung und Eigenlobhuddelei der rechtsprechenden Gewalt besteht aus ständig produzierten Fake News, die mit der Realität so wenig gemein haben wie cerebrale Diarrhoe mit stringenter Wissenschaftlichkeit. Die gegenwärtige Vergesellschaftung des Männerhasses setzen gebildete Richterinnen der Sondergerichtsbarkeit Familienrecht mit umfassender psychologischer Kriegsführung gegen Väter und ihre Kinder um.
Dabei dominiert Demagogie, Ideologie und plumpe Verlogenheit jeglichem Ansatz von Rechtstaatlichkeit.
"Wie vernünftige Menschen oft sehr dumm sind, so sind die Dummen manchmal sehr gescheit." meinte einst Heinrich Heine.
Bei den dreisten Wortakrobaten der Jurisprudenz liest sich das dann u.a. so:
"Alle Versuche einer Kontaktaufnahme von Lisa mit ihrem Vater sind am Widerstand des Kindes gescheitert.
Seit Abbruch der begleiteten Umgänge Anfang 2013 gab es mit Ausnahme des Konfrontationsgesprächs am 15.Juli 2015 keine persönlichen Kontakt. Es kann dahingestellt bleiben, welchen Anteil möglicherweise ursprünglich auch die Mutter an der Haltung von Lisa gehabt hat. Jedenfalls ist der Wille der nunmehr 15-jährigen Lisa als ihr eigener autonomer Wille zu beachten. Aufgrund des Alters von Lisa ist ihr auch die Reichweite und Bedeutung ihres Willens bewusst. Dass diese Haltung der Tochter dazu führt, dass sie sich auf die familiären Bindungen an die Mutter beschränkt, ist damit auch hinzunehmen. Letztendlich ist aufgrund des Alters und auch der Reife von Lisa, von der sich der Senat in der Anhörung der Jugendlichen einen Eindruck machen konnte, Lisas Haltung und Wille zu respektieren. Dieser ist Ausdruck ihrer Persönlichkeit, die grundgesetzlichen Schutz gemäß Art.2 Abs.1 GG genießt. Ein Umgang entgegen dem Willen und der inneren Haltung von Lisa hätte zur Folge, dass ihre Persönlichkeit missachtet wird, was aufgrund des Alters der Jugendlichen eine Gefährdung ihrer weiteren Persönlichkeitsentwicklung bedeutet." (Beschluss Kammergericht vom 08.Februar 2018 zur Geschäftsnummer: 13 UF 167/17 - 133 F 2672/17 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - )
Von der idealisierten Vorstellung, wonach Menschen, die das Richteramt im Bereich des Familienrechts bekleiden, zumindest so klug sein sollten wie ihre Klientel über deren Probleme und Konflikte sie ( konfliktlösend und helfend) befinden, habe ich mich längst verabschiedet.
In der Familiengerichtsbarkeit hat die Dummheit die führende Rolle übernommen, die gepaart mit arroganter Dreistigkeit, ideologischer Verblödung und der Aneinanderreihung von Rechtsbrüchen Grund-und Menschenrechte nahezu flächendeckend außer Kraft setzt, weil ethische Normen in den Gerichtsstuben keine Heimat besitzen.
Lesens-und empfehlenswert erachte ich in diesem Zusammenhang die von Franzjörg Krieg zusammengetragenen Entsorgungsberichte.
Meine Erfahrung mit den Vasallen der Femokratie lautet schlicht zusammengefasst:
Familiengerichte sind für die Lösung von Elternkonflikten so nützlich wie ein Jungfernhäutchen und so unnütz wie ein Wurmfortsatz.
Doch Advokaten-und Richterinnenschelte genießt keine Vorrangstellung auf meiner Homepage.
Kluge Köpfe haben sich bereits vor hunderten von Jahren treffend zu/über diese Lebensformen geäußert. Ungeachtet des Trends der stetig zunehmenden Verblödung und Ideologisierung hat sich an diesen Einschätzungen und Wertungen nichts geändert.
Das Wissen um die Vielfalt negativer menschlicher Modifikationen in der Zunft der Rechtsprecherinnen hinter den Richtertischen im Familiengericht ist für Väter bedeutsam und manchmal überlebenswichtig.
Noch nie habe ich bei einem Familiengericht einen Antrag auf Ausschluss des Umgangsrechts mit meiner Tochter Lisa, noch nie einen Antrag auf Aufgabe oder Entziehung meiner elterlichen Pflichtrechte gestellt.
