Die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid,
stellt wohl das größte Skandalon unserer wohlständigen Gesellschaft dar. (Raoul Schrott)
Mai 2019
Hexen- und Bücherverbrennungen waren gestern.
Heute gibt es die Entf-Taste und hilfsweise Verbotsbeschlüsse fleißiger Richterinnen, die umgangssprachlich als Familienrichterinnen bezeichnet werden, obwohl der Begriff Nachrichterin des Kindeswohls treffender ist.
Ist das Satire oder kann das weg ?
Briefe nicht verbieten!
Wo kommt das Komma hin?
Briefe, nicht verbieten!
Briefe nicht, verbieten!
Wer Briefe verbietet braucht keine verbrennen
Obwohl ich nicht zu den Lemmingen der Friday-for-Future-Aufmärsche gehöre, werde ich blass sobald ich die Frage beantworten soll "Was ist Photosynthese und was ist Kohlendioxid?".
Wahrscheinlich bin ich dem Schulunterricht fern geblieben und war angeln als das Thema behandelt wurde.
Dennoch habe ich (unfreiwillig) das Klima gerettet.
Nicht weil ich ein guter Mensch bin sondern weil ich es mit familiengerichtlicher Unterstützung kann.
Ich bin ein schlechter Mensch.
Zu den besseren Menschen gehöre ich nicht.
Eine Doktorarbeit besitze ich nicht.
Sogar zum Plagiieren war ich zu faul.
Eine Karriere als Familienminister oder ähnliches blieb mir somit verschlossen.
Zu den unentschlossenen Wählern gehöre ich nicht.
Ich habe mir das Geschlecht Mann ausgesucht.
Das war vielleicht ein Fehler, weil nun die menschliche Gesellschaft erst mit meiner "Überwindung" errichtet werden kann.
Meine soziale Herkunft Arbeiterklasse ist heutigentags, wo immer mehr Schwätzer und Blubberinnen von der Wertschöpfung Weniger leben, kein großes Hemmnis.
Ich bin alt und Rentner. Altersrentner.
Wenn Weiß und Schwarz unbunte Farben sind gehöre ich zu den not colored People.
Als in der Deutschen Demokratischen DDR Geborener bin ich Deutscher mit Migrationshintergrund und schäbigen 100 DM-Begrüßungsgeld.
Der nicht kleinen Gruppe der Heterosexuellen fühle ich mich derart verbunden, das ich keine Probleme bei der Nutzung von Gendertoiletten habe.
Somit wäre in meinem Leben "alles Banane".
Ist es aber nicht (ganz).
Ich bin Mann und Vater und als solcher geht von mir eine Gefahr aus, doppelt gar und irgendwie toxisch, krankheitserregend, todbringend oder so. Vielleicht weil ich es liebe durchwegs zu furzen und zu rülpsen, zu prügeln, mit Fäkalsprache Zoten zu reißen, breitbeinig zu sitzen, im Stehen zu pinkeln, hochschweißig nur im Schlüpper mit brauner Leiste durch die Bude zu schlurfen, mir dabei ausdauernd und aggressiv am Sack zu kratzen und die Krätze im Hirn mit billigen Fusel betäuben, während selbst bei geschlossenem Maul beständig fauliger Odem durch die Zahnlücken den Weg in die Freiheit sucht.
Ein Prachtstück von Mann und liebenswert-schauerliches Miststück, ein eklig-stinkendes Etwas des Patriarchats, ein Mensch - wie stolz das klingt.
Wahrlich ein Untermensch, sauedel und schweinsgut und inkompaktibel mit Kindern, insbesondere den eigenen im Suff gezeugten, und der Erziehungsfähigkeit einer jeden Mutter.
Diese blumig schöne Auffassung vertritt nicht nur die Frau mit der ich, ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung, einst in den Bettlaken herumwühlte und deren Dank in der Vermittlung einer Zwangsvaterschaft bestand.
Diese Meinung vertreten insbesondere ihre Geschlechtsgenossinnen die im allgemeinen Sprachgebrauch als Familienrichterinnen bezeichnet werden, obwohl der Begriff der Nachrichterin am Kindeswohl für die Mutterkalfaktorinnen oft treffender ist.
So wird das Glück, welches die Mutter mit mir erleben durfte, dem Kebskind verwehrt.
Die Frucht des weiblichen Leibes und die daraus erzielten Einkünfte gehören der Mutter.
So wird mit dem Gefühl des sakrosankten Gutmenschentums meine Tochter Lisa vor mir geschützt.
Für die staatlichen Phalanx der nachwachsenden Generation Schutzbefohlener ist das juristische Vehikel des Umgangsausschlusses das nützliche Interventions- und Folterinstrument
für Vater und Kind, immerhin leben wir in einer Zivilisation und in selbiger ist das Interesse an dem Erhalt der männlichen Leistungs- und Zahlfähigkeit groß.
Das Patriarchat ist Pfui Deiwel,
Familie ist bäh, Regenbogen ist supi - getrennterziehend besser,
Umweltverschmutzung ist Pfui,
MINT ist Pfui,
Hausarbeit ist Pfui und alte weiße Männer sind Oberpfui - doch ihr Geld ist geil.
Noch geiler ist indes der Begriff vom Kindeswohl. Mit ihm lassen sich männliche Geldbörsen mittels Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsurkunden mit Pfändungsmöglichkeiten,
durch Kostenfestsetzungsbeschlüsse u. ä. leicht öffnen.
So werden Gerichtsvollzieher, Staatsanwälte und Kosteneinzugsstellen der Justiz erstrangig beschäftigt. In "zweiter Instanz" sind dann Gutachter, Beistände, "mitwirkungsbereite Dritte", Winkeladvokaten jeglicher Couleur, Psychologen, Soziologen und Bestatter an der Reihe im "ehrenvollen"(würdelosen) Bemühen betroffene Väter abzusaugen.
