Fuck you Papa!

30.November 2017

Fuck you Papa !


Für Einige sind diese drei Worte Ausdruck kindlicher Selbstwirksamkeit.

Für Andere nur schlechtes Benehmen aufgrund massiver Erziehungsdefizite.

Für mich sind sie ein Meilenstein in der Entwicklung der deutschen Familienpolitik und seiner Rechtspraxis, weil uneheliche Kinder bis zur sogenannten großen  Kindschaftsrechtsreform   keinen Vater hatten und erst nach 1998 die obige Wortwiedergabe rechtskonform ist.


Über leibliche, biologische, rechtliche, eheliche, soziale, geldwerte Kinder und "Kebskegel"*


Direkt dabei war ich nicht.

Es hat sich nicht ergeben.

Drei Mal.


Ich weiß also nicht, ob ich umgefallen wäre.

"Meine" erste Gravidität war eine Risikoschwangerschaft.

Nach der Geburt gab es den ärztlichen Rat zur "Anschaffung" eines zweiten Kindes, weil es das erste "nicht lange machen würde", gratis.

Heute ist meine Erstgeborene mehrfache Mutter.


"Meine" zweite mitgelebte Schwangerschaft verlief bis unmittelbar zur Entbindung sorgenfreier. Zum Termin lag das Kind nicht richtig im Mutterleib. Eine Schnittentbindung war medizinisch notwendig.


Meine dritte Tochter verlebte eine angenehme Zeit als Fötus und wurde, aufgrund des Wunsches der Mutter, mit dem Messer auf die Welt geholt.


Drei Mal hörte ich den ersten Schrei, denn der mit Freuden nach dem Klaps auf den Po des Babys vernommen wird, nicht.

Es hat sich halt nicht ergeben und ich weiß immer noch nicht, ob ich während der Geburt im Kreisch-(sorry!) Kreißsaal umgekippt wäre.

Jetzt will ich es nicht mehr wissen.


Dreimal war ich keine zwei Stunden später vor Ort in der Klinik um Mutter und Kind zu begrüßen. Stets mit Blumen, vielen Wünschen und väterlicher Liebe.

Immer war alles  neu.

Nur die Aufregung nicht. Die war immer da.

Die Freude allezeit ungetrübt, war  jedoch keine Geburt gleich.


Das Ungleiche war nicht sichtbar, nicht im Kreißsaal, nicht am Kindbett und nicht am Wöchnerinnenbett.

Bei der alternativen Geburt meiner Jüngsten muss es aber anwesend gewesen sein.

Die beiden Male zuvor freute ich mich  über die Geburt (fast) gesunder Kinder.

Sie hatten liebevolle Eltern die gleichberechtigt und gleichwertig die ihnen obliegenden  Erziehungspflichten wahrnahmen.

Der Begriff des Sorgerechts war  faktisch bedeutungslos.

Die Gleichstellung  ehelicher und unehelicher Kinder erfolgte in der DDR bereits 1950, Jahre vor meiner Geburt. Eine einfache und verständliche Sprache war zudem zweifelsfrei ein  Vorzug des damals geltenden Rechtssystems in dem meine ersten Töchter zur Welt kamen. Erforderliche Einwilligungen, Bescheinigungen oder Bestätigungen unterschrieben wir als Erziehungsberechtigte.

 

Alles ging seinen gewohnten sozialistischen, später kapitalistischen Weg.

Die Kinder wuchsen heran, wurden gesund, waren glücklich und entwickelten sich zu wertvollen Mitgliedern der Gesellschaft - auch, weil ihre Eltern gleich  waren, gleichwertige Sorge- und Erziehungsberechtigte.


Die Vorstellung von einer in einen tarnkappenähnlichen Kittel gehüllten Urkundsbeamtin des Bezirksamtes oder einer Angestellten des Jugendamtes, die das Entbindungsteam unsichtbar und argwöhnig beäugt, ist gewöhnungsbedürftig.

