Schmankerl

Zwangsmutterschaft - Zwangsvaterschaft

Ein besonderes Schmankerl aus dem Netz

 

Emanzer stellt eine fiktive Schmankerlfrage: Was wäre wohl, wenn ..."

 

 

"Was also würde passieren, wenn die (eher fiktive) Situation umgekehrt einträfe und die Mutter ein Kind bekommt, welches nicht das ihre ist?...

Der Papa hat keine Option, selbst wenn er nicht will – er muss ranschaffen. Die Mutter sehr wohl, angefangen von Abtreibung, später von Babyklappen oder anonymer Geburt, bis hin zu einer Adoptions-Freigabe."

 

Vielleicht wurde ich vergewaltigt,

weil eine Frau ihren Kinderwunsch durchsetzen wollte, nachdem vorherige Versuche des Eingehens dauerhafter Partnerschaften scheiterten.

Immerhin lief ihre biologische Uhr unbarmherzig...

 

Es gab noch kein Männermagazin.

Das Artemis war noch nicht gebaut und es geschah nicht in der Besenkammer.

Sie war kein Zierfisch,über 30 und allein mit den üblichen Frauendepressionen

Sie war ein Raubfisch.

Ich hatte außerehelichen Sex mit ihr - mit Folgen ...von tausenden Euronen.

In den anschließenden Jahren wurde ich nach dem Gewaltschutzgesetz verurteilt.

Das Strafrecht wegen Beleidigung (hier kamen allein 12000 € Gerichtskosten und 3500 € an Geldstrafe zusammen) folgte.

Über zehn Jahre verlor ich sämtliche familiengerichtliche Verfahren betreffend der Regelung des Umgangs und der Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Jetzt ändere ich mein Testament und verfüge einen Pflichtteilentzug.

Mann/Vater muss es halt versuchen.

ABER: bis zum heutigen Tag wurde ich (noch) nicht wegen Vergewaltigung angeklagt.Stehe ich vielleicht an der falschen Front?

Grübel!

Vielleicht sollte ich in den nächsten zehn Jahren noch Anzeige gegen die Frau des gemeinsamen Kindes erstatten wegen Zwangsvaterschaft.

Sie hätte ja aufpassen können...

 

...meint Bolle hier

Wenn Mord nicht verjährt was ist dann mit seinem Antipoden?

04.05.2016

01.01.2016

Rateshows sind beliebt.

 

Hier die 3-€-50-Frage und ein leeres Gläschen Prosecco:

 

Wie löst eine deutsche Familienrichterin einen elterlichen Konflikt betreffend den Umgang oder das Sorgerecht?

A

...durch Herstellung der gemeinsamen Obsorge und Anordnung einer lösungsorientierten Mediation

B

...durch Erstellung eines familienpsychologischen Gutachtens im Mindestbestellwert von 5000 € mit freier Interpretation des Begriffs Kindeswohls

C

...durch Erstellung eines familienpsychologischen Gutachtens im Mindestbestellwert von 5000 € mit freier Anbetung des Kindeswillens oder

D

...durch Erstellung eines familienpsychologischen Gutachtens im Mindestbestellwert von 5000 € mit Vorgabe der Entfernung eines Elternteils (in der Regel des Vaters)?

 

Richtige Antwort:

 

Die Quizfrage ist falsch gestellt.

 

Eine deutsche Familienrichterin löst keine Probleme.Sie ist und bleibt dessen Teil.

 

Eine deutsche Familienrichterin entscheidet über Eigentumsverhältnisse, vorliegend über das Humankapital Kind.Das hat sie gelernt-

nicht weniger aber auch nicht mehr.

Sorge-

rechtapartheid

 

Die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid,stellt wohl das größte Skandalon unserer wohlständigen Gesellschaft dar. (Raoul Schrott)

12.11.2016

... ein ewiges Schmankerl

die Hymne der Trennungsväter

 

Only that I miss her and all the fun we had

But we were pulled apart because her mom did not agree

And tore apart our happy home in Memphis, Tennessee

 

Last time I saw Marie, she was waving me goodbye

With hurry-home drops on her cheek that trickled from her eye

Marie is only 6 years old, information, please

Try to put me through to her in Memphis, Tennessee

 

 

 

nur dass ich sie vermisse und all den Spaß, den wir hatten.

Aber wir wurden getrennt, weil es ihrer Mama nicht mehr gepasst hat

und sie unser glückliches Heim aufgelöst hat, in Memphis, Tennessee .

