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08.November 2016
Der Maßstab ist das Kindeswohl
zur Norm einer Beurteilung
Das ist ein Maßstab,
gebraucht und zuverlässig
Kindeswohlverwirrung
Wenn die Begriffe sich verwirren, ist die Welt in Unordnung, meinte einst Konfuzius.
Ob Kǒng Fū Zǐ mit seiner Aussage die Wirklichkeit einer (Halb-)Welt deutscher Familiengerichtsbarkeit in einer Femokratie, die das Feinbild Mann und Vater produziert und pflegt, voraussah erscheint zwar unwahrscheinlich mindert deren Wahrheitsgehalt indes nicht.
Von der Begriffsverwirrung leben Heerscharen von Juristen, Psychologen und Quacksalber der Rabulistik.
Es dürfte ein Leichtes sein sich darauf zu verständigen was ein Richter ist. Jeder hat schon einmal einen solchen gesehen. Ein Mensch, gebildet, in der Regel mit zwei Beinen, zwei Armen und zwei Ohren mit einem Kopf dazwischen und oft in schwarzen oder roten Stoff (Robe) gehüllt.
Nicht so leicht fällt es allerdings sich darauf zu verständigen was das Kindeswohl ist. Ein schwieriger Begriff? Ein geldbringender zumindest. Was ein Kind ist ist klar.
Kind plus Wohl = Kindeswohl.
Kindeswohl?!
Niemand hat es gesehen und eigentlich müsste ein jeder der dies behauptet auf die Couch und anschließend in die Klapper.
Obwohl von niemanden gesehen ist es der am meisten benutzte Begriff im teutonischen Familienrecht. Selbst redliche Väter lassen sich dazu verleiten im Kampf mit denen die die Deutungshoheit über den Begriff beanspruchen selbigen zu benutzen - und ziehen den Kürzeren.
Wer Kindeswohl googelt wird von Weisheit nahezu erschlagen. Dabei ist
"Kindeswohl ( ) wahrscheinlich das zynischste Lügenwort, dass sich ein deutscher Justiz- und Behördenapparat seit über 50 Jahren hat einfallen lassen. Eine Worthülse, um noch das größte Verbrechen gegen Kinder zu decken," schrieb Matthias Matussek in seinem Buch "Die vaterlose Gesellschaft" .
Das klingt plakativ und radikal und (!) trifft zu, denn
"Der Maßstab des Kindeswohl(s) ist eine Mystifikation"*
Diese Tatsache hindert indes Karlsruher Richter nicht an der Formulierung und "Begründung", wonach der Prüfmaßstab ihrer Entscheidungen das Kindeswohl sei. Jüngst erst im Beschluss vom 05.10.2016, Az. XII ZB 280/15.
In den mehr als 13 Jahre andauernden familienrechtlichen Verfahren die bis zum Point of no Return der Entfremdung meiner Tochter Lisa und der endgültigen Entsorgung ihres väterlichen Elternteils "vonnöten waren" belegte das (Schein-und Totschlag-)Argument vom Kindeswohl unangefochten die Spitzenposition.
Die Bezeichnung der Familiengerichte (eigentlich: der Abteilung für Familiensachen) als Fachgerichte, die sich mit dem Kindeswohl auseinandersetzen und dieses prüfen, ist und bleibt "nett formulierte" Demagogie.
Zweifelsfrei ist eine promovierte Richterin fachlich hochqualifiziert. Ob eine Doktorarbeit zum Thema des würdevollen Umgangs mit dem menschlichen Leichnam, auch wenn sie die akademische Welt aufgrund ihrer hohen Qualität stark bereichert, bei der Lösung eines einfachen Elternkonflikts betreffend die Regelung des Umgangs mit dem gemeinsamen Kind das "richtige" fachliche Werkzeug ist, zweifele ich stark an.
Die UN schickt auch keine aus Spitzenköchen bestehende Kampfeinheiten in die Kriesengebiete dieser Welt.
Streitende Eltern benötigen keine Blauhelme doch gegebenenfalls Helfer und Mittler (lösungsorientiert systemisch arbeitende Mediatoren) statt geistiger Brandstifter, weil sie stets Eltern bleiben und aus einem Konflikt betreffend das Umgangsrecht oder die gemeinsame Obsorge nicht als Sieger oder Besiegte hervorgehen dürfen. Und es bedarf letztlich auch staatlicher Konsequenz und Durchsetzung bei der Verwirklichung und Umsetzung der Interessen von Kindern frei vom Muster
Mutter = Opfer und Vater = Täter.
Eltern brauchen keine Gleichstellung und schon gar nicht Gleichstellungsbeauftragte (bzw. Politkommissarinnen). Sie (Beide!"Elter 1 und Elter 2") sind naturgegeben gleichwertig und für Kinder, deren Interessen und Entwicklung unabdingbar
Familiengerichte sollten Fachgerichte sein.
Was auch sonst?!
Doch sie sind davon weit entfernt. Sie sind zu rechtsfreien Ideologiezentren verkommen und benutzen kostenintensive Scharlatane der Helferindustrie, verdrehen Begriffe und begehen so -zig tausendfach Frevel an unseren Kindern. Natur und Biologie des Menschen werden außer Kraft gesetzt, weltweit anerkannte Menschenrechte sabotiert - auch mit Begriffsungeheuern wie Kindeswohlgefährdung, Aufenthaltbestimmungsrecht u.a. Stilblüten.
"Der in den Vorschriften des BGB verwandte zentrale Begriff „Kindeswohl“ ist als Handlungs- und Entscheidungsermächtigung ungeeignet.
Das „Kindeswohl“ gibt es als überprüfbar mit konkretem Inhalt ausfüllbare Größe tatsächlich nicht. Jeder versteht etwas anderes darunter. Der Begriff lädt als solcher die Beteiligten am Gerichtsverfahren geradezu ein, die eigenen mehr oder weniger unbewussten eigenen Werte und Auffassungen unüberprüfbar auf die fremde Kindsituation zu übertragen.
Bei Verwendung von „Kindeswohl“ sollten also alle Alarmglocken läuten....."
es
"... ergibt sich, dass jeder, der den Begriff Kindeswohl verwendet, seine Kompetenzen überschreitet."
Das meint zumindest Hans-Christian Prestien auf seinem Blog ABC-Kindes-vertretung**. Als Gründer des VAK und als Familienrichter a.D. muss er das wissen.
Bei Politikerinnen muss solch Wissen allerdings nicht zwingend vorausgesetzt werden. Keine noch so große Wissenslücke hindert moderne Powerfrauen in Regierungs-verantwortung herumzukrähen und zu gackern.
Ich meine ausdrücklich nicht die blonde Frau Schwesig und das Team Gina Lisa. Die "Familienministerin" hat mit ihrem feministischen Bundesministerium-für-alles-außer-Männer immerhin konkrete Ideen um Väter zu drangsalieren und mit dem Bundesforum Männer auch treue Vasallen zur Seite.
Nein. Es gibt noch mehr doppelt Quotierte. Seit fast drei Jahren ist eine mit SPD-Parteiausweis ausgestattete Frau Aydan Özoğuz in dieser Riege. Was, Sie kennen Frau Özoğuz nicht? Frau Aydan Özoğuz! Na gut, auch wenn der normalsterbliche Bundesbürger "Otto-Durchschnitts-Bollmann" (ich) von ihr bislang fast nix hörte, sie ist eine der Vielen die dem neuen, zukunftsträchtigen und rasant wachsenden Berufszweig der Integrationsbeauftragtinnen angehört. Frau Özoğuz hat diesen Job bei der Bundesregierung "ergattert", was sich zumindest hinsichtlich ihrer Besoldung üppiger auswirken dürfte.
Ich nehme zwar nicht an, dass im Geschichtsbuch meiner Enkelkinder diese Dame auftauchen wird (ihr Parteikollege Maas sollte es wenigstens im Hinblick auf seine adrette Kleidung schaffen), zumindest aber aktuell widmen ihr die Medien (nicht nur die mit dem Namen Pinocchio und Leitkulturanspruch) Aufmerksamkeit.
Lässt sich auch leistungsmässig nicht viel von der SPD-Dame berichten sind ihre Kindeswohleinlassungen und die Unterstützung des Parteifreundes H.M. (nicht H&M),Heiko Maas der Journaille dennoch Druckerschwärze in größerem Umfang wert.
Kinderehen (und natürlich auch deren Vollzug) stehen dem Kindeswohl offensichtlich nicht (mehr) entgegen.
Eine eigenartige Agenda die (nicht nur) diese deutsche Politikerin verfolgt.
Vielleicht ist aber die Tolerierung bzw. das beabsichtigte Nichtverbot von Kinderehen auch nur eine begleitende Maßnahme der neuen Schulrichtlinien "Sexuelle Vielfalt" nachdem der Sexkoffer für Kindergartenkinder nicht flächendeckend eingeführt wurde, vielleicht gibt es ausschließlich Gewalt gegen Mädchen und nicht gegen Jungen, vielleicht ist das aber auch nur die Fortsetzung einer altbekannten (ehemals nur grünen) Politik mit neuen Methoden und Mitteln? Ich weiß es schlicht nicht. Als Vater von drei Töchtern und sechs Enkelkindern weiß ich jedoch, dass meine Vorstellung vom Kindeswohl mit dem einiger Volksvertreter grundsätzlich nicht deckungsgleich ist.
"Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen“, sagte die Bundespolitikerin Özoğuz , "werden ihre Ehen aberkannt, verlieren sie unter anderem Unterhalts- und Erbansprüche, ihre Kinder wären unehelich, für viele würde das sogar eine Rückkehr in ihre Heimatländer unmöglich machen."
"Was für ein Spagat! Was für eine Cerebrale Diarrhoe ! " müssen entsorgte Väter denken.
Die gemeinsame Sorge von Anbeginn, ohne wenn und aber, quasi ein erster Schritt rechtlicher Gleichheit der Eltern, wird politisch (und von den juristischen Komplizen der Mächtigen) konsequent hintertrieben während Kinderehen mit dem Vehikelbegriff Kindeswohl in Übereinstimmung gebracht werden sollen.
Ein lesenswerter Artikel zum Thema von Birgit Kelle findet sich hier:
"Wenn die Begriffe sich verwirren, ist die Welt in Unordnung " meinte der große Lehrmeister.
Die Begriffe verwirren sich nicht von allein und es ist ein langwieriger Prozess eine an Menschlichkeit orientierte Ordnung in der deutschen Familienrechtspraxis, deren Grundlage seit Jahrzehnten Sorgerechtapartheid, Rechtsbruch und Väterdiskriminierung bilden, zu installieren.
Wissen wir überhaupt wer in gewählten Parteien sein Unwesen treibt?
Würden Wahlen zu Änderungen führen wären sie schon längst abgeschafft...(...auch in den USA).
Gert Bollmann
*David Matza zitiert nach: Mnookin, Robert H.: "Was stimmt nicht mit der Formel `Kindeswohl?"; In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 1975, Heft 1, S. 4
**http://abc-kindesvertretung.de/?page_id=13
weitere Leseempfehlung zum Thema Kindeswohlbegriff:
22.09.2016
Jeder noch so schlecht recherchierte Artikel über die Praxis des deutschen Familien(zerstörungs-)rechts offenbart, teils unfreiwillig, dessen desaströsen Zustand.
Das war so, das ist so und das bleibt so, weil es zuvörderst um Geld geht.
http://www.haz.de/Sonntag/Top-Thema/Das-Kind-muss-da-weg-Immer-mehr-Trennungskinder-im-Heim
Ein pensionierter Richter aus Cochem ändert am staatlich organisierten Kindesmissbrauch nichts. http://de.wikimannia.org/Die_Pervertierung_des_Cochemer_Modells
Die gemeinsame elterliche Sorge ist kein Allheilmittel, aber sie wäre ein erster Anfang der rechtlichen Gleichstellung, der Beginn vom Ende der Sorgerechtapartheid und ein erster Schritt den Kindeswohlfrevel zu beenden...
04.August 2016
Das Kürzeste ist das Höchste
Ein Satz im offenen Brief an Herrn Rainer Groth und seine Zunftkollegen, die als weiße Ritter in schwarzen Roben das Wohlergehen von Kreidekreismüttern sichern und dabei zuhauf Kindeswohlfrevel begehen, lautet:
"Ich bin froh, dass mein Vater kein Richter war und ich eine glückliche und unbeschwerte Kindheit verleben durfte."
Die hier bekundete Freude löst natürlich die Frage nach meinem Vater aus.
Wer war er ? Wie war er und was bedeutet(e) er für mich und meine Entwicklung?
Prägte er mich gar derart, dass die Spitzbuben und Spitzmädchen der Helferindustrie meine Redlichkeit, Moral und Charakterfestigkeit zu recht als gefährlich für meine (eine) Tochter Lisa ansehen mussten ?
Getreu der Losung ideologischer Betonköpfe "Vorwärts nimmer, rückwärts immer" brachte die Sorgerechtsreform vom Mai 2013 ein Mehr an schwülstiger Kindeswohlrabulistik doch nicht ein Jota an tatsächlicher Gleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder, an Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung beider Eltern oder gar ein Ende der familien-gerichtlichen Praxis der (nicht nur Sorgerecht-)Apartheid, der gewaltsamen Trennung der Väter von ihren Kindern.
Das juristische Herauskegeln von Kindern einer Kebse aus dem Leben des Vaters ist nur eine von zahlreichen Methoden der staatlich organisierten Familienzerstörung um einen aus den 40er Jahren des vorigen Jahrhunderts stammenden archaischen Mutterkult durchzusetzen und einen dreifach befreiten Lohnarbeiter zu schaffen, "endlich" befreit auch von familiären Bindungen.
Ohne eigenes Verschulden, finanziell ausgeplündert und die väterliche Würde im Würgegriff einer menschenrechtbrechenden Pinocciojustiz und ihrer skrupellosen wie willfährigen Handlanger und Komplizen muss ich ohnmächtig erleben, dass meiner "herein gekegelten" Tochter eine aktiv gelebte Vater-Kind-Beziehung , wie ich sie das Glück mit meinem "alten Herrn" über Jahrzehnte hatte, brutal verwehrt wird.
Als Vater bin ich zwangsweise physisch und psychisch absent.
Doch Lisa erleidet nicht nur das Trauma des Vaterverlustes.
Als besondere Beigabe zum Kindesmissbrauch wird von den Täterinnen containerweise geistige Gülle über dem Kind ausgeschüttet.
Für das getrennterziehend internierte Kind ist es unmöglich das wahre Wesen des jauchigen Geplappers der für sie zugänglichen Erwachsenen, das einzig den Anschein von Sinn, Vernunft und Menschlichkeit erheischt, zu erkennen.