Nie steht das Kind im Mittelpunkt des Aktionismus und der großen Rechtstaatsshow, die einzig ein großer Bluff ist. Stets dreht sich alles um das goldene Kalb , hier: des abzuzockenden Vaters. Die Würde des Vaters ist antastbar.
Ist es Penisneid der einen Vater beim Betreten des Familiengerichts entgegenschlägt oder ist das stete Obsiegen von Kreidekreismüttern in den Trutzburgen des Familienunrechts, in den Hütten der Laberei und Lügen, der archaischen Mutterideologie, in den Festungen durchgeknallter Feministinnen und weltanschaulich total verblödeter Genderista eine unerwartete Überraschung?
Ich weiß es nicht.
Aber ich werde dort als gefährlich betrachtet und bin ein Täter.
Kriminelle Täter und Täterinnen können ob der Fürsorge und Hingabe einer derart großen Schar von Paragrafendeutern, wie sie mir als Vater entgegengebracht wird, vor Neid erblassen. Es scheint in Doitschland nichts wichtigeres zu geben als Väter kostenfreudig zu diskriminieren, zu stigmatisieren und zu kriminalisieren.
Gut (!), dass mutige und kluge Rechtskundige mich vor "meinem bösen Ich" und meine Tochter vor mir bewahren.
Umfassend und klug.
Umgangsausschluss statt Konfliktlösung.
Das fuzzt, fördert das Mutterwohl und bringt deren "Helferinnen" an den Futtertrog.
Und, dann gibt es noch die Oberklugen und besonders G'scheiten, die die klüger als die Obergerichtsbarkeit sind und meiner Tochter offenbaren was der Unterschied zwischen Zivilisation und Barbarei ist.
Sie schützen das Kind und lassen es " zur Ruhe kommen" nicht nur durch die frevelhafte Herstellung von Friedhofsruhe und die Anordnung von Gewahrsam in mütterlicher Gewalt und Indoktrination sondern zusätzlich durch das perfide Verbot eines besonderen, eines ideellen Kulturgutes, das des geschriebenen Wortes.
Im Corpsgeist vereint verbieten eine Amtsrichterin und eine Kammerrichterin dem Vater das Schreiben und Versenden von Briefen an seine Tochter.
Strafandrohung bei Zuwiderhandeln: 25000 Euro oder sechs Monate Haft.
Uiiiii! Was für eine Verhältnismäßigkeit?
Was für ein terroristischer Inhalt wird so nicht auf Papier gebracht?!
Wer Briefe verbietet spart deren Verbrennung und rettet das Klima!
Was ist dagegen schon ein Strohhalmverbot?!
Ein Hoch auf die Familienrichterinnen, die das Problem sind, für dessen Lösung sie sich halten.
Da es sich um "meine" fiktiv-brandbeschleunigenden letters of paper handelt bin ich der Klimaretter all over the world oder...
...oder kann der Satirebeitrag weg?
Quotenfeminismus entwertet das öffentliche Ansehen kluger Frauen,
weil zunehmend dumme das Sagen haben -
in der Familiengerichtsbarkeit und anderswo
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01.August 2017
Die Paradoxie des väterlichen Glücks
Zwölf Jahre wütete die apokalyptische Brut der Familienzerstörung.
Dann war das Kind irreversibel entfremdet und nachhaltiger indoktriniert als es je ein Propagandaministerium vermocht hätte.
Sein Vater lag mit Lüge und Tücke und der juristischen Keule des Kostenrechts niedergestreckt am Boden.
Die letzte Trumpfkarte blieb im Ärmel der vorm Familiengericht Obsiegenden.
Getrost konnte sie (vorerst) auf den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ihres Kindes durch dessen Erzeuger verzichten.
Ihr frevelhafter Wille geschieht.
Das mütterliche Wohlergehen ist gesichert.
Das Glück des Vaters bestand in seiner gewohnheitsmässigen, gerichtlich umfassenden Entfernung aus dem Leben des Kindes mit den üblichen Unterstellungen und Falschbeschuldigungen, jedoch ohne den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs.
Die gewaltsame, standardisierte Trennung vom gemeinsamen Kind durch die Quadriga der Familienzerstörung entspricht der üblichen Praxis des Justiz"irrtums" im deutschen Familienrecht.
GLÜCK für den Vater, denn beim Irren kennt die Justiz Komparation (Steigerungsformen) - nicht den Justizoberirrtum sondern den Totalirrtum mit Untersuchungshaft.
Die Steigerungsformen der dummschwätzenden Rabulistiker lauten z.B.:
tot,mausetot,ganz verreckt oder
irren, gender-irr, total verrückt.
Das ist die Paradoxie des väterlichen Glücks beim "normalen" Justizirrtums,
der Dusel der traditionellen, mainstreamkonformen Entsorgung als Vater gegen die Steigerungsformen des juristischen Wahnsinns.
Über aktuelle Justizirrtümer und von Glück befreite Väter lesen Sie bitte hier weiter.
Alles Müller, oder Fake ?
Die Paradoxie des Qualitätsjournalismus der Sorte "Wenn Eltern fremdgehen betrügt Papa die Mama während Mama sich neu verliebt."
21.06.2017
Das Paradoxon vom strafmildernden Kindesmissbrauch
Neben der Keule des Kostenrechts sind alternative Fakten, Zensur und Briefschreibverbote im Gerichtsbezirk Berlin beliebte flankierende Maßnahmen zur Niederstreckung renitenter Väter um sie dauerhaft von ihren Kindern zu trennen.
Was im geschmeidig beug-und biegbaren Familienrecht Alltäglichkeit ist stellt (noch) keine flächendeckende juristische und politische Maulkorbmaßnahme für sämtliche Einwohner Dunkeldeutschlands dar.
Ein Verbot des Schreibens offener Briefe bleibt zunächst der feuchte Traum vieler Protege's des Systems.
Horst Schmeil* hat einen Brief geschrieben.
Das ist zunächst nichts besonderes und schon gar kein Paradoxon.