Aufgrund des herbeigeführten Status quo begehrte ich zuletzt "nur" ein modifiziertes rudimentäres Umgangsrechts in Form des Zulassens von Briefkontakten.
Das Ergebnis ist ein Umgangsausschluss bis zur Volljährigkeit meiner Tochter, ein Briefschreibverbot mit immensen Sanktionsandrohungen, die Auferlegung der Gerichtskosten ("Danke für nichts, meine Damen Richterinnen!") und ein Fortschreiten der autodestruktiven Erkrankung des Kindes mit zunehmend vaterablehnenden, -entehrenden Handelns des entfremdeten und indoktrinierten Opfers.
Das das deutsche Familienrecht und seine Umsetzung wenig bis nichts mit Recht, Rechtstaatlichkeit, fairen Verfahren gemein hat, sollten von Entsorgung und Auslöschung aus dem Leben ihrer Kinder bedrohte Väter wissen und beachten, bevor sie sich an die verweiblichte, männerfeindliche Justiz wenden, um eine Konfliktlösung im Interesse des Kindes und in Wahrnahme ihres grundgesetzlich geschützten Elternrechts herbeizuführen, weil in den Trutzburgen des Familienunrechts "Die Würde eines Vaters antastbar ist".
Ich habe das nicht bedacht.
Als Angehöriger des Öffentlichen Dienstes war ich (zu) lange und mit Folgen der herrschenden staatsbürgerlichen Demagogie, dem Soziologen-und Politologengeschwätz mit legendenbildenden Begrifflichkeiten wie Rechtstaatlichkeit, freiheitliche Demokratie, Grundgesetz, Gleichberechtigung, Diskriminierungsverbot, Kindeswohl u.v.a., ausgesetzt.
Den Höhepunkt der Sprachpanscherei erlebte ich am Familiengericht.
Vom ersten Antrag auf Regelung des Umgangs mit meiner Tochter im Jahr 2004, dem damals notwendigen Anrufen des Gerichts, nachdem das Jugendamt seine Unwilligkeit manifestiert hatte das Mutterwohl im Interesse des Kindes anzutasten, von der erstmaligen Hinwendung an die Justiz mit der Bitte um Unterstützung bei der Lösung des Elternkonflikts bezüglich der Regelung der Beziehungspflege zwischen meiner Tochter und mir, bis zum heutigen Tag begleiten mich die Lügen und Täuschungen, Spekulationen, leeren Worthülsen und Orakel derer, die vorgaben dem Kindeswohl verpflichtet zu sein.
Der Schulterschluss zwischen Kreidekreismutter und Helferinnenindustrie wurde von Jahr zu Jahr inniger.
Bigotterie scheint (k)eine Erfindung deutscher Familienrichterinnen zu sein.
Verändert hat sich in all meinen Jahren als Antragsteller bei Gericht einzig die Dreistigkeit der Täterinnen vor und hinter den Richtertischen.
Während Übergriffe auf Kinder in kirchlichen Einrichtungen und in staatlichen Heimen (zumindest wenn sich das Bekanntwerden nicht mehr verhindern ließ) zu kurzzeitigen Empörungen führte und die Verantwortlichen im Ansatz zu Reue neigten, Wiederholungen entgegenwirken und Bestrebungen zur Wiedergutmachung unterstützen wollen, trifft das beim emotionalen Kindesmissbrauch durch deutsche Gerichte nicht zu. Egal wie defizitär die kirchliche Missbrauchsaufarbeitung noch ist, auch weil Nonnen und Diakonissen weiterhin als Täterinnen ein Tabu sind, sind im staatlich gepamperten System der Helferinnenindustrie keine Ansätze vorhanden, um frevelhaften kindes- und familienzerstörerischen Wirken entgegenzuwirken.
Weder der edelste Indianer vom Stamme der Karl Mays, weder der kenntnisreichste Advokat, der das als Verfassung bezeichnete Grundgesetz in Moll oder Dur, vorwärts oder rückwärts, singen oder jodeln kann, noch der professionellste, in sämtlicher soziologischer Sprachpanscherei geübte Redner vermag eine Frau, die durch Geburt zur Mutter wurde, ohne(!) die Elterneigenschaft erworben zu haben, zu der Erkenntnis verführen, das eine Vaterentfremdung das Kind traumatisiert und dies seinem Wohlergehen nicht dienlich ist.