Lisas ursprünglich positiv besetztes Papabild wird durch die stete Wiederholung von Lügen, Vater-und Männerbashing sowie subtiler hate speech mit Beleidigungen und Ehr-verletzungen des redlichen väterlichen Elternteils bewusst und mit Zielsetzung für die Zukunft zersetzt.
Woher soll ein indoktriniertes Kind um seinen eigenen Missbrauch wissen?
Woher soll das Wissen um vielfach verbrecherisches Handeln von Roben-,Doktor-und Diplom-Psychologentitelträgern kommen?
Gewaltsam vaterlos aufgewachsen - welches Väter-und Männerbild vermag ein derart geschändetes Kind sein eigen nennen?
Tatsächlich war und ist mein Vater für mich ein Vorbild und es gibt viel über ihn zu berichten.
Dies wird angemessen im in Arbeit befindlichen Roman erfolgen.
Auf der Seite "Aktuelles" dieser Homepage muss ich mit weniger Worten auskommen.
Drei Worte, die zwar nicht die berühmten drei Worte sind, sollen hier und jetzt genügen.
Sie sind das umfassende Lob, die beste Laudatio eines Sohnes für seinen Dad, der mehr als sechs Jahrzehnte als Vater und Vertrauter nicht absent war.
Ein Lob, welches die dummdreist schwatzende Kamarịlla falscher Kindeswohlfreunde des deutschen Familienzerstörungs"rechts" meiner nichtehelichen Tochter Lisa verwehrt sich zu eigen machen zu können.
Meine drei Worte des Vaterlobs:
Er war da.
Das Kürzeste ist das Höchste.
Hier nun ein erster Romanauszug der das kürzeste Lob farbig werden lässt:
"Er war da.
Für mich.
Und nicht nur.
Mein Vater
Ich trage den Namen meines Vaters.
Mehr als sechs Jahrzehnte wandelten zwei Hans Gert Bollmanns auf Mütterchen Erde.
Zeitlebens verstanden wir uns als Sonnenköppe und Muldpiraten, familiär eng miteinander verbunden, stets stolz auf unsere anhaltinischen Wurzeln, von denen wir uns nie richtig trennten.
Mein Vater der "olle" Dessauer und ich der "jungsche" Roßlauer.
Auch nach dem Genuss jahrzehntelangen fränkischen Brauchtums in seiner Altersheimat Bayreuth liebte Vater es über alle Maßen seine Herkunft aus dem Land der Frühaufsteher als positiv herauszustellen.
Ich stehe ihm dabei keineswegs nach. Hat es mich doch nach Preußen in eine seit vierzig Jahren haltende Ehe mit einem echten Berliner Pflänzchen verschlagen. Und stets, wenn ich meine Frau ärgern oder necken will, bezeichne ich mich als Kulturbringer für die hauptstädtische Provinz.
Ganz der Apfel der nicht weit vom Birnbaum fällt, so wie Roßlau in "unserer" Zeit nicht eingemeindeter Teil einer Gauhauptstadt Dessau oder nach dem Kommunalneugliederungsgesetz von 2007 ein Stadtteil war.
Als Sonnenkopp und Muldpirat'n waren wir lange mit unserer anhaltinischen Heimat verbunden, liebten den Kräuterlikör Hobusch (zusammen mit Dessauer Bier genossen eine wahrhaft umwerfende Kombination für Magen, Darm, Nieren und Geruchsorgan), aßen leidenschaftlich gern bei Pferde-Schaecke ( 1,20 Mark die Portion Klopse) und rülpsten voller Begeisterung mit Waldmeisterbrause für 21 Pfennig um die Wette.
Wobei Vater natürlich Dessauer Helles bevorzugte. Sternburg Pils ging zur Not, während Dessauer Pilsner in den sechziger Jahren ein geschmackliches NoGo war.
Unser beider Art Humor war gewöhnungsbedürftig und manchmal "oberschwarz". Ob ein Gendefekt die Ursache war kann ich nicht sagen. Noch heute bin ich mir sicher,..."
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Juli 2016
Darf ein Vater seiner Tochter monatlich einen Brief schreiben?
Nein...,
ABER:
Offener Brief
- gegen juristische und psychologische Querulanz im Familienrecht
- gegen Kindeswohlfrevel, Väterdiskriminierung, Elternteilentfremdung und
Entehrung von Eltern durch die Justiz und ihre parasitäre Helferindustrie
Meine Schädigung begann vor dreizehn Jahren.
Ich kenne die F-Worte.
Ich weiß, was die drei F`s (formlos, fristlos, fruchtlos) einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter oder andere staatlich Bedienstete bedeuten.
Ich kenne auch Paragraf 339 StGB und ich weiß um seine üppige Nichtanwendung.
Die vielfältigen Spielformen offener Briefe (insbesondere als Feigenblattsammlung des Petitionsrecht im Unrechtsstaat) sind mir ebenfalls nicht gänzlich unbekannt.
Erfolgreich sind zumindest die die noch als Toilettenpapier Verwendung finden.
Der Trend, offene Briefe nicht mehr nur als Standardbriefe gelb oder grün zu versenden sondern zusätzlich auch im Netz zu veröffentlichen, ist ein positiver, weil das Internet nicht vergißt und ich niemanden kenne, der PC, Laptop oder Smartphone als Papier für das Ende seines Verdauungstraktes benutzt.
Ich bleibe Realist hinsichtlich der Wirkung offener Briefe und freue mich über jede Weiterverbreitung, jedes Teilen oder Verlinken meines offenen Briefes gegen juristische und psychologische Querulanz an deutschen Familiengerichten.
Kurz zum Anlaß:
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zu Berlin, vertreten durch seine Familienrichterin Frau Dr. Stephanie Wahsner verfügt gegen den von ihr vom Umgangsrecht mit seiner Tochter ausgeschlossenen leiblichen Vater des Kindes zusätzlich ein Verbot des Schreibens von monatlich einem Brief.
Der 13.Zivilsenat des Kammergerichts unter seinem Vorsitzenden Richter Herrn Rainer Groth bestätigt ohne weitere Sachverhaltsprüfung die massive und unverhältnismäßige familiengerichtliche Intervention in das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters.
Keine Briefe an das Kind stattdessen ein offener Brief an die Verbieter des Standardpostweges, an die Phalanx der Entfremder und die die das Kindeswohl nur als leere Worthülse im Maul führen...
.
15.März 2016
Für die einen die "wichtigste" Frage der Welt.
Für die anderen die Möglichkeit zu rabulistischem Schwadronieren.
Darf ein Vater seiner Tochter monatlich einen Brief schreiben?
Hier nun des Vaters Meinung zum Papier mit dem Aktenzeichen 13 UF 23/16 :
"...einfach nur erbärmlich!"
Unterlassene Hilfeleistung, Fahrerflucht, Beihilfe und Erkenntnisresistenz
Die guten Nachrichten vorab:
Es ist lange kein Richter im Berliner Kammergericht von einem herunterstürzenden Balken erschlagen worden und:
gegenwärtig werden im Plenarsaal in der Elßholzstrasse keine Todesurteile verhängt.
Das war es denn allerdings des Guten.
"Sauereien" aus dem berüchtigten Kammergerichtstempel stehen weiterhin auf der Tagesordnung. Qualitativ neu ist einzig die Dreistigkeit mit der diese "begründet" werden.
Rotziges Väterbashing und zügellose Brutalität gegen Kinder gehören zur Alltagspraxis einer Pinocchio - Justiz die sich auch heutigentags nicht scheut "Schauprozesse", wie den vom 17.Juli vergangenen Jahres vom Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg zum Geschäftszeichen 133 F 16784/15 veranstalteten, zur Grundlage ihrer Entscheidung zu machen.
"Das Kind hat seinem Vater in einem persönlichen Gespräch am 17.Juli im Gerichtssaal, in Anwesenheit der Familienrichterin, der für sie bestellten Verfahrensbeiständin und des Vertreters des Jugendamtes ausdrücklich und unmissverständlich erklärt, dass es weder Umgang noch sonstigen persönlichen Kontakt zu ihm wünsche, sondern dies strikt ablehnt. L. war zu diesem Zeitpunkt noch nicht ganz 13 Jahre alt; ihre entschiedene Ablehnung des Vaters hat sie auch dadurch zum Ausdruck gebracht, dass sie diesen konsequent mit "Sie" angesprochen hat."
So führen Juristen also "persönliche Gespräche", in Anwesenheit von ??xx fremden Personen und nachdem sich die Gesprächspartner nach vielen Jahren erstmals treffen.
So,so!
Und da führen die Kammergerichtsrichter die große Zahl von vorhergehenden Familiengerichtsverfahren an, doch auf die einfache Frage, warum ihre Kollegen keine Lösung der ursächlich einfachen Umgangsfrage herbeiführten, kommt das "Senatsdreigestirn" ulkigerweise nicht.
Fachliche Offenbarungseide mögen Familienrichter offensichtlich nicht gern abgeben.
Da haben sie etwas mit uns Normalbürgern gemein.
Was von der "unabhängigen" Justiz im staatlichen Auftrag indes erreicht werden soll ist die Zementierung der Apartheid zwischen Vätern und ihren Kindern.
Hier arbeiten die Kammergerichtsrichter allerdings sauber und zielorientiert zu.
Kernkompetenz halt.
Besonders leidenschaftlich wahrgenommen sobald eine, vom Gericht (!) bestellte Verfahrensbeiständin, die vorgibt mit dem Kind gesprochen zu haben, einen frevelhaften kindeswohlperversen Vorschlag unterbreitet(vorgibt).
Der Höhepunkt, und an Dreistigkeit nicht zu überbieten, also ein Sahnehäubchen der besonderen Art, ist die Bezugnahme der deutschen Richter auf die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Recht auf Achtung des Familienlebens (Artikel 8 EMRK) während sie § 1696 BGB aushebeln und den wahren Interessen des Kindes entgegenwirken.
Das ist schon keine sublime Manipulation mehr sondern offene Rechtsmissachtung und Verhöhnung europäischer Menschenrechtsgarantien.
Das ist ein unverhohlener Affront von verbeamteten Staatsdienern gegen gleichberechtigte Elternschaft und hier insbesondere auch eine conträre Haltung gegen die einstimmig angenommene Resolution des Europarates vom 02.10.2015 zur Stärkung der Rolle von Trennungsvätern und zur Beseitigung bestehender Diskriminierungen im Familienrecht.
Die Auslegung, wonach die Möglichkeit der Antragstellung nach § 1696 BGB (Abänderung bestehender Umgangsregelungen wegen "triftiger" Gründe) zugleich das KO-Kriterium für eine antragsgemäße Entscheidung ist, weil das geschändete Kind aus Kontinuitätsgründen vom Vater nicht vor Gericht gezerrt werden darf, ist kopfstehende Philosophie.
So verquer, wie ein Vater der beim Familiengericht mit der Antragstellung auf Regelung des Umgangs oder der Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge quasi automatisch zum Täter wird und sein (zulässiger) Antrag als Grund für die Versagung herangezogen wird, weil er die "Zerstrittenheit der Eltern" dokumentiert.
Das nicht die Eltern zerstritten sind sondern nur ein Elternteil sich einer Regelung verweigert sei nur nebenbei angemerkt.
Es sind schon komische, selbst ernannte "Kindeswohlschützer" die behaupten Väter würden für "ihre" Rechte die gemeinsamen Kinder vor Gericht zerren. Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin ist doch zumeist die Mutter,oder?
Oder gibt es geschlechtsbezogene Rechte?
Ich entschuldige mich ausdrücklich für meine rechtlich zulässigen Antragstellungen beim Familiengericht, oder auch nicht?! Ihr "Schwarzkittel" habt mich, wie tausende andere Väter auch, entsorgt , zum Querulanten gestempelt und marginalisiert.
" Einen Schlussstrich unter begangenes Unrecht wird es nicht geben! "
Dieser Satz ist nicht von mir.
Aus einer Zuschrift an Sorgerechtapartheid.de:
Zitat aus dem KG-Beschluss:
Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Schutzvorschrift zugunsten des Kindes und zur Stabilisierung seines familiären Umfeldes; die Regelung bezweckt, das Kind vor fortwährenden gerichtlichen Verfahren zu schützen. Es soll davor bewahrt werden, ohne triftigen Anlass sich wiederholt gegenüber dem Gericht, dem Verfahrensbeistand oder dem Jugendamt erklären zu müssen.
eben!
Die Vorschrift dient andererseits auch NICHT dem Missbrauch, kindeswohlwidrige Entscheidungen zu zementieren oder zu intensivieren:
"Das Kind ist nun mal in den Brunnen gefallen! Und solange nicht zu befürchten ist, dass es dort ertrinkt, lassen wir es darin um es durch Befreiungsmaßnahmen nicht zu verletzen?"
Auch nach 1696 BGB bedarf es mit Blick auf das hier wieder einmal strapazierte Kindeswohl einer Abwägung zwischen der Belastung durch nicht endende Verfahren und der Chance, das Kind aus der kindeswohlverbrecherischen Indoktrination seiner Mutter zu befreien.
Die Fähigkeit zu differenzieren ist aber keine Eigenschaft, mit der deutsche Familienrichter/innen prahlen könnten. " (Ende der Wiedergabe aus der Zuschrift)
Deutsche Familiengerichte sind seit Jahrzehnten keine Orte der Rechtsfindung sondern Ausbildungszentren für den emotionalen Missbrauch von Kindern. Familienrichterinnen fungieren als Ausbilderinnen für narzisstisch gestörte Frauen und moralisch verlotterte und missratene Mütter, die den eigenen Nachwuchs malträtieren.
Es geht mir nicht darum zu befinden, ob der Grad an Jämmerlichkeit, sofern es überhaupt einen Superlativ hierfür gibt, von Juristen und ihren Kalfaktoren oder von einer Kreidekreismutter vorliegend getoppt wird.
Meine Tochter Lisa bleibt erlegt liegen und ich bin gezwungen dem Verbrechen beizuwohnen und die Täter zu entlohnen.
Pfui Deibel den Frevlern.
Ich glaube, nirgends ist das Zitat eines Richters am Landgericht treffender anzuführen als nach der Lektüre der genannten Kammergerichtsentscheidung.
Übrigens: In der Sache ging es um die Beantwortung der Frage,
ob ein Vater seiner Tochter einmal monatlich einen Brief schreiben darf.
Ob er darf ist wurscht!
Er kann!
Ich verweise auf die Seite "Briefe an meine Tochter" dieser Homepage.
...in 54 Briefen wird Lisa volljährig.
Ein Rant u.a. mit umfassender Kommentierung der Kammergerichtsentscheidung ist in Arbeit.
Gert Bollmann
Keine Werbung
stattdessen Satire
Sensationell! Neu! Unglaublich!
