Paradoxien

Sorge-

rechtapartheid

 

Die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid,stellt wohl das größte Skandalon unserer wohlständigen Gesellschaft dar. (Raoul Schrott)

Aufnahmen vom 18.10.2016

Aufnahmeort:Treseburger Str.26,13129 Berlin

Aldi Berlin-Pankow

Eine Quizfrage die die richtige Antwort schuldig bleibt

 

Wo steht dieses Verkehrszeichen...

A vor einem Supermarkt,

B vor einem Berliner Großbordell oder

C vor einem Amtsgericht und

D wenn C nicht zutrifft, warum wäre es ein Paradoxon stünde es vor einem deutschen Familiengericht ?

 

Antworten bitte an info@sorgerechtapartheid.de

 

 

26.Juli 2016

BuFoMä

"Frauenpolitische Forderungen können auch Befreiungspotenzial für Männer bedeuten"

 

 

Das Bundesforum Männer ist ein Paradoxon der Extraklasse.

 

Als steuerfinanziertes Ziehkind des BMFSFJ, des Bundesministeriums für alle außer Männer, erblickte der Verein BuFoMä als regierungsamtliche Zwangsgeburt und demagogisches Feigenblatt der ehemaligen Frauenministerin Kristina Schröder(CDU) am 04.November 2010 das trübe Licht der deutschen Femokratie.

Gewiß nicht zum Unbehagen der gegenwärtigen SPD-Blondine in der ministeriellen Quotenrolle setzt sich das BuFoMä lieber für seine Auftrag-und Geldgeberinnen ein als für Männer und Jungen.

Und so darf der Geschäftsführer des staatlich alimentierten Männerhassvereins Dr. Dag Schölper in hiesigen Qualitätsmedien auch folgendes Sätzlein vortragen:

"Die Forderung nach mehr weiblichen Führungskräften kann auch ein Befreiungspotenzial für Männer bedeuten".

 

http://www.presseportal.de/pm/59019/3387255

 

Es ist schon paradox.

Wo der hochbesoldete Dr. Schölper recht hat, hat er recht.

 

So kann die durch Umgangsboykott von Kreidekreismüttern geschaffene freie Zeit als Befreiungspotenzial für Väter angesehen werden um ihrer Erwerbsobliegenheit zum Wohl der cocktailschlürfenden Kindbesitzerin verstärkt nachzukommen.

 

Ach so,demnach bietet auch die brutale Praxis der Sorgerechtapartheid die Chance immer mehr Kinder vor dem Trauma des Vaterverlustes zu bewahren.

 

Aber vielleicht ist das Alles auch gar kein Paradoxon und ich wäre fast auf einen offiziellen feministischen Trojaner hereingefallen...

 

 

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Warum ungeschriebene Briefe verboten und zugleich teurer sind

In Deutschland ein Nichtparadoxon

 

Wieviel Briefe können Sie für 938 Euro und 75 Cent beim aktuellen Porto schreiben und versenden ?

Eintausenddreihundertundeinundvierzig

 

 

Es ist ein ungleicher und unfairer Kampf.

 

Labile Mütter, denen der Kindbesitz Lebenshilfe ist, "schaffen" destruktive Kinder und werden dabei von einer mächtigen Phalanx parasitärer Familienzerstörungsprofessionen massiv unterstützt und gefördert.

Der redliche, väterliche Kampf gegen die Elternentehrung und für die echten Kindesinteressen ist ein fast aussichtsloser, zielen die Feinde doch zuvörderst und bewußt auf die existenzielle Vernichtung des integeren Elternteils während die moralisch wie rechtswidrig Handelnde nicht einmal ansatzweise ein Kostenrisiko tragen muss und zugleich falsche Helfer und Konfliktlotsen finanziell umfassend von der Jurisprudenz gemästet werden.

 

Das Ergebnis ist vorhersehbar und ich frage mich immer öfter, ob nicht ein ungeleerter gelber Briefkasten über mehr soziale Kompetenz verfügt als ein familiengerichtliches Dreigestirn aus Richterin, Psychologin und Jugendamt-irgendwas.