Der Brief wurde auf verschiedene Plattformen im Internet veröffentlicht, weil Horst Schmeil rührig ist und sein Schreiben als offenen Brief versandte.
http://www.faktum-magazin.de/2017/01/offener-brief-kinderkommission-des-deutschen-bundestages/
Auch das ist nicht paradox. Immerhin unterliegt Horst Schmeil keinem familiengerichtlich angeordnetem Briefschreibverbot und als engagierter Bürger ist es sein Recht sich mit einem offenen Brief zu Wort zu melden.
Adressat seines Schreibens ist die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission des Bundestages) in 10111 Berlin.
Sinnwidrig oder paradoxal scheint weder die Existenz einer derartigen Jury von Professionellen der Kinderwahrnehmungbelange noch ein offener Brief an deren zuständigen MdB Norbert Müller, Die Linke , zu sein.
In Erwartung einer Antwort schadet es allerdings nicht zu wissen, das der Kinderbelangeausschuss ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist, also ein Gremium für alle außer Männer und Väter.
Er ist also kleiner und spezieller und kommt wie seine große Ausschussschwester bei der Aufgabenwahrnahme offensichtlich ohne Männer und Väter aus.
So wie der eifrigste Beter und der fanatischste Prediger nicht immer der gläubigste und frömmste sein muss ist auch der mutigste und lautstärkste Kämpfer für Kinderrechte nicht zwangsläufig der geeignetste, weil Kinderrechte(-belange) ohne Elternrechte(-belange) ein Paradoxon sind.
Nun befasst sich Horst Schmeil in seinem Brief zwar vorrangig mit Kindesherausnahmen und Fremdunterbringung (und der von Betroffenen als Kinderklaubehörde bezeichneten "Arbeit" von Jugendämtern) und den dabei erzeugten "Wirkungen" bei Heranwachsenden, doch mit Blick auf die umfassende familiengerichtliche Praxis der Sorgerechtapartheid mit ihrer beständigen und massiven und zumeist willkürlichen Intervention durch vorsätzliche "positive Diskriminierung von Vätern" ist das dargestellte Paradoxon als umfassendstes im deutschen Familienrecht anzusehen.
Horst Schmeil formuliert das so:
"Hinzu kommt, dass in kaum einem Fall der Kinderherausnahme – hier wird in Kreisen der entsorgten Eltern häufig von Kinderraub und Freiheitsberaubung gesprochen – die regelmäßig vorgeschriebene Prüfung des Sachverhaltes von den Gerichten, ob die Gefährdung weiterhin vorliegt, nicht umgesetzt bzw. verweigert.
...
Auch möchte ich dabei auf die Schuldfrage bei jugendlichen Straftätern hinweisen, bei denen häufig von deren Jugendgerichtshelfern darauf hingewiesen wird, dass sie durch das Herausreißen aus der Familie und die dauerhafte Trennung von einem Elternteil, z.B. nach Trennung und Scheidung der Eltern, eine „schwere Kindheit hatten“, was strafmildernd berücksichtigt wird, also wegen einer geistigen, körperlichen und seelischen Kindeswohlschädigung durch die staatlichen Institutionen.
...
Hieraus ergibt sich für mich die Frage, wie ein Familienrichter in einem Sorgerechtsfall oder bei einer vorgetragenen, jedoch nicht bewiesenen schweren Kindeswohlgefährdung, die auf andere Weise nicht behoben werden kann, „zum Wohl des Kindes“ diese Kinder massenweise von ihren Eltern trennen, wenn ihre Kollegen von der Strafabteilung die Folgen des Herausreißens als strafmildernd, weil kindeswohlschädigend beurteilen."
Hä? Strafrichter die die Arbeit der Familienrichterinnen als kindeswohl-schädigend beurteilen !?!
Es ist eine irreale familiengerichtliche Welt alternativer Fakten die zur massenhaften Entfremdung, zum dauerhaften psychischen Missbrauch von Kindern führt.
Ist es nicht eine perverse Paradoxie, ein Paradoxon der Extraklasse wenn ursächliche staatliche Mißhandlungen im strafrechtlichen Verfahren als mildernd gewertet werden?
Der von Familiengerichten und ihren Komplizen geförderte und unterstützte und herbeigeführte Kindesmissbrauch wird bei Strafgerichten oftmals als strafmildernd beurteilt. Ist Kindesmissbrauch durch Familienrichterinnen strafmildernd?
Ich würde diese "Strafmilderung" aus dem Leben meiner Tochter Lisa gern verbannen,aber....
Gert Bollmann
Februar 2017
* Dipl.-Pädagoge, Verfahrensbeistand ,Berater in Kindschaftsverfahren
„Ich hasse die Willkommenskultur, weil sie spaltet !“
Aufnahmen vom 18.10.2016
Aufnahmeort:Treseburger Str.26,13129 Berlin
Aldi Berlin-Pankow
Eine Quizfrage die die richtige Antwort schuldig bleibt
Wo steht dieses Verkehrszeichen...
A vor einem Supermarkt,
B vor einem Berliner Großbordell oder
C vor einem Amtsgericht und
D wenn C nicht zutrifft, warum wäre es ein Paradoxon stünde es vor einem deutschen Familiengericht ?
Antworten bitte an info@sorgerechtapartheid.de
26.Juli 2016
"Frauenpolitische Forderungen können auch Befreiungspotenzial für Männer bedeuten"
Das Bundesforum Männer ist ein Paradoxon der Extraklasse.
Als steuerfinanziertes Ziehkind des BMFSFJ, des Bundesministeriums für alle außer Männer, erblickte der Verein BuFoMä als regierungsamtliche Zwangsgeburt und demagogisches Feigenblatt der ehemaligen Frauenministerin Kristina Schröder(CDU) am 04.November 2010 das trübe Licht der deutschen Femokratie.
Gewiß nicht zum Unbehagen der gegenwärtigen SPD-Blondine in der ministeriellen Quotenrolle setzt sich das BuFoMä lieber für seine Auftrag-und Geldgeberinnen ein als für Männer und Jungen.