Eins der größten Geheimnisse ist gelüftet.
Enttabuisiert!
Sorgerechtapartheid ist es gelungen ein streng gehütetes Mysterium zu entschleiern.
So wurde bisher gepredigt:
"Eine Kindeswohlgefährdung ist eine Gefährdung des Wohls des Kindes.
Liegt eine solche vor, bei einem Vater der bei Gericht einen Antrag auf Regelung des Umgangs stellt ist das stets zu Bejahen, ist der Umgang auszuschließen.
Das ist nach Auffassung des Gerichts erforderlich."
Was ist der Grund für derartigen Unfug mittels Tautologien? Warum spinnen Richter?
Internetrecherchen im größten und einzigen deutschsprachigen www der Welt, ein mehr als zehnjähriger Selbstversuch in einem Gerichtsbezirk der deutschen Hauptstadt und das Erlernen sadomasochistischer Techniken in Gerichtssälen des Familiengerichts Tempelhof-Kreuzberg und des Kammergerichts waren vonnöten.
Endlich ist es geknackt das Geheimnis dusseligen Wirkens und anachronistischer kindeswohlperverser Rechtsprechung in teutschen Landen.
Die Veröffentlichung des gelösten Rätsels noch vor dem 1.April erhöht die Glaubwürdigkeit seiner Entschlüsselung und gibt zugleich den Sinn der bisherigen umfassenden Geheimhaltung preis.
Abertausende klandestine Nutznießer und Komplizen winden sich bereits in Krämpfen.
Ein Geheimnis das keins mehr ist ist auch keine Gefahr mehr für Unwissende.
Warum obsiegen Kreidekreismütter in den Arenen der Familiengerichtsbarkeit?
Was ist der Grund steter juristischer Niederlagen redlicher Väter?
Kurz, knapp und präzise
zeigt Sorgerechtapartheid das Wesen der deutschen Familiengerichtsbarkeit hinter der bunten,rabulistischen Show auf.
Einfach, überzeugend, umfassend.
Keine Kosten! Kein Advokatenzwang!
Keine "Stellungnahme" von Jugendämtlern erforderlich.
Der Beruf Beistand in familiengerichtlichen Verfahren stirbt aus.
Noch bevor der erste Diplom-Psychologe hundert Seiten Papier mit Spekulationsspychologie beschrieben hat kennen Väter das Geheimnis seiner Geldquelle.
Einfach hier >>>>> ANKLICKEN
01.März 2016
Aus einer Zuschrift an info@sorgerechtapartheid.de:
"Uns bleibt ja sowieso nix anderes mehr, als die letzten Chancen zu nutzen, ihnen zu erklären, welchen Blödsinn sie verzapfen."
Hier geht es zur aktuellen Beschwerdeschrift: Klick mich
07.02.2016
Wenn Quatsch immer "quätscher" wird...
Das einstweilige Verfügungsverfahren gegen Sorgerechtapartheid.de ist mit Eingang der Entscheidung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft Berlin formell beendet.
Warum wundert mich diese Entscheidung nicht ?!
1.Akt
2.Akt
-Urteil des AG Pankow/Weißensee zur Geschäftsnummer 102 C 1005/14 vom 09.10.14
3.Akt
- von Privilegien und Multiorganversagen
4.Akt
-die Schlichtung (Seite Contra unter Ziffer 9 und 10)
Fazit:Wenn Juristen Unfug treiben ist kein Rechtsinterpret willens korrigierend zu handeln -und da wäre ich bei dem Satz von den Krähen gelandet.
hier: Meine google - Bewertung zur Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft Berlin
06.01.2016
Nach dem Eingang der anwaltlichen Stellungnahme räumt die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft Berlin in dem Schlichtungsverfahren zum Az.: 181/15 SE11 die Möglichkeit zur Erwiderung bis zum 07.Dezember 2015 ein.
Kontaktformular
Die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid,stellt wohl das größte Skandalon unserer wohlständigen Gesellschaft dar. (Raoul Schrott)
von Sven Lankau
Der besondere Tipp
Eintrag im Logbuch 01.Dezember 2016
Deutschland, 21.Jahrhundert
Ein Land der Sorgerechtapartheid.
Ein Land mit reaktionärer Familienpolitik und mit einer Reform vom Mai 2013 die keinen Pfifferling wert ist.
SPD-Schwesigs Bundesministerium für alle ausser Männer gibt fragwürdige Studien zum "Wechselmodell" in Auftrag.
Kreidekreismütter, Politiker, Lobbyisten
und die Quadriga der Familienzerstörer
handeln gegen die Interessen von Kindern
und jagen redliche Väter.
Bewußt verschließen sie
vor folgenden Argumenten die Augen:
Dank an openPetition und Frank Möhle für die Informationen
12.11.2016
Passend wie die Faust aufs Auge
zum nachfolgenden Artikel "Der Maßstab ist das Kindeswohl - Kindeswohlverwirrung"
https://www.openpetition.de/petition/online/kein-schwammiges-kindeswohl-mehr-nutzung-der-kimiss2014
08.Oktober 2016
Ohrfeigen des EGMR für die deutsche Richterschaft
und ihre Komplizen des Kindeswohlfrevels genügen nicht mehr
So überheblich und arrogant wie die schwarz-rote Robenzunft meine Tochter und mich mehr als zehn Jahre "abfrühstückten", rabulistisch und kostenintensiv düpierten, täuschten und verkaspertenn, schlicht und derb: verarschten (sachlich formuliert: das Kind entfremdeten und den Vater entsorgten) genauso fordere ich von der vom kommerzialisierten Familienunrecht lebenden Bagasch das Lesen und Begreifen folgender Entscheidung:
CASE OF MOOG v. GERMANY
(Applications nos. 23280/08 and 2334/10)
JUDGMENT
STRASBOURG
6 October 2016
Leider liegt noch keine deutsche Übersetzung vor, doch folgende Links sind für sprachlich nicht so Versierte hilfreich:
http://www.archeviva.com/vafk-deutschland-erneut-wegen-kindesentfremdung-verurteilt/
https://www.fischundfleisch.com/gerardos/der-verfall-der-rechtsprechung-26288
Zitat: "Zwischen 1999 und 2016 vergingen 17 Jahre, in denen Gerichte als Bollwerke der Willkür einem Kind seinen Vater und einem Vater sein Kind vorenthielten. Familientrennung wie sie unter Sklaven rechtlich gehandhabt wurde. Gleichzeitig predigten die für diese Menschenrechtsverletzung Verantwortlichen mit erhobenem Zeigefinger die Unverzichtbarkeit der Familienzusammenführung von Flüchtlingen."
Mahnt nicht Menschenrechtsverletzungen in fernen Ländern an sondern begeht keine im eigenen (mehr).
Statt Corpsgeist, Willkür und Aufführung von Veitstänzen in den Trutzburgen des Familienunrechts weiter als Alltäglichkeit zu praktizieren muss endlich Rechtstaatlichkeit einziehen und der seit Jahrzehnten geforderte Paradigmenwechsel erfolgen. Frei und unabhängig haben auch deutsche (!) Richter Menschenrechte umzusetzen.
Ganz besonders drücke ich den Spezialkräften des Gerichtsbezirks Berlin und ihrer Taskforce der Familienzerstörung, die in engster Komplizenschaft und mit Vorsatz die Rechtsphilosophie der Sorgerechtapartheid brutal umsetzen, diese Entscheidung "ins Hirn ". ( In meinem Fall die auf der Seite " Mitwirkende" konkret Benannten.)
Ein Briefschreibverbot für stramme Familienrechtprofis
(die Namen dieser Verbotsspezialisten sind in meinem Fall konkret auf der Seite " verbotene Briefe" - oben - gesondert angeführt als
"Die Briefverbieter"
Hoppelhäschen,Hilde Aliasname der Kreidekreismutter
Schreiter,Christof Jugendamtmitarbeiter
Danquart,Iris Dipl.-Psych.,vom Gericht ausgewählt als Verfahrensbeistand Wienandts,Helmut Anwalt der Mutter
Stellbaum,Maximilian Anwalt der Mutter
Wahsner,Dr.Stephanie Richterin am Amtsgericht
Groth,Rainer Richter am Kammergericht
Hennemann,Heike Richterin am Kammergericht
Menne,Dr.Martin Richter am Kammergericht
Eilinghoff-Saar,Doris Richterin am Kammergericht
Wyes-Scheel,Dr.Claudia Richterin am Kammergericht)
mag sinnvoll sein, nicht jedoch für Vater und Kind.
Derblecken ist hier Pflicht.
Die Kurzgeschichte Amiga Charlie - Amiga bleibt ist in Gänze eingestellt.
Hier bitte anklicken http://sorgerechtapartheid.de/aktuelles/amiga%20charlie.html
und
Tipps, Meinungen, Ratschläge und Fehler aller Art an info@sorgerechtapartheid.de mailen. Danke!
19.August 2016
Lesetipp Amiga Charlie hier anklicken
Sorgerechtapartheid.de setzt ein Fragezeichen "Kinder der Liebe sind wir alle auf der Welt ?"
Sind Kreidekreismütter zu den eigenen Kindern brutaler als deren Väter?
inspiriert vom Artikel
VÄTER VON DER VENUS, MÜTTER VOM MARS?
„Wie Sisyphos, bis man zerbricht.“ – Wenn Väter abgezockt werden
von Anabel Schunke
Auszug:
„Wann kommt für eine Frau, der Punkt, an dem es genug ist, an dem man erkennt, dass man sich nur selbst und vor allem das Kind unglücklich macht und dass es das nicht wert ist, egal welchen Greuel, ob berechtigt oder unberechtigt, man gegen den Expartner hegt?“, frage ich ihn.
... es gibt keine Fahrerlaubnis für Kinderwagen
Umgang statt Führerscheinentzug
10.August 2016
Deutschland ist ein Rechtsstaat.
Er hat die Todesstrafe abgeschafft und das Unterhaltsmaximierungsprinzip eingeführt.
Für die Zensurbeamten: Das ist eine Satire
Männliche Fahrschüler haben vor dem Erhalt des Führerscheins eine Bescheinigung über nichtbestehende aktuelle und künftige Unterhaltsschulden von den Gespielinnen ihrer Lust bzw. den Empfängnisbetrügerinnen aus Besenkammern etc. vorzulegen. Die Bescheinigung ist vom Ortsvorsitzenden der SPD notariell zu beglaubigen (hilfsweise sind Beglaubigungen durch befreundete, femokratische Parteien zugelassen)
Muss Unsinn kommentiert werden?
Ich meine nein.
Aber er kann parodiert werden, wenn anzunehmen ist, das der Beitrag
Bei manchen Menschen befindet sich dort, wo andere ein Gehirn haben, nur ein Notizzettel.
Familienministerin Schwesig fordert unterhaltssäumigen Vätern den Führerschein einzuziehen
von Gerald Emmermann gelesen und unverdaut blieb.
Kein Umgang - Kein Unterhalt?
Nö, es geht noch besser.
Kein Unterhalt - Kein Führerschein!
meldet sich nun auch noch ein übler Meister der politisch korrekten Hasssprache und füllt das kühle mediale Sommerloch mit staatstragender Hetze gegen Väter.
Wenn schon sein Vater keinen Unterhalt zahlen wollte...
Wer kein Sorgerecht besitzt muss oft Abbitte leisten und das Lied anderer krähen.
So scheint es Sigmar Gabriel als "Vater" einer Partei, die einst revolutionär war und heute durch Väterbashing an ihrer Nichtwählbarkeit arbeitet, öfter zu ergehen.
Es mag zwar durchaus lobenswert sein, wenn sich ein redlicher Vater schützend vor sein Kind stellt.
Einem parteilichen Quotenkind, das in der Rolle der Frauenministerin blond argumentiert, derartige Fürsorge angedeihen zu lassen ist indes mit dem Verlust der eigenen Vorbildrolle und Glaubwürdigkeit verbunden.
Auch wenn der Vorschlag des Führerscheinentzugs für säumige Väter nicht dem eigenen Ideenpool der Ministerin von der Küste entstammt, der Fürsorgepflicht für ihre Untertanen entspringt er nur bedingt - geschlechtsbedingt.
Aber vielleicht geht es bei der Luft(äh,Fahrzeug-)nummer der bekannten Genossinnen Gabriel und Schwesig um etwas gaaaanz anderes.
Nachdem sich die alte Dame SPD jahrzehntelang der Umwandlung in eine Partei neuen Typs verweigerte steht diese, nach dem Ableben der alten Kaderparteien, nun doch und mit "leicht" geänderten (Gender-)Vorzeichen auf der Tagesordnung.
Ist doch der populistische Führerscheinentzugsvorschlag nur ein weiterer Versuch den Niedergang der Sozialdemokratie aufzuhalten, die SPD zur Avantgarde der Getrennterziehenden zu machen und den Vereinigungsparteitag mit demVAMv (Schreib-weise aus dem Online-Lexikon Wikimannia übernommen) vorzubereiten?
Immerhin ist die Bundesvorsitzende Edith Schwab nicht nur Bundesverdienstkreuzträgerin sondern auch eine verdiente Parteimitgliedin.
Na, wie dem auch sei.
Mit der kostenlosen Aufnahme von 1,6 Millionen lobbybetreuter Ein-Eltern-Teile kann der durch dusselige Ideologie forcierte Mitgliederschwund aufgehalten werden.Vielleicht?!
Diese Strategie mag sogar (rein zahlenmäßig) richtig sein.
Bringt doch der VAFKmit seinen Mitgliedern nur schwache 0,2 % potenzielles Wahlvolk auf im Vergleich zu den gut vernetzten Lobbyisten um die emsige Rechtsanwältin Schwab.
Dieser Beitrag ist keine Wahlhilfe!
Deshalb auch nur noch kurz eine Bezugnahme auf eine Meldung des "Zentralorgans" der deutschen Regierung, wonach mit Stichtag vom 30.November 2015 ca. 61700 Menschen ihren Hauptwohnsitz vorübergehend (oder länger) in Haftanstalten verlegt haben.
Der Meldung aus Wiesbaden ist zwar nicht zu entnehmen wieviel potentielle Fahrerlaubnissentziehungsinsassen einsitzen, doch es wurde herausgestellt, dass es sich bei den Bewohnern, die sich der besonderen staatlichen Fürsorge erfreuen dürfen, fast ausschließlich um Männer handelt.
Der Frauenanteil an Gefängnisinsassen beträgt weniger als 6 Prozent, d.h.:Täterinnen sind in Deutschland fast unbekannt oder besuchen eine Bachblütentherapie.
Das erstaunt und erfreut!
Immerhin waren in vormodernen Zeiten regelmäßig 30 bis 60 Prozent der Tatverdächtigen und Häftlinge weiblich.