 

Einen speziellen Querschläger lieferte 'mal wieder die Ordensträgerin des Väterwiderstandes, die Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Frau Dr. Stephanie Wahsner.

Eine weitere Geldforderung der Kosteneinziehungsstelle der Justiz vom 04.05.2016 zum AG T/Kreuzberg - Familiengericht - Az.: 133 F 16784/75 - belegt, was ein Briefschreibverbot incl.Umgangsausschluss

dort heutigentags bzw. bei der genannten Richterin kostet (was nix kostet ist nix wert,oder?!).

 

Aufgeschlüsselt:

1. Kosten des beigeordneten Rechtsanwalts gem. § 59 Abs.2 RVG der Kindesmutter = 334,75 €

2.Verfahrensgebühr III.1.1.(FamGKG),Wert 3000 € = 54,00 €

3.Beträge des Verfahrensbeistandes = 550,00 €

 

zu zahlender Betrag gesamt: 938,75 €.

Weitere Geldforderungen sind auf dem Weg...

Dabei wollte ich meiner Tochter Lisa "nur" monatlich einen Brief schreiben,

d.h.:Porto im Jahr 8,40 €;

bis zur Volljährigkeit ca. 37,10 Euro .

 

938,75 € für ungeschriebene statt 37,10 € für geschriebene Briefe. Paradox?!

 

Kein Mitarbeiter der Post käme wohl auf den glorreichen Gedanken ein Briefschreibverbot zu verhängen. Ne, dafür bedarf es offensichtlich einer hochqualifizierten juristischen Ausbildung und die Freiheit sich im rechtsfreien Raum der deutschen Familiengerichtsbarkeit verwirklichen zu können.

 

Laut Frau Dr. Richterin sind somit ungeschriebene Briefe für Väter teurer??

Ich frag´schon lang nicht mehr nach Logik im Berliner Familiengerichtsbezirk.

 

 

Vermutlich wünscht mir die Justiz ein langes Leben um die angehäuften Geldforderungen zu begleichen. Möglicherweise ist meine ne-Tochter bereits selbst Mutter oder Großmutter während ich noch immer die familiengerichtlichen Geldstrafen abstottere, weil ich es gewagt hatte, Vater sein zu wollen.

Ich glaub`, ich muss sogar älter als Johannes Heesters werden um den Forderungen der Familienzerstörungsindustrie überhaupt nur ansatzweise nachzukommen. Mehrere tausend Euro wurden mir bereits entwendet, obwohl ich mich sehr bemühte die Schließmuskeln zusammen zu pressen.

Aktuell stehe ich mit 18000 Euro bei der Justizkasse auf der "Anschreibliste".

Seit Jahren vollstreckt die freundliche Gerichtsvollzieherin Appel im Auftrag des Mutteranwalts Wienandt gegen mich.

Und die Verweigerung meiner Betreuungsleistung beschert der Mutter zudem monatlich 264 Euro angeblichen Kindesunterhalts, der seit zehn Jahren zwangsweise bei meinem Arbeitgeber gepfändet wird.

Das ist indes nur ein Teil der gewaltsamen Schweinereien denen ich mich erwehren muss.

Tja, ich hätte wohl im Artemis eine Bordellrunde schmeißen sollen, statt ... mich zu meiner väterlichen Verantwortung zu bekennen.

Denn dies ist lebensgefährlich...

 

Vorsorglich sollte ich meine nichteheliche Tochter von der Erbfolge ausschließen...

 

"Müssen wir erst Aktionen starten, um hartnäckig destruktive Kinder nach Trennung und Scheidung im Erwachsenenalter öffentlich wirksam aus der Erbfolge auszuschließen, um auf die Folgen ethisch katastrophaler Prozesse aufmerksam zu machen?

 

...ich kann aber auch der Bearbeitung der weiteren Gegenvorstellung durch das Kammergericht harren...

 

Gert Bollmann

Berlin, den 11.Mai 2016

 

Die Handlungsmaxime in kindschaftsrechtlichen Verfahren betreffend den Umgang und das Sorgerecht

 

Eines Tages ist das Kind entfremdet und sein Vater entsorgt.