 

Als ich Marie zuletzt sah, winkte sie mir Lebwohl,

mit Abschiedstränen auf den Wangen, die aus ihren Augen tropften.

Marie ist gerade mal sechs Jahre alt, hören sie bitte, Auskunft.

Versuchen sie, mich zu ihr durchzustellen nach Memphis, Tennessee!

 

 

Zum 90.Geburtstag von Chuck Berry im Oktober

 

Danke !

 

 

13.Oktober 2016

...und, es gibt sie doch.

 

Eher wird Parthogenese eine "normale" menschliche Fortpflanzungsmethode, als dass ein über historisch gewachsene Traditionen der Unrechtslegalisierung verfügendes elitäres deutsches Richter-Corps dauerhaft auf Menschenrechtsverletzungen "verzichtet" .

 

Parthogenese

Zugegeben.

Bei dem Begriff habe ich "nachgegoogelt".

Nicht nur meine atheistische Lebensweise machte das erforderlich.

Selbst die Begeisterung für Charles Darwins Reise auf der HMS Beagle hat bei mir nicht zu Kenntnissen der Biologie geführt die wesentlich über dem Niveau der gymnasialen Bildung liegen.

 

Ich googelte also.

 

Wäre die sogenannte Jungfernzeugung oder auch Jungferngeburt nicht nur der Traum von Feministinnen und Lesben sondern die allgemein übliche menschliche Fortpflanzungsmethode hätte dieser Schmankerlbeitrag keine Heimat, weil die Website Sorgerechtapartheid.de schlicht nicht existieren würde, da Kreidekreismütter kein Sorge- und Umgangsrecht verweigern, keinen Unterhalt von Väter kassieren und die Quadriga der Familienzerstörer auf dem Arbeitsamt herumlungert.

 

Da die Parthogenese aber nach derzeitigem Wissensstand für höhere Säugetiere und Beuteltiere als schwierig bis unmöglich angesehen wird kommen juristische Spezies zum Einsatz um zumindest weibliche Unterhaltsansprüche zu sichern.

So bestätigt eine Robe in Schwarz einer verheirateten Frau im hessischen Idstein eine "unbefleckte Empfängnis". Sie müsse durch Küssen eines Fremden schwanger geworden sein, weil die unbefleckte Empfängnis "wissenschaftlich nicht auszuschließen" sei, zumal die Kulturgeschichte des christlichen Abendlandes "zu einem nicht unerheblichen Teil" auf der Erscheinung der jungfräulichen Geburt beruhe.

 

"Es ist zwar der Regelfall, dass Schwangerschaften - von künstlichen Befruchtungen abgesehen - durch die Vollziehung des Geschlechtsaktes zustande kommen. Ausnahmen, wie hier in den Raum gestellt, sind wissenschaftlich aber ebensowenig auszuschließen wie das sehr seltene Phänomen der Parthogenese, auf welchem immerhin die Kulturgeschichte des christlichen Abendlandes zu einem nicht unerheblichen Teil beruht."

(Zitat aus dem Beschluss des Amtsgerichts Idstein zum Aktenzeichen 10 JS 5933.5/98 2 DS vom 10.08.00 in einer Strafsache wegen Verdachts der uneidlichen Falschaussage)

 

(Wer es ausführlich mag klicke hier)

 

Schade eigentlich, dass es zu keinem Hauptverfahren am Amtsgericht oder gar - zweitinstanzlich - am Oberlandesgericht kam. Diese (Straf-)"Sache" rabulistisch und mit Schwarmintelligenz auf Nanobasis von einem aus mehreren Richtern bestehenden Senat beschieden, getreu dem Motto "Gemeinsam sind wir auch nicht klüger, aber kostenintensiver", hätte gewiß das Zeugs für ein Extra-Schmankerl...

 

Auch ohne Kenntnis wie OLG-Richter die Frage nach der unbefleckten Empfängnis beantworten würden lassen sich rechtskonformes Juristenhandeln an deutschen Familiengerichten und eine menschliche Parthogenese wissenschaftlich nicht (?)

ausschließen. Beides dürfte jedoch eher selten vorkommen, wobei die Trutzburgen des Familienunrechts, weit abgeschlagen und noch vor der Jungfrauenbefruchtung, den Superlativ der Seltenheit beanspruchen dürften.