Von der Gebärenden, dem Vater und dem Ärzteam  unbemerkt ereignete sich bei der Ankunft des neuen Erdenbürgers   Wegweisendes.  Die nichteheliche Mutter erhielt für viele Jahre die juristische Berechtigung zum Alleinbesitz der aus dem Bauch herausgeschnittenen Frucht ihres Körpers. 

Der Slogan "Mein Bauch gehört mir" fand seine  Steigerungsform in dem Vermarktungsrecht der Frucht des weiblichen Körpers.

Für den neuen Erdenzwerg hat dies immense Auswirkungen auf sein Heranwachsen und Gedeien.


Mit Pressen, Schreien, oder, wie bei meiner dritten Tochter durch einen schnellen Schnitt, erwirbt der weibliche Elternteil  nicht nur die Bezeichnung Mutter, als die Frau die das Kind geboren hat (§1591 BGB) sondern auch das elterliche Sorgerecht.

Das Sorgerecht für den neuen Erdenbürger wird   nicht dem skalpellwetzenden "Kaiserschneider" im OP  zuteil, sondern, ohne Bindung an weitergehende Voraussetzungen wie Klugheit, Charakter und sonstige Fähig- oder  Fertigkeiten, der zur Mutter gewordenen Frau.

Das Sorgerecht erlangt sie zudem kostenfrei sobald das Kind ihren Leib verlassen hat. Der mit der Mutter nicht verheiratete Vater hat  das (Schein-)Recht, auch gegen den Willen der Mutter, das gemeinsame elterliche Sorgerecht beim Familiengericht zu beantragen. Kostenpflichtig und entgegen den Intentionen des Artikels 3 Grundgesetz.


Tatsächlich wird der Sorgerechterwerb nicht im Kreißsaal urkundlich bestätigt. Das Erfordernis fehlt, weil es sich "nur" um ein juristisches Konstrukt handelt.


Die Vorstellung von der fiktiven Urkundsbeamtin die der Mutter im Kreißsaal das Sorgerecht erteilt ist absurd aber nicht abwegig.

Abwegig ist indes die Erfindung eines dritten Geschlechts in Karlsruhe und ein Justizminister der seine Kernkompetenz im Schutz des weiblichen Busens und Gesäßes vor männlichen Grabschertätern sieht statt in Verwirklichung von Kinderrechten.


Die alternative Geburt meiner Jüngsten im Jahr 2002 war   anders.

Das ominöse "Anders" war nicht sichtbar wie eine Ungleichheit zwischen großen und kleinen Äpfeln. Die nicht sichtbare Ungleichheit entfaltete ihre verhängnisvolle Wirkung behaglich langsam, aber ab einen gewissen Punkt mit massiver Wucht und Gewalt. Dieser Punkt, ein Punkt ohne Umkehr, war bei mir erreicht mit dem ersten,  dummerweise selbst gesuchten Kontakt zu dem Amt das unter falschen Namen segelt, das scheinbar über dem Gesetz stehende Jugendamt dessen einzig zutreffender Name Mutteramt ist.


Tatsächlich und naturgemäß (biologisch) und in Ermangelung ausreichender jungfräulicher Geburten hat ein Kind (in der Regel) einen Vater und  eine Mutter mit dem gemeinsamen Pflichtrecht zur Pflege und Erziehung.

Klingt banal, ist es aber nicht.

Zumindest nicht für Juristen und (eingeschränkt) für Jugendamtler.


Die Juristen unterscheiden bei der Mutterschaft nicht nach natürlicher oder alternativer Geburt, bei der Vaterschaft nicht nach Zwangsvaterschaft oder gemeinsam gewünschter, einvernehmlicher Zeugung.

Zu den vielen rabulistischen Verrenkungen, abwegigen Rechtssprechungen und irren politischen Interpretationen gehört der Unwille des Gesetzgebers den Mann als Vater des Kind zu benennen der es zeugte und ihm die gemeinsame elterliche Sorge von Anbeginn auch rechtlich zuzubilligen.


