Schmankerl

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Der Aprilscherz ist tot

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"#metoo - Schmankerl oder Rant ??

I´m cackling,too!

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Berlin im Mai 2019

Die Geschichte und Gedanken zu einem Bild

Wortgewaltig aber leistungsschwach


Arm aber sexy war gestern.
Die Partymacher wechselten, während die Stadt weiter am Tropf des Finanzausgleichs hängt.
Heute punktet Berlin mit drei Erfolgsgeschichten.
Die Stadt besitzt ein funktionierendes Toilettenkonzept, eine umfassende Frauenförderung und eine auf Männer- und Väterbashing spezialisierte feministische Familiengerichtsbarkeit. 


Zum Zeitpunkt der obigen Aufnahme blieben mir noch 80 Minuten um meine Tochter zur Mutter nach Schmargendorf zurückzubringen.

20 Kilometer durch den Großstadtverkehr.
Wir waren pünktlich. 

Um 19.00 Uhr konnte im Westens Berlins das obligatorische Abschöpfungsgespräch durch den vorsätzlich getrennterziehenden Elternteil beginnen.


Im Mittelpunkt des tags darauf folgenden schriftlichen Erbrechens des anwaltlichen Mietmauls der Mutter stand die vom Vater erzeugte Gefährdung des Kindeswohls.

Während des Umgangs trug meine Tochter ein Kleid.
Ein Kleid in Rosa.
Das geht ja nun ´mal gar nicht...

...und dann auch noch eine vom Vater gemachte Frisur, die die langen Haare mit einem Band zusammenhält.

Ein Pferdeschwanz. Ist das nicht ein offener Zopf und schon voll Nazi?


So nahm das familiengerichtlich betriebene Spiel ohne Ende mit einer  narzisstischen Mutter, die sich aus egoistischer Stimulanz willig der an ihr profitierenden Helferindustrie als Objekt  andiente, seinen munteren, frevelhaften Fortgang.


Trockenes und steinhartes Toilettenpapier erweist sich wertvoller als die nicht vollstreckbare gerichtliche Regelung des Umgangs zwischen Vater und Kind vom Dezember 2004.

Das Hubschrauberbild meiner Tochter im rosa Kleid entstand am 23.Juni 2006.

Sporadisch konnte ich zu diesem Zeitpunkt noch Vater-Kind-Kontakte verwirklichen, obwohl in diesem Jahr die Summe der gescheiterten (boykottierten) Umgangstermine erstmals die Summe der erfolgreich durchgeführten überschritt.

Simultan erlangte in diesen Monaten die unheilvolle symbiotische Allianz der tyrannischen Gutsfrauenmentalität der Kreidekreismutter mit der gegen Väter gerichteten gerichtlichen Praxis der Apartheid eine neue Dimension. Dezidiert unterliefen fortan die zuständigen Familienrichterinnen das  Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen. Mutter und Helferindustrie verschmolzen zu einer engen, gut vernetzten Phalanx in der sich die einzelnen parasitären "Schlachtrösser der Xanthippen" gegenseitig alimentieren.

Sie brauchen einander.


Nur mit großem Einsatz konnte ich in der Zeit von April 2005 bis zum vorläufigen Ausschluss des väterlichen Umgangsrechts im Dezember 2007 das durch Verfahrensverschleppung de facto wirkende Verbot der Beziehungspflege durchbrechen. (vgl.hier/Historie). 
Ab Mai 2008 (Beschlüsse des Kammergerichts vom 06.Mai 2008 - 18 UF 145/06 - und vom 27.Mai 2008 - 18 UF 76/07-) erlebte ich das was Ausländer in Deutschland als Rechtspraxis in Form von Kettenduldungen kennen.

Im Familienrecht reihen sich oftmals gerichtliche Ausschlüsse wie Perlen einer Kette aneinander - zumindest bis zur Volljährigkeit des Kindes oder zum Ableben des Vaters


Einige Tage nachdem ich meine Tochter beim Spiel mit dem Hubschrauber auf der Terrasse meiner Wohnung fotografiert hatte, rannten in ca. 30 Kilometer Entfernung Politikdarsteller mit Grabewerkzeugen durch märkischen Sand und schaufelten wortgewalttig das erste Loch für einen neuen Flughafen. Die steuerzahlenden und sonstigen Bürger der Hauptstadt Berlin sind mit 37 % an den Kosten des Airportbaus beteiligt.

 
Ob der Flugplatz im Oktober des Jahres 2020 eröffnet oder mit einer Mauer umfriedet wird, um zu einer musealen Made-in-Germany-Anlage umgewidmet zu werden, ist mir schnurzwurstpiepejal, obwohl: mit dem Mauerbau gibt es Erfahrungen...
Egal wie perfekt Tierknochen für´s Orakeln präpariert werden, egal wie tief in den Eingeweiden von Opfertieren gewühlt wird, weder Harupexe noch Auguren, erst recht keine neuzeitlichen Soziologen, Spekulationpsychologen, Genderblubberer oder sonstige Hellseher können verbindlich sagen, ob der mehrfach verschobene Eröffnungstermin keine politische Luftspiegelung bleibt oder ob Dübel aus den Wänden fallen, oder, oder, oder.


Als 13 Tage vor Lisas vierten Geburtstag des Arbeitens nicht sehr kundige Redenschwinger den ersten Spatenstich auf der Flughafenbaustelle des BER  tätigten war nicht zu erahnen, das mit ihrer Volljährigkeit die Aufnahme des Flugbetriebs ungewisser ist als der elterliche Entfremdungserfolg ihrer Mutter. 


Nur ich weiß was Tage vor der nunmehr für den Oktober 2020 geplanten offiziellen Inbetriebnahme des Flughafens im Land Brandenburg im Nachbarländle Berlin definitiv geschieht.
Im Preußischen verliert am 18.September 2020 die Kreidekreismutter meiner Tochter Lisa die rechtliche Alleinverfügungsallmacht über die Frucht des eigenen Körpers, verliere ich den alleinigen Status als Zahlvater und werde wieder zum Elternteil, ohne das die gegenüber dem Kind ausgeübte weibliche und staatliche Gewalt ihre Wirkung verliert.
Invariabel.

Lisa wird an diesem Tag volljährig.
Endlich wird die gut vernetzte, kriminelle Bande, die mit Wohlwollen der narzisstischen Kreidekreismutter, vom Kindeswohl lebt, systematisch Menschenrechtsverletzungen begeht, Recht bricht, Väter diskriminiert, Geldgier und Ideologie über Kindesinteressen stellt, mit rabulistischen Wortspielen die Resolution 2079 des Europarats unterläuft, keinen direkten Zugriff auf meine Tochter mehr haben.


Wer die Rechte des Mannes als Vater ablehnt hat das Recht des Kindes auf den Vater nicht bedacht. Vaterauslöschung ist eine weitergegebene Entwicklungsstörung die im Rahmen der staatlichen Doktrin der Familienzerstörung umfassend gefördert und unterstützt wird. Die Entfernung des Vaters aus dem Leben des Kindes ist nicht nur ein Beleg mütterlicher Erziehungsunfähigkeit sondern zugleich eine tiefgreifende Degeneration die von Gewalttäterinnen übertragen und dem eigenen Kind als Bürde auferlegt wird.


Mit ihrer Traumatisierung durch den Vaterverlust, mit den verheerenden Folgen des Entfremdungsmissbrauchs, des Vaterbashings und der Indoktrination muss Lisa selbst klarkommen.

Ob und wie Lisa sich davon befreien kann ist ungewiss.


"Schuldig der Menschenrechtsverletzung? Schuldig der Steuerverschwendung?

Ich doch nicht!", rufen empört die Mitläufer, die Angepassten, die Schreibtischtäter, Demagogen und sonstigen Scharlatane der Rabulistik und Genderideologie aller Geschlechter unisono.


"Niemand" trägt für den jahrzehntelangen Missbrauch des Kindes Verantwortung.

"Niemand" wird für die Verzögerungen und die Kostensteigerungen beim BER-Bau zur Verantwortung gezogen.

Für den Pfusch im Familienrecht zahlt der Vater.

Beim Flughafenpfusch der Steuerzahler.

In beiden Fällen weder die Verursacher noch die Täter.


Die Bewohner des Bundeslandes Berlin, die Steuerzahler und die Leistungslosen, die Väter und die Mütter, und vielleicht sogar ein Dutzend Angehörige des dritten Geschlechts, beschäftigen am Kammergericht und den Amtsgerichten Tempelhof-Kreuzberg, Pankow/Weißensee, Schöneberg und Köpenick mehr als 1000 Mitarbeiterinnen (Quelle), von denen ca. 200 im Richterdienst tätig sind.

Nicht wenige Landesbedienstete im juristischen Dienst "toben" sich einzig im Familienrecht aus.

Die von ihnen beanspruchte Deutungshoheit über den rechtlich unbestimmten Begriff des Kindeswohls macht sie sakrosankt. Mit ihrer Interventionspraxis in familiäre Angelegenheiten der Berliner bringen sie zudem eine stetig wachsende Helferschar vermeintlicher Kindeswohlschützer an die Geldbörsen der Väter und die Steuern der Berliner. Sondergerichte, getarnt als Abteilungen für Familiensachen, sind eine gewaltige Jobmaschine, autark von Recht und Gesetz, ein Arbeitsparadies für Frauen, eine Wohlfühloase für Kreidekreismütter, eine Abzockeinrichtung nach Geschlecht und die Entfremdungshölle für Kinder.


Für die Lösung des ursprünglich einfachen Familienkonflikts, der in der fehlenden Einigung der Eltern über die Regelung der Beziehungspflege mit dem gemeinsamen Kind bestand, gab es bei den zuständigen Familienrichterinnen in den Trutzburgen des Familienunrechts zu keinem Zeitpunkt Bereitschaft oder Willen, obwohl in meinem Fall mehr als 40 Vertreter dieser Berufszunft kostenintensiv und offen dilettierten und sich Offenbarungseide fachlichen Unvermögens zahlenmäßig krass aneinanderreihten wie die Kettenausschlüsse des Umgangsrechts und die Terminverschiebungen auf der Großbaustelle des BER zusammengenommen.


Die Phalanx der Helferindustrie ist nicht ganz so gewaltig und personalintensiv wie bei einem Flughafenbau, doch immerhin. Die Art und Weise der Anwendung des Vorrang- und Beschleunigungsgebotes nach § 155 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)  sollte in der Hauptstadt auch auf größere Bauvorhaben und -projekte ausgedehnt werden.
Allein für die Nichtlösung eines einfachen Familienkonflikts bezüglich der Regelung des Umgangs und der rechtlichen Herstellung der gemeinsamen elterlichen Obsorge können  schnell 14 Jahre in Spree und Havel versickern ohne das die restliche Welt über die Berliner Landesfürsten in Lachen ausbricht. 

Wieviel Jahre könnte der Steuerzahler durch  in analoger Anwendung des Beschleunigungsgebots geplanter Bauvorhaben geschröpft werden?

Lassen wir also künftig gequotete, gepuderte und gepamperte, allwissende, feministische Juristinnen, die sich bestens in Forderungen, Spekulationen und Knochenorakeln auskennen, Bauvorhaben leiten.
Schaden kann es nicht, weil Beton, anders als die kindlichen Opfer der Familiengerichtsbarkeit, nicht lebt und gegebenenfalls, ohne seelischen Schaden zu nehmen, als Straßenschotter genutzt werden kann.


Meiner Tochter wünsche ich das sie die Entwicklungsstörung der Vaterauslöschung halbwegs überwindet und nicht in Gänze weitergibt.
Noch kann und werde ich ihr helfend zur Seite stehen.
Auch über den September 2020 hinaus werde ich weiter "aktiv warten".
Vielleicht treffen wir uns mal am BER, sofern er je in Betrieb geht, um gemeinsam der Sonne entgegen zu fliegen...

Doch gibt es überhaupt noch Filme in denen die Glücklichen am Ende in die untergehende Sonne der Prärie oder Taiga reiten?
Die letzten Sätze sind kitschig, aber die Hoffnung stirbt zuletzt!


Februar 2019

"Nun sag, wie hast du 's mit der Ideologie und dem Schulschwänzen?"

 

Cui bono? Nützen Schulstreiks?

Wenn ja, wen?

 

Dumme Kinder schwänzen die Schule für's Klima und einen weiblichen Messias mit blonden Zöpfen.