 

Selbst eine mehr als dreizehnjährige intensive Beschäftigung mit der Praxis hiesiger Gerichte jeglicher Couleur bei der Wahrnahme des grundgesetzlich geschützten elterlichen Pflichtrechts aus Artikel 6 versetzt mich, auch nach längerem Grübeln, nicht in die Lage ein Beispiel für rechtstaatliches und faires Handeln auch nur einer Familienrichterin zu nennen.

Cochem ist Geschichte und ohnehin nie in Preußens Hauptstadt angekommen.

Die Praxis der deutschen Sorgerechtsapartheid schürt Streit, "füttert" die Helferinnenindustrie und schadet Kinder. Familiengerichte sind zu rechtsfreien Zonen verkommen.Faire Verfahrensführung seeeeeeeeeeeeeeeeeeehr selten!

 

Anders indes der Seltenheitswert der Parthogenese.

...und,es gibt sie doch!

Nicht nur juristisch oder nur im hessischen Idstein.

Ein Beispiel für dreifachen Erfolg:

Ich bin am 3.September vor vielen Jahren geboren. Für Sternendeuter und Kenner von Sternzeichen heißt das unmissverständlich: ich bin und bleibe (Sternbild-)Jungfrau. Meine drei Töchter (un-wie ehelich) sind also Jungfernzeugungen...

Ich muss wohl meine Meinung über Richter ändern??????????

 

 

12.August 2016

Brei(ig)

Neueste Erkenntnisse aus der Hirnforschung

 

Ich wär´gern emsiger und würde für meine Homepage Sorgerechtapartheid.de mehr und besser schreiben. Doch ich bin verheiratet und so wird meine (Frei-)Zeit geteilt.

 

Detlef Bräunig aka Leutnant Dino ist 3 x nicht (mehr) verheiratet. Fleißig war er immer. Jetzt ist er u.a. ein (Ratgeber-)Blogger für Gleichgesinnte der viele Artikel in die Online-Welt schickt. Eine treue Fangemeinde dankt und lobt.

Seine Vita und Lebensleistung ist beachtlich, der Eintrag im Online-LexikonWikimannia entsprechend umfangreich.

 

Nun hat Lieutenant Blogger am 08.August in seinem Männermagazin einen Artikel unter der Überschrift "Heiko Maas. Sein Hirn ist Matsch" veröffentlicht.

Drei Tage später fand der Schriftsatz dann unter dem Titel "Heiko Maas: Matsch im Hirn" seine Weiterverbreitung auf dem Blog von Michael Mross MMnews.

Tja, was nun: Matschhirn oder Hirnmatsch?

Mit einer vom Bundesministerium für Irgendwas zu finanzierenden Studie über den Unterschied zwischen breiigem Hirnmatsch und einem breiigen Matschhirn und seine Auswirkungen auf die gegenwärtige Politikergeneration können sich neben Leutnant Dino gern noch weitere Hirnforscher befassen.

Vielleicht gibt es ja etwas zu ergründen.

Gender Studies laufen auch kostenreich erfolglos wie einst der Trabi, leistungsarm und schadstoffstark.

 

Interessanter indes dürfte der Jubel sein mit dem der User Red Snapper im WGVDL-Forum einen Thread eröffnete "Uns' Dino bei MMNEWS (Michael Mross).Gratuliere!".

Wer sich der Gratulation anschließen will - natürlich vorausgesetzt er hat diesen Artikel gelesen - sei nicht daran gehindert. Fans haben ohnehin eine andere Schmerzgrenze als Menschen die nicht als Fanatiker durchs Leben gehen.

Aber,warum zum Kuckuk schreibt Red Snapper "Uns´ Dino" ?

Dino und ich dürften den letzten "Uns´ " noch als Dachdecker mit Vornamen "unser" Erich in Erinnerung haben.

Doch Spaß beiseite.

Ich und "mein" Leutnant Dino eint zumindest die Tatsache einst stramme Offiziersburschen gewesen zu sein, während wir uns in Bildung, Sprache und Lebenserfahrung deutlich unterscheiden was vielleicht im Vergleich mit der von mir betriebenen Homepage Sorgerechtapartheid.de schnell deutlich wird.

Mein Respekt für Dinos Courage und IT-Kenntnissen wie Fertigkeiten ist hoch, zugleich weiß ich aber auch, das, wenn "unanständiges Verhalten ... zu den Sozialdemokraten (gehört) wie der Furz zum Morgenschiss.…", Vulgärsprache den Texten des Leutnant weseneigen sind.