Wird der narzisstisch egomanische Muttertrip durch dominantes Eigentümerinnenverhalten, dem Willen der Maximierung der Rendite aus Verwertung der Frucht des Leibes ergänzt, während massive Beihilfe beim Umgangsboykott von der zuständigen Familienrichterin und ihrer Kalfaktoren geleistet wird, haben weder das Kind noch der Vater eine Chance auf gelebte Beziehungspflege.
All dies sollte ein Vater bei der Suche nach Lösungshilfen, insbesondere bei der Rechteeinforderung und Rechtsuche, die oftmals einem Irrgarten ohne Ausgang gleicht, beachten.
Deshalb erachte ich meine Arbeit auf Sorgerechtapartheid.de, eine mühsame Graswurzelaktivität gegen Unrecht, für wichtig.
Es erfordert viel Kraft und Persönlichkeit der umfassenden, kindesgefährdenden Suggestion der Entfremdungstäterinnen und ihre massiven Versuche der existentiellen Vernichtung aufrecht entgegenzutreten.
Nicht jeder Vater hält dem Druck stand.
Wenn auch nur eine Hanfkrawatte weniger benutzt wird und so ein Vater mehr sein Kind nicht zur Halbwaise macht, ist das auch ein Erfolg der Graswurzelaktivisten des Väterrechts.
Die Auseinandersetzungen, die sich oft über Jahre und Jahrzehnte hinziehen, hinterlassen in Physis und Psyche und nicht zuletzt in der Absicherung der wirtschaftlichen Existenz und in den Lebensläufen der Betroffenen tiefe Spuren und Narben. Sie verändern die Sicht und die Beurteilung der Dinge, schärfen den Blick.
So ist es bei mir.
Zuletzt hatte ich im Kammergericht einen Hinterwandinfarkt.
Die Richterin, an die ich mit hilfesuchend wandte, war keine rechte "Erste-"Hilfe, weil sie nicht einmal wusste, wo sich in der Elßholzstraße der Erste-Hilfe-Raum befindet.
Dank der Justizbeschäftigten, die während der Suche im Keller angetroffen wurden, konnte ich zum medizinischen Erstversorgungsraum gebracht werden.
Während die Richterin verschwand blieben die Wachtmeister unterstützend bei mir bis zum Eintreffen der Ärztin und bis zum Abtransport im Rettungswagen der Samariter.
Dann ging es schnell ins DRK-Klinikum Westend.
Mehrere Eingriffe am Herzen folgten.
Ich überlebte.
Jetzt bin ich zumindest "stentreich".
Irgendwie scheine ich, stark gesundheitlich, psychisch und finanziell angeschlagen, dennoch zu den stärkeren Naturen zu gehören die den traumatischen Bereich ihrer Biografie überwinden und eine neue Produktivität - wirtschaftlich wie ideell - finden.
Vielleicht liegt das auch daran, dass ich auf ein glückliches und erfolgreiches Familienleben vor meiner Bekanntschaft mit der Familienrechtspraxis zurückblicken kann und ich bis zum heutigen Zeitpunkt Hilfe und Unterstützung von meine Ehefrau erhalte.
Ein letztes Tabu bleibt -
auch nach 15jährigen steten Obsiegens der entfremdenden, indoktrinierenden, mütterlichen Gewalttäterin an allen Familien(und Straf-)gerichtsfronten.
Immerhin konnte 2010 die Mutter meiner Tochter eine(!) Verurteilung gegen mich wegen (gefühlter) Beleidigung erreichen und diese sodann im Familienrechtsverfahren erfolgreich einsetzen. Die Rechtsverstöße beim Landgericht waren der Höhe der Geldstraße (3500 Euronen) und der auferlegten Gerichtskosten (12000 Euronen) so ebenbürtig wie die feministische Willkür am Familiengericht.
Derzeit entrichte ich meine "Strafe" im monatlichen 25 Euronenmodus an die Staatsanwaltschaft Berlin- Vollstreckung.
Diese Abzocke ist kein Tabu.
Auch nicht die Forderung nach Schadensersatzleistungen und Reparationszahlungen durch das für sein weiteres Leben psychisch dauerhaft geschändete, (bald) volljährige Kind gegen Richterinnen, Jugendamtler, Beiständinnen, Advokaten, Gutachtern und gar die eigene Mutter, als fortwährende Missbraucherin, steht für das letzte große Tabu.