An allen anderen Tagen ist das Kindeswohl gefährdet.

01.März 2016

Paradox

 

Eine Sprache sprechen und nix vasteh´n

oda

Wenn zwei das Gleiche tun,

ist es noch lange nicht dasselbe.

Schlimm ist bei dieser alten Weisheit, dass

heutigentags Juristen darüber entscheiden,

was das Gleiche und was dasselbe ist.

Wenn die Muttersprache eines Vaters deutsch und die Vatersprache einer Familienrichterin deutsch ist heißt das noch lange nicht das die gleiche Sprache benutzt wird.

Erkenntnisresistenz, derer, die meinen Jurisprudenz hätte irgend etwas mit Wissenschaft oder gar Menschlichkeit gemein, verursacht ein babylonisches Begriffs-und Sprachenwirrwarr mit dem vorzüglich Dummheit kaschiert und Verbrechen ermöglicht werden.

 

Bonmot

 

Mit einem Eskimo ein Gespräch auf Suaheli zu führen kann schnell die Erkenntnis bringen bei der Sprachauswahl kein glückliches Händchen bewiesen zu haben.

 

Noch flinker kommt die Erfahrung für den der meint an deutschen Familiengerichten die Muttersprache der Richterin zu wählen um seine Vorstellung und Meinung als Vater eines Kindes darlegen zu können.

 

An Familiengerichten besteht (Voll-)Taubheit gegenüber Tätern (das sind nunmal die Väter) und ihren Argumenten.

Konnte Beethoven im Kampf mit der Taubheit noch Meisterliches vollbringen kann eine derartige Leistung von Robenträgern, deren Aufgabe nicht Schöpfertum oder Barrikadenkampf sondern Streitschlichtung und Schaffung von Friedhofsruhe im Auftrag der Staatsräson ist, nicht erwartet werden.

Richter schreiben oder komponieren keine "Ode an die Freude". Sie schreiben Beschlüsse, einstweilige Anordnungen und glauben im Namen des Volkes zu richten. Meist ohne über hinreichend Kenntnisse zu verfügen...

 

Besonders krass und wirr wird in den Trutzburgen des Familienunrechts gelabert. Selbst ein wissenschaftlich begründeter Vortrag kann nicht zu einer Gerichtsentscheidung zu Gunsten väterlicher Elternrechte führen.

Bantusprachen sind an deutschen Familiengerichten sowenig zugelassene Amtssprachen wie Einlassungen von Vätern in egal welcher Sprache.

 

Lala salama,baba - Gute Nacht,Vater!

 

Es interessiert nicht was Du vorträgst.

Die Kosten sind Dir dennoch sicher.

So wahr wie Dein Kind Dir genommen wird.

Einen halben Mord gibt es so wenig wie einen halben Kindesmissbrauch.

Familiengerichte "arbeiten" deutsch-korrekt !

Das ist dann allerdings keine Paradoxie....

 

05.Februar 2016

 

 

 

Das (fast) unbekannte Familienversicherungs-Paradoxon

 

"Ich will keinen Umgang, weil sie mit mir nichts anzufangen wissen.

Das ist meine Meinung.Das ist mein Wille.

Ich will sie nicht sehen.

Ich will sie nicht hören.

Ich will nicht mit ihnen reden.

Ich will keinen Kontakt.

Ich hasse sie."

Das ist, frei zitiert, das Credo meiner Tochter mit dem sie in der letzten Sitzung des Familiengerichts zur Regelung des Umgangs die professionellen Fachkräfte Dr. Wahsner (Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg), Frau Danquart (berufsmässige Beiständin in Berlin), Herrn Schreiter (Mitarbeiter des Jugendamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin) und eine Schreibkraft des Gerichts beeindruckte.

In der Begründung zum Ausschluss des Umgangsrechts liest sich das dann so:

"Gleichsam war zur Überzeugung des Gerichts festzustellen, dass L. jegliche Umgangsanfragen des Vaters ohne Zögern ohne größere Gefühlsregung verneinte.