 

Bräunigs einfache Vorstellung, wonach die kuriosen Ideen des gegenwärtigen Darstellers in der Justizministerrolle erst durch eine Schauspielerin in dessen Hirn und dann in die Welt geblasen werden, ist wohl eigenem Erleben geschuldet. Immerhin hat diese Form der Ideenverschaffung bei ihm zum dreimaligen Ja-Sagen vor Standesbeamten geführt. Der Unterschied zwischen einer Textaufsagerin, die ich gern in im Mittelalter spielenden Filmen sah, zu sogenannten Zierfischen stelle ich mir (ungeachtet der Kostenfrage) nicht allzu groß vor, wobei ich natürlich Dinos Worte (sinngemäß: im Mittelalter hatte eine Frau über dreißig ihre biologische Aufgabe erfüllt und lag auf dem Friedhof) im Ohr habe. Also, kein Neid!Wir sind alle über 18...

 

So flott und locker wie sich die meisten Beiträge im Männermagazin auch lesen, sind sie doch zumeist nur inhaltlich leicht und bloße Variationen bereits Gesagtem.

Im Klugen wie im Obzönen.

Die Zustandsbeschreibungen des bundesdeutschen Staatsgebildes topp -

die Lösungsratschläge bleiben indes nur Schläge.

So bleibt das Männermagazin bedingt unterhaltsam wie der Eulenspiegel.

 

Ein Austausch der im genannten Artikel handelnden Personen, z.B. durch das Paar Erich und Margot, würde m.E. aufzeigen, dass, wie so oft bei Bräunig, die durchaus klugen Argumente in ordinärer Sprache verloren gehen.

Das wäre weiter nicht bedenklich, würde nicht der Eindruck einer (vielleicht unfreiwilligen) Tätigkeit als "inoffizieller Mitarbeiter" des Bundesforum Männer für das Schwesigsche Frauenministerium erweckt um letztendlich Männer und Väter im Sinne der Femokratiestärkung zu diskreditieren.

Was interessiert mich das Innere im Hirn eines Heiko Maas?

Brei bleibt Brei,oder ?

 

Ergänzung siehe hier:

Zwischen Notruf und Widerstand und der Verheißung des süßen Nichtstuns vom 23.06.15 auf der Seite "Meine Meinung"

 

 

R.I.P.-alles bleibt beim Alten

 

Den "großen Wurf" des Bundesgerichtshofs

bei der Beerdigung fortschrittlicher Ansätze im Familienrecht

kommentiert Ibykus im freudigen Überschwang

- nicht nur für Freimaurer -

mit einem neuen Vers von Schillers "Ode an die Freude":

 

Wem der große Wurf gelungen

eines Kindes Vater zu sein,

wer das Sorgerecht errungen

mische seinen Jubel ein!

 

und schreibt:

 

"Deutsche Mütter, deutsche Richter,

Jugendämter, deutsches Recht ..

Dass vom Meer bis an die Alpen

Kindeswohl zusammenbricht ...

 

EuGH und Menschenrechte

gelten nur bis an den Rhein!

Von da gilt: Deutschland Deutschland über alles!

Dumme deutsche Richterlein!"

 

Ich meine: ein echtes Schmankerl.

Juli 2016

no comment - aber es darf laut gelacht werden

 

"Auch wenn die Mutter die Kontakte zwischen dem Kind und dem Vater nie übermäßig gefördert haben dürfte, ist festzustellen, dass L. nunmehr für sich selbst entschieden hat, einen Kontakt nicht zu wollen. " (aus dem Beschluss der Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Frau Dr. Stephanie Wahsner vom 22.07.2015 zur Geschäftsnummer 133 F 7996/15)

Ich geh nich schule - krichich burnout - bin eh schon voll depri

 

Kein Umgang - mit der Schule

Wichtiger als ein Ausschluss des Umgangspflichtrechts des Vaters ist offenbar der vom staatlichen Schulbesuch.

Meine Parodie "gelikt - Beschlüssle" vom Januar - bitte etwas nach unten scrollen - ist wohl doch keine Spottdichtung.

Oder?

Hier ein Feedback:

Ich geh nich schule - krichich burnout - bin eh schon voll depri

 

Die USA sind ´mal wieder einen Schritt weiter....

Wo der Vater des Teenagers war ist der Meldung nicht zu entnehmen.

Deutsche Familienrichterinnen übernehmen !!!

02.März 2016

Alfred Tetzlaff hätte nie zu einer Familienrichterin "Du dusselige Kuh" gesagt.