Hat die Frauengleichstellung oder Frauenförderung versagt?
Gabriel,Schwesig und Gleichgesinnte übernehmt!
Ich gebe meinen Führerschein erst ab wenn ich nicht mehr erkennen kann ob mein Wagen eine Eiche oder Palme gestreift hat...
Deutschland ist ein Rechtsstaat.
Er liebt seine wenigen Kinder und sichert einer großen Helferindustrie ein einträgliches Einkommen.
Deutschland ist ein Rechtsstaat.
Er fordert weltweit die Einhaltung von Menschenrechten und praktiziert im Innern Sorgerecht-apartheid.
Deutschland ist ein Rechtsstaat.
Er ermöglicht nichtehelichen Vätern das Einklagen der gemeinsamen elterlichen Sorge und hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Familienrecht eingeführt.
Deutschland ist ein Rechtsstaat.
Er schützt seine unterhaltspflichtigen Väter vor den Gefahren des Straßenverkehrs durch den Entzug der Führerscheine für Kfz und Kinderwagen.
Lesenswerte Ergänzungen:
Die SPD macht sich für Väter unwählbar
und
über Gabriels Populismus und hanebüchenen Unsinn
>>> zum aktuellen Gerichtsverfahren
Neues? In der Sache nichts...
zum Antrag vom 07.10.2015
- bitte herunterscrollen -
( eine bessere Übersetzung? Dann bitte an info@sorgerechtapartheid.de )
30.Juni 2016
Für Interessierte ein Nachtrag/Ergänzung zu Kreidekreismutter und was von derart Missratenen erwartet werden muss
>>>>Umgangsrecht bei einer narzisstischen Mutter
Eine sachliche Analyse
Die narzisstische Mutter lässt es nicht zu, dass der Vater einen freien Umgang mit den Kindern hat und eine eigenständige Beziehung zu den ...
Kindesmissbrauch verjährt nicht
16.Mai 2016
23.Mai 2016
NEIN!-Doch!-Ohh!
Sinnfreie intellektuelle Paragrafenspielereien
Wenn sie wollen, könn(t)en sie.
Das würde nur wenig Courage erfordern,aber...
Der Vorhalt, dem an Familiengerichten bösartig wuchernden Krebsgeschwür der Vaterentsorgung und des Missbrauchs von Kindern mutig und mit Sachkunde entgegen getreten zu sein, kann den Richtern des 13.Zivilsenats des Kammergerichts so wenig gemacht werden wie der auch nur im Ansatz ihre berufliche Aufgabe und Verantwortung wahrgenommen zu haben um geltendes Recht umzusetzen.
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss.“
(Zitat: Roman Herzog, Ex-Bundespräsident, Ex-Bundesverfassungsrichter)
Nein? - Doch? - Ohhh! - Doch!
Ein neuer Beschluss, überflüssig wie ein Kropf und das Rechtsbeugungsprivileg, fern jegweden Verdachts zur Lösung des Elternkonflikts und zum Wohlergehen des Kindes beizutragen, wurde mit gesalbten Worten fabriziert.
Schlicht und einfach: abgedrehtes Gesülze, besserwisserisches Ignorantentum in Schwarz - ein Muß für die Litigations-PR.
Der Kampf gegen multiresistente Keime ist weltweit eine Herausforderung, durchaus mit Chancen auf den Sieg.
Kämpfer gegen die sakrosankte und stringente Erkenntnisresistenz deutscher Familienrichter müssen indes sogar auf den Hauch einer Gewinnchance verzichten.
Sind Richter in Deutschland die größte Gefahrenquelle für Kinderglück?
Ist das der neue Refrain eines Kinderliedes?
"Der Herr Richter, der es gut mit mir meint,
der entsorgt meinen Vater,
er ist Mutters Freund."
>>> zur Melodie anklicken:
V V V V V V V
V V V V
V V V
Abwimmeln auf "hohem" juristischen Niveau liest sich so:
hier bitte anklicken
Eine weitere Gegenvorstellung wurde dem Kammergericht übersandt.
10.05.2016
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Warum ungeschriebene Briefe verboten und zugleich teurer sind
11.05.2016
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Der allerbesten Kreidekreismutti from the janzen Welt
Auch in diesem Jahr fallen Mutter- und Kreidekreismuttertag zusammen.
Durch eine morbid-perfide,verrottete und völlig verkommene Familienrechtspraxis wächst die Zahl der Frauen die nicht davon ausgehen können,das die von ihnen gern gehörten (teils indoktrinierten) Mother's-Day-Hymnen der Kinder auf die "Allerliebste" auch im Erwachsenenalter Bestand haben werden.
Mag auch die Evolution der deutschen Jurisprudenz hin zur Väterschinderei zeitgemäß sein.So ist sie mit ursächlich für das Anwachsen des Trosses der Sudlerinnen einer frevelhaften Kindererziehung.Zunehmend weniger Mütter können der grenzenlosen Liebe und bedingungslosen Zuneigung ihrer Kinder sicher sein sobald diese die Frage nach dem Verbleib ihres Vaters stellen.
Persönliches
Der allerbesten Mutti der Welt
Du willst es.
Du kriegst es.
Du bist eine Frau.
Du bist allein mit mir und Papas Moneten.
Du hast stets Power und zeigst mir deine Welt der starken Frauen.
Wer lehrt mich mehr? Was brauch' ich mehr?
Männer sind blöd.Vater noch mehr.
Du bist meine Chaos-Mum.
Toll,und zwar rundum.
Du löst jedes Problem mit Anwaltspost und pochst auf 'ne Ehre die längst schon verzockt.
Ich weiß, was von mir erwartet wird.
Sei es bei Gericht, wenn ich Papa ablehne und ihn den Tod wünsche oder sei es am Muttertag, wenn ich die Erwartungen der Blumenindustrie auf einen größeren Umsatz als am Valentinstag erfülle.
Du bekommst nicht nur die erforderlichen Blumen von mir.
Du erhältst auch das begehrte Loblied auf Deine Liebe und Leistung und Deine Mutterschaft.
Die Täuschung Fremder zählt nicht mehr.Jetzt ist sie selbst dein Begehr.
Du bist meine Mutter!
Für mich die Beste!
Noch stell ich meine Füsse unter deinen Tisch und lebe vom Inhalt deines Kühlschranks.
Dafür bedanke ich mich.
Ich werde Dich immer ehren und lieb haben!
Du hast mich unter Schmerzen mit einem Kaiserschnitt zur Welt gebracht,
mich stets umsorgt und beschützt.
Statt mich zu ersticken, im Müll zu entsorgen, aus dem Fenster zu werfen, in der Gefriertruhe zu versenken oder gar im Blumenkasten zu verscharren hast du mich genährt und erzogen und benutzt,
als das stets greifbare Antidepressivum einer geschundenen,
von einem nichtsnutzigen Mann verlassenen Seele.
Du hast meinen Papa erfolgreich ferngehalten und
mich bei Krankheit aufopferungsvoll gesund gepflegt.
Seid ich Papa nicht mehr treffen muss
sind deine Abschöpfungsgespräche mit mir am Abendbrottisch passe'.
Das finde ich famos.
Meine Geschwister, Tanten und Onkels, Nichten, Cousinen und so weiter
kenne ich zwar nicht,aber
dafür habe ich dich.
Du bist eine Mutter voller Power, immer mit ganzem Einsatz und stolz darauf bewusst getrennterziehend allein mit mir zu leben.
Ich verspreche dir, das ist gewiss, bin ich erst 18 zeig ich's dir!
Ich bin dann du und verklag' als erstes Papa. Mehr löhnen soll er, der Schuft!
Er will mit dir nicht leben, doch mir der Vater sein.
Was nützt dir seine Liebe - zu mir?
Du enthältst sie mir vor.
Warum sollt ich erhalten was von dir zwar begehrt doch auf ewig fern?
So kam es zum Zwist.
Im Kreidekreis warst du wacker, verschlagen und gemein.
In seiner Mitte, aufrecht stehend mit wallendem Haar, hast du mich im festen Klammergriff, bist der Fels in der Brandung trotz tobender Gischt.
Du bist die beste Kreidekreismutter der Welt.
Gert Bollmann
IMAGINATION ?
The Chalk Circle of Happiness
Am 8.Mai ist Muttertag
27.04.2016
Kreidekreismutter
Versuch einer Begriffsbestimmung
Kriminell , Käuflich , Missraten
(Vielleicht sollte demnächst in Gerichtsbeschlüssen statt KM für Kindesmutter KKM für Kreidekreismutter Einlass finden...)
Kreidekreismütter (KKM`s) sind missratene, narzisstische Frauen die gemeinsame Elternschaft ablehnen, sich ohne moralische Skrupel der Helferindustrie beim Missbrauch des eigenen Kindes bedienen und auf brutalst mögliche Art das gemeinsame Kind vom Vater, unter Sicherung von Unterhaltszahlungen, trennen.
Änderung der Dusseldorfer Tabelle in Kraft
Mehr Zahlrechte für Barunterhaltspflichtige
Berlin bei Dusseldorf 31.März /1.April 2016
Pressekonferenz des OLG Dusseldorf zu triftigen und nachhaltigen Veränderungen bei der Anwendung der Leitlinien zur Berechnung des Kindesunterhalts
Rechtzeitig zum 01.04.2016 tritt die Verordnung der aktualisierten Berechnungsgrundlagen der Richtsätze für die Einkommensgruppen (VO ABR) entsprechend dem Mindestbedarf gemäß der Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder nach § 1612 a Absatz 1 BGB vom 3. Dezember 2015 (BGBI. I 2015, 4711) in Kraft.
Die durch Multiplikation des gerundeten Mindestbedarfs mit dem Prozentsatz errechneten Beträge sind entsprechend § 1612 a Abs. 2 S. 2 BGB aufgerundet.Die neuen Unterhaltstabellen wurden bereits auf der Homepage des Oberlandesgerichtes veröffentlicht.
Auf der überraschend einberufenen Pressekonferenz äußerte sich die Sprecherin des OLG Frau Dr.gender.Trixi Gier-Schlund gegenüber ausgewählten Vertretern der feministisch orientierten Journaille über die Gründe für die Änderungen und die mit ihr angestrebten Ziele bei der Zerschlagung des traditionellen Familienbildes und der Förderung von Lebensentwürfen der Familienformen des Regenbogens und des Patchworkens zum Wohle der Kinder.Mit Ausnahme des leiblichen (biologischen) Vaters werden allen Kindern alle Elternteile erhalten.
Allen Kindern alle Eltern und dem Erzeuger das Zahlrecht.
Es zeichnet den Rechtsstaat aus, so Frau Dr. Gier-Schlund in ihren Ausführungen, dass er mit seinen Möglichkeiten auf die gesellschaftlichen Veränderungen nicht nur reagiert und unterstützend bei der Durchsetzung genderideologischer Zielsetzungen rabulistisch rechtgestaltend mitwirkt.
Der Staat formuliert und bestimmt die familiären Beziehung seiner Bürger untereinander.
Die Dusseldorfer Tabelle, bislang lediglich Richtschnur für den Geldtransfer zwischen Eltern, wurde am Maßstab der Erkenntnisse des Gender Pay Gap und des Gender Pay Gap Rente grundlegend reformiert, ohne die seit Jahrzehnten einhergehenden Probleme zu lösen. So standen nicht mehr nur das Wohl des Kindes und seines Betreuungselternteils sondern auch die wachsenden Zahlrechte des unterhaltspflichtigen Elternteils im Focus der Richterinnen des OLG.
Sichtlich stolz legte die Pressesprecherin des OLG dar, dass endlich ein altes Unrecht beseitigt werden konnte. War es doch bisher eine zur Hölle schreiende Ungerechtigkeit männlichen Zahlpflichtigen bei der Berechnung des Kindesunterhalts die Hälfte des staatlichen Kindergeldes anzurechnen obwohl sie im Durchschnitt 23 % mehr Einkommen als betreuende Mütter und andere schwer malochende Frauen haben.
Der OLG-Senat hat nunmehr festgelegt, das diese 23%ige Einkommensdifferenz zwischen Elter 1 und Elter 2 bei der Berechnung des Kindesunterhaltes zu berücksichtigen ist.
Unter Aufhebung des Rückwirkungsverbotes und unter Beibehaltung der aktuellen Zahlbeträge hat der zahlungspflichtige Elternteil dem betreuenden zusätzlich 23 % des (seines) hälftigen staatlichen Kindergeldes zu überweisen. Dabei bleibt die staatliche Transferleistung Kindergeld unverändert, so dass der Kindesunterhalt plus 23% von 92 € ab sofort dem betreuenden Elternteil bzw.dem Kind zugute kommt.
Gemäß § 1612 a BGB beträgt der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder seit August 2015 328 € (1. Altersstufe), 376 € (2. Altersstufe) und 440 € (3. Altersstufe). Ab April d.J.erhöhen sich die Zahlbeträge um ein Plus von 23% von 92 € Kindergeld; d.h.: + 25 € monatlich (z.B. in der 1.Altersstufe auf 353 € usf.) und individuelle Rückzahlungen seit Eintritt der Unterhalts-und Zahlpflicht.
Um die Rückforderungen des seit der Geburt des Kindes zu wenig gezahlten Unterhaltes problemlos zu sichern wird dem Wohnelternteil neben der Fürsorge durch das Jugendamt, dem Rechtsanspruch auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe zusätzlich ein Anwalt seiner Wahl kostenfrei beigeordnet.
Ganz nebenbei erwähnte die OLG-Sprecherin, dass aufgrund der komplexen juristischen und mathematischen Materie die gerichtlichen Streitwertkosten erhöht und die anwaltlichen Regelsätze verdoppelt wurden und so u.a. vermieden wird, dass die Anwaltsschwemme auf die Jobcenter überschwappt.
"Es ist davon auszugehen,"so Frau Dr.gender Trixi Gier-Schlund wörtlich,"dass die Änderungen der Berechnung der Unterhaltssätze dem Artikel 14 der EMRK entspricht und dabei hilft die Resolution 279 des Europarates vom 02.10.2015 in vorbildlicher, umfassend rechtstaatlicher Weise in der deutschen Bundesrepublik umzusetzen. Die Welt kann wieder von uns lernen. Endlich ist ein lebender Zahlvater mehr wert als ein toter, ist der Kindesunterhalt höher als die Halbwaisenrente. "
Kurz vor dem Ende der Pressekonferenz mit einem Ausblick auf künftige Entwicklungen gab die Pressesprecherin noch einen sympathischen Einblick in ihr eigenes Leben.