Kluge Kinder sollten ab und an die Schule wegen eigener Interessen,

wie zum Beispiel für ihr Recht auf Beziehungspflege mit beiden Eltern,

sausen lassen und einen Tag mit ihrem Vater verbringen.

Ganz Kluge hinterfragen was an deutschen Schulen überhaupt an Wissen vermittelt wird.


 

Schulstreik für ein Leben mit beiden Eltern?!


 

Die staatlichen Reaktionen dürften stattlich und zumindest le(e/h)rreich sein...

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11.Mai 2018

PLZ

Entscheiden Sie, liebe Leser.

Ist das Folgende Satire oder kann das weg, weil der Beitrag das öffentlich-rechtliche Jan-"Ziegenficker"-Böhmermann-Niveau nicht erreicht?


PLZ 14197 , 13125 , 10781 , ...


Unter der warmen, flächendeckend dahinstinkenden Pampe des herrschenden juristisch-ideologischen Mainstreambreis der staatlich organisierten Väterverfolgung lassen sich (selten zwar und deshalb umso erstaunlicher)  graduell voneinander abweichende Beschlüsse der deutschen Familiengerichtsbarkeit finden.


So wie dieser des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. mit dem Geschäftszeichen 2-WF-302/16, der erforderlich wurde nachdem die erstinstanzlichen Chargen des Amtsgerichts Kassel, traditions-und gewohnheitsmäßig den Willen der Kreidekreismutter umsetzend, gegen den Vater eine mehrtägige Ordnungshaft verhängt hatten.

Das OLG hob die Entscheidung der Sondergerichtsabteilung für Familiensachen am Amtsgericht auf und entschied:

 Kein Ordnungsgeld gegen einen Elternteil aufgrund der Kontaktaufnahme zum Kind außerhalb des gerichtlich festgesetzten Umgangszeitraums.


Standardmäßig ist auch in diesem Beschluss die juristische Benutzung von Begriffen wie Umgang und Kontakt für eine gelebte Vater-Kind-Beziehung so welt- und lebensfremd wie vieles im kranken doitschen Universum der Familienrechtsrabulistiker.

Und, was Frankfurter am Main klar sehen mögen durchschauen die klugen Kammergerichtsköpfe und -köpfinnen am Hauptstädtischen Spreeufer noch lange nicht. Zu hoch und undurchdringlich ist die kindeswohlgefährdende Nebelwand des Axioms von der guten Mutter. Gewiß sind auch Berliner Familienrichterinnen gute Mütter - soweit es den eigenen Nachwuchs und die eigene Person betrifft. 

Zwischen den Anschauungen und den Auslegungen der von Jurisprudenzlern  gottgleich beanspruchten  Deutungshoheit, was den Kontakt zwischen Vater und Kind betrifft, liegen zwischen Frankfurt und Berlin möglicherweise weit mehr als  400 Kilometer, vielleicht sogar ganze ideologische oder feministische Welten.


Nun haben im auf Sorgerechtapartheid.de dokumentierten Fall meiner Tochter Lisa weder die Tempelberger Amtsrichterin noch die Kammerrichterin den Umgang, wie es eigentlich ihr Job wäre und wie ursprünglich beantragt wurde,  geregelt.

Vielmehr haben sie das beschlossen was sie für gelebte Beziehungspflege halten und haben den Umgang, einschließlich jedweden Kontaktes zwischen meiner Tochter und mir bis zur Volljährigkeit von Lisa verboten. Begründet haben sie die Entscheidung nicht, doch sie haben die Begriffe Kindeswohl und Kindeswille defizitär  benutzt.

Explizit verhängte die vom 13.Zivilsenat des KG als Einzelrichterin Benannte  ein Briefschreibverbot und verwies auf die Strafandrohung des § 89 FamFG     , sodass ich davon ausgehen darf, das ein in Berlin per Post versandter Brief, mit dem ein  Vater seinem Kind im  Teenageralter das Interesse  an seinem Leben und Heranwachsen mitteilt, zu einer Ordnungshaft führen kann.


Damit sind m.E. Väter und Kinder schlechter gestellt als Untersuchungs-häftlinge und verurteilte Straftäter in Justizvollzugsanstalten.


Während ich noch über die Freiheit der Gedanken und  niedergeschriebene Worte, denen diese versagt wird, grübelte, brachte mich ein Besucher meiner Website Sorgerechtapartheid.de auf den richtigen (?), den tugendhaften Pfad.

Es ginge weder um das Kindes-, Mutter- oder Juristinnenwohl sondern einzig um das Wohlergehen des Vaters als Leistungs- und Gelderbringer, meinte er. Mit der Anordnung und Verhängung jahrelanger Umgangsausschlüsse inclusive eines  Briefschreibverbotes nehmen egomanische Mütter und ihre staatlichen Zuhälter einzig ihre "Fürsorgepflicht" gegenüber den Vater zur Sicherung des weiteren Geldflusses  wahr.

Ein in Papierform postalisch an meine Tochter versandter Brief würde mich zwingen eine PLZ (Postleitzahl) zu benutzen und auf den Umschlag zu schreiben - und, so das Feedback des Users, das "wäre nazi, voll nazi", weil Postleitzahlen in dunklen Zeiten eingeführt wurden.

Wer will schon anrüchige Symbole und Zahlen nutzen und sich dann vielleicht gar statt mit einem familiengerichtlichen Ordnungsgeldverfahrens zu 25000 €uronen mit einem Strafverfahren wegen Benutzung schlimmer Zeichen konfrontiert zu werden?


Nachdem ich den Missbrauch meiner Tochter nicht verhindern konnte und bislang der staatlichen Verfolgung als Vater "halbwegs", gesundheitlich und finanziell stark angeschlagen, standhielt, bin ich froh, nunmehr mit der Familiengesetzgebung und seinen feministischen Richterinnen nicht weiter in Kontakt (oder heißt das Umgang) zu kommen und meiner entfremdeten Tochter künftig, d.h.: bis zur Volljährigkeit, monatlich "nur" mit Online-Briefen mein väterliches Interesse und Zuneigung zu bekunden.

Oder  ist das, die letzte mögliche Art des Vaterseins, ausgenommen sind gewiß die Unterhaltspfändungen von meinem Konto, bereits eine unerlaubte Kontaktaufnahme zwischen einem entsorgten Vater und sein entfremdetes Kind, die von arroganten, quotierten(?) Kammergerichtsköpfinnen scharfrichterlich zu ahnden sind?


Während ich noch mit querulatorischem Nachdenken beschäftigt war wurde meinem Briefkasten eine neue Füllung verpasst.

Gottlob, keine Post von meiner Tochter (wie hätte ich sie rechtskonform und im Sinne der Kindbesitzerin und ihrer beihelfenden Kalfaktorinnen beantworten sollen) sondern Briefe vom Gericht und der Kosteneinziehungsstelle der Justiz.... mit Postleitzahlen versehen...13125...echt krass, oder?!


Eure Meinung interessiert. Doch schreibt mir keine Briefe!

Maas ist jetzt Außenminister.

Die Mailadresse: info@sorgerechtapartheid.de fuzzt (noch) ohne Strafandrohung von Ordnungshaft oder Ordnungsgeld...smile!


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Auch das muss mal geschrieben werden:                                                           02.Februar 2018

 Dank !

Dank an meinem Schutzengel und dem Paradoxon, dass eine berufsmäßige Entsorgerin von Vätern meiner Tochter den zweiten Elternteil mittelbar erhalten hat.


Auf meinen Schultern lastet eine große Schuld.

Ich weiß nicht, ob meine Tochter Pferde mag.

Doch wenn dem so wäre könnte sie sich kein Pony kaufen.

Daran bin ich schuld.

Ich lebe noch und das heißt: keine Halbwaisenrente und keinen Ponyhof.

(Unausgesprochen heißt das: "Mama, solange Papa untot ist und nervt, mache ich ihn schlecht. Das freut dich, weil wir nur sein Geld brauchen und für mich die Familienversicherung bei seiner Krankenkasse. Stimmt doch,oder?!")


Im Fall meiner Tochter Lisa  ist das Ponyhof-Verhinderungs-Schmankerl besonders bizarr, weil berufsmäßig mit der Vaterentsorgung Befasste mich dem Kind erhielten.

Nie hätte ich gedacht einer Richterin am Kammergericht und ihren Mitarbeitern vom Einlassdienst für ihre Hilfe und Unterstützung dankbar zu sein. Aber es ist so.


Danke!


Danke nicht für den Beschluss der meine Entsorgung festschreiben wird, sondern für das schnelle Handeln nach dem  Termin beim Kammergericht als mich ein Hinterwandinfarkt außer Gefecht setzte.

Ich wandte mich an die Richterin Heike Hennemann, die die erbetene Hilfe schnell organisierte.

Knapp eine Stunde später lag ich auf dem OP-Tisch im DRK-Klinikum Westend. Ein erfahrener Operateur, viel Glück und alles ging gut aus.

Ich konnte die ITS bereits wieder verlassen und schaue nun aus einem Stationszimmer in der 6.Etage über die graue Skyline Berlins und suche meinen Schutzengel.


Mein Dank gilt der Feuerwehr, den Maltesern, den medizinischen Profis, aber auch den Helfern der Justiz beim Kammergericht, die  mir hilfreich zur Seite standen und  (nebenbei) meiner nichtehelichen Tochter Lisa den Vater, also mich, erhalten haben. Der üblichen Familienrechtsphilosophie und -praxis dürfte "det nich so  janz" entsprechen.

Danke für Nix was die Beihilfe zur Entfremdung, Traumatisierung und Indoktrinierung des Kindes betrifft.

Danke für Nix was die Entsorgung, Stigmatisierung, Kriminalisierung und Jagd auf den väterlichen Elternteils betrifft.

Danke für den Rest bewahrter Menschlichkeit und nicht geschlechtsabhängiger Hilfsbereitschaft (und sei es auch nur für die Absicherung von Zahlungsverpflichtungen...)


Schön, dass das schizophrene Familienbild der Grünen das Kammergericht noch nicht in Gänze erobert hat.

"Mutter und Kinder, das ist für mich Familie!

Genau das, Mutter und Kinder!

Das ist Familie!"

Gefunden bei Danisch

http://www.danisch.de/blog/2018/02/02/das-familienbild-der-gruenen/#more-22093


Auch das muss mal gesagt werden...

Gert Bollmann

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Wer weiß denn sowas?


Welches Zitat ist echt?


A:

Zwischen Lisa XX, der Kindesmutter und dem Unterzeichner besteht bereits ein langjähriges Vertrauensverhältnis, so dass der Wunsch beider, dass der Termin nur vom Unterzeichner ... wahrgenommen wird, gerechtfertigt erscheint.


B:

Zwischen Lisa XX, der Kindesmutter und dem Kindesvater besteht bereits ein langjähriges Vertrauensverhältnis, so dass der Wunsch beider, dass der Termin nur vom Kindesvater ... wahrgenommen wird, gerechtfertigt erscheint.


???

Schön, dass Anwälte auch Väter ersetzen können...

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26.09.2017

Komm wir essen Papa


eine kleine futuristische Fantasie inspiriert durch eine Anekdote die (u.a. auch) dem Alten Fritz zugeschrieben wird


Demnächst


Mitteleuropa


Deutschland


Berlin


In der deutschen Hauptstadt hat ein simpler Zahlenvergleich eines Vätervereins einen bis dato unbekannten juristischen Wettbewerb, der jede sozialistische Planerfüllungsolympiade in den Schatten stellt, ausgelöst.

Für eine nicht wertschöpfende Innung, deren Bratenwender der Gesetze sich selten bis nie durch Kreativität, Fleiß, Schöpfertum oder Courage hervortun, ist derartiges Handeln zunftabnorm.

Wer hätte erahnen können, das die Übertragung der Befugnis zum Entziehen von Führerscheinen in den weiblich dominierten Familiengerichten derart rege Emsigkeit auslösen würde?

Anfang nur eine zahlenmässige Gegenüberstellung der Menge eingezogener Führerscheine durch die  vier Berliner Familiengerichte schwappte der Wettkampf der Robenträgerinnen schneller als ein tropischer Wirbelsturm über die deutschen Lande und seine väterlichen Delinquenten.

Feministische Familienrichterinnen entzogen mit einer bislang unbekannten Begeisterungsfähigkeit redlichen Vätern und ehrsamen Unterhaltsprellern in massenhaften Umfang und im vereinfachten Verfahren der Familiengerichtsbarkeit die Führerscheine. Einzelfall"prüfungen" im Akkord.