So beginnt in Deutschland die rechtliche Ungleichheit der Eltern  im Kreißsaal.


Formal betrifft das "nur" Unverheiratete. Das klingt wie agitprop,  plakativ und dem Niveau von Bundestagsreden angepasst.

Doch die im Kreißsaal ihren Ausgang nehmende Praxis der Sorgerechtapartheid, die Trennung der Väter von ihren Kindern, ist nach wie vor das größte Skandalon im "wohlständigen"  deutschen Familienrecht. Ihre Wirkung erstreckt sich ebenso auf sich trennende Eltern die einst eine Heiratsurkunde ihr eigen nannten.

Diese Rechtspraxis  ist das staatliche Einfallstor in die Familie, ihre Zerschlagung und der Schaffung des von Familie "befreiten" Lohnarbeiters. So werden Machtverhältnisse gesichert und nebenbei eine parasitäre Helferinnenindustrie, die sich am Leid der Kinder, an Familienkonflikten und dem Aufeinanderhetzen von Mann und Frau mästet, geschaffen. Vertreter der Anwaltsschwemme drängen sich  wie Trojanische Pferde in die Familienkonflikte und sorgen für weitere Brandstiftungen. All das ist lukrativ - nur nicht für Kinder und ihre Eltern und die Streitschlichtung.


Für charakterschwache Mütter, deren Hass auf den ehemaligen Partner und Geliebten größer ist als die Liebe zum gemeinsamen Kind, wird mit der staatlich gewollten und geförderten elterlichen Ungleichheit  die Büchse der Pandora für umfassenden Frevel am Kind geöffnet.


Gäbe es eine Steigerungsform für abwegig so wäre dies der Makel der meiner jüngsten Tochter, allem Geschwätz und der auf Papier gebannten Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder zum Trotz, (unsichtbar) anhängt.

Faktisch besteht die Ungleichbehandlung  der Kinder, auch nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes von 1998,  48 Jahre nach der juristischen Gleichstellung in der DDR, im heutigen Bund deutscher Republiken fort.

Die rechtliche Ungleichheit nichtverheirateter Eltern ist gewollt.

Sie schafft Arbeitsplätze, führt zu finanziellen Umverteilungen  und sichert das System.


Familienrichter beiderlei (aller) Geschlechts(er) benötigen schon ´mal ein bis zwei Generation um gesetzliche Vorgaben in der Praxis umsetzen.


"Die bloße Mahnung an die Richter, nach besten Wissen und Gewissen zu urteilen, reicht nicht. Es müssten auch Vorschriften erlassen werden, wie klein das Wissen und wie groß das Gewissen sein darf. " (Zitat:Karl Kraus)


 

Wer die Geschichte des deutschen Sorgerechts

- bis 2010 hier -

- bis zum heutigen Tag hier  und hier-

kennt weiß um die reaktionäre, stets systemerhaltene, gewohnheitsmäßig überhebliche und menschenfeindliche  Justiz, die sich das  Volk "leistet" bzw. "leisten muss" statt  die Zunft der Rechtsverdreher in schwarzen und roten Roben  " zu ehrlicher Arbeit in die Produktion zu jagen."


Irreführung und rabulistische Täuschung gehören zum Kerngeschäft der Abteilungen für Familiensachen an den deutschen Amtsgerichten.

"Pro-Domina-Urteile" erhalten den Elternkonflikt betreffend der elterliche Sorge und der Regelung der Beziehungspflege zwischen Kind und Vater. Sie verleihen Müttern Sicherheit vor  Schranken und Konsequenzen, fördern asoziales Verhalten und die Weitergabe pathogenes Erziehungsverhalten von Generation zu Generation. Rechtswidriger mütterlicher Wille wird gefördert bzw. zumindest "billigend in Kauf genommen". Behörden und Gerichte, die dieses Verhalten billigen, sind Mittäter bei der Entfremdung von Kindern, der schlimmsten Form des Missbrauch und bei der Entsorgung und Vernichtung ihrer Väter.