Die Entscheidung L.s keinen Kontakt mit ihrem Vater haben zu wollen, ist zu respektieren." (aus dem AG-Beschluss vom 22.07.2015 zum Az.: 133 F 7996/15)

 

So weit - so schlecht.

 

Was wäre nur geschehen, wenn der Vortrag des Kindes den Erwartungen der Fachkräfte nicht entsprochen hätte und die professionellen Entfremdungskräfte mit ihrer langjährigen Unterstützung des mütterlichen Fehlverhaltens gescheitert wären?

 

Jetzt bleibt festzustellen:

Die familiären Bindungen sind zerschlagen.

Das Kind ist dem Vater entfremdet und es ist (dauerhaft?) indoktriniert.

Die Entsorgung des Vaters scheint irreversible.

 

Müsste nun nicht sogar der monatliche Geldtransfer auf das Konto der Mutter eingestellt werden, da die Selbstwirksamkeit des kindlichen Kein-Kontakt-Willens durch des Vaters Geld gefährdet ist?

 

Nun, ganz so paradox scheint die Helferindustrie nicht wirken zu wollen.

Geld ist was anderes als "das Kindeswohl".

 

Obwohl gerichtlich herbeigeführt und beschlussmässig bestätigt seit Jahren eine Vater-Kind-Beziehung (aufgrund des autonomen, freien und unbeeinflussten kindlichen Willens) mit brutaler Gewalt verhindert wird besteht die FAMILIE fort.

 

Und, das ist ein Paradoxon der Sonderklasse.

 

Meine Tochter, die mich hasst, die mich "total" ablehnt, an deren Leben ich seit Jahren (außer finanziell) keinen Anteil habe, die ich quasi nicht kenne - meine Tochter ist weiter bei meiner gesetzlichen Krankenkasse familienversichert.

 

Das erstaunt, weil die alleinsorgeberechtigte Mutter, mit der ich nicht verheiratet war und die als Beamtin krankenversichert ist, mehr Sold als der 2.Elternteil erhält und (!) aufgrund des Zusammenlebens mit (!) dem Kind dieses und seine Gesundkeit kennt.

Bei der Überprüfung des weiteren Vorliegens der Voraussetzungen für eine Familienversicherung in "meiner" Krankenkasse konnte ich wegen fehlender Kenntnis und Erlaubnis der Sorgeberechtigten die erforderlichen Auskünfte nicht erteilen.

 

Das teilte ich der Krankenkasse in Verbindung mit der Kündigung der Familienversicherung mit.

 

Der Ausgang (die Nichtentgegennahme der Kündigung) brauche ich wohl nicht näher erläutern. Der Sachbearbeiter der Kasse "wolle nicht in Teufels Küche" kommen.

Ob dies den Interessen der Solidargemeinschaft der Krankenkassenmitglieder entspricht kann ich nicht sagen.

 

Tja, liebe Tochter. Eine totale Kontaktlosigkeit gibt es also doch nicht.

Durch meine Krankenversicherung bleiben wir eine Familie - mag eine Schwarzrobe verkünden und beschließen was sie will.....

 

24.10.2015

 

Nachtrag vom 02.12.2015

 

Am 30.11.2015 erhielt ich folgende, leicht schwurbelige Mail in der Erste-Person-Plural-Form einer Mitarbeiterin der Krankenkasse:

 

"...Wir möchten Ihnen mitteilen, dass Ihre minderjährige Tochter L....... nach §10 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) einen nicht kündbaren Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung hat.

 

Anfragen zur Überprüfung der Familienversicherung im Rahmen des gesetzlichen Auftrages werden wir in Zukunft über Ihre Tochter laufen lassen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung..."

 

Eiskalt geschlussfolgert (?):

Meine Tochter ist weiter in meiner Krankenkasse pflichtversichert.

Das entfremdete Kind lebt im Haushalt der alleinigen Sorgerechtbesitzerin, die als Elternteil über das höhere Einkommen verfügt und als Beamtin im Landesdienst privat krankenversichert ist.

Der Vater ist dauerhaft entsorgt.Ein totales Kontakverbot zwischen Vater und Kind wird durch Gerichtsbeschlüsse abgesichert.