Rechtstaatlich, verhältnismässig und ohne Begründung.

 Bereits eine unsubstantiiert gehauchte Mehr-Geld-Forderung einer prosecoseligen Kreidekreismutter gilt als Tatvorwurf und -beweis um Führerscheine bis zum Ablauf der Unterhaltsverpflichtung für den mütterlichen Elternteil und das gemeinsame Kind im Gerichtsarchiv einzulagern. Schon fordert die Mütterlobby für alle Kindzeuger und Samenspender, unabhängig vom Familienstand, den Führerscheinentzug von Anbeginn ohne Wenn und Aber.

Die kindeswohlförderliche Kampagne  trägt den eingängigen und naiven Agitproptitel Führerscheinentzug statt gemeinsamer Sorge - jetzt!


Obwohl das opportune Juristinnenhandeln die Fallzahlen der auf familiengerichtlicher Grundlage erfolgten Fahrverbote nach oben schnellen lies und bald nicht mehr ausreichend LKW- und Taxifahrer zur Verfügung standen um die Konsumbedürfnisse der weiblichen Bevölkerung zu befriedigen, war der Erfolg der Zwangsmaßnahme hinsichtlich des erstrebten Geld(ab)flusses eher gering. Unterhaltspreller bezahlten mit den hinterzogenen Alimenten die Beförderungsleistungen der noch verbliebenen Taxifahrer und die redlichen Väter waren weiterhin querulatorisch und jagten den in den Artikeln des Grundgesetzes niedergeschriebenen Irrglauben nach, wonach u.a. die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht sei und das Kinder das Recht auf beide Eltern hätten.


Wider aller Vernunft und in Erfüllung der ideologischen Vorgaben der staatlichen Familienzerstörung zur Schaffung des von Familie befreiten Lohnarbeiters  verschärfte der Gesetzgeber, maßgeblich in persona der im Bundestag vertretenen größten und  rabulistisch geübtesten Berufsgruppe, die Willkür-und Zwangsmaßnahmen gegen die weiße, heterosexuelle, männliche Wohnbevölkerung in Umsetzung des Prinzips des selbstverstärkenden Fehlers.


Es mag durchaus sein, das ein Großteil der gewohnheitsmässig allwissenden Paragrafeninterpreten von dieser Fehlerklasse, die Hadmut Danisch als eine beschreibt, die zu einer Selbstverschlimmerung führt, weil sie Reaktionen auslöst, die alles nur noch schlimmer macht, keine Ahnung haben.

Doch sie handeln entsprechend.


Väter kennen das Prinzip des selbstverstärkenden Fehlers aus der Familiengerichtsbarkeit als etwas, das schadet, "irrtümlich" immer mehr angewandt wird, statt aufzuhören, um das Ziel zu erreichen.

Entgegen  rabulistischer Einlassungen besteht der Zweck familiengerichtlichen Handelns darin die Vormachtstellung der Kreidekreismutter durch unterstützende juristische Maßnahmen zu erreichen, zu sichern und durch Abzock-und Verbotsorgien kostenintensiven Rechtsfrieden zu Lasten von Vätern und ihren Kindern zu produzieren.

Familiengerichte verschaffen Kindern durch die Absicherung bzw. Anordnung von Vaterverlusten nicht nur lebenslange Traumatisierungen sondern auch  Ruhe-und stillstandszonen ihrer kognitiven Entwicklung die Friedhöfen gleichen. Mit dem wachsenden Grad des Kindesmissbrauchs nimmt die Nutzung des Kindeswohlbegriffs durch die Quadriga der Familienzerstörung derart zu wie rechtskonformes väterliches Handeln zu einem Mehr an Bashing, Diskriminierung und Willkür durch die Gerichte führt.


Männliche Elternteile verfluchen zwar den Mutterkult feministischer Richterinnen und den, im Bunde mit lila Pudeln praktizierten Corpsgeist, die absolute Treffsicherheit der Roben verdient indes, und nicht nur bei Stehpinklern, die uneingeschränkte Hochachtung.

Quotenübergreifend, 101%ig punkt- und zielgenau trifft ein zweitinstanzlich tätiger Richtersenat stets den geistigen Haufen den die Dorfrobe am Amtsgericht bei der umgangs- und sorgerechtlichen Entsorgung des väterlichen Elternteil vorlegte  und vergrößert den Gestank der Beschlussleistung der erstinstanzlichen Apartheidrichterin.

Die absolute Adelung juristischer Gestanks- und Treffsicherheit erlangen die Beschwerden von Vätern, die es schaffen unter die zwei Prozent der von Grundgesetzrichtern in Karlsruhe entgegengenommen zu gelangen.

Haufen auf Haufen, Fehler auf Fehler - das ist die Justiz, die es zu meiden gilt.


Die nach dem Prinzip des selbstverstärkenden Fehlers erlassenen neuen gesetzlichen Regelungen und Durchführungsvorschriften, insbesondere zur  Strafprozessordnung und zum Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit feiern  Politiker als fürsorglich, lobpreisen  Juristen als rechtstaatlich und besingt die Staatsjournaille  unter der Rubrik "mehr Rechte für Väter".


Der den Sanktionsbestrebungen der feministischen Avantgarde und der Mütterlobby angepasste Gesetzestext formuliert die Sanktionen gegen Unterhaltspreller und Väter schlicht als "Hängen am Hals".


Dem Wettbewerb des Einziehens von Führerscheinen folgt nunmehr der des Baumelns am Hanfstrick.


Rudimentär noch vorhandene Reste von Skrupeln bei den am Ende des Rechtsweges mit der Schlinge wartenden und mit den Aufgaben der Exekutive beauftragten Beamten der Judikative beseitigten höchstrichterliche Ausführungen, wonach bei den neuen Sanktionsmöglichkeiten das Wohl und die Empfindungen der Mutter, die die Interessen und den Willen des Kindes verinnerlicht, im Mittelpunkt steht und das es sich vorliegend eben nicht um die Wiedereinführung der Todesstrafe handelt, weil sich die Strafe des Hängens am Hals nicht auf alle Staatsbürger bezieht sondern einzig (nur) auf eine ganz bestimmte Gruppe von Personen bei denen ohnehin davon ausgegangen werden muss, dass deren  Nacken-und Halsmuskeln, z.B.denen von Frauen, überlegen sind. Moralische Skrupel sind unangebracht, weil Deutschland ein Rechtsstaat ist und bei den besagten Hals-Verfahren der Familiengerichte der Grundsatz der Öffentlichkeit zu Recht ausgeschlossen ist.

Im Mittelpunkt des Handelns steht..., na, was schon?!

 

Was und wieviel ein am Hals Hängender zum Wohl des Kindes fallen lassen darf, Euromünzen oder Weicheres, schrieb der Gesetzgeber nicht fest und erläuterten die rote-Roben-Träger nicht.


Als einen der ersten von der neuen Pein Betroffenen erwischt es Papa Bolle. Dreist beantragt er beim Tempelberger Familiengericht die Regelung des Umgangsrechts mit seinem minderjährigen Kegel. Zum wiederholten Mal. Querulatorisch und uneinsichtigt glaubt er (ein Atheist!) eine solche Arbeit gehöre zu den Aufgaben der dort kaffeetrinkenden, hochbesoldeten, juristisch ausgebildeten, professionellen Kräfte des Kindeswohls.


Das notwendigerweise eingeleitete Verfahren verursacht bei der Mutter der gemeinsamen Tochter ein sich wiederholendes nicht näher definierbares Unwohlsein, welches  die verfahrensführende Kindeswohlrichterin im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht veranlasst, im ohnehin wenig anheimelnden, lichtscheuen Richt- und Unrechtsprechungssaal 123 des Familiengerichts das Abhängen des Kronleuchters anzuordnen.


Statt nun  die blasphemische Philosophie des Hauses am Ufer der Spree samt seiner Praxis der Sorgerechtapartheid am Deckenhacken aufknüpfen zu dürfen wird  dem Hausmeister des Gerichts befohlen ein  für gänzlich andere Zwecke  gestimmtes, langes Hanfseil anzubringen. Als Arbeiter beim Gericht ist ihm das Prinzip des selbstverstärkenden Fehlers bestens bekannt und er macht was ihm geheißen.


Als die Verfahrensbeteiligten den Verhandlungssaal betreten baumelt das Hanfseil schlaff von der fünf Meter hohen Decke herab.

Die Mutter schweigt.

Ihr  angemietetes anwaltliches Sprachrohr zündelt etwas ohne sich in der Sache einzulassen und teilt dem Gericht mit, dass der Mutter unwohl ist.

Ein Blinzeln der Robe in verwaschenem Black genügt und rechtstaatlich korrekt und um eine Gefährdung des Kindeswohls auszuschließen ergreifen männliche Leasingkräfte für die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols Papa Bolle, winden das Hanfseil gekonnt um seinen Hals und stellen ihn auf einen Stuhl.


Aus dem Papa, der es im normalen Einzelfall und mit Locke auf 1,84 Körperhöhe bringt, wird blitzschnell einer mit 1,90. Er wächst über sich hinaus.Ein erster juristischer Erfolg ist erzielt.

Letztendlich steht Bolle auf der Lehne des massiven Holzstuhls und balanciert putzig auf diesen mit seinen Zehenspitzen. Linke Zehenspitze, rechte Zehenspitze und wieder links.

Fürsorglich kümmern sich die Gerichtshelferinnen Jugendamtler und Diplom-Psych-Beiständin um den querulatorischen Deliquenten, der sich beharrlich weigert seine ihm zugewiesene einzige Daseinsform, die des der Mutter Unterhaltzahlenden, anzunehmen und angeordneten Rechtsfrieden einkehren zu lassen.


Nachdem die Hanfkrawatte ordentlich gerichtet ist, leuchten die Augen der Alleingetrennterziehenden in freudiger Erwartung und in Hoffnung auf den künftigen Bezug von Halbwaisenrente für die Frucht ihres Leibes, die vielleicht sogar einst mittels Gewaltausübung gezeugt wurde. Noch weiß sie es nicht genau.


Die Verfahrensführende zögert.

Erfahrungen mit dem Baumeln am Hals muss sie erst noch gewinnen. Die Richterin vermeint, das Papa Bolles undeutliches Gestammel und Ringen nach Luft einem Winseln nach Gnade ähnlich sein könnte und da sich das Amtsgericht Tempelberg in Berlin und somit in Deutschland, also in einem Rechtsstaat, befindet muss auch rechtstaatlich gehandelt werden.

Das Gnadengesuch muss ordnungsgemäß beschieden werden.

Schnell und zackig.


Für die Zurückweisung des fristgemäß und zulässig beantragten Gnadengesuchs sind die Kollegen beim Oberkammerlandesgericht zuständig. Den wichtigsten Paragrafen für Beamte, den der Prüfung der Zuständigkeit, kannte die Familienrichterin.  Sie hatte während ihrer Ausbildung nicht nur geschlafen.


Bedauerlicherweiser hatte das Abhängen des Kronleuchters im Gerichtssaal 123 zu einem funkensprühenden Kurzschluss geführt und das IT-System in der Trutzburg des Familienunrechts lahmgelegt.Nix geht mehr.

Die Fehlersucharbeiten dauern an während Papa Bolle immer noch auf der Stuhllehne hin und her tänzelt, inzwischen mit einer gefühlten Körperlänge von zwei Metern.

Die Familienrichterin, zugleich auch eine berufstätige Powermutter, stellt das Voranschreiten der Uhrzeit und die Gefährdung ihres pünktlichen Feierabends fest. Kurzentschlossen weist sie einen Justizdiener an ein Fahrrad zu satteln und den Zurückweisungsbeschluss des Gnadengesuchs vom Oberlandeskammergericht oder Oberkammerlandesgericht höchstselbst abzuholen.


Gesagt getan und in rasanter Fahrt strampelt der Angestellte, das makabre Bild vom tanzenden Papa Bolle vor Augen, zum nahegelegenden Gerichtsgebäude der Oberrichter.

Fast hätte man annehmen können, das der Fahrradkurier den IT-Ausfall am Amtsgericht zum Oberlandeskammergericht mitnahm. Auch hier ging nix mehr.


Der für Gnadengesuche zuständige Zivilsenat für Familien-und Hängesachen vermochte dem Boten des Amtsgericht nur eine mündliche Order mitzugeben.

Der behördliche Fahrradfahrer ist sportlich und ausdauernd und schnell.