Es entsprach nicht seinem Naturell derart ein Lob auszusprechen. Quelle

Das Schmankerl einer renommierten Autorin zum Thema hier:

 

gelikt Januar 2016

"Beschlüssle"

"Entscheidend ist insoweit, dass das Kind wiederholt seinen Willen begründet und beachtenswert dahin aufrecht erhält, dass es keinerlei Kontakt mit der Schule haben will. Diese wiederholten Äußerungen auch im vorliegenden Verfahren gegenüber der Verfahrensbeiständin und vor allem auch in der früheren gerichtlichen Anhörung vom 17.07.2015 zum Az. 133 F 7996/15 sprechen dafür, dass es sich um einen verfestigten Willen aufgrund der schulischen Erfahrungen handelt und gegen eine Fremdbestimmung durch die Mutter.Insbesondere äußerte XX in dem Gespräch mit der Kindesrichterin am 17.01.2015 ausdrücklich, weder persönlichen Kontakt mit einem Lehrer haben zu wollen noch die Schule überhaupt betreten zu wollen.

Nach dem Eindruck des Gerichts entzieht sich das Kind mit seiner Verweigerung der enormen emotionalen Belastung, die die letzten Schulbesuche bei ihm ausgelöst haben.Die von ihm eingenommene ablehnende Haltung dürfte deshalb am ehesten als Schutzmechanismus zu verstehen sein und nicht zwingend auf eine Beeinflussung durch die Kindesmutter zurückgehen, wie der Antragsgegner befürchte.

Gegen den Willen des Kindes darf ein Schulbesuch nicht erzwungen werden, da dies die seelische Entwicklung des Kindes gefährden würde und mit dem Persönlichkeitsrecht von ihm nicht vereinbar wäre (vgl.u.a. OLGR Hamm 2009, 505 bis 507). Dabei verkennt das Gericht nicht, dass die gesetzliche Schulpflicht des Kindes verfassungskonform zu beurteilen ist. So besitzt auch ein klar geäußerter Wille des Kindes keinen absoluten Vorrang vor dem Schulbesuch.

Vielmehr ist zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Kindes und dem Interesse der zur Bildung verpflichteten Schulverwaltung abzuwägen, wobei der Kindeswille bei zunehmendem Alter für die Entscheidung des Gerichts an Bedeutung gewinnt. Zu prüfen ist, in wieweit der geäußerte Kindeswille tatsächlich mit dem Kindeswohl in Einklang steht.

Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass es sich bei XX um ein intelligentes Kind handelt, das durchaus in der Lage ist, die Situation zu erkennen und die wahren Interessen der staatlichen Schulverwaltung zu hinterfragen. Mit seinen nunmehr fast 14 Jahren muss XXs Willen, weiter ungestört in ihrer geordneten,schulfreien Welt leben zu dürfen, ernst genommen werden.

Um eine Kindeswohlgefährdung zu vermeiden muss es daher bei dem umfassenden Ausschluss des Schulbesuchs zumindest bis zum 31.12.2016 verbleiben."

 

 

Speeddating der besonderen Art

 

Haben Sie schon einmal an einem Speed-Dating teilgenommen?

 

Und ist es Ihnen dabei gelungen, einen Teilnehmer für sich zu gewinnen?

 

Ich hatte vor einiger Zeit erstmals die Gelegenheit eine derartige Kontakt- und Kennenlernbörse zu erleben. Gut, die Örtlichkeit und die Zeit waren nicht unbedingt optimal. Wer die Räumlichkeiten des Familiengerichts am Berliner Halleschen Ufer kennt und bereits einmal die klobige, gesäßfeindliche Bestuhlung in einem der dortigen Gerichtssäle erleiden musste kann mich verstehen. Über die Uhrzeit der Veranstaltung, vormittags an einem Werktag, mag ich mich so wenig auslassen wie über die Benutzung unterschiedlicher Begriffe für gleichartige Showacts.

 

Mich hat vielmehr die Plötzlichkeit, mental völlig unvorbereitet, eines derartigen Erlebnisses in einem Verfahren zur Regelung des Umgangs in ihrer ganzen Wucht erwischt, obwohl ich inzwischen auf einen zehnjährigen Erfahrungsschatz an familiengerichtlichen Sitzungen, sogenannter Anhörungen, zurückgreifen kann.

