"Die derzeitige Vehemenz der Diskussion um das sogenannte „Wechselmodell“ – besser: die Doppelresidenz – hatte schon einen nur wenige Jahre alten Vorläufer in der Diskussion um das Sorgerecht für nicht eheliche Väter," meint Franzjörg Krieg und zeigt auf " wie ideologisiert und unsachlich die Argumentation zu diesem Thema ist und wie hilflos sich die Politik im Umgang damit gibt."
Wenn sich für den Publizisten Joachim Wagner in seinem Buch vom "Ende der Wahrheitssuche", u.a. rezensiert in der Süddeutschen Zeitung unter der Überschrift "Nicht nur Justitia ist weiblich" die Vorteile der Gleichstellungspolitik, also nicht der Gleichberechtigung, "mit den besonderen Privilegien des Richterberufs zu einem Arbeitsparadies" für Frauen verschmelzen, dann hat die Qualität der Rechtsprechung erheblich gelitten, weil nach dem Geschlechteraustausch in diesem Paradies nicht Eva sondern Lilith, die einst erste Frau an Adams Seite, regiert.
Die Verweiblichung der Justiz scheint diese hartherziger und brutaler gemacht zu haben. Was den einen das Arbeitsparadies wird für Kinder und viele ihrer Väter zu einer Unterwelt aus zwielichtigen Wortakrobaten, geldheischenden Parasiten, Rechtsmissachtern, Kindeswohlgefährdern und Frevlern.
Und wenn die Justiz aufgrund der "schon gelösten und noch ungelösten Probleme mit der Frauenquote" nun gar als Lehrmodell für die ganze Gesellschaft angesehen werden soll, eine Gesellschaft die der "voranschreitenden" progressiven und gestaltenden Justiz noch hinterherhinkt, dann ist die ideologische Torheit von der menschlichen Gesellschaft die durch Überwindung der männlichen geschaffen werden soll, eindrucksvoll belegt, u.a. auch durch die Gerichtspraxis gewaltsamer Trennungen der Kinder von ihren Vätern, der rechtlichen Absicherung elterlicher Ungleichbehandlung und der allumfassenden Sorgerechtapartheid von Anbeginn.
Wann gehörte die Justiz mit ihren Vasallen je zu den progressiven Kräften in der deutschen Geschichte??
Meine in leidvollen Erfahrungen gewonnene Voreingenommenheit gegen all das was mit Paragrapheninterpretationen für Otto Normalkonsument daherkommt erspart mir das Leisten von Abbitte indes nicht.
Fast hätte ich die von "meiner" zuständigen Familienrichterin in farbenprächtigen gelben Umschlägen erhaltenen Beschlüsse, mit denen sie Umgangsausschluss an Umgangsausschluss reiht, persönlich genommen.
Die Gefahr, ob dieser von ihr gefundenen hanebüchenen "Begründungen" für meine väterliche Unwürdigkeit gar depressiv zu werden oder dem Zweifel in die Hände zu fallen, war gebannt, als ich zufällig das obige Zitat im Internet wiederfand, nicht etwa in dem meine Tochter und mich betreffenden Beschluss sondern gaaaaanz woanders.
"Dies zeigt, dass der Vater nicht verstanden hat, dass es neben der rein rechtlichen Dimension, eine weitere viel wichtigere Dimension, nämlich die zwischenmenschliche gibt, die von ihm mehr fordert als die Einforderung seiner Rechte als Vater. Sie erfordert Einfühlungsvermögen und Respekt vor der Persönlichkeit und dem Willen seiner heranwachsenden Kinder, deren Zuneigung man nicht erzwingen kann, sondern sich verdienen muss."
Hier handelt es sich tatsächlich um ein bereits Jahre zuvor von Richtern des Kammergerichts zusammen schwadroniertes Satzungeheuer gegen einen muslimischen Vater.
Ich war überhaupt nicht gemeint!!!
Ich konnte garnicht gemeint sein??!!