Er überbringt in rekordverdächtiger Zeit und zudem völlig fehlerfrei die fünf Worte der Gnadengesuchsentscheidung.


Die Familienrichterin und ihre Gehilfen Jugendamtler und Dippel-Psych, die Kreidekreismutter und ihr Brandstifter, Papa Bolle und die Leasingkräfte des staatlichen Gewaltmonopols vernehmen die Worte: "Umgang nicht den Vater entsorgen."


Hier endet meine kleine futuristische Fantasie fernab von jeglicher hate speech.

Die Zukunft ist offen - und Sie, liebe Leser, werden gebeten zu entscheiden, wo , in Kenntnis der derzeitigen Familienrechtspraxis, die Familienrichterin das Komma setzen wird ...


Umgang, nicht den Vater entsorgen!

Umgang nicht, den Vater entsorgen!


oder preußisch knapp:


Hängen Nicht Laufen Lassen


Glückliche Kinder hingegen rufen: "Komm wir essen, Papa!"

Meine beiden ehelich geborenen Töchter, längst volljährig, verheiratet und Mütter, waren und sind glückliche Kinder.

Ihrer Halbschwester Lisa wird diese Lebensfreude verwehrt...



Gert Bollmann


))))))))))))))))))))))))))))))))

09.September 2017,Samstag

Schweiglos

(gibt es das Wort überhaupt)


Freitag war´s.

Auf dem Programm stand Renovierung.

Der Umgang mit Farbe, Pinsel und Farbroller am Stiel gehört nicht zu meinem täglichen Brot.

Die Sonne hatte sich bereits verabschiedet als ich endlich die wacklige Leiter gegen den bequemen Fernsehsessel eintauschen konnte.

Ich war fertig, k.o.  und froh.

Die Lohnzahlung bestand aus Nackenschmerzen.

Einen Bonus gab es auch.

Gut gekühltes Schwarzbier stand parat.


"Mister Glotzkowsky" lief sich warm.

Freitagabend und Fernsehen?

Heute war meine Frau die Herrin der Fernbedienung.

Bei Arte beendete sie ihr Zapping.


"Ich werde nicht schweigen" hieß der Fernsehfilm mit dem der Sender in die Primetime startete.


"Typischer Rosamunde-Frauen-Film" brubbelte ich und griff nach dem Laptop.

Ich halte mich für multitaskingfähig - zumindest beim sogenannten Wohlfühlfernsehen mit schönen bunten Bildern bei geringer Handlung.

Die Zeit mit Schwarzbier und Freitagabendfilm konnte ich zusätzlich für die Arbeit an meiner Homepage sorgerechtapartheid.de nutzen.


Wie der Film liegt auch der Focus meiner Website auf deutsche Geschehnisse der Nachkriegszeit.

Nun sind zwar die Jahre 1948/49 in Oldenburg nicht so leicht mit den Berlinern von 2003 bis 2017 zu vergleichen, doch staatliches Unrecht offenbart erstaunlich viele Parallelen.

Obwohl das Historienspiel und die gute schauspielerische Leistung der Hauptdarstellerin zunehmend meinen Blick vom Laptop zum Fernseher umleitete, muss ich wohl doch mehrfach, die für mich körperlich ungewohnte Malerei, das Schwingen von Pinsel, Rolle und Bürste, forderte seinen Tribut, in den Sekundenschlaf abgedriftet sein.


Gegen drei viertel Zehn blinzelte ich verschnarcht, sah die letzte Filmeinstellung und las die sich nach oben verschiebende Schrift:


"Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg und seine Abteilung für Familiensachen galt lange als "saubere", rechtstaatliche Einrichtung.


Erst 2067 kam durch die historische Aufarbeitung die Wahrheit ans Licht.


Am Familiengericht wurde Apartheit, die Trennung der Kinder von ihren Vätern, betrieben.


Mangelnde Qualifikation,  ideologische Willkür, brutale Gewalt und manifeste Verletzung von Artikel 1 GG ließ unzählige Kinder  das Trauma des Vaterverlustes erleiden. Eine unbekannte Zahl von Menschen fanden den finanziellen Ruin, erkrankten an seelischen Leiden und gingen in den Tod.


Richter und die Vertreter der Helferindustrie wurden nie für ihre Verbrechen belangt.


Seit 2070 erinnert eine Gedenkstätte an die grausamen Vorfälle...."


Hä ?!

2070.

Der Bildschirm des Laptops blieb dunkel.

Nun war ich doch etwas verdutzt.

2070 - ein Nachkiegsfilm?

Von jetzt auf gleich war ich putzmunter

Das Ende des Arte-Dramas sah gewiss anders aus.

Mich schien nur ein Traum gepackt und genarrt zu haben, aber "Ich werde nicht schweigen" ist ein guter Ansatz (nicht nur als Frauenfilm) gegen die Verdrängung staatlichen Unrechts, gegen die allgegenwärtige Apartheitpraxis der Familiengerichtsbarkeit  im Auftrag der systematischen Familienzerstörer, oder?!


Gegen die Eigenlobhudelei der Täter und Täterinnen hilft kein Schweigen.


Gert Bollmann

 




Juli 2017

Der Schlitten muss weg


Neulich bei der Namensänderungsbehörde im Standesamt:


A: blonde Besucherin       

B: blonde Standesbeamtin

A: "Guten Tag!"(spielt mit der rechten Hand verlegen mit ihrem rechten blonden Zopf) "Ich bin die Silke und ich bin elf Jahre alt. Ich will bald zwölf werden und, und, und ich möchte meinen Namen ändern."

B: "Das geht aber nicht so einfach, mein Kind."

A: "Aber, aber ich habe einen doppelten Namen, den von Mami und den von Vater zusammen, einen Doppel-Nachnamen und den will ich nicht mehr."

B: "Das geht aber nicht so einfach, mein Kind."

A: "Vaters Name ist Schlitten und Mami heißt Fick und Mamis Name steht an erster Stelle."

B: (mitfühlend) "Dann machen wir es ganz einfach. Silke Schlitten klingt auch viel besser."

A: (erregt, die Hände mit den Handflächen nach außen vorgestreckt, vehement abwehrende Haltung) "Neiiin! Der Schlitten muß weg! Wegen dem Nachnamen des Vaters fühle ich mich  aus dem Familienverband meiner Mutter ausgeschlossen. Meine Mami ist davon noch ganz doller betroffen als ich,jawohl."


Offensichtlich machen nicht mehr alle Gerichte den Veitstanz ihrer Kolleginnen der Abteilungen für Familiensachen bei der totalen Entsorgung von Elternteilen mit.

Das  Verwaltungsgericht Koblenz wies in einem Urteil  auf eine mögliche Bedeutung des väterlichen Namens mit Blick auf die Persönlichkeitsentwicklung und Selbstfindung des Kindes hin.

"Der Beibehaltung des Namensbandes zwischen der Tochter und dem Vater sei vielmehr für die Persönlichkeitsentwicklung und spätere Selbstfindung förderlicher als dessen Durchtrennung." 

Das Kind muß seinen Doppel-Nachnamen behalten.

Aktenzeichen Verwaltungsgericht Koblenz 1 K 759/16.KO vom 18.07.2017


Schau´n wir ´mal was ggflls. das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz interpretiert...sonst:

erhalten künftig Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, sowie Trennungskinder Doppel-Nachnamen, weil ...das Namensband mit den  Eltern der Persönlichkeitsentwicklung und späteren Selbstfindung  förderlicher ist als dessen Durchtrennung und  deshalb im wohlverstandenen Interesse von  Kindern liegt.

(für mitlesende Juristen: das ist satirisch gemeint)

Übrigens ist das ganze Urteil hier nachzulesen. Elf Seiten die lesenswert sind.

Eine entfremdende Kreidekreismutter indoktriniert erfolgreich und "schießt sich ins eigene Bein" - mit der Wahrnahme von Kindesinteressen hat all dies nichts gemein...








Richard Nixon - unvergessen


Die Überschrift ist provokant.

"Sonora Louise - unvergessen" ist treffender doch nicht bissig.

Der Titel "Richard Nixon - unvergessen" spielt mit dem Gedanken, dass Menschen (also auch us-amerikanische Präsidenten) nicht durchweg schlecht oder durchweg gut sind.

Sollte die Präsidentschaft Nixons, eine gewiss nicht sehr rühmliche Episode im Geschichtsbuch der Menschheit, als staubige und unbedeutende Fußnote enden und dem Vergessen anheim fallen, so kann das begrüßt werden.

Einzig die mittels Public Law 92-278 im Jahr 1974 von ihm veranlasste Erhebung des Vatertages in den Rang eines offiziellen Feiertages für den 3.Sonntag im Juni hat im Gedächtnis der redlichen und vernünftigen Menschen Bestand und versinkt nicht in der historischen Bedeutungslosigkeit.


43 Jahre sind seit dem Ende der 37.Präsidentschaft vergangen.

Vielen US-Amerikanern sind die Vatertagsausflüge und -aktivitäten anlässlich dieses Feiertages unvergessen.


Gutes setzt sich durch.


Auch in den genderfeministisch verseuchten deutschen Landen politischer Familienzerstörung.

Am 18.Juni 2017 wird der Internationale Vatertag auch in Deutschland begangen.

Zum 6. Mal.

"Jeden 3. Sonntag im Juni ist weltweit der Tag, an dem die Väter als Helden des Alltages gefeiert werden.

Unter anderem Helden, weil sie sich NICHT aus dem Staub gemacht haben.

Er ist Vätertag für Kinderrechte und Gedächtnistag für entsorgte und gegangene Väter."

(Mehr siehe hier: http://www.internationalervatertag.de )



















Inwieweit ein Sponsoring durch das SPD-Schwesigsche-Bundesministerium des Väterbashings erfolgt entzieht sich derzeit meiner Kenntnis. Möglicherweise ist "Frau und Pudel" des #-bmfsfj-Teams gerade bei der Organisation der Führerscheinentziehungsaktion für Zahlesel. Ich weiß es schlicht nicht. Eine Unterstützung erscheint  unwahrscheinlich, obwohl sich meine Ironie  nicht auf die emsig-parasitäre Quadriga der Familienzerstörung oder den schönen, aus dem Hebräischen stammenden Vornamen mit der Bedeutung "Gott ist mit ihr"(Manuela), bezieht.

Das Schmankerl der Geschichte besteht, den Väterentsorgern* - und hassern * jährlich am 3.Sonntag im Juni als Backpfeife verabreicht, darin, das eines Vaters Tochter diesen Tag, allem Spott, Gelächter und Unbill zum Trotz, den Weg ebnete. Sie wollte die Kraft und die Selbstlosigkeit ehren, die ihr Vater seinen Kindern entgegengebracht hatte.


Wer wie ich zur noch lebenden und kämpfenden alten Garde der Väter aus dem vergangenen Jahrtausend gehört kann sich gewiss noch an das geflügelte Wort des Sportreporters Heinz Florian Oertel beim Olympiasieg von Waldemar Cierpinski im Marathon erinnern mit dem er Väter zur Namensgebung aufforderte.


„Liebe junge Väter oder angehende, haben Sie Mut! Nennen Sie Ihre Neuankömmlinge des heutigen Tages ruhig Waldemar! Waldemar ist da!“


Warum sollte zum Internationalen Vatertag nicht die Aufforderung an Väter ergehen, gemeinsam mit den Müttern und in Erinnerung und Würdigung von Sonora Louise Smart Dodd, ihren Töchtern den schönen, aus dem Spanischen stammenden Vornamen Sonora,die Wohlklingende, zu geben?

Es ist an der Zeit.



Machen Sie, liebe Eltern, den Internationalen Vatertag zur passenden Hommage an diese wunderbare Tochter, die ihren Vater so sehr liebte.


Damit Geistesblitze wie diese "Hinter jedem entsorgten Vater steht eine "alleinerziehende" Kreidekreismütter, gestützt von der geldgierigen Quadriga der Familienzerstörung." entbehrlich werden.

Erst das Ende der Sorgerechtapartheid bietet die Chance den jahrzehntelangen Frevel an Kindern und ihren Vätern zu beenden.

Im Selbstlauf geschieht das nicht.


Die von Papa Andreas (Dipl.-Ing.Andreas Riedel) als Initiator und Bündnis Koordinator betriebene Website "Internationaler Vatertag" ist zwar auch mit einer umfassenden  Darstellung auf den populistischen, von vielen Nebelgranaten eingehüllten Zug der Wechselmodellrabulistik-und Diskussion aufgesprungen, zeigt jedoch in den dargestellten, einfachen, ehrlichen und verständlichen Forderungen die richtige Schrittfolge für den Weg zu einem menschlichen Familienrecht auf.