 

Mein unerwarteter Date-Partner wurde mir also in den anheimelnden Tempelhof-Kreuzberger Gerichtsgefilden zugeführt, behütet von der Richterin, der Sitzungsprotokollantin, der Beiständin und einem Jugendamtmitarbeiter und dem vielfach wiederholten Dank für die Bereitschaft zum Gespräch mit dem Monster. Natürlich wurde der Monsterbegriff für den Vater nicht wirklich benutzt, aber ein Tor wer inhaltlich anderes hörte.

 

Im Kreis der zahlreichen Beschützer erkannte ich meine minderjährige Tochter die ich seit mehreren Jahren nicht gesehen, nicht gesprochen hatte. Hurra,sie lebt! war mein erster Gedanke - und, groß ist sie geworden. Wie doch die Zeit vergeht...

 

Nun kam ich an die Reihe. Das Speed-Dating war eröffnet. Spontan ließ ich ein paar Fragen vom Stapel ohne das deren Beantwortung zu einem Vater-Tochter-Gespräch führte. Noch bevor die high-speeddating-time abgelaufen war, so nach ca. 200 plus wenige x-Sekunden, beendete Frau Richterin aus Kindesschutzgründen das Kontaktdating und ließ meine Tochter wieder abfüh...äh aus dem Saal geleiten.

Da ich kein blutverschmiertes Messer im Maul hatte, kann das, was Rabulistiker als Gefährdung des Wohls eines Kindes bezeichnen, nicht unmittelbar, gegenwärtig und direkt von mir ausgegangen sein.

Aber vielleicht stand noch jemand hinter mir. Mein Freund Harvey?

 

Aufgrund des bei derartigen Verfahren üblichen Ausschließens der Öffentlichkeit muss ich das Dateprotokoll (erstaunlicherweise 'mal eines das über die lapidare Floskel "Der Sachverhalt wurde erörtert" hinausgeht) dem (vielleicht) erstaunten Leser vorenthalten.

Im Beschluss zum sich anschließenden Ausschluss des Umgangsrechts liest sich die makabere Überraschungsshow dann wie folgt:

 

"L. ließ sich am 17.07.2015 auf den Vorschlag ihrer Mutter und der Richterin auf ein Gespräch mit dem Vater im Sitzungssaal ein, ließ sich im Rahmen des Gesprächs mit dem Vater jedoch nicht davon überzeugen, Umgänge mit dem Vater zu beginnen.

Vielmehr wurde deutlich, dass L. die vom Vater geschaffenen Gesprächssituation, die darauf hinauslief, sich für ihre Position zu rechtfertigen, als extrem belastend empfunden hat.

Gleichsam war zur Überzeugung des Gerichts festzustellen, dass L. jegliche Umgangsanfragen des Vaters ohne Zögern ohne größere Gefühlsregung verneinte.

Die Entscheidung L.s keinen Kontakt mit ihrem Vater haben zu wollen, ist zu respektieren."

(Zitat:Beschluss Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg vom 22.07.2015 zum Aktenzeichen 133 F 7996/15)

 

Mein Fazit zum Speed-Kontakt-und Umgangsdating beim Familiengericht:

Die gründliche Durchsuchung nach Waffen etc. bei der Einlasskontrolle suggeriert Gefahrlosigkeit (und sogar einen Hauch von gerechtfertigter Machtausübung und Rechtstaatlichkeit) einer tatsächlich jedoch perfiden und frevelhaften Terminanhörung des würdelosen Umgangs mit Vater und Kind in einem offen rechtsfreien Raum.

 

Ein Pfui-Deibel dem Veranstalter!

 

23.11.2015

Eines der wenigen Daumen-hoch-Schmankerl:

 

Sorge-Rap von Rainer Sonnenberger

 

Estland, Lettland und Litau'n,

schenken Vätern ihr Vertrau'n,

 

Malta, Monaco, Zypern, Ukraine,

Mütter sorgen nicht alleine,

 

in Belgien und Frankreich ist es guter Brauch,

und die Russen lieben ihre Kinder auch,

 

in Rumänien, Slowenien, der Slowakei,

sind Väter von Anfang an dabei.

 

in Bulgarien, Ungarn und in Polen,

brauchen Väter ihr Sorgerecht nicht abzuholen,

 

nur in Deutschland bleibt es schlicht:

Väter schickt man zum Gericht!

 

www.vafk.de/medien/Radio/Masterband/20130131_Webel.mp3

(ab 1 min 35 sec)

Im übertragenen Sinn hat Schmankerl die Bedeutung für

„etwas Besonderes“,"etwas Spezielles" -

und davon gibt es im deutschen Familienrecht hinreichend. Ob nun Forenbeiträge oder intellektuelle Absonderungen von ehrgebietenen Personen wie Juristen,Psychologen u.a. vor,während oder nach Gerichtsverfahren.