Und so darf der Geschäftsführer des staatlich alimentierten Männerhassvereins Dr. Dag Schölper in hiesigen Qualitätsmedien auch folgendes Sätzlein vortragen:
"Die Forderung nach mehr weiblichen Führungskräften kann auch ein Befreiungspotenzial für Männer bedeuten".
http://www.presseportal.de/pm/59019/3387255
Es ist schon paradox.
Wo der hochbesoldete Dr. Schölper recht hat, hat er recht.
So kann die durch Umgangsboykott von Kreidekreismüttern geschaffene freie Zeit als Befreiungspotenzial für Väter angesehen werden um ihrer Erwerbsobliegenheit zum Wohl der cocktailschlürfenden Kindbesitzerin verstärkt nachzukommen.
Ach so,demnach bietet auch die brutale Praxis der Sorgerechtapartheid die Chance immer mehr Kinder vor dem Trauma des Vaterverlustes zu bewahren.
Aber vielleicht ist das Alles auch gar kein Paradoxon und ich wäre fast auf einen offiziellen feministischen Trojaner hereingefallen...
???????????????????
Warum ungeschriebene Briefe verboten und zugleich teurer sind
In Deutschland ein Nichtparadoxon
Wieviel Briefe können Sie für 938 Euro und 75 Cent beim aktuellen Porto schreiben und versenden ?
Eintausenddreihundertundeinundvierzig
Es ist ein ungleicher und unfairer Kampf.
Labile Mütter, denen der Kindbesitz Lebenshilfe ist, "schaffen" destruktive Kinder und werden dabei von einer mächtigen Phalanx parasitärer Familienzerstörungsprofessionen massiv unterstützt und gefördert.
Der redliche, väterliche Kampf gegen die Elternentehrung und für die echten Kindesinteressen ist ein fast aussichtsloser, zielen die Feinde doch zuvörderst und bewußt auf die existenzielle Vernichtung des integeren Elternteils während die moralisch wie rechtswidrig Handelnde nicht einmal ansatzweise ein Kostenrisiko tragen muss und zugleich falsche Helfer und Konfliktlotsen finanziell umfassend von der Jurisprudenz gemästet werden.
Das Ergebnis ist vorhersehbar und ich frage mich immer öfter, ob nicht ein ungeleerter gelber Briefkasten über mehr soziale Kompetenz verfügt als ein familiengerichtliches Dreigestirn aus Richterin, Psychologin und Jugendamt-irgendwas.
Einen speziellen Querschläger lieferte 'mal wieder die Ordensträgerin des Väterwiderstandes, die Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Frau Dr. Stephanie Wahsner.
Eine weitere Geldforderung der Kosteneinziehungsstelle der Justiz vom 04.05.2016 zum AG T/Kreuzberg - Familiengericht - Az.: 133 F 16784/75 - belegt, was ein Briefschreibverbot incl.Umgangsausschluss
dort heutigentags bzw. bei der genannten Richterin kostet (was nix kostet ist nix wert,oder?!).
Aufgeschlüsselt:
1. Kosten des beigeordneten Rechtsanwalts gem. § 59 Abs.2 RVG der Kindesmutter = 334,75 €
2.Verfahrensgebühr III.1.1.(FamGKG),Wert 3000 € = 54,00 €
3.Beträge des Verfahrensbeistandes = 550,00 €
zu zahlender Betrag gesamt: 938,75 €.
Weitere Geldforderungen sind auf dem Weg...
Dabei wollte ich meiner Tochter Lisa "nur" monatlich einen Brief schreiben,
d.h.:Porto im Jahr 8,40 €;
bis zur Volljährigkeit ca. 37,10 Euro .
938,75 € für ungeschriebene statt 37,10 € für geschriebene Briefe. Paradox?!
Kein Mitarbeiter der Post käme wohl auf den glorreichen Gedanken ein Briefschreibverbot zu verhängen. Ne, dafür bedarf es offensichtlich einer hochqualifizierten juristischen Ausbildung und die Freiheit sich im rechtsfreien Raum der deutschen Familiengerichtsbarkeit verwirklichen zu können.
Laut Frau Dr. Richterin sind somit ungeschriebene Briefe für Väter teurer??
Ich frag´schon lang nicht mehr nach Logik im Berliner Familiengerichtsbezirk.
Vermutlich wünscht mir die Justiz ein langes Leben um die angehäuften Geldforderungen zu begleichen. Möglicherweise ist meine ne-Tochter bereits selbst Mutter oder Großmutter während ich noch immer die familiengerichtlichen Geldstrafen abstottere, weil ich es gewagt hatte, Vater sein zu wollen.
Ich glaub`, ich muss sogar älter als Johannes Heesters werden um den Forderungen der Familienzerstörungsindustrie überhaupt nur ansatzweise nachzukommen. Mehrere tausend Euro wurden mir bereits entwendet, obwohl ich mich sehr bemühte die Schließmuskeln zusammen zu pressen.
Aktuell stehe ich mit 18000 Euro bei der Justizkasse auf der "Anschreibliste".
Seit Jahren vollstreckt die freundliche Gerichtsvollzieherin Appel im Auftrag des Mutteranwalts Wienandt gegen mich.
Und die Verweigerung meiner Betreuungsleistung beschert der Mutter zudem monatlich 264 Euro angeblichen Kindesunterhalts, der seit zehn Jahren zwangsweise bei meinem Arbeitgeber gepfändet wird.
Das ist indes nur ein Teil der gewaltsamen Schweinereien denen ich mich erwehren muss.
Tja, ich hätte wohl im Artemis eine Bordellrunde schmeißen sollen, statt ... mich zu meiner väterlichen Verantwortung zu bekennen.
Denn dies ist lebensgefährlich...
Vorsorglich sollte ich meine nichteheliche Tochter von der Erbfolge ausschließen...
...ich kann aber auch der Bearbeitung der weiteren Gegenvorstellung durch das Kammergericht harren...