Nur gleichberechtigte Elternschaft von Anbeginn öffnet den Weg zur Doppelresidenz.

Alles andere ist kostenintensive Dampfplauderei, Hinterfotzigkeit  und Väterverarsche (zwei derbe feminine Substantive). Wer wie der VAFK den Kampf um die gemeinsame Obsorge einstellt ist letztlich bloß ein Schattenboxer gegen die kinderfeindliche Praxis des Residenzmodells und erweckt einzig den Anschein vernünftigen und sinnhaften Tuns, während er die Lobby der Getrennterziehenden, die sich als "Alleinerziehende" umfassend staatlich alimentieren lassen, bei ihren ruchlosen Handeln unter dem Deckmäntelchen des sogenannten Rechtsstaates gewähren lässt.


"Wir fordern:

1. Gleiche Pflichten und Rechte für Vater und Mutter!

2. Erstrangig hat ein Vater sein Kind selbst zu betreuen.

3. Die Paritätische Erziehung als Regelfall per Gesetz.

4. Es darf keinen Streit mehr um die Kinder geben."


Quelle: http://www.internationalervatertag.de

Startseite  unten


Gert Bollmann

26.05.2017

Eine tieftraurige Lachnummer als Paradoxon der Schmankerl-Klasse

oder

ein frommer Wunsch als Altersweisheit einer jungen Familienrichterin


Selbst erlebt und belegbar!




„Man kann nicht nicht kommunizieren.“

(Zitat:Paul Watzlawick)

             

               Und so besteht die elterliche Kommunikation der Mutter mit dem Vater in totaler Verweigerung eben dieser.


Das weiß auch das Berliner  Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg ("Tempelberg"), in Person vertreten durch die zuständige, taffe Richterin Dr. Stephanie Wahsner, und reiht Beschlüsse, die das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters aushebeln,  aneinander. Kinderfeindliche Kettenbeschlüsse. Vater und Kind haben seit Jahren keinen Kontakt mehr.


Zunächst wird noch ein frommer Wunsch für das Wohlergehen der Mutter des Kindes auf's Papier gebannt.


"Vorliegend war der Ausschluss des Umgangs für die Dauer eines Jahres erforderlich. Es bleibt zu hoffen, dass es den Kindeseltern in dieser Zeit gelingt, ihre Kommunikation zu verbessern. Denn es steht zur Überzeugung des Gerichts gleichsam fest, dass wenn sich den Kindeseltern endlich eine angemessene Gesprächsebene öffnet, die die Kindesmutter nicht verletzt, sich mit der Kindesmutter auch L. Umgängen öffnen könnte."

(Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss der Richterin Dr.Wahsner vom 13.05.2014 zur Geschäftsnummer: 133 F 14209/13)



Wie sich die richterliche Hoffnung bei der bekannten

Kommunikationsart der Mutter und der sie begleitenden,

quasi unterstützenden, gerichtlichen Untätigkeit

erfüllen könnte verriet Frau Richterin indes nicht.

to mute

Vielmehr erneuerte sie, nachdem sich die als Elternkonflikt

bezeichnete Umgangsboykotthaltung der Kreidekreismutter,

wie selbst für außenstehende, nichtprofessionelle Dritte

vorhersehbar, nach einem weiteren Jahr der Kontaktsperre

nicht wunschgemäß von selbst in Luft aufgelöst hatte,

ihr totales Verbot der Beziehungspflege zwischen Vater und Kind

mit dem "Ketten-Kontaktsperre-Folge-"Beschluss vom 22.07.2015 zum Geschäftszeichen 133 F7996/15, Umgangsverbot nunmehr bis zum 31.12.2016, und verkündete:


"Hinzu kommt, dass der Vater es weiterhin nicht verstanden hat, dass es neben der rein rechtlichen Dimension, eine weitere viel wichtigere Dimension, nämlich die zwischenmenschliche gibt, die von ihm mehr fordert als die Einforderung seiner Rechte als Vater."


Ich mag kluge Worte. Auch Paradoxien. Und auch Text-Schmankerl.

Wäre das nicht so würd' ich mich verarscht fühlen und hier etwas Schreiben

was eine Familienrichterin zum Handeln animieren könnte.

NEIN, nicht zum Handeln hinsichtlich einer Lösung des Umgangskonflikts

sondern zur Erstattung einer Beleidigungsanzeige gegen den entsorgten Vater..

Und das liegt mir in Kenntnis von Juristen, die mutig austeilen aber selbst dünnhäutig sind, und deren rabulistischen Paradoxien denn doch fern...



Fazit: Juristisches Karotten-Prinzip das mit der Verheißung von mehr Rechten für Väter die Möhre ersetzt.


Rechtsprechung nach Geschlecht, fromme Wünsche, tautologisches Geschwätz, fachliche Offenbarungseide statt rechtlicher Gleichbehandlung beider Elternteile zu Lasten des Kindes.

Der Vater kann sich schlicht nicht ordnungsgemäß verhalten, weil nicht konkret dargetan wird, wie er sich zu verhalten habe - außer die Kreidekreismutter zu "beglücken".

Egal was der Vater macht es ist falsch. Die "Möhre" ist unerreichbar.

Drum wird ihm jegliches Tun - ausgenommen die Alimentation - durch Mütter in und ohne Robe untersagt.


Es gibt nur einen Kommentar:







Deutschland,März 2017

Bildquellen:Pixabay (siehe Impressum)


Die besondere Stilblüte:


"Während Jugendämter für die Familien arbeiten, kämpfen Anwälte für die Eltern."


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Januar 2017

Merkel ist nicht meine Kanzlerin.


Obwohl ich  auch im Besitz eines blauen FDJ-Hemdes war habe ich Angela und ihrer Partei meine Stimme nicht gegeben. Der größte Teil des Wahlvolkes verhielt sich ebenso.


Schwesig ist nicht meine Frauenministerin, weil ich ein alter weißer Mann bin.

Trump ist nicht mein Präsident, weil ich ein deutscher Berliner bin.

Der BER ist nicht mein Flughafen, weil er nicht eröffnet ist.

Eine Unisex-Toilette ist nicht mein WC, weil ich auch im Sitzen pinkeln kann.

Eine familiäre Beziehung mit meiner Tochter Lisa pflege ich nicht, weil Profis der Helferindustrie das Kind vor mir schützen.


Diese Satzschmankerl könnte ich beliebig fortsetzen.

Wäre Lisa nicht erfolgreich entfremdet und ich als Vater entsorgt müsste ich auf Sätze wie die obigen verzichten. Eine Veröffentlichung in sozialen Medien wäre sogar grundsätzlich nicht ratsam, da die Inhaberinnen der Deutungshoheit aus diesen Sätzen auf mein fehlendes staatsbürgerliches, obrigkeitshöriges Bewußtsein schließen könnten. Würde ich jetzt gar noch den kanzlerischen Rechtsbruch erwähnen und mich outen als jemand der bislang auf Welcome Partys für Einreisende fehlte wäre mein elterliches (väterliches) Sorge- und Umgangsrecht (gäbe es denn ein solches) in größter Gefahr und ich würde in einem kreisrunden Gerichtssaal sofort in eine Ecke gestellt werden mit der Überschrift: "Recht(s)" und "Erziehungsungeeignet".

Schlicht:Apartheid


Gibt's nicht ?

Gibt's doch !


Hier der Link zum eigentlichen Schmankerl:

"Besorgte Bürger"

Rassismus und Kindererziehung: Droht Verlust des Umgangsrechtes?


"Wenn es allerdings darum gehe, das Umgangsrecht eines Elternteils einzuschränken oder zu entziehen, zähle zunächst nur eins: das Wohl des Kindes.

...

Während Jugendämter für die Familien arbeiten, kämpfen Anwälte für die Eltern.

...

Entscheidend ist der Common Sense, der gesunde Menschenverstand“, sagt Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV):

"Screenshots und Ausdrucke sammeln

Das Internet im Allgemeinen und soziale Netzwerke im Besonderen können dabei ausgezeichnete Dienste leisten. Wer sich über die Gesinnung eines Ex-Partners Gedanken macht, könnte in seinen Kommentaren bestätigt finden, was er vermutet hat. Anwältin Becker rät, von den entsprechenden Seiten Screenshots zu machen oder die Seiten auszudrucken. Falls es zum Prozess komme, könnten solche Belege hilfreich sein."


So werden Eltern aufeinandergehetzt.

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein scheint für ihre Klientel effektiver zu wirken als es der Vamv und die Rechtsanwältin Cornelia Strasser je vermochten.


Wie schwer hatten es noch Hilde Hoppelhäschen (Aliasname der Mutter meiner Tochter Lisa) und ihr "Organ der Rechtspflege" Advokat Hans Henning Rieske bis sie mich durch ein Strafverfahren wegen gefühlter Beleidigung der Kreidekreismutti als Vater entsorgen konnten. Das war noch richtig Arbeit.

Siehe hier: FLM nach dem Strafgesetz, insbesondere Ziff.2.2.


Heute ist es viel leichter das "Kindeswohl zu sichern".  Einfach den Partner ausspionieren, Emails kopieren ( oder selbst verfassen), Screenshots machen und ab zum Familiengericht mit dem lustigen Spruch von von Fallersleben auf den Lippen:

Der größte Lump im ganzen Land,

das ist und bleibt der Denunziant.

Willkommen in den Arenen des Familienunrechts !


Das Schmankerl der Auswaltsauskunft beinhaltet (fast versteckt) sogar noch fröhliche Paradoxa. Oder meinen Sie,  dass der Kampf der Anwälte für Eltern stets dem Kindeswohl entspricht? Kindeswohl ist nicht zuletzt die Abwesenheit von brandstiftenden Juristen.

"Es zählt das Kindeswohl – und der gesunde Menschenverstand" meint die Anwaltsauskunft, geradeso als ob Krankheit und Wahn den Verstand von Juristen meiden würden. Inflationär nutzen die ideologischen Strategen des deutschen Familienrechts unbestimmte Begriffe wie Kindeswohl und gesunder Menschenverstand  um ihre oftmals verheerenden Interventionen in das Leben von Kindern und ihren Eltern mittels Schein-und Totschlagargumentation zu rechtfertigen. Die juristische Eigenlobhudelei  vom  (vermeintlichen) Besitz eines "gesunden Menschenverstandes" ist letztlich eine Parabel auf dessen Fehlen und zugleich ein Gleichnis für die Anbiederung an den politischen Mainstream.

Bei dem in Agonie dahinsiechenden Patienten Familienrecht ist jede Genesung ausgeschlossen solange die Praxis der Sorgerechtapartheid als Heilmittel angesehen wird und die Kernkompetenz der Professionen in der Zerschlagung der Familie besteht, in der Sicherung des staatlichen Zugriffs auf das "nachwachsende Humankapital".

So schafft die deutsche Familienrechtspraxis asylbeachtliche Fluchtgründe für Alteingesessene und Zugereiste...


Ich hoffe, dass die Mutter meiner entfremdeten Tochter ein paar Screenshots macht.  Vorsorglich!

... für das gemeinsame Kind ...



Gert Bollmann

12.11.2016

... ein ewiges Schmankerl

die Hymne der Trennungsväter


Only that I miss her and all the fun we had

But we were pulled apart because her mom did not agree

And tore apart our happy home in Memphis, Tennessee


Last time I saw Marie, she was waving me goodbye

With hurry-home drops on her cheek that trickled from her eye

Marie is only 6 years old, information, please

Try to put me through to her in Memphis, Tennessee




nur dass ich sie vermisse und all den Spaß, den wir hatten.

Aber wir wurden getrennt, weil es ihrer Mama nicht mehr gepasst hat

und sie unser glückliches Heim aufgelöst hat, in Memphis, Tennessee .


Als ich Marie zuletzt sah, winkte sie mir Lebwohl,

mit Abschiedstränen auf den Wangen, die aus ihren Augen tropften.

Marie ist gerade mal sechs Jahre alt, hören sie bitte, Auskunft.

Versuchen sie, mich zu ihr durchzustellen nach Memphis, Tennessee!



Zum 90.Geburtstag von Chuck Berry im Oktober


Danke !



13.Oktober 2016

...und, es gibt sie doch.