Da ist eine Familienversicherung des Kindes beim Vater "logisch".

Wäre es anders wäre es kein Paradoxon;oder ?!

 

 

 

 

 

 

 

Scheinbar unauflösliche Widersprüche

sonstwo und im deutschen Familienrecht

 

Was passiert, wenn Pinocchio sagt: "Meine Nase wächst gerade"?

Das Thema dieser Seite lautet:

 

Das Gute-Mutter-Paradoxon

Das Rechtstaatsparadoxon

Das Paradoxon der Ehre

 

am konkreten Beispiel

 

Dunkel war's, der Mond schien helle

Schneebedeckt die grüne Flur,

Als ein Wagen blitzesschnelle

Langsam um die Ecke fuhr.

Drinnen saßen stehend Leute

Schweigend ins Gespräch vertieft,

Als ein totgeschossner Hase

Auf der Wiese Schlittschuh lief

Und auf einer blauen Bank

die Rot gestrichen war

saß ein blondgelockter Knabe

Mit kohlrabenschwarzem Haar

Neben ihm 'ne alte Schachtel

zählte kaum erst 15 Jahr';

und sie aß eine Butterbrot,

das mit Schmalz bestrichen war.

Und droben auf dem Apfelbaum,

der gelbe Birnen trug,

hing des Frühlings letzte Pflaume

und an Nüssen noch genug.

("Volksthümliches aus dem Königreich Sachsen". Auf der Thomasschule Bd. 1. Leipzig: Teubner, 1898.)

 

Paradoxien im Deutschland des 21.Jahrhunderts

 

Rechtstaatlichkeit an deutschen Familiengerichten ; Unantastbarkeit der Würde jedes Elternteils ; faire kindschaftsrechtliche Verfahren ; qualifizierte Richter ; kompetente Jugendamtmitarbeiter ; lösungsorientiert arbeitende Anwälte die einem Ehrenkodex folgen ; von Gutachtern sinnvoll beschriebenes Papier ; empathievolle Beistände ; verständliche Sprache ; Richter die in Umgangs-und sorgerechtsfragen sachkundig entscheiden ; durchsetzbare und ideologiefreie Beschlüsse ; Unvoreingenommenheit gegenüber beiden Eltern ; Interesse an der Wahrheitsfindung ; im Mittelpunkt stehen die Interessen des Kindes ; usw.usf.

 

Eine gute Mutter ist die die ihr Kind vor dem Vater schützt indem sie es mit Unterstützung einer staatlich organisierten Komplizenindustrie entfremdet.

 

Wer vor deutschen Familiengerichten gegen den zweiten Elternteil des gemeinsamen Kindes über zehn Jahre lang in sämtlichen kindschaftsrechtlichen Verfahren betreffend den Umgang und das Sorgerecht obsiegt verwirklicht das Kindeswohl.

 

Die Erlangung einer rechtskräftigen Verurteilung wegen gefühlter Beleidigungen stellt die Ehre wieder her.

 

Strafanzeigen gegen den ehemaligen Partner sichern Vorteile in kindschaftsrechtlichen Verfahren und das Kindeswohl.

 

Das Kostenrecht wird von Familienrichterinnen fair und gerecht angewandt.

 

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Die Paradoxien des deutschen Familienrechts

Kurz und verständlich erklärt für Dummies

 

Krankheiten, Kriege, Naturkatastrophen, Kriminalität, Straßenverkehr u.v.a. - das Leben des Menschen ist von Anbeginn gefährdet.

Ersticken, Vergraben, Einfrieren, aus dem Fenster werfen, Verhungern, Schütteln, Vergiften u.a. sind weitere Gefährdungen mit denen insbesondere junge Menschen konfrontiert werden können.

 

Eltern, die sich über die Pflege und Erziehung der Kinder nicht einigen können , stellen ein zusätzliches Gefährdungspotential dar.

Das meint zumindest der Staat und seine Justiz und interveniert.

 

Viele Menschen, die sich für die Guten halten, schützen Kinder berufsmässig und sichern sich ein gutes Einkommen.