Gert Bollmann
Berlin, den 11.Mai 2016
Die Handlungsmaxime in kindschaftsrechtlichen Verfahren betreffend den Umgang und das Sorgerecht
Eines Tages ist das Kind entfremdet und sein Vater entsorgt.
An allen anderen Tagen ist das Kindeswohl gefährdet.
01.März 2016
Paradox
Eine Sprache sprechen und nix vasteh´n
oda
Wenn zwei das Gleiche tun,
ist es noch lange nicht dasselbe.
Schlimm ist bei dieser alten Weisheit, dass
heutigentags Juristen darüber entscheiden,
was das Gleiche und was dasselbe ist.
Wenn die Muttersprache eines Vaters deutsch und die Vatersprache einer Familienrichterin deutsch ist heißt das noch lange nicht das die gleiche Sprache benutzt wird.
Erkenntnisresistenz, derer, die meinen Jurisprudenz hätte irgend etwas mit Wissenschaft oder gar Menschlichkeit gemein, verursacht ein babylonisches Begriffs-und Sprachenwirrwarr mit dem vorzüglich Dummheit kaschiert und Verbrechen ermöglicht werden.
Bonmot
Mit einem Eskimo ein Gespräch auf Suaheli zu führen kann schnell die Erkenntnis bringen bei der Sprachauswahl kein glückliches Händchen bewiesen zu haben.
Noch flinker kommt die Erfahrung für den der meint an deutschen Familiengerichten die Muttersprache der Richterin zu wählen um seine Vorstellung und Meinung als Vater eines Kindes darlegen zu können.
An Familiengerichten besteht (Voll-)Taubheit gegenüber Tätern (das sind nunmal die Väter) und ihren Argumenten.
Konnte Beethoven im Kampf mit der Taubheit noch Meisterliches vollbringen kann eine derartige Leistung von Robenträgern, deren Aufgabe nicht Schöpfertum oder Barrikadenkampf sondern Streitschlichtung und Schaffung von Friedhofsruhe im Auftrag der Staatsräson ist, nicht erwartet werden.
Richter schreiben oder komponieren keine "Ode an die Freude". Sie schreiben Beschlüsse, einstweilige Anordnungen und glauben im Namen des Volkes zu richten. Meist ohne über hinreichend Kenntnisse zu verfügen...
Besonders krass und wirr wird in den Trutzburgen des Familienunrechts gelabert. Selbst ein wissenschaftlich begründeter Vortrag kann nicht zu einer Gerichtsentscheidung zu Gunsten väterlicher Elternrechte führen.
Bantusprachen sind an deutschen Familiengerichten sowenig zugelassene Amtssprachen wie Einlassungen von Vätern in egal welcher Sprache.
Lala salama,baba - Gute Nacht,Vater!
Es interessiert nicht was Du vorträgst.
Die Kosten sind Dir dennoch sicher.
So wahr wie Dein Kind Dir genommen wird.
Einen halben Mord gibt es so wenig wie einen halben Kindesmissbrauch.
Familiengerichte "arbeiten" deutsch-korrekt !
Das ist dann allerdings keine Paradoxie....
05.Februar 2016
Das (fast) unbekannte Familienversicherungs-Paradoxon
"Ich will keinen Umgang, weil sie mit mir nichts anzufangen wissen.
Das ist meine Meinung.Das ist mein Wille.
Ich will sie nicht sehen.
Ich will sie nicht hören.
Ich will nicht mit ihnen reden.
Ich will keinen Kontakt.
Ich hasse sie."
Das ist, frei zitiert, das Credo meiner Tochter mit dem sie in der letzten Sitzung des Familiengerichts zur Regelung des Umgangs die professionellen Fachkräfte Dr. Wahsner (Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg), Frau Danquart (berufsmässige Beiständin in Berlin), Herrn Schreiter (Mitarbeiter des Jugendamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin) und eine Schreibkraft des Gerichts beeindruckte.
In der Begründung zum Ausschluss des Umgangsrechts liest sich das dann so:
"Gleichsam war zur Überzeugung des Gerichts festzustellen, dass L. jegliche Umgangsanfragen des Vaters ohne Zögern ohne größere Gefühlsregung verneinte.
Die Entscheidung L.s keinen Kontakt mit ihrem Vater haben zu wollen, ist zu respektieren." (aus dem AG-Beschluss vom 22.07.2015 zum Az.: 133 F 7996/15)
So weit - so schlecht.
Was wäre nur geschehen, wenn der Vortrag des Kindes den Erwartungen der Fachkräfte nicht entsprochen hätte und die professionellen Entfremdungskräfte mit ihrer langjährigen Unterstützung des mütterlichen Fehlverhaltens gescheitert wären?
Jetzt bleibt festzustellen:
Die familiären Bindungen sind zerschlagen.
Das Kind ist dem Vater entfremdet und es ist (dauerhaft?) indoktriniert.
Die Entsorgung des Vaters scheint irreversible.
Müsste nun nicht sogar der monatliche Geldtransfer auf das Konto der Mutter eingestellt werden, da die Selbstwirksamkeit des kindlichen Kein-Kontakt-Willens durch des Vaters Geld gefährdet ist?
Nun, ganz so paradox scheint die Helferindustrie nicht wirken zu wollen.
Geld ist was anderes als "das Kindeswohl".
Obwohl gerichtlich herbeigeführt und beschlussmässig bestätigt seit Jahren eine Vater-Kind-Beziehung (aufgrund des autonomen, freien und unbeeinflussten kindlichen Willens) mit brutaler Gewalt verhindert wird besteht die FAMILIE fort.
Und, das ist ein Paradoxon der Sonderklasse.
Meine Tochter, die mich hasst, die mich "total" ablehnt, an deren Leben ich seit Jahren (außer finanziell) keinen Anteil habe, die ich quasi nicht kenne - meine Tochter ist weiter bei meiner gesetzlichen Krankenkasse familienversichert.
Das erstaunt, weil die alleinsorgeberechtigte Mutter, mit der ich nicht verheiratet war und die als Beamtin krankenversichert ist, mehr Sold als der 2.Elternteil erhält und (!) aufgrund des Zusammenlebens mit (!) dem Kind dieses und seine Gesundkeit kennt.