Damit die Meisterleistungen menschlichen Geistes nicht in staubigen Archiven in Vergessenheit geraten werden hier rabulistische Stilblüten und cleveres

(Be-)Lügen der Öffentlichkeit zum ehrfürchtigen Staunen zur Kenntnis gebracht.

 

 

25.04.2015

 

Zum internationalen Welt-PAS-Tag

 

Hunde kennen kein PAS.

Deutsche Familiengerichte auch nicht.

 

http://der-juengling.blogspot.de/2015/04/systematische-seelische-vergewaltigung.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beide Hunde wurden durch "Adoption" gerettet.

Der Kleine aus dem Elend einer aufgelösten Zuchtanlage in Ungarn.

Der andere Terrier aus einer spanischen Tötungsanlage.

Tierrettung ist also möglich.

 

- nicht schützen konnte ich jedoch meine nichteheliche Tochter Lisa vor dem Trauma des Elternteilverlustes, der Indoktrination und Entfremdung durch die Mutter und willige Komplizen aus Justiz und "Helferindustrie".

 

Am 25.April war internationaler (ohne Deutschland?) Welt-PAS-Tag.

 

http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews[tt_news]=17262

 

Hey, ihr hochqualifizierten Juristinnen, die ihr als Richterinnen an Familiengerichten gestrandet seid.

 

http://de.wikimannia.org/V%C3%A4tervernichtungsjustiz

 

Warum nutzt ihr das Kosten-und Unterhaltsrecht einzig zur Entsorgung und Vernichtung von Vätern statt zur Durchsetzung des Rechts der Kinder auf Beziehungspflege und Kontakt mit beiden Eltern?

 

 

für

 

kEINE dpa-Meldung

 

Sorgerecht für Alle

Noch mehr Rechte für Väter

 

Berlin,Hauptstadt der BRD und der beigetretenen DDR

Mittwoch,01.April 2015

geschrieben von Gert Bollmann

 

Wie aus gut abhörenden Quellen und von gewohnheitsmäßig indiskreten Politikerinnen und Politikern in Erfahrung zu bringen war ist der großen Koalition des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude ein Clou gelungen.

 

Das Sorgerecht als ein Konstrukt, um Eltern - die eine natürliche Pflicht dem Nachwuchs gegenüber haben - gegenseitig ausspielen zu können, ist Vergangenheit.

 

Im zähen Ringen ist es den Experten der Rabulistik endlich gelungen das Sorgerecht vollständig vom Kindeswohl zu trennen und den KW-Begriff umfassend in das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu integrieren. Das Sorgerecht wurde auf seine Kernkompetenz zurückgeführt - auf eine rein moralische Kategorie.

Das ist zweifelsfrei eine Glanzleistung der Sprachverschwurbelung, vergleichbar mit der Gleichstellung der unehelichen Kinder mit den nicht ehelichen.

 

Heureka-Rufe und pathetische Worte werden nunmehr ob dieser grandiosen Geistesleistung von sämtlichen namhaften Vertretern der im Bundestag vertretenen Fraktionen vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, erwartet, nachdem er bereits die Frauenquote als den "größten Beitrag zur GLEICHBERECHTIGUNG seit Einführung des Frauenwahlrechtes" bezeichnete.

 

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann künftig nicht mehr nur aus mehr als

50 Geschlechteroptionen wählen, nein, jede(r) der/die sich kurzzeitig dem

(Haupt-)Geschlecht Mann zugehörig Fühlende, also faktisch jeder soziale,

asoziale, nicht eheliche, leibliche, biologische,rechtliche,mongolische

oder Kuckucksvater, der im Deutschland seiner

Grenzen vom 03.Oktober 1990 lebt, erhält jetzt problemlos,

gegen eine kleine Aufwandentschädigung von 5000 €,

das Sorgerecht für Kinder und die Zahlpflicht für Mutter und Kind

zuerkannt.

 

Endlich kann die Welt und Straßburg auch im Familienrecht mal wieder von Deutschland lernen. Frankreich praktiziert das Wechselmodell - Deutschland besitzt eine juristische Hochkultur.

Künftig gibt es keine querulatorischen Väter mehr , die mit Forderungen nach dem Sorgerecht die Mütter stalken und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von seiner eigentlichen Arbeit abhalten.