"Trotz Quotierung habe ich die leidvolle Erfahrung gemacht, das Besoldungszuwächse auf sich warten ließen und meine männlichen Kollegen, die volltags tätig sind 23 % , mehr Geld erhielten als ich mit meiner Halbtagsstelle. Und so bin ich sehr stolz jetzt einen Zuwachs an Gleichstellung zu verkünden. Auch ich bin Frau und Mutter, Großmutter und Urgroßmutter und freue mich, das endlich die emsige Lobbyarbeit der Mutterverbände Früchte trägt. Jetzt geht es nicht mehr um die Verleihung von Bundesverdienstkreuzen - jetzt gilt es zu überlegen und durchzusetzen, dass der Unterhaltsmonat für Väter künftig nur noch aus 25 Tagen besteht und endlich ein 13.Unterhaltsmonat im Jahr geschaffen wird. So und nicht anders sehen wachsende (Zahl-)Rechte für Kinderzeuger aus!!!"
Mit dem Spruch des römischen Dichter Juvenal (60-140 n.Chr.) "Mens sana in corpore sano" (In einem gesunden Körper wohnt ein gesunder Geist) verabschiedete die Pressesprecherin die versammelten Journalisten, verwies auf die herausragende Gesundheit ihrer Richterkolleginnen und weitere noch zu erwartende geistige wie rabulistische Höchstleistungen.
"Endlich," so Frau Dr. gender.Trixi Gier-Schlund wörtlich," kann das F-Wort wieder benutzt werden.
FIKtives Einkommen für die Berechnung des Kindesunterhalts,
FIKtives Umgangsrecht als Scheinrecht auf einem Blatterl Papier des BGB geschrieben und FIKtives gemeinsames Sorgerecht sofern es die Mama, entgegen der Beratung durch Justiz und Kalfaktoren, doch wollen würde."
Die Frage des Reporters eines chinesischen Fernsehsenders für Menschenrechte, ob denn der Rechtsstaat im deutschen Familienrecht auch eine FIKtion sei, konnte die Sprecherin des Dusseldorfer OLG schon nicht mehr beantworten, da sie wegen der nahenden Mittagspause und eines zuvor geplanten dringend notwendigen Kurzstudiums der neu angehobenen Besoldungstabellen für Richter die Pressekonferenz bereits verlassen hatte.
Gert Bollmann
24.März 2016
Sorgerechtapartheid.de hat bereits im Februar auf seiner Seite "Aktuelles" über den Dokumentarfilm " Vaterlandschaften" von Peter Kees berichtet.
Nun widmet der Tagesspiegel dem Künstler, seinem Werk und einem vielen Vätern bekannten Problem einen Artikel.
Eine Kindeswohlgefährdung ist eine Gefährdung des Kindes Wohl.
Das zumindest glauben Familienrichter zu wissen - und die gefährlichste Gefahr geht von Briefen eines Vaters aus.
Ich gefährde heute meine Tochter.>>>>>> Erneut. 19.März 2016
Wenn das Kind im Brunnen liegt ....
Die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid ist das erste Unrecht das Kindern wiederfährt.
11.März 2016
Unrecht ist nicht naturgegeben.
Es ist stets von Menschen gemacht.
Ihre Handlungen sind konkret und die Täter tragen Namen.
Jammern über die Abwesenheit von Recht hilft nicht wenn die, angeblich unabhängigen, staatlich besoldeten Täter Menschenrechte mit Füßen treten und sich wie einst Diederich Heßling in hündischer Ergebenheit den Herrschenden anbiedern und deren Willen umsetzen.
Widerstand ist dann naturgegebene Pflicht und die Frevler sind namentlich zu benennen.
Nicht der soundsovielte Senat missachtet geltendes Recht sondern stets die Menschen Müller-Lüdenscheid, Dr. Gier-von-Schlundhausen oder Nichtbachelorette-Quötchen; Menschen die unter uns leben und nach Anerkennung gieren während sie den Fluch der schlechten Tat in der Anonymität schwarzer Roben versuchen zu entgehen.
Begangenes Unrecht an Kindern ist nicht tolerierbar.
Das Wohlergehen, die Unbeschwertheit, das Fröhlichsein, die gesunde Entwicklung unserer Kinder wird seit Jahrzehnten in zunehmenden Umfang von der Justiz und ihren Kalfaktoren der Helferindustrie und nicht vorrangig von Straßenkriminellen, Verkehrsrowdys - nicht einmal von narzisstisch gestörten Kreidekreismüttern - bedroht. Es ist schlimm, das missratene Mütter institutionell protegiert werden die eigenen Kinder zu schänden, damit ein Heer von Juristen, Diplom-Psychologen und sonstigen falschen Helfern, Scharlatanen und arbeitsscheuen Lumpenpack von deren Unglück leben kann und seine Kanzleien und Büroräume mit Euroscheinen tapeziert.
Es wird Zeit, dass Elternteilentfremdung, insbesondere die durch staatliche Beihilfe geförderte, umfassend als das geächtet wird was sie ist -
die schlimmste Form seelischen Kindesmissbrauchs.
Ein Kommentar bringt es auf den Punkt:
"Das richtig schlimme Unrecht, dass in der Aussage der Richterin liegt, ist die zur Schau gestellte Einseitigkeit, mit der Kinder um ihre Eltern gebracht werden.
Man könnte meinen -und vermutlich ist es auch so- dass es nicht auf das Kindeswohl (und somit auch nicht auf materielles Recht) ankommt, sondern auf die Formulierung, mit der Väter entsorgt werden sollen.
Ein Vater kämpft jahrelang -beginnend zu einer Zeit, als man dem Konstrukt "kindliche Selbstwirksamkeit" noch keine altersbedingte Beachtung geschenkt hatte- vergeblich darum, den Kontakt zu seinem geliebten Kind nicht zu verlieren. In dieser Zeit wird das Kind mehr und mehr gegen seinen Vater eingestellt.
Und das wird aus Dummheit, ideologischer Verblendung, Unwissenheit oder Unerfahrenheit vom Familiengericht zugelassen, wenn nicht unterstützt!
Nun endlich, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, macht man dem Vater(!) Vorwürfe und verzichtet geflissentlich, auf das Unrechtstun der Mutter hinzuweisen, das für diese, nennen wir es "Misere", verantwortlich und ursächlich ist.
Zum kotzen!" (Gerald Emmermann)
Hier geht es zur "Laudatio" für die Trägerin des Ordens
Das Ordenskommitee hält Frau Dr. Wahsner (BlackList-Eintrag Nr. 16) für besonders würdig wegen ihrer auffällig oberflächlichen und bausatzartigen Beschlussbegründung, die nach unseren Vorstellungen das diametrale Gegenteil dessen ist, was für das gedeihliche Wohl des betreffenden Kindes vernünftig und hilfreich wäre:
das Hinwirken auf eine dem Kindesalter entsprechende Vater-Kind-Beziehung
05.März 2016
Gleichberechtigung 2016: Nicht für Kinder und Väter
zur Premiere des Dokumentarfilms Vaterlandschaften
"der (institutionell) verhinderte Vater"
(zum Trailer: auf dieser Seite nach unten scrollen)
"Ordnungsstrafe Briefschreibverbot" bzw. ein Verbot, Briefe zu empfangen.
Das ist ein Relikt aus unrühmlicher deutscher Geschichte (bitte selbst googeln).
Heute wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Briefe an das Gericht = O.K.
Briefe an das Kind = No-Go
Diesmal wurde ein Schreiben an das Kammergericht gesandt... >>>>> guckst du hier
05.März 2016
Ich geh nich schule - krichich burnout - bin eh schon voll depri
??? zur Auflösung >>>> hier Anklicken
So funktioniert Apartheid
In eigener Sache
Statt eines weiteren Kommentars:
Der Beschluss der Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Dr. Stephanie Wahsner vom 13.01.2016 zum Geschäftszeichen 133 F 16784/15 mit dem Briefkontakte zwischen meiner Tochter und mir verboten werden ist nicht menschenrechtskonform.
Er ist nicht begründet.
Mit konstanter Dreistigkeit und Parteinahme zu Lasten des Kindes und des Vaters verweigert das Gericht die Prüfung der Einhaltung des Wohlverhaltensgebotes, schreibt eine Kindeswohlgefährdung nach § 1684 Absatz 4 BGB (und nicht gemäß § 1666 BGB) zusammen und missachtet zugleich den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Wegen Verletzung materiellen Rechts werde ich fristwahrend Rechtsmittel einlegen.
Im Rahmen der Litigations-PR wird die Beschwerdeschrift demnächst auf der Seite Schriftverkehr eingestellt.
Ergänzende Überlegungen:
Wenn Klugschwätzer von Kindesvater und Kindesmutter schwadronieren müsste dann nicht auch von Kindestante und Kindesrichterin gesprochen werden ???
Für Dummies
Juristisches Wissen von "Null" an
Lektion one :unbestimmte Rechtsbegriffe
Frau Richterin schreibt:
"Briefkontakte ... sind nicht zuzulassen, weil dies zum Wohl erforderlich und anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet ist."
Das nicht nur reichlich starker Tobak sondern auch eine Tautologie der Art wonach eine Kindeswohlgefährdung eine Gefährdung des Kindeswohls ist.
Chapeau!
Kindes Wohl Gefährdung ist (wie der des Kindeswohls) ein unbestimmter Rechtsbegriff.
Dabei ist des Menschen Wohl naturgemäß stets gefährdet und endet in jedem Fall früher oder später mit dem Tod.
Krankheiten, Straßenverkehr, Katastrophen, Kriminalität und die Justiz sind mögliche Gefahren für das menschliche Leben die verdeutlichen,dass es keine Nichtgefährdung gibt.
Ich meine:
Kontakte jeglicher Art zwischen Kind und Richterinnen sind nicht zuzulassen, weil dies zum Wohl erforderlich und anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet ist.
Das Lesen von Büchern ist nicht zuzulassen, weil dies zum Wohl erforderlich und anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet ist.
Das Mitfahren des Kindes im Auto der Mutter ist nicht zuzulassen, weil dies zum Wohl erforderlich und anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet ist.
Freie Gedanken sind nicht zuzulassen, weil....,usw.usf.
Frau Richterin schmälert die eigene Leistung bei der Herstellung des Status quo und der Erzeugung des kindlichen Willens und konstruiert eine Gefährdung/Schädigung meiner Tochter durch von mir (künftig) auf Papier zu bringende Worte die in einem verschlossenen Umschlag versandt werden sollen und wiederholt ständig die mystifizierende Leerformel von der "Kindeswohlgefährdung".
Das ist argumentativ so unprofessionell wie die Annahme, dass die Wiederholung einer manipulierten Willensbekundung als verfestigter Wille anzusehen ist, obwohl selbst von der Beiständin eine Einschränkung der Autonomie des kindlichen Willens nicht ausgeschlossen wird.
Fragen über und mehr.
Wer gefährdet das Wohl von Lisa mehr: der Vater
oder der der Gedanken und Worte verbieten will, der große Zensor und Tautologe,
oder der der dem Kind Hilfe verweigert ?
Gibt es gerichtliche Abwägungen wenn es "nur" um Ideologie geht?
Muß nicht das Anliegen eines Vaters der dem Kind sein Interesse an dessen Entwicklung und Leben vermitteln will nicht höher bewertet werden und Vorrang besitzen gegenüber den Vortrag eines manipulierten Kindeswillen der sich nicht auf erlebnisbegründete negative Ereignisse zurückführen lässt ?
"Weil das Leben aber voller Gefahren ist und essentieller Bestandteil des Lebens ist, ist es für Jugendämter (oder auch Mütter in Richtung zu entsorgender Väter) ein Leichtes, eine "Kindeswohlgefährdung" herbeizuschreiben. Kindeswohlgefährdung ist also ein Einfallstor des Staates, um in Familien eingreifen zu können.
Montag, 25.Januar 2016
total
unethisch
absolut
unmäßig
grenzenlos
maßlos
diktatorisch
selbstherrlich
autoritär
linientreu
- der totale Umgangsausschluss
- der totale Kindeswohlfrevel
Ursprünglich lauteten die Fragen: Darf ein Vater seinem Kind einen Brief schreiben?
Wie kann die Zeit eines Umgangsausschlusses zur vorbereitenden Konfliktlösung genutzt werden?
Tatsächlich stand jedoch die Frage im Raum, ob eine Familienrichterin über die charakterlichen und fachlichen Fähigkeiten und den Willen verfügt eine wesentlich durch ihre Tätigkeit herbeigeführte, geförderte und verfestigte Entfremdung eines Kindes (zumindest) für die Zukunft entgegen zu wirken.
Kann Frau Richterin am Amtsgericht Dr. Stephanie Wahsner Vätern und ihren Kindern als Familienrichterin empfohlen werden, fragt der "Kindesvater" die "Kindesrichterin" und die User dieser Website.
Also,was spricht Frau Richterin sakrosankt?
Hier der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 13.01.2016 zur Geschäftsnummer: 133 F 16784/15 zunächst als no comment mit dem Hinweis auf das Kontaktformular und die e-Mailadresse info@sorgerechtapartheid.de und der Bitte um Tipps,Ratschläge und Meinungen.
Anmerkung: Bei der Richterin und der Mutter des Kindes handelt es sich nicht um ein und dieselbe Frau.
20.01.2016
Ausblick 2016
In edler Sache
Die Schlachten sind geschlagen. Es floss kein Blut. Der Schädel ist nicht zertrümmert, Gliedmaßen wurden nicht abgetrennt. Trotz alledem ist die Wirkung nicht minder verheerend.
Der Triumph des "eigenen" Willens meiner Tochter wurde richterlich verkündet und gefeiert.
Mit der Anbetung der Selbstwirksamkeit des rechtsunmündigen Kindes wurde aus dem Entfremdungsopfer die Täterin des eigenen Missbrauchs.
Als rechtloser Vater vermochte ich den wahren Tätern der mehrfachen Schändung der kindlichen Seele meiner Jüngsten nicht Einhalt zu gebieten..
Ungleich der Kampf von Anbeginn ist die schwarze Phalanx der Lügner, Dummschwätzer und Rechtsbrecher übermächtig, ist die staatstragende Umwelt kinder- und väterfeindlich und liegt das Joch der Sorgerechtapartheid auf Eltern und ihren Kinder.
"Edel sei der Mensch,hilfreich und gut ..." formulierte einst Goethe, wobei der Akzent der Worte auf dem Konjunktiv liegt, heißt, dass das Edle,Helfende und Gute nicht des Menschen Alltägliches dominiert.
"Ohne Kampf kein Sieg" schrieb vormals Herr von Brauchitsch, der, der nicht Oberbefehlshaber des Heeres war und der, der nicht nur auf der Avus siegte.
Und ich vertrete die Auffassung, dass das Obsiegen des Missratenen, des Frevels nur einen Pyrrhussieg darstellt - wenn denn der Mensch das ist was ihn ausmacht
"denn das allein
unterscheidet ihn
von allen Wesen,
die wir kennen!