Meiner jüngsten Tochter Lisa haftet der Makel der Unehelichkeit an wie mir das verweigerte Sorgerecht und uns beiden das Verbot der Beziehungspflege.

Im deutschen Familienrecht sind gerichtlich verhängte Umgangsausschlüsse gleichbedeutend den Kettenduldungen im Ausländerrecht, beides unmenschliches Verwaltungs- und Justizhandeln.


Lisa ist ein Kegel, mein Kebskegel*.

Sie ist gesund und sie lebt.

Das muss ich zumindest aufgrund der monatlichen Krötenwanderung von meinem auf das Konto der Mutter annehmen.

Ich habe keinen Kontakt mehr mit Lisa.

Das Kennen des Kindes ging verloren, die Liebe und Zuneigung wurde gemordet.


Mit Lisas Mutter hatte ich eine kurze außereheliche Liaison die mit einer Zwangsvaterschaft endete. Selbst wenn ich im Jahr 2002 während der Geburt in der Dahlemer Klinik anwesend gewesen wäre,hätte ich die gemeinsame Obsorge ohne Zustimmung der Mutter nicht erhalten.

Der Besitz eines Titels als Schachgroßmeister, unbegrenzte Geldmittel, anerkannte Charity, gelebte Philanthropie, Liebenswürdigkeit, Integrität, Fürsorglichkeit und Liebe zum Kind, all das hätte  mir nicht geholfen, weil  gemeinsame Elternschaft von der Mutter des gemeinschaftlichen Kindes abgelehnt wird.

Was die Mutter ohne eigenes Zutun kostenfrei und ohne irgendwie gearteten Befähigungsnachweis erlangt ist für Väter, die mit der Mutter des gemeinsamen Kindes nicht verheiratet sind, (fast) so unerreichbar wie die Benennung   vernünftiger Kriterien  für den Sorgerechterwerb durch Familienrichterinnen und sonstige selbsternannte professionelle Kräfte der "Helferinnenindustrie Kindeswohl". Wie einem Esel der malochen soll wird dem Vater die  Möhre Sorgerecht an der Angel vor Augen geführt ohne sie je erreichen zu können.

Sollte er dennoch mal zubeißen verspürt er alsbald die Rute des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf seinem Buckel und der Veitstanz beim Familiengericht geht in die nächste Verlogenheits- und Abzockrunde.


Es gibt viel parteipolitisches Gezänk doch keine Politiker die im Ressort Familienrecht einen Arsch in der Hose oder Rock haben um sich um ein modernes, europäisches zu bemühen. Die regelmäßigen Ohrfeigen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg   treffen eh nur andere bzw. unbekannte Hinterbänkler und verbeamtete Richterinnen.

Woher sollen auch persönlichkeitsstarke Richter kommen ?

Vom  feministischen Rechtsinstitut?

Es wäre vermessen zu behaupten in der deutschen Familienpolitik und bei ihrer rechtlichen Umsetzung wären nur Deppen, Sozio-idioten und faule Gender-Früchtchen am Werkeln und beim Bundesverfassungsgericht brüten außer Ideologinnen mit Parteibüchern  keine Juristen.

Die wenigen Klugen und Sachkundigen, die mit Empathie und Courage, kommen nur nicht zum Zug.

Es kann sogar unterstellt werden, dass die meisten Schwadroneure und Schwätzerinnen um den geistigen Unrat, um das Männerbashing und den Gender-Schwachsinn wissen den sie produzieren - aber Geld, Karriere und Corpsgeist sind tolle Gewissensberuhiger - zumal es nicht um das eigene Kind geht.