Bei der Überprüfung des weiteren Vorliegens der Voraussetzungen für eine Familienversicherung in "meiner" Krankenkasse konnte ich wegen fehlender Kenntnis und Erlaubnis der Sorgeberechtigten die erforderlichen Auskünfte nicht erteilen.
Das teilte ich der Krankenkasse in Verbindung mit der Kündigung der Familienversicherung mit.
Der Ausgang (die Nichtentgegennahme der Kündigung) brauche ich wohl nicht näher erläutern. Der Sachbearbeiter der Kasse "wolle nicht in Teufels Küche" kommen.
Ob dies den Interessen der Solidargemeinschaft der Krankenkassenmitglieder entspricht kann ich nicht sagen.
Tja, liebe Tochter. Eine totale Kontaktlosigkeit gibt es also doch nicht.
Durch meine Krankenversicherung bleiben wir eine Familie - mag eine Schwarzrobe verkünden und beschließen was sie will.....
24.10.2015
Nachtrag vom 02.12.2015
Am 30.11.2015 erhielt ich folgende, leicht schwurbelige Mail in der Erste-Person-Plural-Form einer Mitarbeiterin der Krankenkasse:
"...Wir möchten Ihnen mitteilen, dass Ihre minderjährige Tochter L....... nach §10 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) einen nicht kündbaren Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung hat.
Anfragen zur Überprüfung der Familienversicherung im Rahmen des gesetzlichen Auftrages werden wir in Zukunft über Ihre Tochter laufen lassen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung..."
Eiskalt geschlussfolgert (?):
Meine Tochter ist weiter in meiner Krankenkasse pflichtversichert.
Das entfremdete Kind lebt im Haushalt der alleinigen Sorgerechtbesitzerin, die als Elternteil über das höhere Einkommen verfügt und als Beamtin im Landesdienst privat krankenversichert ist.
Der Vater ist dauerhaft entsorgt.Ein totales Kontakverbot zwischen Vater und Kind wird durch Gerichtsbeschlüsse abgesichert.
Da ist eine Familienversicherung des Kindes beim Vater "logisch".
Wäre es anders wäre es kein Paradoxon;oder ?!
Scheinbar unauflösliche Widersprüche
sonstwo und im deutschen Familienrecht
Was passiert, wenn Pinocchio sagt: "Meine Nase wächst gerade"?
Das Thema dieser Seite lautet:
Das Gute-Mutter-Paradoxon
Das Rechtstaatsparadoxon
Das Paradoxon der Ehre
am konkreten Beispiel
Dunkel war's, der Mond schien helle
Schneebedeckt die grüne Flur,
Als ein Wagen blitzesschnelle
Langsam um die Ecke fuhr.
Drinnen saßen stehend Leute
Schweigend ins Gespräch vertieft,
Als ein totgeschossner Hase
Auf der Wiese Schlittschuh lief
Und auf einer blauen Bank
die Rot gestrichen war
saß ein blondgelockter Knabe
Mit kohlrabenschwarzem Haar
Neben ihm 'ne alte Schachtel
zählte kaum erst 15 Jahr';
und sie aß eine Butterbrot,
das mit Schmalz bestrichen war.
Und droben auf dem Apfelbaum,
der gelbe Birnen trug,
hing des Frühlings letzte Pflaume
und an Nüssen noch genug.
("Volksthümliches aus dem Königreich Sachsen". Auf der Thomasschule Bd. 1. Leipzig: Teubner, 1898.)
Paradoxien im Deutschland des 21.Jahrhunderts
Rechtstaatlichkeit an deutschen Familiengerichten ; Unantastbarkeit der Würde jedes Elternteils ; faire kindschaftsrechtliche Verfahren ; qualifizierte Richter ; kompetente Jugendamtmitarbeiter ; lösungsorientiert arbeitende Anwälte die einem Ehrenkodex folgen ; von Gutachtern sinnvoll beschriebenes Papier ; empathievolle Beistände ; verständliche Sprache ; Richter die in Umgangs-und sorgerechtsfragen sachkundig entscheiden ; durchsetzbare und ideologiefreie Beschlüsse ; Unvoreingenommenheit gegenüber beiden Eltern ; Interesse an der Wahrheitsfindung ; im Mittelpunkt stehen die Interessen des Kindes ; usw.usf.
Eine gute Mutter ist die die ihr Kind vor dem Vater schützt indem sie es mit Unterstützung einer staatlich organisierten Komplizenindustrie entfremdet.
Wer vor deutschen Familiengerichten gegen den zweiten Elternteil des gemeinsamen Kindes über zehn Jahre lang in sämtlichen kindschaftsrechtlichen Verfahren betreffend den Umgang und das Sorgerecht obsiegt verwirklicht das Kindeswohl.
Die Erlangung einer rechtskräftigen Verurteilung wegen gefühlter Beleidigungen stellt die Ehre wieder her.
Strafanzeigen gegen den ehemaligen Partner sichern Vorteile in kindschaftsrechtlichen Verfahren und das Kindeswohl.
Das Kostenrecht wird von Familienrichterinnen fair und gerecht angewandt.
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Die Paradoxien des deutschen Familienrechts
Kurz und verständlich erklärt für Dummies
Krankheiten, Kriege, Naturkatastrophen, Kriminalität, Straßenverkehr u.v.a. - das Leben des Menschen ist von Anbeginn gefährdet.
Ersticken, Vergraben, Einfrieren, aus dem Fenster werfen, Verhungern, Schütteln, Vergiften u.a. sind weitere Gefährdungen mit denen insbesondere junge Menschen konfrontiert werden können.
Eltern, die sich über die Pflege und Erziehung der Kinder nicht einigen können , stellen ein zusätzliches Gefährdungspotential dar.
Das meint zumindest der Staat und seine Justiz und interveniert.