Da habe ich Dummerchen mich gewundert, warum in einem mir zugestellten weiteren Umgangsausschluss gar von mehreren Kindern die Rede ist, obwohl ich "nur" eine nichteheliche Tochter habe die entfremdet wird.
Kann ja ´mal passieren.
Wenn schon das Woher der gefundenen Begründung für den Umgangsausschluss vergessen wird anzugeben, immerhin ist die Verhängung des dauerhaften und totalen Kontaktverbotes zwischen Kind und Vater "nur" die massivste Form familiengerichtlicher Intervention und Familienzerstörung, dann kann auch ´mal schnell geschludert werden, dann kann auch schon schnell ´mal aus ein zwei Kinder gemacht werden.
Dem Kindeswohl wird´s scho´recht sein!
Frau Richterin hat einfach nur aus einem Beschluss des Kammergerichts abgeschrieben und wird erst jetzt beim Mogeln erwischt.
Meine Annahme "Wow, was für eine Formulierkunst und Geistesleistung" platzte wie jüngst einer meiner Autoreifen. Den Autoreifen zerlederte es mit lautem Knall, meine Erkenntnis mit ebenso lautem Gelächter
Beinah kam mir der Gedanke es mit einem richterlichen Plagiat zu tun zu haben. Doch das war eine irrige Idee, weil Richterinnen ihre Beschlüsse nicht unterschreiben, nur dann könnte in Richtung strafbaren Handelns gedacht werden.
Schavan, zu Guttenberg und all die anderen, tja, die hatten ihre Doktorarbeit unterschrieben. Doktorarbeiten werden auch von Juristen unterschrieben; doch das steht hier nicht zur Debatte.
Vielleicht habe ich den wahren Grund für die fehlenden Unterschriftsleistungen von Richterinnen unter ihre Beschlüsse gefunden. Der Slogan "Meine Hand für mein Produkt" hat früher ebensowenig funktioniert...
Abbitte muss ich vielmehr leisten, weil die "Initiative gegen familienfeindliche Väterbenachteiligung", Väterwiderstand.de, in der Vergabe des "Ordens für erfolgreiche Väterausgrenzung" den oben angeführten Geistesblitz "Hinzu kommt, dass der Vater nicht verstanden hat,..." der Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Frau Dr. Stephanie Wahsner urheberrechtlich zuordnete.
Ihr Schmücken mit fremden Federn war nicht beabsichtigt.
Ein gemeinsames geistiges Eigentum von Richtern die Einzellfallprüfungen vornehmen und Einzelfallentscheidungen treffen gibt es nicht,oder?
Im vorliegenden Einzelfall ist die falsche Zitatzuordnung zu beanstanden, dafür meine Abbitte, an der sonstigen inhaltlichen Auszeichnungsbegründung sind keine Änderungen vonnöten.
Anzumerken bleibt, dass das Plagiat rein zufällig bemerkt wurde.
Urteilsbegründungen von Gerichten sind nicht jedermann und keineswegs leicht zugänglich. Weitere (nicht als Zitat gekennzeichnete) Abschreibleistungen "meiner" Familienrichterin oder einer ihrer Kolleginnen sind nicht auszuschließen. Da ohnehin Textbausteine zum Schreiben von Beschlüssen genutzt werden ist es in der Sache müßig nach weiteren Plagiaten zu suchen. In den Arbeitsparadiesen für Richterinnen an Familiengerichten sollte vielleicht von der Mär der Einzelfallentscheidung abgerückt werden.
Und, um es vielleicht doch noch persönlich zu nehmen:
Wer eine hervorragende und viel gelobte Doktorarbeit zum Thema des würdevollen Umgangs mit dem menschlichen Leichnam schreibt, von dem darf erwartet werden auch im Familienrecht qualifiziert tätig zu sein und würdevoll mit einem lebenden Vater und seiner nichtehelichen Tochter umgehen...
Gert Bollmann
09.Mai 2017
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