....
Denn unfühlend
Ist die Natur:
..."
Der den redlichen Vätern aufgezwungene Kampf um's Kind ist ein edler, ein philanthropischer, einer der von Anbeginn eine moralische oder dauerhafte Niederlage ausschließt.
Der von einer wachsenden Anzahl von Vätern familiengerichtlich ausgetragene Kampf ist der einzig zivilisierte, obwohl Machtmissbrauch und Willkür, Dummheit und Ideologie, Faulheit und Geldgier fast durchweg die selbsternannten Kindeswohldeuter einer wachsenden Helferindustrie als ungeschliffene, primitive Barbaren charakterisiert, die sich mit Vorsatz als Gegenpart des Vaters einbringen, wo doch ein gemeinsames Ringen um eine Lösung des elterlichen Konflikts, um die Regelung der Beziehungspflege des Kindes zu Beiden und die Ausübung gemeinsamer Obsorge angezeigt ist.
Mit ihrem edlen Handeln beantworten die Väter, die zuvörderst und als gleichwertige Elternteile, die ihnen obliegende natürliche Pflicht der Pflege und Erziehung der Kinder verantwortungsvoll wahrnehmen, die Frage nach dem Sinn menschlichen Lebens.
In dem auf dieser Homepage geschilderten Einzelfall, der in der Sache keiner ist, neigen sich die gerichtlichen Auseinandersetzungen dem Ende zu. Das Schlechte hat (vorerst) obsiegt ohne dem Humanismus schaden zu können.
Nachdem die Mutter des nichtehelichen Kindes einen Advokaten als Brandbeschleuniger mietete begann im Jahr 2004 ein mehr als ein Jahrzehnt andauerndes lustiges Hauen und Stechen vor deutschen Gerichten. Lustig allerdings nur für die sogenannten Helfer und die am kindesfeindlichen Handeln mitwirkenden Dritten, die mehr als 40 Richterinnen als willige Marionetten zappeln ließen, während sie laut und in falscher Tonlage das Lied vom Kindeswohl trällerten und ihre Geldbeutel üppig füllten.
Für diese geistigen Brandstifter könnte das Hauen und Stechen munter und ewig weitergehen. Solange die Täter das Rechtsbrechung- und Kindesschändungsprivileg ungestört weiter ausüben solange findet der edle und naturgegebene Kampf der redlichen Väter kein Ende.
In meiner Auseinandersetzung mit der durchgehend voreingenommenen, emphatielos und brutal agierenden Obrigkeit, einer unfähigen selbstgefälligen und überheblichen Justiz steht noch ein Höhepunkt richterlicher Rabulistik aus.
Zum Jahresbeginn 2016 wird diese menschliche Leistung einer juristisch hochqualifizierten und promovierten Familienrichterin meinen Briefkasten als weiterer Beschluss in Papierform erreichen, als einer von bislang mehr als 100 derartiger Schriftsätze, und letztlich die Frage "beantworten", ob ein Vater seinem Kind einen Brief schreiben darf.
Ein totaler Krieg hinterlässt verbrannte Erde.
Ein totaler Umgangsausschluss als richterlich verhängtes Kontakt-und Beziehungsverbot ist der unsichtbare Flammenwerfer der unschuldige Kinderseelen nachhaltig und mit, generationsübergreifender Wirkung einäschert.
Getreu dem Motto vieler Gerichte: "Das Kind muss zur Ruhe kommen" wird deren Psyche mit Billigung bindungsintoleranter und erziehungsunfähiger Mütter dauerhaft kremiert.
Letztlich ist es egal, was die in schwarzes Tuch Gehüllte verkünden wird, weil das Internet zunehmend die gelbe und grüne Post ablöst...
Mit dem unrühmlichen Ende der familiengerichtlichen Nichtlösung eines einfachen Umgangsproblems entfällt die Notwendigkeit für die Weiterführung und den Aufbau der Homepage Sorgerechtapartheit indes nicht.
Die einen mahnen mit Wachen - das finde ich gut, so wie jede Aktion gegen das Unrecht das Kindern und ihren Väter von der deutschen Familienjustiz zugefügt wird.
Andere leisten beratenden Widerstand.
Meine Methode des Kampfes ist eine andere.
Hier ist mein väterlicher Weihnachtsgruß 2015. Neu
"Heute lüg' ich.
Morgen betrüg' ich.
Übermorgen trenn' ich dich vom Kind.
Ach wie gut das niemand weiß das mein Auftrag Familienzerstörung heißt."
Rumpelstilzchen,Hänsel und Gretel,der Rattenfänger von Hameln,die Schöne und das Biest -
nicht wenige Märchen und Sagen befassen sich mit einer Urangst des Menschen,
dem Unheil der Zerstörung der Familie durch das Böse,
dem Unbill durch Wegnahme der Kinder.
Auch wenn nicht jede Hexe in den Ofen geschoben werden kann...
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Speed-Dating der besonderen Art
23.11.2015
>>>>zu den feedbacks
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Nr.XV auf Seite "Meine Meinung"
Die Mutter des Kindes hat einen Advokaten mit ihrer Vertretung bezüglich der Beantwortung der Frage, ob ein Vater seinem Kind schreiben darf, (Verfahren des AG Tempelhof-Kreuzberg zum Geschäfts-zeichen 133 F 16784/15) beauftragt.
Das ist rechtlich möglich....
>>>>>>>>>>>>>>>hier geht es zu aktuellen Schreiben
Schneller als die Justiz verbietet...
Die Frage, ob stets alters-und kindgerecht formuliert wurde, stellt sich nicht, weil naturgemäß jeder Brief des Vaters an das Kind wertvoller ist als die Gesamtheit der Elaborate der Vertreter der Helferindustrie und die rabulistischen Verrenkungen von Familienrichterinnen mit denen sie den erfolglosen Versuch unternehmen eine Rechtfertigung für die praktizierte Apartheid zwischen Vätern und ihren Kindern zu konstruieren.
24.Oktober 2015
Faksimile(Auszug) des Gerichtschreibens
"Das Thema lautet":
Darf ein Vater seiner Tochter monatlich einen Brief schreiben ?
Mit Beschluß des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 18.10.2015 wurde meiner Tochter, dem Adressaten künftiger Schreiben, erneut Frau Iris Danquart als Verfahrensbeiständin, die Beischaften berufsmäßig führt, mit der zusätzlichen Aufgabe gemäß § 158 Abs.4 S.3 FamFG, bestellt.
Damit ist das bisherige Trio aus Richterin,Beiständin und Jugendamtler wieder komplett.
Ich glaube, bevor ich eine Briefmarke kaufe wird eine weitere Rechnung der Beiständin über "schlappe" 500 Euronen bei Gericht eingereicht sein...
21.10.2015
Anmaßung 07.Oktober 2015
Gottes selbsternannte Stellvertreter in schwarzen Roben dünken sich klüger als ihr Chef.
"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" ist ein gern und oft zitierter Satz. Väter, die vor einem Familiengericht erscheinen, dürfen zudem darauf vertrauen, dass die göttlichen Hände abwesend sind und sollten ihr Glück im Würfelspiel, als billigere und bessere Lösung eines Konflikts, suchen.
Neben der Deutungshoheit über die rechtlich unbestimmten Begriffe des Kindeswohls und der elterlichen Kommunikationsfähigkeit beanspruchen deutsche Richter zunehmend auch den Besitz der Weisheit über den Kindeswillen. Damit schaffen sie einen weiteren Begriff der je nach Bedarf juristisch (in der Regel gegen den Vater) auslegbar ist getreu dem Motto "Wem nützt es? Cui bono?".
So kann jede Intention des Gesetzgebers auf Modernisierung des Familienrechts höchst-und einfachgerichtlich sabotiert werden.
Ob der kindliche Wille ignoriert oder angebetet wird ist aktuell das Lotteriespiel an hiesigen Familiengerichten, die sich dabei einen Dreck um Menschenrechte kümmern, und zugleich eine riesige Spielwiese für Rabulistiker, wobei es nicht um des Kindes Willen sondern um Wohlfühlerlebnisse für entfremdende Mütter/Täterinnen geht.
"Wenn sich der geäußerte Kindeswille mit den Absichten des Gerichts deckt - dass heisst, wenn die Willensbekundungen der Kinder geeignet sind, eine beherrschende Position der Mutter zu unterstützen - oder wenn das Kind gar, manipuliert durch die Mutter, jedweden Kontakt mit dem Vater ablehnt, nimmt er in Urteilsbegründungen plötzlich doch breiten Raum ein." Zitat http://de.wikimannia.org/Kindeswille
Das ist vorliegend der Fall.
Meine Tochter hat seit Jahren keinen Kontakt mit mir. Erlebnisbegründete Ablehnungen aus ihren ersten vier-fünf Lebensjahren, als noch sporadischer Umgang stattfand, bringt sie nicht vor - doch : schwuppdiwupp, wie ein Stern der vom Himmel fällt, ist er da- der Ablehnungswille.
"...gefühlsmäßige Bindung könne nicht immer rational erfasst und begründet werden, weil sie ein inneres Faktum sei. "Juristendeutsch
"Überlegungen, dass gerade der kindliche Wille im extremen Maße geformt wird von den aktuell existenziellen Bedürfnissen aus Sicht des Kindes, kommen da gar nicht erst auf."(zitiert ebenda/Wikimannia)
Aaaaber: das "Sahnehäubchen" richterlicher Ignoranz besteht im Ausschluss väterlicher Korrespondenz. Totaler Umgangsausschluss. "Noch totaler" wäre einzig der Ausschluss der Zahlpflicht aber dies geht nicht, weil total ein "absolutes" (nicht steigerungsfähiges) Adjektiv ist. Tja. Dabei gibt es keinen vernünftigen Grund, es nicht dem Kind zu überlassen, auf eingehende Briefe seines Vaters nach Stimmungslage zu reagieren.
Wer das von vornherein zu verhindern sucht, führt Böses im Schilde und zeigt, dass er nicht Willens ist, das Kindeswohl und die Rechtsprechung des EuGHMR zu beachten.
Das ist beschämend.
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Gert Bollmann
Straße
13125 Berlin
07.Oktober 2015
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Richterin am AG Dr. Stephanie Wahsner
Hallesches Ufer 62
10963 Berlin
Ihr Zeichen: 133 F 7996/15
Antrag auf Änderung des o.a. Beschlusses vom 22.07.2015
In Abänderung des o.a. Beschlusses wird beantragt brieflichen Kontakt zwischen dem mdj. Kind Lisa und seinem Vater zuzulassen.
Der Beschluss ist dahingehend abzuändern, dass ich meiner Tochter einmal pro Monat einen Brief schicken kann und die Mutter dem Kind diesen unverzüglich aushändigt und auf eine Beantwortung hinwirkt.
Begründung
Die Auffassung des Gerichts, wonach die vom Vater vorgeschlagene Anbahnung eines Umgangs durch Emailkontakte ausscheidet, entbehrt einer sachlichen Begründung, ist unverhältnismässig und stellt die Fortsetzung grund- und menschenrechtswidriger Gesinnungsjustiz gegen den Vater dar.
Insofern wird auf den Beschluss vom 13.Mai 2014 zum Az.: 133 F 14209/13 verwiesen.
Zitat:
"Auch Briefkontakte zwischen dem Kindesvater und Lisa sind als vorliegend nicht geeignete Form der Wiederanbahnung des Kontaktes zwischen den Kindern und ihrem Vater nicht zuzulassen." (Zitat Ende)
Der jahrelange, totale Ausschluss des Umgangsrechts gefährdet die Entwicklung des Kindes und manifestiert den Willen des Gerichts den Umgangskonflikt einer Lösung nicht zuzuführen.
Die jüngsten Auseinandersetzungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25.04.2015 zu 1 BvR 3326/14) wie auch des Kammergerichts (Beschluss vom 20.06.2015 zu 3 UF 159/12) mit der Frage des eigenen Willens von Kindern oder Jugendlichen für die Bedeutung des Kindeswohls und der Bedeutung des Elternrechts in Fragen des Umgangs sind rabulistischer Natur um ideologische Interessen durchzusetzen, weil die Annahme, dass eine Missachtung kindlichen Willens dessen seelisches Wohl gefährden würde, sich einzig auf die Ablehnung des Vaters bezieht jedoch nicht auf die Ablehnung eines Schulbesuchs oder anderer Willensbekundungen.
"Lisa lehnt jeden Kontakt mit ihrem Vater kategorisch ab." (Beschluss Seite 2,letzter Absatz unten)
Das jedoch durch dauerhaften und zwangsweise durchgesetzten Kontakt des Kindes mit dem Vater via Geldzahlungen der kindliche Wille gebrochen und seine kognitive Entwicklung geschädigt wird scheint indes unbeachtlich.
Letztlich steht die juristische Wirklichkeitskonstruktion mit der Annahme, dass das Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 Satz 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG einer Missachtung des Willens der Ablehnung eines Elternteils entgegensteht "auf den Kopf". Statt das indoktrinierte Kind durch gerichtliche Anordnung und Durchsetzung von Umgang aus seinem Loyalitätskonflikt zu befreien und das Recht "auf die Füsse zu stellen" wird der entfremdende Elternteil hofiert und die vom Kind geäußerte Meinung für seinen zweiten Missbrauch, diesmal von einer professionellen Helferindustrie, genutzt.
Insoweit ist davon auszugehen, dass die genannten Beschlüsse nicht nur grund- und menschenrechtswidrig sind sondern insbesondere auch der Resolution 2079 vom 02.10.2015 - Equality and shared parental responsibility: the role of fathers (Gleichheit und gemeinsame elterliche Verantwortung: die Rolle der Väter) - des Europarates, die - ein Novum- einstimmig angenommen wurde, entgegenstehen.
Das Familiengericht legt dem Vater die Nachdrücklichkeit seiner Bemühungen um die Wahrnahme des grundgesetzlich geschützten Elternrechts zum Nachteil aus und verweigert zugleich eine schriftliche "Bewährung" und künftige Beziehungspflege.
Dabei kann sich das Kind in der Ausschlussfrist von der Mutter lösen und durch den erlaubten Briefkontakt ein eigenständiges Interesse an dem Vater entwickeln.
Durch den brieflichen Kontakt kann dem Kind das fortwährende väterliche Interesse an ihm und seinem Wohlergehen aufgezeigt werden. Zudem ist nachvollziehbar davon auszugehen, dass bis zum 31.12.2016 die Persönlichkeitsentwicklung der Tochter soweit fortgeschritten ist, dass sie bis dahin eigenständiges Interesse am Vater haben könnte.