Obwohl die Vorstellung, wonach Verantwortliche für Behördenwillkür und kindesschädigendes Handeln in Regress genommen werden, durchaus einen gewissen Charme entfaltet.
Etablierte Rechtbefinderinnen, die ihre Urteile Beschlüsse nennen und (vorsorglich) nicht unterschreiben, deren Leistungen nur in der Größe nicht jedoch, in der Form der Eier die sie legen und ausbrüten geringfügig konstrastieren, deren einziges ideologieunabhängiges Unterscheidungsmerkmal der Familienname ist, leben ihre dunklen Seiten bislang unisono arrogant, besserwisserisch und vor allem sakrosankt aus, verstehen sich als gottähnlich während sie perfide, bigott und pharisäerhaft handeln.
Was wäre das für ein aufgeregtes Gegacker wenn in dieser selbstgefälligen Kampftruppe der Familienzerstörung Leistungen hinterfragt würden?!
"Meine Hand für mein Produkt", "Mein Arbeitsplatz der Kampfplatz für das Kindeswohl" bleiben (gewünschte) Parolen, die in der den Anschein sinnhaften Tuns erweckenden, papierbeschreibenden Zunft der Richter und ihrer professionellen Kalfaktoren keinen Wiederhall finden und eine (kommunistische) Utopie bleiben.
Das letzte große Tabu im Familienrecht ist die Nachfrage nach der Aufgabenerfüllung bei den Zuständigen nicht.
The last big taboo ist die verbliebene Konsequenz, die es aus dem herbeigeführten Zustand zu ziehen gilt.
Franzjörg Krieg hat diese, das letzte No-Go und die letzte Entscheidung im Familienrecht als Frage wie folgt formuliert:
"Müssen wir erst Aktionen starten, um hartnäckig destruktive Kinder nach Trennung und Scheidung im Erwachsenenalter öffentlich wirksam aus der Erbfolge auszuschließen, um auf die Folgen ethisch katastrophaler Prozesse aufmerksam zu machen?"
Ich beantworte die Frage mit Ja.
Nach einer traumatisch besetzten Vergangenheit sollte ein entsorgter und entehrter Vater spätestens wieder zum Handelnden und Bestimmenden werden, wenn es um sein Erbe geht. Immer noch gibt es gesetzliche Rechte, die in einem solchen Fall gegen jede Moral und Vernunft zum Tragen kommen.
Hat ein ehemaliges Kind, das Jahrzehnte lang nur Ignoranz und Ablehnung signalisierte, das Recht, wie ein Geier auf das Ableben des Vaters zu warten, um dann abzukassieren?
Wer als Vater den Wahn der Kreidekreismutter seines Kindes nicht Einhalt gebieten konnte, sollte, nach jahrelanger Abzocke aufgrund der Verweigerung des väterlichen Betreuungsrechts, prüfen, ob er auch noch als Erblasser den für Erkenntnis zuständigen Bereich des Hirns des weiblichen Elternteils mit der Aussicht auf weitere Geldscheine zukleistert.
Die Entscheidung "Kein Sorgerecht - kein Unterhalt! Basta." wie sie Gerald Emmermann traf, vermag nicht jeder Vater durchzusetzen. Zu stark, zu eingespielt ist die praktizierte Gewaltorgie der in der Familienpolitik agierenden Behörden, die sich ethischer Normen verschließen und den ideologischen Mainstream der toxischen Männlichkeit als toxische Väterlichkeit umsetzen.
Deshalb sollten "alte, weiße Väter" nach der Auslöschung aus dem Leben ihrer Kinder das Heft des Handelns nicht aus der Hand legen.
"Dauerhafte Entehrung des Vaters - Kein Erbrecht! Basta.", meine ich.
Ist das moralisch? Menschlich? Väterlich? Darf ich das? Ist das ethisch ?
Und ja!
Ich habe es getan und ich mache dieses letzte Tabu öffentlich.
Sehr frei (und inhaltlich redlich) nach Alice Schwarzers Loblied auf Lorena Bobbitt:
"Einer hat es getan. Jetzt könnte es jeder tun. Der Damm ist gebrochen... Endlich! Es bleibt den Vätern gar nichts anderes übrig, als selbst zu handeln. Doch da kann keine Freude aufkommen, wenn einer derart handeln muss. "
Ich habe meine nichteheliche Tochter enterbt.
Das ist relativ leicht.