Viele Menschen, die sich für die Guten halten, schützen Kinder berufsmässig und sichern sich ein gutes Einkommen.
Ihr Schutzschild ist die Deutungshoheit über die Begriffschöpfung Kindeswohl.
Es weiß zwar niemand (bzw. jeder besser) was das genau ist, doch Einigkeit besteht darin, dass in der Wertegemeinschaft der Helferindustrie der Vater stört.
Der Grad der Kindeswohlgefährdung, der z.B. durch den Umgangsboykott einer Kreidekreismutter verursacht wird, ist ein geringerer als der durch familingerichtliche Maßnahmen.
Die Wahrscheinlichkeit durch Gerichtsbeschlüsse Schaden zu erleiden ist für Kinder und Väter, denen mit bizarrem Geschwafel das Elternrecht verweigert wird, größer als durch Terrorakte.
Paradox?
Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet. Das trifft auch auf Richterinnen an Familiengerichten zu.
Keine Gewalt zwingt sie.
Menschenrechtsverletzungen begehen sie freiwillig und mit Vorsatz.
Die neue Qualität ist Rechtsbruch statt Rechtsbeugung.
Courage,Fachwissen,Moral und Ethik?
Fehlanzeige.
Paradox?!
Ob ein Richter Rechts-oder Genderwissenschaften studiert hat ist unerheblich, da beide mit Wissenschaftlichkeit soviel gemein haben wie das wortgetreue Aufsagen eines Gedichts oder die Wiedergabe einer ideologischen Parole.
Mit der gewohnheitsmässigen Nutzung des Rechtsbeugungsprivilegs setzt die Justiz Sorgerechtapartheid, Diskriminierung und Entsorgung väterlichen Lebens um und ebnet den Weg zur Diktatur der Richter.
Bereits jetzt wird im Familienrecht das Gewaltmonopol einzig gegen Väter zur Anwendung gebracht.
In der selbstgeschaffenen Wertegemeinschaft der gegenwärtig Herrschenden haben redliche Väter keinen Platz.
Laut Wikipedia ist Schuldknechtschaft in Deutschland verboten.
Im Familienrecht ist sie durchgehende und durchgesetzte Praxis.
Paradox?
Gender Paradox !
Der Kindesunterhalt läuft dem Selbstbehalt davon.
Innerhalb von zehn Jahren wurde der Unterhalt um rund 52 % gesteigert während der Selbstbehalt lediglich ein Wachstum von 12 Prozent aufweist.
Paradox?
Kein Sorgerecht - kein Umgangsrecht - kein Unterhalt!
Basta.
Die Forderung von Väterwiderstand.de.
Paradox?
Nein! Das ist folgerichtig.
Die Abzocke der Väter ist paradox.
Die Rechtspraxis
Statt Sorgerecht ab Geburt die Möglichkeit einer kostenpflichtigen gerichtlichen "Eignungsüberprüfung" des nichtehelichen Vaters.
Ungleichbehandlung der Eltern als Handlungs-und Brandbeschleunigungsprinzip.
Honorierung von mütterlicher Umgangsverweigerung und Sanktionierung der redlichen Väter.
Hinnahme von Rechtswidrigkeit und Bestrafung von Rechtstreue.
Nur ein Elternteil zahlt fürs Kind, auch wenn der andere ein höheres Einkommen hat.
Paradox?
Ein Herr von Helfern lebt von der Zerschlagung familiärer Beziehungen.
Unkontrolliert und geldgeil.
Das Kindeswohl ist ein hohler Begriff den Richter willkürlich auslegen.
Mit rabulistischen Geschick wird das entfremdete Kind zum Täter des eigenen Mißbrauchs gemacht.
Das das Kind auf der Strecke bleibt interessiert nicht.
Paradox?
Im Deutschland des 21.Jahrhunderts Praxis.
Konkret.
Da ist ein Kind.
Es ist gesund auf die Welt gekommen.
Das schönste Land ist seine Heimat.
Das Kind hat eine Mutter und lebt bei ihr.
Es hat einen Vater der gut zu ihm ist.
Das Kind hat Eltern.
Ein gemeinsames Kind haben sie jedoch nicht.
Paradox?!
Da schläft ein Kind friedlich ein.
Die Nacht zieht über ihn hinweg und am
nächsten Morgen hat es einen Willen.
Das ist nicht sein erster Wille.
Aber es ist sein "eigener" Wille.
Herbeigeführt und wunschgemäß aufgesagt.
Das Kind will keinen Vater.
Einen redlichen schon gar nicht.
Begründung keine.
Der Wille wird beständig und wiederholt.
Er ist da und schützenswert.
Aufgesagt wie ein Gedicht.
Das Kind wiederholt auftragsgemäß.
Es ist loyal.
Die Mutter bedauert heuchlerich.
Beistand und Jugendamt weisen an.
Der Gerichtssaal ein Tollhaus,
die Balken vom Lügen gebogen,
das Recht macht Urlaub.
Die Richterin entsorgt den Vater.
Paradox?!
Da treffen sich außerhalb der Narrenzeit Roben.
In Düsseldorf basteln sie an einer Tabelle.
Diese hat keine Gesetzeskraft.
Dennoch löst sie den Pawlowschen Reflex aus.
Nun bricht die Mutter den Willen des Kindes.
Zumindest das Geld des Vaters soll es wollen.
Der Mutter des Kindes geht es gut.
Auch finanziell.
Sie ist Beamtin.
Ihr Sold ist höher als das Gehalt des Vaters.
Die Mutter leistet sich einen Anwalt.
Das Kind, das nichts vom Vater will, will mehr Geld.
Das ist rechtlich möglich.
Nach Moral wird ohnehin nicht gefragt.
Paradox?!
Da wird dem Vater das Gehalt gepfändet.
Er darf den Unterhalt nicht freiwillig zahlen.
Seine Bonität sinkt.
Die Justizkasse verfügt eine Zwangshypothek.
Der Advokat der Mutter will nicht nachstehen.
Das ist zwar sinnfrei aber brandstiftend.