Das sogenannte, einst hochgelobte Cochemer Modell ist tot, auch wenn Richterinnen sich weiter dreist darauf berufen. Klingt gut, ist aber Schlafsand in die Augen wie begleiteter Umgang den redlichen Vater entwürdig und erniedrigt.

"Die Würde des Vaters in antastbar"  scheint Artikel 1 Grundgesetz beim Familiengericht zu lauten.

Die oberdreisten Robenträger an den Oberlandesgerichten/Kammergericht  nehmen gar bezug auf die Spruchpraxis des EGHMR, gerade so als würden sie im Interesse von Kindern und ihren Eltern handeln und die Resolution 279 des Europarates endlich umsetzen. Pustekuchen !

Falls Familienrichterinnen bei der Entehrung und Entsorgung von verantwortungsvoll handelnden, (noch) auf den Rechtsstaat vertrauenden Vätern, mit ihrer üblichen Spekulationspsychologie, mit dem Werfen von Knöchelchen, dem Kaffeesatzlesen und abartigen Paragrafeninterpretationen doch einmal nicht weiter kommen und dem Vater das Sorgerecht zugestehen müssen, dann behelfen sie sich mit der Rechtskrücke für weiteren Umgangsboykott, mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein Recht das der Mutter übertragen wird - und schon geht der Veitstanz weiter. Mit dem Begriff vom Kindeswohl lässt sich mehr machen als mit den Damen von der Kurfürstenstraße.


Schade eigentlich, dass es zu wenig "couragierte" Richterinnen gibt, die über ihre  tagtäglichen rechtbrechenden  Sauereien berichten und den Justizsumpf aufdecken. Derartiger "Mut zur Nestbeschmutzung" reicht bei dieser Berufszunft oftmals nur für die Zeit nach der Pensionierung. Die Verweiblichung der Justiz brachte außer der zunehmenden Brutalisierung gegenüber Männern und Väter keine Veränderungen.


So irreführend und rabulistisch nach Geschmäckle auslegbar Begriffe wie Kindeswohl, Kindeswille, Kindeswohlgefährdung, Selbstwirksamtkeit, überhaupt das gesamte sprachlich verquaste Advokatengedöns sind, so findet die Wort- und Sprachverhunzung ihre Krönung in "familienpsychologischen Gutachten".

Das sind äußerst beliebtes Mittel um renitent-rechtstreue Väter durch immense Kostenproduktion zu ihren Lasten niederzuzwingen. Vom Familiengericht beauftragte Gutachtenerstellungen halten eine dubiose  Gutachtermafia in Lohn und Kaviar und geben der ahnungslosen und kenntnisfreien Richterin die Möglichkeit ihre Vorderfüsse in dem Zubersud aus Lüge, Falschbeschuldigungen und Unterstellungen, der in ihrem Gerichtssaal gefüllt wurde, zu reinigen und sich von der eigenen Schuld, dem eigenen Unvermögen rituell "rein" zu waschen. Familiengerichtliche Umgangsausschlüsse sind in der Regel Offenbarungseide fachlichen Handelns und Könnens.


So verquer und irreführend der  Begriffs Institut für Erwachsene sein kann, so suggestiv und parteiich sind oftmals die Fragestellungen von Mitarbeitern solcher privaten Vereine die vorgauckeln unter öffentlicher Aufsicht stehende wissenschaftliche Einrichtung zu sein statt Teil der Helferindustrie.


Meine Tochter schien die Frage der vom Familiengericht als Gutachterin bestellten Diplom-Psychologin vom so genannten IGF (Institut für Gericht und Familie), ob der Vater ihr schon einmal wehgetan habe, nicht verstanden zu haben.

"...aber,der ist doch lieb,"antwortete Lisa kind- und wahrheitsgemäß.

Heute, eine Dekade, vier familienpsychologische "Gutachten", 40 familiengerichtliche Verfahren und gaaaanz viel professioneller "Hilfe" später, kommen ihr diese Worte nicht mehr über die Lippen.