Eher wird Parthogenese eine "normale" menschliche Fortpflanzungsmethode, als dass ein über historisch gewachsene Traditionen der Unrechtslegalisierung verfügendes elitäres deutsches Richter-Corps dauerhaft auf Menschenrechtsverletzungen "verzichtet" .


Parthogenese

Zugegeben.

Bei dem Begriff habe ich "nachgegoogelt".

Nicht nur meine atheistische Lebensweise machte das erforderlich.

Selbst die Begeisterung für Charles Darwins Reise auf der HMS Beagle hat bei mir nicht zu Kenntnissen der Biologie geführt die wesentlich über dem Niveau der gymnasialen Bildung liegen.


Ich googelte also.


Wäre die sogenannte Jungfernzeugung oder auch Jungferngeburt nicht nur der Traum von Feministinnen und Lesben sondern die allgemein übliche menschliche Fortpflanzungsmethode hätte dieser Schmankerlbeitrag keine Heimat, weil die Website Sorgerechtapartheid.de schlicht nicht existieren würde, da Kreidekreismütter kein Sorge- und Umgangsrecht verweigern, keinen Unterhalt von Väter kassieren und die Quadriga der Familienzerstörer auf dem Arbeitsamt herumlungert.


Da die Parthogenese aber nach derzeitigem Wissensstand für höhere Säugetiere und Beuteltiere als schwierig bis unmöglich angesehen wird kommen juristische Spezies zum Einsatz um zumindest weibliche Unterhaltsansprüche zu sichern.

So bestätigt eine Robe in Schwarz einer verheirateten Frau im hessischen Idstein eine "unbefleckte Empfängnis". Sie müsse durch Küssen eines Fremden schwanger geworden sein, weil die unbefleckte Empfängnis "wissenschaftlich nicht auszuschließen" sei, zumal die Kulturgeschichte des christlichen Abendlandes "zu einem nicht unerheblichen Teil" auf der Erscheinung der jungfräulichen Geburt beruhe.


"Es ist zwar der Regelfall, dass Schwangerschaften - von künstlichen Befruchtungen abgesehen - durch die Vollziehung des Geschlechtsaktes zustande kommen. Ausnahmen, wie hier in den Raum gestellt, sind wissenschaftlich aber ebensowenig auszuschließen wie das sehr seltene Phänomen der Parthogenese, auf welchem immerhin die Kulturgeschichte des christlichen Abendlandes zu einem nicht unerheblichen Teil beruht."

(Zitat aus dem Beschluss des Amtsgerichts Idstein zum Aktenzeichen 10 JS 5933.5/98 2 DS vom 10.08.00 in einer Strafsache wegen Verdachts der uneidlichen Falschaussage)


(Wer es ausführlich mag klicke hier)


Schade eigentlich, dass es zu keinem Hauptverfahren am Amtsgericht oder gar - zweitinstanzlich - am Oberlandesgericht kam. Diese (Straf-)"Sache" rabulistisch und mit Schwarmintelligenz auf Nanobasis von einem aus mehreren Richtern bestehenden Senat beschieden, getreu dem Motto "Gemeinsam sind wir auch nicht klüger, aber kostenintensiver", hätte gewiß das Zeugs für ein Extra-Schmankerl...


Auch ohne   Kenntnis wie OLG-Richter  die Frage nach der unbefleckten Empfängnis beantworten würden lassen sich rechtskonformes Juristenhandeln an deutschen Familiengerichten und eine menschliche Parthogenese wissenschaftlich nicht (?)

ausschließen. Beides dürfte jedoch eher selten vorkommen, wobei  die Trutzburgen des Familienunrechts,  weit abgeschlagen und noch vor der Jungfrauenbefruchtung, den Superlativ der Seltenheit beanspruchen dürften.


Selbst eine mehr als dreizehnjährige intensive Beschäftigung mit der Praxis hiesiger Gerichte jeglicher Couleur bei der Wahrnahme des grundgesetzlich geschützten elterlichen Pflichtrechts aus Artikel 6 versetzt mich, auch nach längerem Grübeln, nicht in die Lage ein Beispiel für rechtstaatliches und faires Handeln auch nur einer Familienrichterin zu nennen.

Cochem ist Geschichte und ohnehin nie in Preußens Hauptstadt angekommen.

Die Praxis der deutschen Sorgerechtsapartheid schürt Streit, "füttert" die Helferinnenindustrie und schadet  Kinder.  Familiengerichte sind zu rechtsfreien Zonen verkommen.Faire Verfahrensführung seeeeeeeeeeeeeeeeeeehr selten!


Anders indes der Seltenheitswert der Parthogenese.

...und,es gibt sie doch!

Nicht nur juristisch oder nur im hessischen Idstein.

Ein Beispiel für dreifachen Erfolg:

Ich bin am 3.September vor vielen Jahren geboren. Für Sternendeuter und Kenner von Sternzeichen heißt das unmissverständlich: ich bin  und bleibe (Sternbild-)Jungfrau. Meine drei Töchter (un-wie ehelich) sind also Jungfernzeugungen...

Ich muss wohl meine Meinung über Richter ändern??????????



12.August 2016

Brei(ig)

Neueste Erkenntnisse aus der Hirnforschung


Ich wär´gern emsiger und würde für meine Homepage Sorgerechtapartheid.de mehr und besser schreiben. Doch ich bin verheiratet und so wird meine (Frei-)Zeit geteilt.


Detlef Bräunig  aka Leutnant Dino ist 3 x nicht (mehr) verheiratet. Fleißig war er immer. Jetzt ist er u.a. ein (Ratgeber-)Blogger für Gleichgesinnte der viele Artikel  in die  Online-Welt schickt. Eine treue Fangemeinde dankt und lobt.

Seine Vita und Lebensleistung ist beachtlich, der Eintrag  im Online-LexikonWikimannia entsprechend umfangreich.


Nun hat Lieutenant Blogger am 08.August in seinem Männermagazin  einen Artikel unter der Überschrift "Heiko Maas. Sein Hirn ist Matsch" veröffentlicht.

Drei Tage später fand der Schriftsatz dann unter dem Titel "Heiko Maas: Matsch im Hirn" seine Weiterverbreitung auf dem Blog von Michael Mross MMnews.

Tja, was nun: Matschhirn oder Hirnmatsch?

Mit einer vom Bundesministerium für Irgendwas zu finanzierenden Studie über den Unterschied zwischen breiigem Hirnmatsch und einem breiigen Matschhirn und seine Auswirkungen auf die gegenwärtige Politikergeneration können sich neben Leutnant Dino gern noch weitere Hirnforscher befassen.

Vielleicht gibt es ja etwas zu ergründen.

 Gender Studies laufen auch kostenreich erfolglos wie einst der Trabi, leistungsarm und schadstoffstark.


Interessanter indes dürfte der Jubel sein mit dem der User Red Snapper im WGVDL-Forum einen Thread eröffnete "Uns' Dino bei MMNEWS (Michael Mross).Gratuliere!".

Wer sich der Gratulation anschließen will - natürlich vorausgesetzt er hat diesen Artikel gelesen  - sei nicht daran gehindert. Fans haben ohnehin eine andere Schmerzgrenze als Menschen die nicht als Fanatiker durchs Leben gehen.

  Aber,warum zum Kuckuk schreibt Red Snapper "Uns´ Dino" ?

Dino und ich dürften den letzten "Uns´ " noch als Dachdecker mit Vornamen "unser" Erich in Erinnerung haben.

Doch Spaß beiseite.

Ich und  "mein" Leutnant Dino eint zumindest  die Tatsache einst stramme Offiziersburschen gewesen zu sein, während wir uns in Bildung, Sprache und Lebenserfahrung deutlich unterscheiden was vielleicht im Vergleich mit  der  von mir betriebenen Homepage Sorgerechtapartheid.de schnell deutlich wird.

Mein Respekt für Dinos Courage und IT-Kenntnissen wie Fertigkeiten ist hoch, zugleich weiß ich aber auch,  das, wenn "unanständiges Verhalten ... zu den Sozialdemokraten (gehört) wie der Furz zum Morgenschiss.…", Vulgärsprache den Texten des Leutnant weseneigen sind.


Bräunigs einfache Vorstellung, wonach die kuriosen Ideen des gegenwärtigen Darstellers in der Justizministerrolle erst durch eine Schauspielerin in dessen Hirn und dann in die Welt geblasen werden, ist wohl eigenem Erleben geschuldet. Immerhin hat diese Form der Ideenverschaffung bei ihm zum dreimaligen Ja-Sagen vor Standesbeamten geführt. Der Unterschied zwischen einer Textaufsagerin, die ich gern in im Mittelalter spielenden Filmen sah, zu sogenannten Zierfischen stelle ich mir (ungeachtet der Kostenfrage) nicht allzu groß vor, wobei ich natürlich Dinos Worte (sinngemäß: im Mittelalter hatte eine Frau über dreißig ihre biologische Aufgabe erfüllt und lag auf dem Friedhof) im Ohr habe. Also, kein Neid!Wir sind alle über 18...


So flott und locker wie sich die meisten Beiträge im Männermagazin auch lesen, sind sie doch zumeist nur inhaltlich leicht und bloße Variationen bereits Gesagtem.

Im Klugen wie im Obzönen.

Die Zustandsbeschreibungen des bundesdeutschen Staatsgebildes topp -

die Lösungsratschläge bleiben indes nur Schläge.

So bleibt das Männermagazin bedingt unterhaltsam wie der Eulenspiegel.


Ein Austausch der im genannten Artikel handelnden Personen, z.B. durch das Paar Erich und Margot, würde m.E. aufzeigen, dass, wie so oft bei Bräunig, die durchaus klugen Argumente in ordinärer Sprache verloren gehen.

Das wäre weiter nicht bedenklich, würde nicht der Eindruck einer (vielleicht unfreiwilligen) Tätigkeit als "inoffizieller Mitarbeiter" des Bundesforum Männer für das Schwesigsche Frauenministerium erweckt um letztendlich Männer und Väter im Sinne der Femokratiestärkung zu diskreditieren.

Was interessiert mich das Innere im Hirn eines Heiko Maas?

Brei bleibt Brei,oder ?


Ergänzung siehe hier:

     Zwischen Notruf und Widerstand und der Verheißung des süßen Nichtstuns    vom 23.06.15 auf der Seite "Meine Meinung"



R.I.P.-alles bleibt beim Alten


Den "großen Wurf" des Bundesgerichtshofs

bei der Beerdigung fortschrittlicher Ansätze im Familienrecht

kommentiert Ibykus im freudigen Überschwang

- nicht nur für Freimaurer -

mit einem neuen Vers von Schillers "Ode an die Freude":


Wem der große Wurf gelungen

eines Kindes Vater zu sein,

wer das Sorgerecht errungen

mische seinen Jubel ein!


und schreibt:


"Deutsche Mütter, deutsche Richter,

Jugendämter, deutsches Recht ..

Dass vom Meer bis an die Alpen

Kindeswohl zusammenbricht ...


EuGH und Menschenrechte

gelten nur bis an den Rhein!

Von da gilt: Deutschland Deutschland über alles!

Dumme deutsche Richterlein!"


Ich meine: ein echtes Schmankerl.

Juli 2016

no comment     -   aber es darf laut gelacht werden


"Auch wenn die Mutter die Kontakte zwischen dem Kind und dem Vater nie übermäßig gefördert haben dürfte, ist festzustellen, dass L. nunmehr für sich selbst entschieden hat, einen Kontakt nicht zu wollen. " (aus dem Beschluss der Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Frau Dr. Stephanie Wahsner vom 22.07.2015 zur Geschäftsnummer 133 F 7996/15)

Zwangsmutterschaft - Zwangsvaterschaft

Ein besonderes Schmankerl aus dem Netz


Emanzer stellt eine fiktive Schmankerlfrage: Was wäre wohl, wenn ..."



"Was also würde passieren, wenn die (eher fiktive) Situation umgekehrt einträfe und die Mutter ein Kind bekommt, welches nicht das ihre ist?...

Der Papa hat keine Option, selbst wenn er nicht will – er muss ranschaffen. Die Mutter sehr wohl, angefangen von Abtreibung, später von Babyklappen oder anonymer Geburt, bis hin zu einer Adoptions-Freigabe."


Vielleicht wurde ich vergewaltigt,

weil eine Frau ihren Kinderwunsch durchsetzen wollte, nachdem vorherige Versuche des Eingehens dauerhafter Partnerschaften scheiterten.

Immerhin lief ihre  biologische Uhr unbarmherzig...


Es gab noch kein Männermagazin.