Ihr Schutzschild ist die Deutungshoheit über die Begriffschöpfung Kindeswohl.

Es weiß zwar niemand (bzw. jeder besser) was das genau ist, doch Einigkeit besteht darin, dass in der Wertegemeinschaft der Helferindustrie der Vater stört.

 

Der Grad der Kindeswohlgefährdung, der z.B. durch den Umgangsboykott einer Kreidekreismutter verursacht wird, ist ein geringerer als der durch familingerichtliche Maßnahmen.

Die Wahrscheinlichkeit durch Gerichtsbeschlüsse Schaden zu erleiden ist für Kinder und Väter, denen mit bizarrem Geschwafel das Elternrecht verweigert wird, größer als durch Terrorakte.

 

Paradox?

 

Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet. Das trifft auch auf Richterinnen an Familiengerichten zu.

Keine Gewalt zwingt sie.

Menschenrechtsverletzungen begehen sie freiwillig und mit Vorsatz.

Die neue Qualität ist Rechtsbruch statt Rechtsbeugung.

Courage,Fachwissen,Moral und Ethik?

Fehlanzeige.

 

Paradox?!

 

 

Ob ein Richter Rechts-oder Genderwissenschaften studiert hat ist unerheblich, da beide mit Wissenschaftlichkeit soviel gemein haben wie das wortgetreue Aufsagen eines Gedichts oder die Wiedergabe einer ideologischen Parole.

Mit der gewohnheitsmässigen Nutzung des Rechtsbeugungsprivilegs setzt die Justiz Sorgerechtapartheid, Diskriminierung und Entsorgung väterlichen Lebens um und ebnet den Weg zur Diktatur der Richter.

Bereits jetzt wird im Familienrecht das Gewaltmonopol einzig gegen Väter zur Anwendung gebracht.

In der selbstgeschaffenen Wertegemeinschaft der gegenwärtig Herrschenden haben redliche Väter keinen Platz.

Laut Wikipedia ist Schuldknechtschaft in Deutschland verboten.

Im Familienrecht ist sie durchgehende und durchgesetzte Praxis.

 

Paradox?

Gender Paradox !

 

Der Kindesunterhalt läuft dem Selbstbehalt davon.

Innerhalb von zehn Jahren wurde der Unterhalt um rund 52 % gesteigert während der Selbstbehalt lediglich ein Wachstum von 12 Prozent aufweist.

 

Paradox?

 

Kein Sorgerecht - kein Umgangsrecht - kein Unterhalt!

Basta.

Die Forderung von Väterwiderstand.de.

 

Paradox?

Nein! Das ist folgerichtig.

Die Abzocke der Väter ist paradox.

 

 

Die Rechtspraxis

 

Statt Sorgerecht ab Geburt die Möglichkeit einer kostenpflichtigen gerichtlichen "Eignungsüberprüfung" des nichtehelichen Vaters.

Ungleichbehandlung der Eltern als Handlungs-und Brandbeschleunigungsprinzip.

Honorierung von mütterlicher Umgangsverweigerung und Sanktionierung der redlichen Väter.

Hinnahme von Rechtswidrigkeit und Bestrafung von Rechtstreue.

Nur ein Elternteil zahlt fürs Kind, auch wenn der andere ein höheres Einkommen hat.

 

Paradox?

 

Ein Herr von Helfern lebt von der Zerschlagung familiärer Beziehungen.

Unkontrolliert und geldgeil.

Das Kindeswohl ist ein hohler Begriff den Richter willkürlich auslegen.

Mit rabulistischen Geschick wird das entfremdete Kind zum Täter des eigenen Mißbrauchs gemacht.

Das das Kind auf der Strecke bleibt interessiert nicht.

 

Paradox?

Im Deutschland des 21.Jahrhunderts Praxis.

 

 

Konkret.

 

Da ist ein Kind.

Es ist gesund auf die Welt gekommen.

Das schönste Land ist seine Heimat.

Das Kind hat eine Mutter und lebt bei ihr.

Es hat einen Vater der gut zu ihm ist.