Nicht etwa weil der Vater nicht mehr lieb wäre oder sie heute als pubertierender Teenager  so etwas, zumindest in der Öffentlichkeit, nicht mehr sagen würde.

In den Jahren in denen ich gewaltsam für meine Tochter stets unsichtbarer  wurde, auf dem Weg von der Papa-Peepshow mit immer kürzer werdenden und überwachten Umgangszeiten bis hin zum totalen Umgangsausschluss erhielt ich über fremde Dritte Meinungsäußerungen von Lisa  übermittelt.

"Fuck you Papa" fehlt noch.

Vielleicht liegt es an   fremdsprachlichen Problemen der  Übermittler.

"Fuck you Papa" ist heute offenbar Umgangssprache und  möglicherweise weniger pervers als der Wunsch Papa soll Angst  haben und gejagt werden oder Papa möge tot sein.

Diese, zweifelsfrei einem Loyalitätskonflikt und fortwährender, ungehinderter Indoktrination geschuldeten Äußerungen, meiner jüngsten Tochter manifestieren die pathogene Erziehungsleistung der getrennterziehenden Mutter, die zwar alleinsorgeberechtigt aber partiell nicht erziehungsfähig ist. Es handelt sich um die autodestruktive Komponente der Entehrung der eigenen Eltern  die sich von der Respektlosigkeit zur Perversion steigert, eine mütterliche  Fehlentwicklung-und leistung die, beruhend  auf archaischen Mutterkult, von der Quadriga der Familienzerstörung  nicht nur geduldet sondern unterstützt und gefördert wird.

Ob nun das zweite Gebot der Jungpioniere " Wir lieben unsere Eltern" oder das vierte Gebot der christlichen Ethik "Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren"  bei der Erziehung des Nachwuchses nicht mehr  Leitbild ist ist insofern unerheblich, weil der Prozess der  Elternentehrung ein ethisch katastrophaler ist.


Es erübrigt sich darauf zu verweisen, das Lisa über eigene erlebnisbegründige negative Erfahrungen mit mir nicht verfügt und bis zum heutigen Tag nicht in der Lage ist nachvollziehbare Gründe für ihre destruktive Vaterablehnung vorzutragen wie auch die zuständige Familienrichterin  bei keinem ihrer aneinangereihten Umgangsausschlüsss sachlich, klug mit echten Argumenten zu   überzeugen weiß. So  bleibt es bei juristischer  Willkür und Machtausübung und dem Dumm-und Totschlagargument "Das Kind muss zur Ruhe kommen."


Das Handlungsschema in den Trutzburgen des Familien(un)recht  ist das ewig gleiche. Die Phalanx der staatlich finanzierten Helferinnenindustrie  geht auf einen redlichen Vater los und erzeugt durch das deutsche Rechtssystem derart  hohe, ruinöse Kosten, dass der Vater einfach aufgeben muss, ohne dass es auf Recht oder das vielgepriesene und besungene Kindeswohl noch ankäme.

In familiengerichtlichen Verfahren betreffend das Sorgerecht und die Aufrechterhaltung der Beziehungspflege mit ihren Kindern bleiben heutigentags in der Regel Väter stigmatisiert, kriminalisiert, finanziell ruiniert und gar in den Tod getrieben auf der Strecke. So werden echte und scheinbare Halbwaisen produziert.


Natürlich erzeugt die deutsche Apartheidpraxis Zorn, Wut,  und Widerstand aber auch Resignation.

Der Kampf gegen die menschenrechtverachtende Familienpolitik und deren pervertierte  Umsetzung an Familiengerichten durch unqualifizierte Paragrafendeuter und Soziologie-Schwätzer ist vielfältig, unkoordiniert und auf dem Niveau einer Graswurzelbewegung.

Es  existiert zwar ein Verein mit dem schönen Namen "Väteraufbruch für Kinder- VAFK" doch er versteht sich nicht als Aufbruch für Väter.