Das Artemis war noch nicht gebaut und es geschah nicht in der Besenkammer.

Sie war kein Zierfisch,über 30 und allein mit den üblichen Frauendepressionen

Sie war ein Raubfisch.

Ich hatte außerehelichen Sex mit ihr - mit Folgen ...von tausenden Euronen.

In den anschließenden Jahren wurde ich nach dem Gewaltschutzgesetz verurteilt.

Das Strafrecht wegen Beleidigung (hier kamen allein 12000 € Gerichtskosten und 3500 € an Geldstrafe zusammen) folgte.

Über zehn Jahre verlor ich sämtliche familiengerichtliche Verfahren betreffend der Regelung des Umgangs und der Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Jetzt ändere ich mein Testament und verfüge einen Pflichtteilentzug.

Mann/Vater muss es halt versuchen.

ABER: bis zum heutigen Tag wurde ich (noch) nicht wegen Vergewaltigung angeklagt.Stehe ich vielleicht an der falschen Front?

Grübel!

Vielleicht sollte ich in den nächsten zehn Jahren noch Anzeige gegen die Frau des gemeinsamen Kindes erstatten wegen Zwangsvaterschaft.

Sie hätte ja aufpassen können...


...meint Bolle hier

Wenn Mord nicht verjährt was ist dann mit seinem Antipoden?

04.05.2016

Ich geh nich schule - krichich burnout - bin eh schon voll depri


Kein Umgang - mit der Schule

Wichtiger als ein Ausschluss des Umgangspflichtrechts des Vaters ist offenbar der vom staatlichen Schulbesuch.

Meine Parodie "gelikt - Beschlüssle" vom Januar - bitte etwas nach unten scrollen - ist wohl doch keine Spottdichtung.

Oder?

Hier ein Feedback:

Ich geh nich schule - krichich burnout - bin eh schon voll depri


Die USA sind ´mal wieder  einen Schritt weiter....

Wo der Vater des Teenagers war ist der Meldung nicht zu entnehmen.

Deutsche Familienrichterinnen übernehmen !!!

02.März 2016

Alfred Tetzlaff hätte nie zu einer Familienrichterin "Du dusselige Kuh" gesagt.

Es entsprach nicht seinem Naturell  derart ein Lob auszusprechen.  Quelle

Das Schmankerl einer renommierten Autorin zum Thema hier:


Leseprobe

                                          gelikt                                   Januar 2016

meine Parodie

"Beschlüssle"

"Entscheidend ist insoweit, dass das Kind wiederholt seinen Willen begründet und beachtenswert dahin aufrecht erhält, dass es keinerlei Kontakt mit der Schule haben will. Diese wiederholten Äußerungen auch im vorliegenden Verfahren gegenüber der Verfahrensbeiständin und vor allem auch in der früheren gerichtlichen Anhörung vom 17.07.2015 zum Az. 133 F 7996/15 sprechen dafür, dass es sich um einen verfestigten Willen aufgrund der schulischen Erfahrungen handelt und gegen eine Fremdbestimmung durch die Mutter.Insbesondere äußerte XX in dem Gespräch mit der Kindesrichterin am 17.01.2015 ausdrücklich, weder persönlichen Kontakt mit einem Lehrer haben zu wollen noch die Schule überhaupt betreten zu wollen.

Nach dem Eindruck des Gerichts entzieht sich das Kind mit seiner Verweigerung der enormen emotionalen Belastung, die die letzten Schulbesuche bei ihm ausgelöst haben.Die von ihm eingenommene ablehnende Haltung dürfte deshalb am ehesten als Schutzmechanismus zu verstehen sein und nicht zwingend auf eine Beeinflussung durch die Kindesmutter zurückgehen, wie der Antragsgegner befürchte.

Gegen den Willen des Kindes darf ein Schulbesuch nicht erzwungen werden, da dies die seelische Entwicklung des Kindes gefährden würde und mit dem Persönlichkeitsrecht von ihm nicht vereinbar wäre (vgl.u.a. OLGR Hamm 2009, 505 bis 507). Dabei verkennt das Gericht nicht, dass die gesetzliche Schulpflicht des Kindes verfassungskonform zu beurteilen ist. So besitzt auch ein klar geäußerter Wille des Kindes keinen absoluten Vorrang vor dem Schulbesuch.

Vielmehr ist zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Kindes und dem Interesse der zur Bildung verpflichteten Schulverwaltung abzuwägen, wobei der Kindeswille bei zunehmendem Alter für die Entscheidung des Gerichts an Bedeutung gewinnt. Zu prüfen ist, in wieweit der geäußerte Kindeswille tatsächlich mit dem Kindeswohl in Einklang steht.

Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass es sich bei XX um ein intelligentes Kind handelt, das durchaus in der Lage ist, die Situation zu erkennen und die wahren Interessen der staatlichen Schulverwaltung zu hinterfragen. Mit seinen nunmehr fast 14 Jahren muss XXs Willen, weiter ungestört in ihrer geordneten,schulfreien Welt leben zu dürfen, ernst genommen werden.

Um eine Kindeswohlgefährdung zu vermeiden muss es daher bei dem umfassenden Ausschluss des Schulbesuchs zumindest bis zum 31.12.2016 verbleiben."


Quelle:http://www.carookee.de/forum/Elternforum/2/31298293-0-01113


01.01.2016

Rateshows sind beliebt.


Hier die 3-€-50-Frage und ein leeres Gläschen Prosecco:


Wie löst eine deutsche Familienrichterin einen elterlichen Konflikt betreffend den Umgang oder das Sorgerecht?

A

...durch Herstellung der gemeinsamen Obsorge und Anordnung einer lösungsorientierten Mediation

B

...durch Erstellung eines familienpsychologischen Gutachtens im Mindestbestellwert von 5000 € mit freier Interpretation des Begriffs Kindeswohls

C

...durch Erstellung eines familienpsychologischen Gutachtens im Mindestbestellwert von 5000 € mit freier Anbetung des Kindeswillens oder

D

...durch Erstellung eines familienpsychologischen Gutachtens im Mindestbestellwert von 5000 € mit Vorgabe der Entfernung eines Elternteils (in der Regel des Vaters)?


Richtige Antwort:


Die Quizfrage ist falsch gestellt.


Eine deutsche Familienrichterin löst keine Probleme.Sie ist und bleibt dessen Teil.


Eine deutsche Familienrichterin entscheidet über Eigentumsverhältnisse, vorliegend über das Humankapital Kind.Das hat sie gelernt-

nicht weniger aber auch nicht mehr.

Speeddating der besonderen Art


Haben Sie schon einmal an einem Speed-Dating teilgenommen?


Und ist es Ihnen dabei gelungen, einen Teilnehmer für sich zu gewinnen?


Ich hatte vor einiger Zeit erstmals die Gelegenheit eine derartige Kontakt- und Kennenlernbörse zu erleben. Gut, die Örtlichkeit und die Zeit waren nicht unbedingt optimal. Wer die Räumlichkeiten des Familiengerichts am Berliner Halleschen Ufer kennt und bereits einmal die klobige, gesäßfeindliche Bestuhlung in einem der dortigen Gerichtssäle erleiden musste kann mich verstehen. Über die Uhrzeit der Veranstaltung, vormittags an einem Werktag, mag ich mich so wenig auslassen wie über die Benutzung unterschiedlicher Begriffe für gleichartige Showacts.


Mich hat vielmehr die Plötzlichkeit, mental völlig unvorbereitet, eines derartigen Erlebnisses in einem Verfahren zur Regelung des Umgangs in ihrer ganzen Wucht erwischt, obwohl ich inzwischen auf einen zehnjährigen Erfahrungsschatz an familiengerichtlichen Sitzungen, sogenannter Anhörungen, zurückgreifen kann.


Mein unerwarteter Date-Partner wurde mir also in den anheimelnden Tempelhof-Kreuzberger Gerichtsgefilden zugeführt, behütet von der Richterin, der Sitzungsprotokollantin, der Beiständin und einem Jugendamtmitarbeiter und dem vielfach wiederholten Dank für die Bereitschaft zum Gespräch mit dem Monster. Natürlich wurde der Monsterbegriff für den Vater nicht wirklich benutzt, aber ein Tor wer inhaltlich anderes hörte.


Im Kreis der zahlreichen Beschützer erkannte ich meine minderjährige Tochter die ich seit mehreren Jahren nicht gesehen, nicht gesprochen hatte. Hurra,sie lebt! war mein erster Gedanke  - und, groß ist sie geworden. Wie doch die Zeit vergeht...


Nun kam ich an die Reihe. Das Speed-Dating war eröffnet. Spontan ließ ich ein paar Fragen vom Stapel ohne das deren Beantwortung zu einem Vater-Tochter-Gespräch führte. Noch bevor die high-speeddating-time abgelaufen war, so nach ca. 200 plus wenige x-Sekunden, beendete Frau Richterin aus Kindesschutzgründen das Kontaktdating und ließ meine Tochter wieder abfüh...äh aus dem Saal geleiten.

Da ich kein blutverschmiertes Messer im Maul hatte, kann das, was Rabulistiker als Gefährdung des Wohls eines Kindes bezeichnen, nicht unmittelbar, gegenwärtig und direkt von mir ausgegangen sein.

Aber vielleicht stand noch jemand hinter mir. Mein Freund Harvey?


Aufgrund des bei  derartigen Verfahren üblichen Ausschließens  der Öffentlichkeit muss ich das Dateprotokoll (erstaunlicherweise 'mal eines das über die lapidare Floskel "Der Sachverhalt wurde erörtert" hinausgeht) dem (vielleicht) erstaunten Leser vorenthalten.

Im Beschluss zum sich anschließenden Ausschluss des Umgangsrechts liest sich die makabere Überraschungsshow dann wie folgt:


"L. ließ sich am 17.07.2015 auf den Vorschlag ihrer Mutter und der Richterin auf ein Gespräch mit dem Vater im Sitzungssaal ein, ließ sich im Rahmen des Gesprächs mit dem Vater jedoch nicht davon überzeugen, Umgänge mit dem Vater zu beginnen.

 

Vielmehr wurde deutlich, dass L. die vom Vater geschaffenen Gesprächssituation, die darauf hinauslief, sich für ihre Position zu rechtfertigen, als extrem belastend empfunden hat.

 

Gleichsam war zur Überzeugung des Gerichts festzustellen, dass L. jegliche Umgangsanfragen des Vaters ohne Zögern ohne größere Gefühlsregung verneinte.

 

Die Entscheidung L.s keinen Kontakt mit ihrem Vater haben zu wollen, ist zu respektieren."

(Zitat:Beschluss Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg vom 22.07.2015 zum Aktenzeichen 133 F 7996/15)

         


Mein Fazit zum Speed-Kontakt-und Umgangsdating beim Familiengericht:

Die gründliche Durchsuchung nach Waffen etc. bei der Einlasskontrolle suggeriert Gefahrlosigkeit (und sogar einen Hauch von gerechtfertigter Machtausübung und Rechtstaatlichkeit) einer tatsächlich jedoch perfiden und frevelhaften Terminanhörung des würdelosen Umgangs mit Vater und Kind in einem offen rechtsfreien Raum.


Ein Pfui-Deibel dem Veranstalter!


23.11.2015

Eines der wenigen Daumen-hoch-Schmankerl:


Sorge-Rap von Rainer Sonnenberger


Estland, Lettland und Litau'n,

schenken Vätern ihr Vertrau'n,


Malta, Monaco, Zypern, Ukraine,

Mütter sorgen nicht alleine,


in Belgien und Frankreich ist es guter Brauch,

und die Russen lieben ihre Kinder auch,


in Rumänien, Slowenien, der Slowakei,

sind Väter von Anfang an dabei.


in Bulgarien, Ungarn und in Polen,

brauchen Väter ihr Sorgerecht nicht abzuholen,


nur in Deutschland bleibt es schlicht:

Väter schickt man zum Gericht!


 www.vafk.de/medien/Radio/Masterband/20130131_Webel.mp3

(ab 1 min 35 sec)

 

Im übertragenen Sinn hat Schmankerl die Bedeutung für

„etwas Besonderes“,"etwas Spezielles" -

und davon gibt es im deutschen Familienrecht hinreichend. Ob nun Forenbeiträge oder intellektuelle Absonderungen von ehrgebietenen Personen wie Juristen,Psychologen u.a. vor,während oder nach Gerichtsverfahren.