Das Kind hat Eltern.

Ein gemeinsames Kind haben sie jedoch nicht.

Paradox?!

 

Da schläft ein Kind friedlich ein.

Die Nacht zieht über ihn hinweg und am

nächsten Morgen hat es einen Willen.

Das ist nicht sein erster Wille.

Aber es ist sein "eigener" Wille.

Herbeigeführt und wunschgemäß aufgesagt.

Das Kind will keinen Vater.

Einen redlichen schon gar nicht.

Begründung keine.

Der Wille wird beständig und wiederholt.

Er ist da und schützenswert.

Aufgesagt wie ein Gedicht.

Das Kind wiederholt auftragsgemäß.

Es ist loyal.

Die Mutter bedauert heuchlerich.

Beistand und Jugendamt weisen an.

Der Gerichtssaal ein Tollhaus,

die Balken vom Lügen gebogen,

das Recht macht Urlaub.

Die Richterin entsorgt den Vater.

Paradox?!

 

Da treffen sich außerhalb der Narrenzeit Roben.

In Düsseldorf basteln sie an einer Tabelle.

Diese hat keine Gesetzeskraft.

Dennoch löst sie den Pawlowschen Reflex aus.

Nun bricht die Mutter den Willen des Kindes.

Zumindest das Geld des Vaters soll es wollen.

Der Mutter des Kindes geht es gut.

Auch finanziell.

Sie ist Beamtin.

Ihr Sold ist höher als das Gehalt des Vaters.

Die Mutter leistet sich einen Anwalt.

Das Kind, das nichts vom Vater will, will mehr Geld.

Das ist rechtlich möglich.

Nach Moral wird ohnehin nicht gefragt.

Paradox?!

 

Da wird dem Vater das Gehalt gepfändet.

Er darf den Unterhalt nicht freiwillig zahlen.

Seine Bonität sinkt.

Die Justizkasse verfügt eine Zwangshypothek.

Der Advokat der Mutter will nicht nachstehen.

Das ist zwar sinnfrei aber brandstiftend.

Der Vater wird kredit-und darlehensunwürdig.

Der Frevel hat sich gelohnt.

Für die Mutter ! - ??

Paradox?!

 

Gert Bollmann

25.August 2015

 

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1. Paradoxon

Das Gewaltschutzgesetz schützt vor (mütterlicher/weiblicher) Gewalt.

 

XXX

 

 

 

2.Paradoxon

Das Obsiegen der entfremdenden Mutter in kindschaftsrechtlichen Verfahren sichert das Kindeswohl.

 

Januar 2016

 

 

 

3.Paradoxon

Erfolgreiche Strafanzeigen gegen den Vater restaurieren die verlorene Ehre der Mutter.

Wäre die Grande Armée Napoleons so erfolgreich gewesen wie Hilde Hoppelhäschen* als umgang-und sorgerechtverweigernde Mutter vor deutschen Gerichten noch heute wäre französisch die Amtssprache in Moskau.

In dem mehr als zehnjährigen Versuch der Wahrnahme meines grundgesetzlich geschützten Elternrechts ist es dem Elternteil der Elternschaft ablehnt gelungen den Vater von Lisa mit willigen Helfern zu kriminalisieren.

Es funzt problemlos: vom Familienrecht zum Strafrecht und wieder zurück.

Schwupdiwup ist der väterliche Elternteil ein verurteilter Straftäter nachdem er zuvor, allein aufgrund der Antragstellung beim Familiengericht, "nur" Täter war.

Ich bin vorbestraft.

Im Namen eines Volkes verurteilte mich das Landgericht Berlin unter dem Vorsitz der Richterin am Landgericht Sy zum Geschäftszeichen: (564) 51 Ns 3093 PLs 6748/09 Ns (85/10) wegen Beleidigung in elf Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 (einhundert) Tagessätzen zu je 35,00 (fünfunddreißig) Euro.

Damit ist zumindest amtlich beziffert wie teuer die verloren geglaubte Ehre einer Mutter ist.

3500 €.

Dabei ist der "Beleidigungspreis" ein Klacks im Verhältnis zu den produzierten Gerichtskosten von 12048,87 €.