Der Vater wird kredit-und darlehensunwürdig.
Der Frevel hat sich gelohnt.
Für die Mutter ! - ??
Paradox?!
Gert Bollmann
25.August 2015
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1. Paradoxon
Das Gewaltschutzgesetz schützt vor (mütterlicher/weiblicher) Gewalt.
XXX
2.Paradoxon
Das Obsiegen der entfremdenden Mutter in kindschaftsrechtlichen Verfahren sichert das Kindeswohl.
Januar 2016
3.Paradoxon
Erfolgreiche Strafanzeigen gegen den Vater restaurieren die verlorene Ehre der Mutter.
Wäre die Grande Armée Napoleons so erfolgreich gewesen wie Hilde Hoppelhäschen* als umgang-und sorgerechtverweigernde Mutter vor deutschen Gerichten noch heute wäre französisch die Amtssprache in Moskau.
In dem mehr als zehnjährigen Versuch der Wahrnahme meines grundgesetzlich geschützten Elternrechts ist es dem Elternteil der Elternschaft ablehnt gelungen den Vater von Lisa mit willigen Helfern zu kriminalisieren.
Es funzt problemlos: vom Familienrecht zum Strafrecht und wieder zurück.
Schwupdiwup ist der väterliche Elternteil ein verurteilter Straftäter nachdem er zuvor, allein aufgrund der Antragstellung beim Familiengericht, "nur" Täter war.
Ich bin vorbestraft.
Im Namen eines Volkes verurteilte mich das Landgericht Berlin unter dem Vorsitz der Richterin am Landgericht Sy zum Geschäftszeichen: (564) 51 Ns 3093 PLs 6748/09 Ns (85/10) wegen Beleidigung in elf Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 (einhundert) Tagessätzen zu je 35,00 (fünfunddreißig) Euro.
Damit ist zumindest amtlich beziffert wie teuer die verloren geglaubte Ehre einer Mutter ist.
3500 €.
Dabei ist der "Beleidigungspreis" ein Klacks im Verhältnis zu den produzierten Gerichtskosten von 12048,87 €.
In vielen Verhandlungstagen ist es gelungen sich mit keinen der Beleidigungsvorwürfe auch nur im Ansatz gerichtlich auseinanderzusetzen. Stattdessen wurde das Leben und Lebenswerk des Vaters seziert um mit rabulistischem Schmäh das Querulantentum des Täters herauszustellen. Mit dem strafrechtlichen Urteil war der mütterliche Auftrag erfüllt und eine Grundlage für weitere familiengerichtliche Kapriolen gelegt. Auch hier gilt:
«Querulant ist das Wort der Juristen für Untermensch.»
Nun versucht die Vollstreckung der Staatsanwaltschaft den kleinen Preis einzutreiben und die Justizkasse (als Kosteneinziehungsstelle der Justiz bezeichnet) bemüht sich um den Erhalt des größeren Teils. Krötenwanderung zu Gunsten von Juristen, Diplom-Psychologen und sonstigen Spezies. Von mütterlicher Ehre und Kindeswohl wird nun nicht mehr geschwätzt sondern von rechtstaatlichen Geld-eintreib-Verfahren.
Es bleibt aber die Frage, ob die verloren geglaubte Ehre einer Frau von einer deutschen Richterin am Landgericht restauriert werden konnte oder ob letztlich eine entfremdene Mutter sich mit diesem (kurios-abartigen) Gerichtsverfahren ein Eigentor schoß und eine Eigen(Selbst-)beleidigung getreu dem Filmtitel "… denn sie wissen nicht, was sie tun", gönnte.
Ich will diese Frage hier nicht beantworten, weil im Gegensatz zur eigenen Annahme des mütterlichen Elternteils, Hilde Hoppelhäschens* Handeln nicht bedeutsam genug ist um im Mittelpunkt dieser Homepage zu stehen. Warum sollten defizitäre Elternteile, die erst zur "Höchstleistung" durch staatliche Familienzerstörer angespornt und animiert wurden, am Pranger von Sorgerechtapartheid.de stehen? Kausal macht das keinen Sinn, weil der Sumpf trocken gelegt werden muss und nicht jedes darin wachsende Sumpfdotterblümchen zu attakieren ist.
Auch Kreidekreismütter, die die eigenen Kinder entfremden und dauerhaft psychisch schädigen, mögen über eine (eingeschränkte) Ehre verfügen. Der frei auslegbare Beleidigungsstraftatbestand und die feministische Spruchpraxis der Justiz darf jedoch kein Hindernis darstellen um auf das Ansprechen von Defiziten zu verzichten und nicht für das Wohlergehen und die Interessen der betroffenen Kinder einzutreten.
Die interessierten Leser bitte ich deshalb darum, sich ein eigenes Bild von dem Strafverfahren, der Klägerin und der Frage, ob eine Ehre wiedererlangt wurde, zu machen.
Je nachdem wie für Sie, liebe Leser, die Antwort ausfällt haben wir hier ein Paradoxon vorliegen oder nicht.
Aber auch ohne eine Antwort zu suchen, was denn nun die Ehre einer Mutter sei, gibt das Strafverfahren einen interessanten Einblick in eine "durchgegenderte" Justizpraxis und wie Väter ausgetrickst werden - trickstaatlich statt rechtsstaatlich.
Demnächst wird der Verfahrensverlauf, die Rechtsbrüche, der Dealvorschlag und das Urteil auf der Seite FLM nach dem Strafgesetz eingestellt.
*Name geändert/der richtige Name ist hier bekannt
15.Januar 2016
XXX
Kein Schelm ist wer meint, das die Zurückweisung eines Antrages auf Regelung des Umgangs wegen "zu zeitiger" Beantragung rechtskonform ist. Paradox,oder?
Kein Schelm ist aber auch, wer meint, das die erneute Beantragung der gerichtlichen Umgangsregelung nur einige Wochen später im Hinblick auf die Endentscheidung knapp drei Jahre später menschenrechtskonform ist.Paradox,oder?
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