Damit die Meisterleistungen menschlichen Geistes nicht in staubigen Archiven in Vergessenheit geraten werden hier rabulistische Stilblüten und cleveres

(Be-)Lügen der Öffentlichkeit zum ehrfürchtigen Staunen zur Kenntnis gebracht.



https://plus.google.com/108996448635362506136/posts/LRUoHnPxU4q?pid=6141661218291113586&oid=1089964486353625


25.04.2015


Zum internationalen Welt-PAS-Tag


 

Hunde kennen kein PAS.

Deutsche Familiengerichte auch nicht.


http://der-juengling.blogspot.de/2015/04/systematische-seelische-vergewaltigung.html











 

Beide Hunde wurden durch "Adoption" gerettet.

Der Kleine aus dem Elend einer aufgelösten Zuchtanlage in Ungarn.

Der andere Terrier aus einer spanischen Tötungsanlage.

Tierrettung ist also möglich.


- nicht schützen konnte ich jedoch meine nichteheliche Tochter Lisa vor dem Trauma des Elternteilverlustes, der Indoktrination und Entfremdung durch die Mutter und willige Komplizen aus Justiz und "Helferindustrie".


Am 25.April war internationaler (ohne Deutschland?) Welt-PAS-Tag.


http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews[tt_news]=17262


Hey, ihr hochqualifizierten Juristinnen, die ihr als Richterinnen an Familiengerichten gestrandet seid.


http://de.wikimannia.org/V%C3%A4tervernichtungsjustiz


Warum nutzt ihr das Kosten-und Unterhaltsrecht einzig zur Entsorgung und Vernichtung von Vätern statt zur Durchsetzung des Rechts der Kinder auf Beziehungspflege und Kontakt mit beiden Eltern?



für


kEINE dpa-Meldung


Sorgerecht für Alle

  Noch mehr Rechte für Väter


Berlin,Hauptstadt der BRD und der beigetretenen DDR

Mittwoch,01.April 2015

geschrieben von Gert Bollmann


Wie aus gut abhörenden Quellen und von gewohnheitsmäßig indiskreten Politikerinnen und Politikern in Erfahrung zu bringen war ist der großen Koalition des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude ein Clou gelungen.


Das Sorgerecht als ein Konstrukt, um Eltern - die eine natürliche Pflicht dem Nachwuchs gegenüber haben - gegenseitig ausspielen zu können, ist Vergangenheit.


Im zähen Ringen ist es den Experten der Rabulistik endlich gelungen das Sorgerecht vollständig vom Kindeswohl zu trennen und den KW-Begriff umfassend in das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu integrieren. Das Sorgerecht wurde auf  seine Kernkompetenz zurückgeführt - auf eine rein moralische Kategorie.

Das ist zweifelsfrei eine Glanzleistung der Sprachverschwurbelung, vergleichbar mit der Gleichstellung der unehelichen Kinder mit den nicht ehelichen.


Heureka-Rufe und pathetische Worte werden nunmehr ob dieser grandiosen Geistesleistung von sämtlichen namhaften Vertretern der im Bundestag vertretenen Fraktionen vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, erwartet, nachdem er bereits die Frauenquote als den "größten Beitrag zur GLEICHBERECHTIGUNG seit Einführung des Frauenwahlrechtes" bezeichnete.


Jede Bürgerin und jeder Bürger kann künftig nicht mehr nur aus mehr als

50 Geschlechteroptionen wählen,  nein, jede(r) der/die sich kurzzeitig dem

(Haupt-)Geschlecht Mann zugehörig Fühlende, also faktisch jeder soziale,

asoziale, nicht eheliche, leibliche, biologische,rechtliche,mongolische

oder Kuckucksvater, der im Deutschland seiner

Grenzen vom 03.Oktober 1990 lebt, erhält jetzt problemlos,

gegen eine kleine Aufwandentschädigung von 5000 €,

das Sorgerecht für Kinder und die Zahlpflicht für Mutter und Kind

zuerkannt.


 Endlich kann die Welt und Straßburg auch im Familienrecht mal wieder von Deutschland lernen. Frankreich praktiziert das Wechselmodell - Deutschland besitzt eine juristische Hochkultur.

Künftig gibt es keine querulatorischen Väter mehr , die mit Forderungen nach dem Sorgerecht die Mütter stalken und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von seiner eigentlichen Arbeit abhalten.

Künftig droht Mutterwohlfrevlern die Mollathisierung.


Denn jetzt kann der Vater (auch) als Soldat die Freiheit am Hindukusch oder sonstwo verteidigen ohne sich um seinen Nachwuchs so sorgen. Er ist Inhaber des Sorgerechts und die Mutter entscheidet ohne Nachfrage vor (Heimat-)Ort mittels(alleinigem) ABR.

Was für ein Meilenstein der menschlichen Entwicklung.

Niemals war das Sorgerecht so wert(los)voll wie heute.


Einziger Wermuttropfen an der neuen Regelung ist die Abholung und Bezahlung des Sorgerechttitels beim zuständigen Familiengericht am Wohnort des Vaters.

Dies sei laut Informationen aus der Rechtsabteilung des Bundestages erforderlich, weil die geringe Aufwandentschädigung von den Kosteneinziehungsstellen der Justiz eingenommen wird und in einem komplizierten Aufteilungsschlüssel an die Rechts-anwaltskammern (zu mindestens 50 %) und an die Jugendämter, mitwirkungsbereiten Dritten der Jugendhilfe, Verfahrenspflegerinnen, Verfahrensbeiständinnen, Psychologinnen  überwiesen werden. So wird der Arbeitslosigkeit und möglicher finanzieller Sorgen bei Inhaberinnen und Inhabern von Geschnatter- und Anwaltsjobs entgegengewirkt und Belastungen der Agentur für Arbeit vermieden.

Dieser Fakt ist allerdings, so sind sich alle Experten einig, nachrangig, weil die neue Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 Absatz 4 Grundgesetz, wonach "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft", verfassungskonform ist.


Nach dieser erneuten, großzügigen Vergabe von (Schein-)Rechten an Vätern wird die massive finanzielle Förderung von Männerorganisationen wie den VAFK durch das bmfsfj (Bundesministerium für Alle außer Männer) eingestellt.

An das Bundesforum Männer ergeht die Aufforderung zur Auflösung bis zum Muttertag.

Die freiwerdenden Mittel werden  dem VAMv zugeteilt .

Der vor Jahren erteilte Genderauftrag wurde von Power-Frauen, die ihre männlichen Pudel erfolgreich anleiteten, umgesetzt, getreu dem Motto "Wer die menschliche Gesellschaft will verkauft jedem das Sorgerecht und rabattiert das Sagen der Mütter".


Welch Ungeborenes wünscht sich nicht in einer solchen Gesellschaft den ersten Schrei zu machen ?


Die an der Ausarbeitung der neuen gesetzlichen Regelung beteiligten fossilen Juristen vertreten die Auffassung, so lebensnah wie seit Jahrzehnten nicht mehr gearbeitet zu haben.

So entfällt z.B. bei in Deutschland lebenden griechischen Vätern die Zahlung der Aufwandentschädigung. Diese wird mit den noch offenen Reparationsforderungen aus dem 2.Weltkrieg verrechnet.


Eine weitere Besonderheit, die auf große Zustimmung im Bundesfinanzministerium in der Wilhelmstraße stoßen dürfte, ist die in der  neuen Regelung vorgesehene Möglichkeit des Erwerbs des  Sorgerechts bis zu zehn Jahren im Voraus.


Während Frauen mit Social Freezing (dem Einfrieren von Eizellen) ihre biologische Uhr austricksen, können Männer dies hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Sorgerecht während der Erwerbstätigkeit kaufen ist moralisch integer und verhindert  maskulines Diskriminierungsgeschrei in Zeiten der Arbeitslosigkeit.

 


Einzig bei in Auftrag gegebener Zeugung, z.B. als Organreserve, greift die neue Regelung nicht, da die Eigentumsrechte des zahlenden Auftraggebers  Sorge- und Aufenthalts-bestimmungsrechte dominieren.

Hinsichtlich künftiger 3-(oder mehr) Eltern pro Kind kann die Regelung jedoch leicht modifiziert werden.















...noch sorglos ?

http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=51092


Schulpflicht in der Bundeshauptstadt drastisch reduziert      (Humor)

Bolle aus Berlin, Freitag, 06.02.2015, 19:42


Die gute Botschaft zum Ende der Winterferien in Berlin


Kammergericht senkt die in Deutschland verbindliche Schulpflicht auf zwei Stunden im Monat


Binnen Monatsfrist hat der 17.Zivilsenat des Kammergerichts ohne Anhörung des Kindes und seiner Eltern eine wegweisende Grundsatzentscheidung am Richterschreibtisch getroffen.


Aus dem Beschluss des Kammergerichts:


"Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels und unter uneingeschränkter Zurückweisung der Beschwerde des Vaters wie folgt geändert und neu gefasst:


Die Grundschule am Rüdesheimer Platz ist berechtigt und verpflichtet das Kind Lisa an jedem ersten Samstag jeden Monats beginnend mit dem 01.Dezember 2012 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr gemäß ihres Bildungsauftrages zu betreuen.


Der Unterricht findet am Wohnort des Vaters in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Schulaufsicht statt.


Trifft ein Schultag auf den ersten Feiertag zu Ostern,Pfingsten oder den Geburtstag des Kindes oder der Mutter, so entfällt der Unterricht ersatzlos.


Muss ein Schultag wegen Krankheit des Kindes entfallen, hat die Mutter die Schule hiervon unverzüglich zu unterrichten und die Erkrankung durch ärztliches Attest nachzuweisen. Ersatz für den ausgefallenen Schultag ist der jeweils folgende Samstag.


Kann der Vater einen festgesetzten Schultag aus triftigen Gründen nicht wahrnehmen, hat er die Schule hiervon unverzüglich zu unterrichten, die Schulstunden entfallen in diesem Fall ersatzlos...usw.usf...."


Wäre diese Nachricht kein Fake dann wären die beschlussfassenden Richter in ihrer Kindheit zuviel Bildung ausgesetzt gewesen.

Aber zum Glück ist die Meldung hinsichtlich des staatlichen Bildungszwangs unwahr.

Immerhin sollen (zumindest in der Regel) Kinder die Schule weniger unklug verlassen.

Zwei Stunden im Monat scheinen für die Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrags nicht auszureichen.

Richtig ist die Nachricht einzig in Bezug zur privaten und naturgegebenen Wahrnahme der Beziehungspflege eines Kindes mit seinen Vater.

Für einen Vater sind zwei Stunden bewachter Kontakt mit seinem Kind zur Erfüllung seines Eltern"auftrages" dagegen üppig - meint zumindest ein erschreckend sachkundiges Schwarze-Roben-Trio.

Schade, dass Richter nicht belegen, wie eine schützenswerte Vater-Kind-Beziehung mit diesem Zeitrahmen entsteht.


Richtig lautet das Zitat aus dem Beschluss des Kammergerichts

zur Geschäftsnummer: 17 UF 186/12 (133 F 21302/09 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg):


"... hat der 17.Zivilsenat des Kammergerichts - Senat für Familiensachen - durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Lettau, die Richterin am Kammergericht Krüger und den Richter am Kammergericht Brodowski am 1.November 2012

beschlossen:


Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 10.September 2012 - 133 F 21302/09 - unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels und unter uneingeschränkter Zurückweisung der Beschwerde des Vaters wie folgt geändert und neu gefasst:


Der Vater ist berechtigt und verpflichtet, mit seinem Kind Lisa an jedem ersten Samstag jeden Monats beginnend mit dem 1.Dezember 2012 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Umgang zu pflegen.


Der Umgang findet am Wohnort des Vaters in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Umgangsträgers Trialog e.V.,Wilsnacker Str.14,10559 Berlin, statt.


Trifft ein Umgangstag auf den ersten Feiertag zu Ostern, Pfingsten oder den Geburtstag des Kindes oder der Mutter, so entfällt der Umgang ersatzlos." (Zitat Ende)



Die Begründung für die angeführte Entscheidung ist ein juristisches Sachverstandsschmankerl der Sonderklasse und wird demnächst in Gänze auf http://sorgerechtapartheid.de/ eingestellt.;-) Zum Zeitpunkt der Entscheidung hatte meine Tochter ihr elftes Lebensjahr begonnen...


Gruß von Bolle aus Berlin

Dieser Beitrag ist inspiriert von http://www.das-maennermagazin.com/blog/das-deutsche-umgangsrecht-macht-den-papa-zu-einem-besuchsonkel-mehr-nicht



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