In vielen Verhandlungstagen ist es gelungen sich mit keinen der Beleidigungsvorwürfe auch nur im Ansatz gerichtlich auseinanderzusetzen. Stattdessen wurde das Leben und Lebenswerk des Vaters seziert um mit rabulistischem Schmäh das Querulantentum des Täters herauszustellen. Mit dem strafrechtlichen Urteil war der mütterliche Auftrag erfüllt und eine Grundlage für weitere familiengerichtliche Kapriolen gelegt. Auch hier gilt:

«Querulant ist das Wort der Juristen für Untermensch.»

 

Nun versucht die Vollstreckung der Staatsanwaltschaft den kleinen Preis einzutreiben und die Justizkasse (als Kosteneinziehungsstelle der Justiz bezeichnet) bemüht sich um den Erhalt des größeren Teils. Krötenwanderung zu Gunsten von Juristen, Diplom-Psychologen und sonstigen Spezies. Von mütterlicher Ehre und Kindeswohl wird nun nicht mehr geschwätzt sondern von rechtstaatlichen Geld-eintreib-Verfahren.

 

Es bleibt aber die Frage, ob die verloren geglaubte Ehre einer Frau von einer deutschen Richterin am Landgericht restauriert werden konnte oder ob letztlich eine entfremdene Mutter sich mit diesem (kurios-abartigen) Gerichtsverfahren ein Eigentor schoß und eine Eigen(Selbst-)beleidigung getreu dem Filmtitel "… denn sie wissen nicht, was sie tun", gönnte.

 

Ich will diese Frage hier nicht beantworten, weil im Gegensatz zur eigenen Annahme des mütterlichen Elternteils, Hilde Hoppelhäschens* Handeln nicht bedeutsam genug ist um im Mittelpunkt dieser Homepage zu stehen. Warum sollten defizitäre Elternteile, die erst zur "Höchstleistung" durch staatliche Familienzerstörer angespornt und animiert wurden, am Pranger von Sorgerechtapartheid.de stehen? Kausal macht das keinen Sinn, weil der Sumpf trocken gelegt werden muss und nicht jedes darin wachsende Sumpfdotterblümchen zu attakieren ist.

 

Auch Kreidekreismütter, die die eigenen Kinder entfremden und dauerhaft psychisch schädigen, mögen über eine (eingeschränkte) Ehre verfügen. Der frei auslegbare Beleidigungsstraftatbestand und die feministische Spruchpraxis der Justiz darf jedoch kein Hindernis darstellen um auf das Ansprechen von Defiziten zu verzichten und nicht für das Wohlergehen und die Interessen der betroffenen Kinder einzutreten.

 

Die interessierten Leser bitte ich deshalb darum, sich ein eigenes Bild von dem Strafverfahren, der Klägerin und der Frage, ob eine Ehre wiedererlangt wurde, zu machen.

Je nachdem wie für Sie, liebe Leser, die Antwort ausfällt haben wir hier ein Paradoxon vorliegen oder nicht.

 

Aber auch ohne eine Antwort zu suchen, was denn nun die Ehre einer Mutter sei, gibt das Strafverfahren einen interessanten Einblick in eine "durchgegenderte" Justizpraxis und wie Väter ausgetrickst werden - trickstaatlich statt rechtsstaatlich.

Demnächst wird der Verfahrensverlauf, die Rechtsbrüche, der Dealvorschlag und das Urteil auf der Seite FLM nach dem Strafgesetz eingestellt.

 

*Name geändert/der richtige Name ist hier bekannt

 

15.Januar 2016

 

 

XXX

 

Kein Schelm ist wer meint, das die Zurückweisung eines Antrages auf Regelung des Umgangs wegen "zu zeitiger" Beantragung rechtskonform ist. Paradox,oder?

Kein Schelm ist aber auch, wer meint, das die erneute Beantragung der gerichtlichen Umgangsregelung nur einige Wochen später im Hinblick auf die Endentscheidung knapp drei Jahre später menschenrechtskonform ist.Paradox,oder?

 

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