Eine gerichtliche Anordnung ist erforderlich, da der andere Elternteil die Kommunikation und Abrede mit dem Vater verweigert.
Der Antrag wird der Mutter und dem von ihr Bevollmächtigten vorab per Mail übersandt.
Den Abänderungsantrag stütze ich auf meinen Ehrenkodex und allgemein humanistische Moralvorstellungen sowie auch auf die Resolution 2079 (equality-and-shared-parental-responsibility-the-role-of.fathers) des Europa-rates vom 02.10.2015 (siehe u.a. hier: vaeter-ohne-rechte.at/wp-content/Europarat-Resolution-2079-equality-and-shared-parental-responsibility-the-role-of-fathers.pdf )
und in deutsch auf sorgerechtapartheid.de/apartheidpraxis.html unter dem Artikel "Die "Einschläge" kommen näher - auch wenn es nur Ohrfeigen aus Strasbourg sind" vom 03.10.15, in Verbindung mit dem Beschluss vom 25.04.2015 zum Az.1 BvR 3326/14 und dem Beschluss vom 03.08.2015 zum Az. des Brandenburgischen Oberlandesgerichts 13 UF 50/15 ).
Gert Bollmann
... wider dem Totalausschluss
... wider dem Maulkorb
Meine Mail vom 04.Oktober 2015 an den anderen Elternteil:
Werte Frau ,
ich beabsichtige ab November 2015 einmal im Monat brieflich Kontakt mit unserer gemeinsamen Tochter aufzunehmen und dadurch mein Interesse zu bekunden sowie Lisas Neugier und eigenständiges Interesse zu wecken.
Ich bitte darum meine Schreiben auszuhändigen und auf eine Beantwortung hinzuwirken.
Ein erneutes familiengerichtliches Verfahren ist aus meiner Sicht entbehrlich, da die zuständige Richterin Dr. Wahsner in der Umgangssache unserer Tochter manifest Grund-und Menschenrechte verletzt.
Ich bitte um Mitteilung Ihres Einverständnises binnen zehn Tagen (und ggflls. um Änderungsvorschläge).
Mit elterlichem Gruß
Gert Bollmann
04.10.2015
Vorsorglich übersende ich meine Bitte auch an den von Ihnen derzeit bevollmächtigten Advokaten.
Das Ersuchen stütze ich auf meinen Ehrenkodex und allgemein humanistische Moralvorstellungen sowie auch auf die Resolution 2079 des Europarates vom 02.10.2015 (siehe u.a. hier:
und in deutsch auf
http://sorgerechtapartheid.de/apartheidpraxis.html
unter dem Artikel "Die "Einschläge" kommen näher - auch wenn es nur Ohrfeigen aus Strasbourg sind" vom 03.10.15,
in Verbindung mit Beschl.v.25.04.2015, Az.1 BvR 3326/14 und Beschl. v. 03.08.2015, Az. Brandenburgisches Oberlandesgericht 13 UF 50/15 ).
Die Einschläge kommen näher -
Berlin,03.Oktober 2015
Angst vor des Vaters Wort ??
Die erneute, willkürliche Verhängung eines totalen Kontaktverbotes zwischen meiner Tochter und mir, diesmal sogar entgegen des erteilten gerichtlichen Hinweises, war eine der Arbeitsleistungen der Richterin am Amtsgericht Dr. Stephanie Wahsner am 22.Juli d.J.
Als integerer und redlicher Vater ist davon auszugehen, dass am Berliner Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg das Motto "Die beste Regelung des Umgangs für die Mutter ist noch immer sein Ausschluss" zur Philosophie dieses (Un-) rechtstempels gehört und brutal umgesetzt wird; d.h.: total.
"Der Vorzug einer Antragsrücknahme und einer sanften brieflichen Annäherung an das Kind, konnte dem Kindesvater nicht vermittelt werden. "...
"Auch Briefkontakte zwischen dem Kindesvater und L. sind als vorliegend nicht geeignete Form der Wiederanbahnung des Kontaktes zwischen den Kindern und ihrem Vater nicht zuzulassen."
Aus dem Beschluss der Richterin am Amtsgericht Dr.Wahsner vom 13.05.2014 zu 133 F 14209/13
"Die vom Vater vorgeschlagene Anbahnung eines Umgangs durch auszubauende Emailkontakte scheidet gleichsam aus,..."
Aus dem Beschluss der Richterin am Amtsgericht Dr. Wahsner vom 22.07.2015 zu 133 F 7996/15
Nun ist mir zwar nicht bekannt, welche Ereignisse im Leben
einer Richterin zu einer "Maulkorbverhängung", dem Verbot
gesprochenen oder geschriebenen Wortes eines Vaters,
führt.
Sicher bin ich mir indes, dass eine Familienrichterin, der
in willkürlicher, totalitärer Art und Weise der Kontakt zum eigenen Kind untersagt und die Beziehungspflege zwischen Mutter und Kind auf den Transfer von Geldleistungen reduziert wird, dies kaum mit dem Wort "entzückend" kommentiert...
Nun habe ich meiner Tochter zum Geburtstag erneut einen Brief geschrieben.
Geburtstagsglückwünsche - vgl. hier auch meinen Brief vom 16.September 2014
Hallo Lisa! zum xx.September 2015
Eine aufregende und schöne Zeit liegt vor Dir.
Fast kein Kind mehr und
noch kein Erwachsener.
Kluge Leute bezeichnen diesen Abschnitt des Lebens als Pubertät und Phase der Adoleszenz.
Mir gefällt ein anderer Begriff für das Alter vom vollendeten 13. bis zum vollendeten 19. Lebensjahr besser.
Er leitet sich von den Wortendungen der englischen Zahlwörter "thirteen" to "ninteen" ab.
Teenager.
Hallo, lieber Teenager Lisa!
Tagtäglich lernst Du Neues.
Der Körper verändert sich.
Du hinterfragst Altbekanntest,
ziehst eigene Schlußfolgerungen
und suchst Deinen Platz im Leben.
Wohin führt Dich der Weg zwischen Kindheit und Erwachsensein ?
Was ist der Sinn des (Deines) Lebens?
Warum ist dieses Blatt Papier nur auf der halben Seite beschrieben und die andere ist frei?
Warum bist Du nur "halb"?
Warum darfst Du nur eine Hälfte kennen und die andere nicht leben?
Ich gratuliere Dir zu Deinem 13.Geburtstag und wünsche Dir alles Liebe.
Zuvörderst wünsche ich Dir die Kraft die notwendig ist um dereinst den Menschen, den Du am meisten liebst und der Dir das größte Leid zufügt, vergeben zu können, weil auch eine missratene Mutter eine Mutter bleibt.
Nicht rückholbar ist die gestohlene Kindheit.
Für Dich, liebe Tochter, ist mein Haus immer ein offenes.
Ich bin auch künftig stets für Dich da.
Dein Papa
Die zweite Erfindung der Sorgerechtsreform
01.September 2015
Die Paradoxien des deutschen Familienrechts
25.August 2015
Unter deutschen Familienrichtern scheint der Wettkampf "Wer darf in der ersten Reihe stehen wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die nächsten Ohrfeigen für menschenrechtswidriges Handeln verteilt ?" unvermindert anzudauern.
Anders lässt sich ein totales Kontakt-und Umgangsverbot, wie das am 22.Juli 2015 angeordnete, kaum erklären.
Auf dieser Website wird demnächst der 2.offene Brief an die Berliner Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Frau Dr.Stephanie Wahsner und an ihre Kollegen,
die die Einlassungen eines Kindes nutzen, um ein entfremdetes Opfer zum Täter des eigenen Missbrauchs zu machen, es ein weiteres Mal zu schädigen und emotional zu missbrauchen, eingestellt.
(zum 1.offenen Brief hier klicken )
Bereits jetzt werden von der Unrechtpraxis im Familienrecht Betroffene und Gleichgesinnte gebeten diesen zu teilen und an der Verbreitung mitzuwirken.
"Mehrfach schon wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGRM) verurteilt, da das deutsche Familienrechtssystem menschenrechtswidrig war und ist. Die letzte Verurteilung war am 15.01.2015.
( )
Im Familienrecht muss sich Deutschland immer wieder den Vorwurf durch den EGMR gefallen lassen, dass das deutsche Familienrechtssystem menschenrechtswidrig ist.
Besonders in den elementaren Bereichen, also dem Umgangs- und Sorgerecht, fehlt seit Jahrzehnten eine aktive Abhilfe der bestehenden Missstände seitens der Politik."
( zitiert aus www.vaeteraufbruch.de/uploads/media/PM_6_Monate_nach_EMGR-Urteil.pdf
bzw. http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews[tt_news]=17297)
Der auf Sorgerechtapartheid.de dargestellte Fall illustriert die hier zitierte Pressemitteilung.
Ob und wie Politiker auf Anfragen,
ob und wie Familienrichter auf offene Briefe antworten,
wird aufmerksam verfolgt.
Der aktuelle Missbrauch meiner Tochter wäre indes vermeidbar wenn eine "unabhängige" Richterin mit Sachkunde und couragiert die ihr vorübergehend übertragene Macht verantwortungsvoll gehandhabt hätte statt "angepasst nach Ohrfeigen aus Brüssel zu gieren".
Gert Bollmann
21.August 2015
An deutschen Familiengerichten gibt es keine Klinikclowns
16.August 2015
Kurze, kostenfreie, kind-und erwachsenengerechte "Weiterbildung" für Richterinnen, Professionelle und Kreidekreismütter
hier: >>>>>
Feedbacks zum Beschluss der Richterin am Amtsgerichts Dr. Stephanie Wahsner
vom 22.Juli 2015 zum Aktenzeichen des Familiengerichts Tempelhof-Kreuzberg
133 F 7996/15
13.August 2015
Leitsatz von sorgerechtapartheid.de
Die Unlust des Kindes auf Beziehungspflege mit seinem Vater stellt für das Gericht eine Gefährdung des Kindeswohls dar, der mit der Schaffung eines kindgemäßen Schutzraums unter Ausschluss des väterlichen Elternteils entgegenzuwirken ist.
Die durch vorherige gerichtliche Umgangsausschlüsse und Indoktrination des Wohnelternteils erzeugte kindliche Willensbekundung wird als autonomes inneres Faktum gewertet.
Das Gericht betrachtet den geäußerten Willen als eigenständigen und nutzt die Einlassungen des Entfremdungsopfers um das Kind zum Täter des eigenen Missbrauchs machen.
Sorgerechtentzug ausgeschlossen - vom 27.Juli 2015
Neu
Feedback von Karsten
23.Juli 2015
KW-Profis* und die BlackList des Väterwiderstandes
Sie bewerten,beleidigen und verurteilen Eltern.
Subjektiv, vorurteilbehaftet, rechtswidrig und mütterideologisch.
Berufsbedingt überheblich sind sie oft dümmer als ihre Klientel.
Die Apartheid der brutalen Trennung der Kinder von ihren Vätern sichert Pfründe.
Den in den vergangenen Jahrzehnten entstandenen Sumpf der Symbiose aus Justiz, Jugendamt, Beiständen und Gutachtern trockenzulegen, endlich den Mutterkult der NS-Zeit zu überwinden und aus den Amtsstuben der Familiengerichtsbarkeit den Mief der Adenauer-Ära zu vertreiben ist eine wahre Herkulesaufgabe.
Einen kleinen Beitrag leistet dabei die VW-BlackList die bereits jetzt erste Erfolge zeigt. Ein neuer Kommentar ist online.
*KW= Kindeswohl-und wille
21.Juli 2015
Fällt ein Kindeswille vom Himmel...
...Umgangsausschluss oder außergerichtliche Konfliktbeilegung?
(mein Einigungsvorschlag vom 05.Juli)
Heute hat das Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 17.Juli 2015 zum Geschäftszeichen 133 F 7997/15 unter Mitwirkung der PIN Mail AG den Weg in meinen Briefkasten gefunden.
Der Briefumschlag war mit der Information gestempelt "Berlin sagt Nein zu Fremdenfeindlichkeit und Gewalt".
Platz für einen Aufdruck "Keine Gewalt gegen Väter" oder "Allen Kindern beide Eltern" war noch vorhanden.Für ein Familiengericht wohl denn doch zuviel des Guten...
In der vergangenen Dekade habe ich mehrere Dutzend Protokolle nichtöffentlicher Sitzungen erhalten. Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtinnen der Geschäftsstelle schreiben ab und an etwas mit oder Richterinnen diktieren den Text.
Moderne Medien = Fehlanzeige.
Und so lesen sich diese Protokolle auch stets wie von einem Stern auf dem weder Leben noch Wahrheit eine Existenzberechtigung besitzen. Auch das Protokoll vom 17.Juli erweckt bei mir den Verdacht vielleicht ganz woanders gewesen zu sein. Selbst das Anhörungsprotokoll des Gesprächs der Richterin mit meiner Tochter taucht nirgends auf. Naja,halt "nichtöffentlich".
"...Angst, dass mir noch im letzten Moment irgendein Schweinehund einen Vermittlungsplan vorlegt"braucht eine Kreidekreismutter, die das Umgangsrecht unterläuft, in der Berliner Trutzburg des Familienunrechts nicht zu haben.
Hätte ich mir mit meinen Einigungsvorschlag vom 05.Juli auch denken können.
Die "Helfer" haben sich (erwartungsgemäß, immerhin sind sie alte Bekannte in diesen Fall der Umgangsausschließung) eingelassen und nun liegt der weitere Werdegang in den Händen der jungen Richterin am Amtsgericht,Frau Dr. Stephanie Wahsner.
Ihre bisherigen Leistungen in dieser Sache sind u.a.auf dieser Homepage zu finden.
Für Familienväter, die vor dem Berliner Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg ihr Recht suchen, sieht es allerdings trübe aus. Sie können nur hoffen, durch Zufall auf so einen Richter zu treffen, wie ihn Professor Karl-Joachim Schmelz, Wirtschaftsjurist und ehemaliger Richter am Frankfurter Landgericht, auf die Frage hin, ob Deutschland (angesichts vorher vom fragenden Journalisten geschilderten Verbindungen zwischen Politik, Wirtschaft und Justiz) ein Rechtsstaat sei, beschreibt:
"Wenn Sie auf einen Rechtsanwender treffen, der sich dieser Problematik bewusst ist, und nicht häufig diesem Interessengeflecht folgt, sondern sich an seinen Amtseid auf die Verfassung erinnert, haben sie einen Diamanten gefunden - und die findet man bekanntlich nicht so oft. Nur weil es noch ein paar solcher Diamanten gibt, lohnt es sich überhaupt noch, juristisch zu arbeiten."
Ein derartiger Edelstein ist im Märkischen Sand nicht aufzufinden.
Wir werden lesen was Frau Richterin beschließt...