Er will (irgendwie)   für Kinder aufbrechen.

Für Kinder und ihre Rechte treten indes viele Vereine ein.

Nicht nur weil es allgemein löblich erscheint für Kinder etwas zu sein und etwas zu tun, so wie bei Inobhutnahmen etc., sondern auch, weil mit dieser Prämisse der Weg an den Geldtopf "fürs Kindeswohl" schneller erreichbar ist.

Bereits der quantitative Blick auf die Mitgliederzahlen des größten deutschen Vätervereins VAFK und ein Vergleich mit denen des österreichen Vereins " Väter ohne Rechte - VoR" wirft,  unter Beachtung der  Einwohnerzahlen beider Länder, Fragen nach der Effektivität und Wirksamkeit auf.

Warum sind deutsche Väter weniger engagiert ? Oder täuscht der Eindruck?


Eigentlich steht der Vater, dem familienrechtliches Unbill, droht allein da.


Es gibt keine wirksame Väterlobby. Der Kampf um das gemeinsame elterliche Sorgerecht von Anbeginn wurde eingestellt. Mit den Auseinandersetzungen um das sogenannte Wechselmodell wird Minderheitenpflege betrieben ohne einen echten Paradigmenwechsel im Familienrecht erstreiten zu wollen.

Die Zusammenarbeit des VAFK mit dem Verband berufstätiger Mütter erscheint mir etwas kurios wie auch die offensichtliche Anbiederung an das  am Geldtopf des Frauenministeriums hängenden und schnappatmenden Bundesforum Männer.


Es erscheinen  im Netzt weiterhin neue Webseiten zur  Thematik hier und hier , manche wollen möglicherweise etwas vom Geldsegen der Helferindustrie abhaben, andere, wie z.B.  die Homepage „Verwahrlosung mit Amtshilfe“ verschwinden schnell wieder und andere sehen so aus.

Insgesamt ist die Situation, sind die Hilfsangebote für Väter, die um den Kontakt zu ihren Kindern kämpfen, unübersichtlich und so konfus wie die vorgeschlagenen Wege zum Erfolg. 

Da gibt es Ideen von  gewalteinbindender Kommunikation bis hin zu Vorschlägen "alles an die Wand zu fahren." Die Palette reicht von  Heiderose Manthey bis zu Detlef Bräunig, von  Franzjörg Krieg bis Arne Hoffmann, Väterwiderstand und Väternotruf....


Die Wirkung ?


Manchmal kann Mann/Frau/drittes Geschlecht, u.a. durchaus davon ausgehen, dass das Wohl unserer Kinder auf dem Hauptbahnhof von Palermo weniger gefährdet ist als in einem deutschen Familiengerichtssaal...

...aber Nichts währt ewig.

"Fuck you Papa" ist ein Meilenstein in der Entwicklung der deutschen Familienpolitik und seiner Rechtspraxis.


Gert Bollmann


 



*Kebskegel,  sprachliche Eigenschöpfung, ist eine liebevolle, tautologische Verballhornung der Begriffe Kebskind oder Kind der Kebse und Kegel und zugleich eine satirische Antwort auf die kuriosen Begriffsschöpfungen im deutschen Familienrecht mit denen Väter rabulistisch aus dem Leben ihrer Kinder entfernt, herausgekegelt ,werden.

So wie eine Kindeswohlgefährdung eine Gefährdung des Kindeswohls ist ist ein nichteheliches Kind einer Kebse ein unehelicher Kegel des Vaters. Der Begriff parodiert die Aussage, wonach nichteheliche Kinder den ehelichen gleichgestellt wären. Wäre die Aussage wahr käme es mit der Geburt des Kebskindes nicht zu einem "einseitigen"Sorgerechterwerb nur durch einen Elternteil.

Vorliegend wird mit Kebskegel ein von der Kreidekreismutter malträtiertes Kind bezeichnet.