Schwierig wird es erst wenn die Enterbung mit einem Pflichtteilsentzug einhergehen soll.
Ein Pflichtteilsentzug ist immer mit großer rechtlicher Unsicherheit verbunden und wird im Falle einer juristischen Auseinandersetzung vom Gericht als Einzelfall individuell geprüft und entschieden.
Fragen zur Enterbung von Kindern ( insbesondere mit Entzug oder Verkürzung des Pflichtteils) sollten mit einem Anwalt für Erbrecht besprochen werden.
Mit meiner Ehefrau habe ich ein gemeinsames Berliner Testament mit Änderungsklausel und Enterbungsverfügung mit Pflichtteilsentzug für meine nichteheliche Tochter verfasst.
Wenn der Wille eines Kindes für Familiengerichte bei der Entscheidungsfindung beachtlich ist, warum sollte dies bei juristischen Auseinandersetzungen im Erbfall dann anders sein?
Kinder, im Teenager- und Jungerwachsenenalter, die ihren Vater manifest ablehnen und nichts mit ihm zu tun haben wollen und diese Haltung jahrelang aggressiv, beleidigend und entehrend praktizieren, machen sich eines schweren vorsätzlichen Vergehens schuldig.
"Ich war´s nicht, Mutter ist es gewesen." ist, unter Beachtung der kognitiven Entwicklungsstufe des Kindes, ein (zunehmend) unbeachtlicher Vortrag wie die Schutzbehauptung "Ich habe nur Befehle ausgeführt."
Der Begriff von der kindlichen Selbstwirksamkeit unterstellt auch, dass mit zunehmenden Alter eigenes Denken, aus dem verantwortliches Handeln erwächst, abgefordert werden kann, weil, wie z.B. bei meiner Tochter Lisa, die derzeit die 11.Klasse eines Berliner Gymnasiums besucht, die Möglichkeit des Erwerbs und des Handelns entsprechend allgemeiner ethischer Normen, trotz erzieherischer Fehlleistungen und Defizite der Mutter, als gegeben anzusehen ist. So wie es keine alleinerziehenden Mütter gibt, gibt es auch keine Kinder die ohne gesellschaftliches, soziales Umfeld heranwachsen.
Warum sollten die bei vielen familiengerichtlichen Verfahren entstandenen Papierberge nicht als Beweismittel des als eigenen Willen bekundeten kindlichen Tuns herangezogen werden können, wenn gar Richterinnen, Beistände, Jugendamtler, Gutachter und Advokaten das vorsätzliche Handeln gegen den Vater/Erblasser quasi als Zeugen bestätigen?
Ein Nachteil des Ablebens ist zweifelsohne die Tatsache, dass der Verstorbene die Fake News des nächsten Tages von Tagesschau, Faktenfinder und anderen nicht mehr belustigt verfolgen kann.
Ein echter Nachteil des Ablebens ist die Tatsache, dass der Erblasser nicht verfolgen kann wie Paragrafen(ver-)bieger seinen letzten Willen "umdeuten".
Dennoch sollte sich der vielfältig gebeutelte redliche Vater mit dem Thema Testament befassen, damit er dereinst, wenn die hartnäckig destruktiven Kinder (unterstützt von missratenen Müttern) den Kampf um das Beste am geschmähten Vater, sein Geld, erneut aufnehmen, unbeschwert, die himmlische Harfe zupfend, frohlockend auf der Wolke sitzend, ob der irdischen Keilerei und lautstark mehrere Hosiannarufe in die Weiten des Himmels schicken kann...
Gert Bollmann
* Zerstörung einer ethischen Norm.
Entehrung der eigenen Eltern ist eine autodestruktive Komponente, die sich von der Respektlosigkeit zur Perversion steigert, eine mütterliche Fehlentwicklung- und leistung die, beruhend auf archaischen Mutterkult, von der Quadriga der Familienzerstörung nicht nur geduldet sondern unterstützt und gefördert wird.
Ob nun das zweite Gebot der Jungpioniere " Wir lieben unsere Eltern" oder das vierte Gebot der christlichen Ethik "Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren" bei der Erziehung des Nachwuchses nicht mehr Leitbild ist ist insofern unerheblich, weil der Prozess der Elternentehrung ein ethisch katastrophaler ist.
Das Essay ist auch auf "Bolles Gastseite" veröffentlicht.
http://www.väterwiderstand.de/index.php/bolles-gastseite/469-tab