17.Juli 2015
Allein in der Trutzburg des Familienunrechts
Wie vorausgesagt war der Tag sommerlich warm ohne jedoch bereits zur
Mittagsstunde den blaustrahlenden Himmel zu liefern.
Wetterprognosen gehen eben manchmal etwas daneben.
Nicht so die Vorausahnungen die den Ausgang von Gerichtsterminen in der
Trutzburg des Familienunrechts am Berliner Halleschen Ufer 62 betreffen.
In dieser Okkupationsanlage von Kinderseelen zur Alleinnutzung
von Müttern werden schlechte Erwartungen stets erfüllt.
Es hat durchaus seinen Grund, dass über den Eingangstüren der Gerichtssäle ein "nicht öffentlich" aufleuchtet. So kann der Eindruck aufrecht erhalten werden, die Roben und ihre Balljungen-und mädchen der Helferindustrie hätten Ahnung von ihrem Tun und setzen geltendes Recht um.
Tatsächlich ist die Berliner Trutzburg eine rabulistische Schutzanlage für beharrlich die Interessen ihrer Kinder missachtende Kreidekreismütter.
"Nicht öffentlich" heißt wohl auch "keine Fotos von den Handelnden".
Daran halte ich mich gern. Erspart mir dies doch eine Bildwarnung.
Wie oft ich in den vergangenen zehn Jahren in diesem wenig imposanten Gebäude versuchte die Interessen meiner Tochter gegen die Phalanx der Kindeswohlfrevler wahrzunehmen kann ich nicht sagen.
Die Aussichten waren auch heute denkbar schlecht.
So muss sich wohl Custers letzte Schlacht angefühlt haben.
Die wiederholt gestellte Frage, ob ich denn meinen Antrag auf Regelung des Umgangs zurücknehme, konnte ich allerdings nicht bejahen.
Nicht der Vater vergeht sich an seinem Kind.
Das "nicht öffentlich" hat den Schutz von Persönlichkeitsinteressen lediglich zum Vorwand.
Aber ich halte mich in des Wortes Sinne daran und berichte nicht über den heutigen Veitstanz.
Andererseits wäre es durchaus eine gute Maßnahme im Rahmen staatsbürgerlichen Unterrichts Schulklassen den Besuch dieser "nicht öffentlichen Charaden" zu ermöglichen.
Das ist aber ein anderes Thema.
Für mich als Möchtegernschriftsteller war dies heute "nur" eine weitere Milieustudie, wobei ich, auch noch nach zehn Jahren Familiengerichtserfahrung, immer erstaunt bin über die überbordende Freundlichkeit derer die mich eiskalt als Vater abservieren und meinem Kind lebenslangen Schaden zufügen.
Im Rahmen der (meiner) Litigation-PR warte ich nunmehr den Beschluss des Gerichts ab...
15.Juli 2015
In Erwartung - eine Träumerei
Der kommende Freitag wird ein schöner Sommertag.
Die Sonne geht früh auf und spät unter.
In der Hitze des Tages findet am Berliner Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg ein Anhörungstermin statt. Es dürfte der letzte vor dem Start in´s Wochenende sein.
Mir wurde anheim gestellt, meinen Antrag auf Regelung des Umgangs vom 8.Mai zurückzunehmen. Dann könnte der Termin aufgehoben werden.
(siehe unter Litigation-PR meine Veröffentlichung vom 08.Juli 2015 weiter unten)
Dabei ist "die Sache" einfach.
Ich bin ein integerer und redlicher Vater und Großvater der Umgang mit seiner Tochter begehrt. Der Gesetzgeber sieht einen solchen denn auch ausdrücklich vor, so dass ich mich nicht nur moralisch sondern zudem auch gesetzestreu verhalte.
Meine Tochter wird in einigen Wochen ihren 13.Geburtstag begehen, ist also auf dem Weg zum Teenager.
Das Gericht gab der Mutter auf, das gemeinsame Kind zur Anhörung am Freitag mitzubringen.
Vorab spricht die Mutter mit ihrem Anwalt und der Tochter.
Der Angestellte des Jugendamtes Charlottenburg-Wilmersdorf empfing das Kind in seiner Amtsstube und die V (Selbstbezeichnung der Verfahrenspflegerin) besuchte mit ihm eine Eisdiele.
Nun sucht auch die Richterin die Kommunikation mit der Minderjährigen. Zuletzt hatte sie vor 14 Monaten ein Gespräch mit ihr.
Die professionelle Suche nach Antworten "im Kind" dürfte einen Erkenntnisgewinn ausschließen.
Mit dem Vater spricht die Tochter nicht.
Der Kindesmutteranwalt beantragt die Ablehnung des Umgangsantrages, weil...
Der Kindesmutterjugendamtvertreter schlägt den weiteren Ausschluss des Umgangs-rechts vor, weil...
Die V beantragt den Ausschluss des Umgangs bis zur Volljährigkeit , weil...
Die Richterin wird aus den "Weils" einen Beschluss basteln und den Keil zwischen Vater und Kind fest verankern.
Die Profis sind zufrieden. Geld wurde "verdient".
Die Mutter obsiegt.
Das Kind begreift (noch) nicht, dass es als Mittäter missbraucht und zugleich Opfer wurde.
Stunden später starten Mutter und Tochter in die Sommerferien. Der nächste Betreuungsunterhalt des Vaters wird bereits sehnsüchtig erwartet...
Upps, ich habe in der Hitze nur geträumt.
Alles wird ganz anders ablaufen und der Rechtstaat sich durchsetzen....
Gemäß § 170 Abs. 1 GVG, neugefasst durch FGG-RG vom 17. Dezember 2008 und in Kraft getreten am 1. September 2009, sind in Familiensachen alle Verhandlungen, Erörterungen und Anhörungen nicht öffentlich. Nur für die Verkündung eines Urteils muss die Öffentlichkeit gemäß § 173 Abs. 1 GVG zugelassen werden. Seit Inkrafttreten des FamFG am 1. September 2009 gibt es in Familiensachen aber gemäß § 38 Abs. 1 FamFG als Endentscheidungen nur noch Beschlüsse, also gerade keine Urteile mehr. Die Frage der Öffentlichkeit hinsichtlich der Verkündung ist gesetzlich nicht geregelt, insoweit wurde § 173 GVG nicht an die Vorschriften des FamFG angepasst. http://de.wikimannia.org/Familiengericht
Lila Pudel und Gesponserte vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ,
Unterhaltspreller und angepasst in Nischen Lebende,
Maulwiderständler und beharrlich Integere,
Nerds, Trolle und Forenköter,
Offiziere und Muschkoten,
Entsorgte, Selbstmörder und Kämpfer um Menschlichkeit -
die Uneinigkeit ist scheinbar das einzig verbindende Element der Männer-und Väterrechtler.
Anfang Juli 2015 ist ein neues Forum "auf Sendung gegangen".
http://www.frauengewalt.fall.vn/Forum/index.php?id=7
Aufbruch (Väter)
Harry Hirsch @, Sonntag, 05. Juli 2015, 18:17 @ Li Than Chai
Bei Altgelb geben Loser wie Ltn. Dino, marhau, Werner und Bellerator Eruditus den Ton an. Früher gab es dort mal Tipps und Hinweise für Väter, heute nur noch Beleidigungen und eine beinahe ekelhafte Selbstbeweihräucherung des eigenen Versagens.
Helden sind die Väter, die sich dem Kampf stellen und nicht die, die sich verpissen und in Foren rumprollen.
Einen Kampf gewinnt man nicht mit dumpfbackigem Gelaber, sondern mit List, Ausdauer und Wissen.
Hier der Link und weitere:
http://www.frauengewalt.fall.vn/Forum/
http://www.carookee.de/forum/Elternforum
http://www.trennungsfaq.com/forum/index.php
http://xn--vterwiderstand-5hb.de/index.php/urteile/besprechungen
...wenn es dem Ende der Sorgerechtapartheid dient...
09.Juli 2015
...wenn Juristen Kindeswohlfrevel schönschreiben
Kinder, die im Auftrag Erwachsener Erwachsene massakrieren, werden von journalistischen Berichterstattern gern als Kindersoldaten bezeichnet und die Taten als Gräuel.
Zum Glück passieren diese meist sehr weit weg in fernen Ländern.
Bei uns geht es hinsichtlich der Einbindung minderjähriger, rechtsunmündiger Kinder als unwissende Mittäter in Verbrechen gegen ihre eigenen Interessen vergleichsweise ruhiger und (meist) unblutiger zu.
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veröffentlicht am 08.Juli 2015
Gert Bollmann
Berlin
05.Juli 2015
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
- Familiengericht -
Hallesches Ufer 62
10963 Berlin
Einigungsvorschlag und
Zurückweisung der Stellungnahme des zuständigen Angestellten des Jugendamtes Charlottenburg - Wilmersdorf von Berlin vom 19.Juni 2015
Ihr Zeichen: 133 F 7996/15
Sehr geehrte Frau Richterin am Amtsgericht Dr. Wahsner,
ich beantrage die Aufhebung des für den 17.Juli 2015 anberaumten Anhörungstermins, den Vorschlag eines Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung gem. § 36 a Abs.1 FamFG und, bei der Entscheidung für dessen Durchführung durch die Mutter des Kindes, die Aussetzung des Hauptsacheverfahrens.
Begründung
Der für den 17.Juli d.J. angesetzte Anhörungstermin kann keine neuen Erkenntnisse bringen die dem Gericht nicht aus den vorherigen mehrjährigen Verfahren bereits bekannt wären.
Mein Antrag vom 07.Mai 2015 auf umfassende und konkrete Regelung des Umgangs mit meiner minderjährigen, nichtehelichen Tochter XXXX ist eine Anregung an das Gericht seine bisherigen Entscheidungen in der Sache, insbesondere hinsichtlich der am 13.Mai 2014 verhängten totalen Kontaktsperre im Verfahren zum Geschäftszeichen 133 F 14209/13 zu überprüfen, die Wirkung des Umgangsausschlusses hinsichtlich der Konfliktlösung zu hinterfragen und ggflls. zu korrigieren, nachdem kein entsprechendes Verfahren von amtswegen eingeleitet wurde.
Mit der Verhängung des totalen Kontaktverbotes am 13.Mai 2014 blieb der Elternkonflikt zur Regelung des Umgangs des minderjährigen Kindes mit seinem Vater ungelöst, lediglich die Dauer der Entfremdung, die Missbrauchsdauer verlängerte sich.
Der Sachstand ist seither (erwartungsgemäß) unverändert.
Das ist Ihnen, werte Frau Richterin Dr. Wahsner, als ehemals und derzeit in dieser Sache verfahrensführenden Richterin, nicht zuletzt durch die Ihnen vorliegenden jüngsten Schriftsätze des Jugendamtvertreters und des von Ihnen der Mutter erneut beigeordneten Anwalts, bekannt.
Unter Bezugnahme auf den gerichtlichen Hinweis vom 09.Juni 2015 "..., dass das Gericht eine Entscheidung auf der Grundlage § 1684 BGB ausgerichtet am Wohl des Kindes treffen wird, soweit sich die Beteiligten nicht vorher einigen können." ,
dem Alter und die Lebensstellung des Kindes und
die, in der Anhörung vom Mai 2014 in Ihrem Gerichtssaal von der Mutter geäußerten Worte, wonach sie die Letzte sei die gegen den Umgang wäre,
unterbreite ich auf diesem Weg einen Vorschlag zur Einigung und Beilegung des Elternkonfliktes.
Auf meine Mail vom 24.Juni 2015 erlaube ich mir hinzuweisen
"Ich bedanke mich für den tautologischen Hinweis und gehe davon aus, dass seine Umsetzung eine analoge Entscheidung der vom 13.05.2014 zum Geschäftszeichen 133 F 14209/13 ausschließt.
In der Sache möchte ich "...,soweit sich die Beteiligten nicht vorher einigen können." klarstellen, dass nicht die Eltern eine Einigung hindern.
Von mir wird, wie mein Schreiben an die Mutter vom 31.März 2015 belegt, eine außergerichtliche Einigung angestrebt.
Mir ist lediglich daran gelegen, Umgang mit meinem Kind zu haben.
Das Gesetz sieht einen solchen Umgang ausdrücklich vor.
Er entspricht den Interessen und dem Wohlergehen meiner Tochter.
Insofern verhalte ich mich gesetzeskonform, im Übrigen redlich!
Es gibt unter allen Beteiligten auch nur eine Person, die diese gesetzliche Regelung bricht.
Das ist die Mutter des Kindes, wie das Schreiben eines von ihr Beauftragten vom 08.Juni 2015 belegt."
Ich schlage vor:
1. Die Eltern nehmen die direkte und sachbezogene Kommunikation über Email-Kontakte auf. Sie teilen sich gegenseitig die zu nutzenden Adressen mit und werden Mails des anderen Elternteils jeweils zeitnah (binnen 48 Stunden) beantworten.
2. Die Eltern vereinbaren ein nachmittägliches Treffen zwischen dem Kind und seinen Vater im Wohnhaus des Vaters während der Sommerferien 2015.
Vater und Kind lernen sich erneut kennen und legen einander die Vorstellungen zur künftigen Beziehungspflege dar.
Das Gespräch unterliegt keiner Überwachung und ist ergebnisoffen.
3.Die Mutter wird vom Vater über seine aus dem Gespräch abgeleiteten Vorstellungen für eine einvernehmliche Umgangsregelung informiert.
4.Die Eltern erarbeiten bis Mitte September 2015 einen Regelungsvorschlag der dem Gericht zur Bestätigung und Festlegung von Sanktionen übergeben wird.
Das Treffen mit dem Vater stellt für das fast 13-jährige Kind keine Belastung dar, weil es in der größten deutschen Stadt lebt und täglich mit bekannten wie auch fremden Menschen in Kontakt kommt bzw. kommen muß.
Das Treffen mit dem Vater ist zudem keine Negierung des Kindeswillens und kein unzulässiger Eingriff in die Selbstwirksamkeit, weil die Vermittlung menschlicher Werte, wie z.B. die, die Eltern zu lieben,zu achten und zu ehren, zu grundlegender Erziehung gehört.
Die Zurückweisung der Stellungnahme des Angestellten des Jugendamtes Charlottenburg-Wilmersdorf vom 19.Juni 2015 als ideologische Perversion, die bereits wegen der Aufforderung des Vaters zu rechtswidrigem Verhalten einer strafrechtlichen Würdigung bedarf statt einer Beachtung im kindschaftsrechtlichen Verfahren zur Regelung des Umgangs, wird aus zeitlichen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt übersandt.
Hochachtungsvoll
Gert Bollmann
Der Mutter und dem beigeordneten Advokaten wird dieses Schreiben per Mail übersandt.
133 F 7996/15