Künftig droht Mutterwohlfrevlern die Mollathisierung.

 

Denn jetzt kann der Vater (auch) als Soldat die Freiheit am Hindukusch oder sonstwo verteidigen ohne sich um seinen Nachwuchs so sorgen. Er ist Inhaber des Sorgerechts und die Mutter entscheidet ohne Nachfrage vor (Heimat-)Ort mittels(alleinigem) ABR.

Was für ein Meilenstein der menschlichen Entwicklung.

Niemals war das Sorgerecht so wert(los)voll wie heute.

 

Einziger Wermuttropfen an der neuen Regelung ist die Abholung und Bezahlung des Sorgerechttitels beim zuständigen Familiengericht am Wohnort des Vaters.

Dies sei laut Informationen aus der Rechtsabteilung des Bundestages erforderlich, weil die geringe Aufwandentschädigung von den Kosteneinziehungsstellen der Justiz eingenommen wird und in einem komplizierten Aufteilungsschlüssel an die Rechts-anwaltskammern (zu mindestens 50 %) und an die Jugendämter, mitwirkungsbereiten Dritten der Jugendhilfe, Verfahrenspflegerinnen, Verfahrensbeiständinnen, Psychologinnen überwiesen werden. So wird der Arbeitslosigkeit und möglicher finanzieller Sorgen bei Inhaberinnen und Inhabern von Geschnatter- und Anwaltsjobs entgegengewirkt und Belastungen der Agentur für Arbeit vermieden.

Dieser Fakt ist allerdings, so sind sich alle Experten einig, nachrangig, weil die neue Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 Absatz 4 Grundgesetz, wonach "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft", verfassungskonform ist.

 

Nach dieser erneuten, großzügigen Vergabe von (Schein-)Rechten an Vätern wird die massive finanzielle Förderung von Männerorganisationen wie den VAFK durch das bmfsfj (Bundesministerium für Alle außer Männer) eingestellt.

An das Bundesforum Männer ergeht die Aufforderung zur Auflösung bis zum Muttertag.

Die freiwerdenden Mittel werden dem VAMv zugeteilt .

Der vor Jahren erteilte Genderauftrag wurde von Power-Frauen, die ihre männlichen Pudel erfolgreich anleiteten, umgesetzt, getreu dem Motto "Wer die menschliche Gesellschaft will verkauft jedem das Sorgerecht und rabattiert das Sagen der Mütter".

 

Welch Ungeborenes wünscht sich nicht in einer solchen Gesellschaft den ersten Schrei zu machen ?

 

Die an der Ausarbeitung der neuen gesetzlichen Regelung beteiligten fossilen Juristen vertreten die Auffassung, so lebensnah wie seit Jahrzehnten nicht mehr gearbeitet zu haben.

So entfällt z.B. bei in Deutschland lebenden griechischen Vätern die Zahlung der Aufwandentschädigung. Diese wird mit den noch offenen Reparationsforderungen aus dem 2.Weltkrieg verrechnet.

 

Eine weitere Besonderheit, die auf große Zustimmung im Bundesfinanzministerium in der Wilhelmstraße stoßen dürfte, ist die in der neuen Regelung vorgesehene Möglichkeit des Erwerbs des Sorgerechts bis zu zehn Jahren im Voraus.

 

Während Frauen mit Social Freezing (dem Einfrieren von Eizellen) ihre biologische Uhr austricksen, können Männer dies hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Sorgerecht während der Erwerbstätigkeit kaufen ist moralisch integer und verhindert maskulines Diskriminierungsgeschrei in Zeiten der Arbeitslosigkeit.

 

Einzig bei in Auftrag gegebener Zeugung, z.B. als Organreserve, greift die neue Regelung nicht, da die Eigentumsrechte des zahlenden Auftraggebers Sorge- und Aufenthalts-bestimmungsrechte dominieren.

Hinsichtlich künftiger 3-(oder mehr) Eltern pro Kind kann die Regelung jedoch leicht modifiziert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

...noch sorglos ?

http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=51092

 

Schulpflicht in der Bundeshauptstadt drastisch reduziert (Humor)

Bolle aus Berlin, Freitag, 06.02.2015, 19:42

 

Die gute Botschaft zum Ende der Winterferien in Berlin

 

Kammergericht senkt die in Deutschland verbindliche Schulpflicht auf zwei Stunden im Monat

 

Binnen Monatsfrist hat der 17.Zivilsenat des Kammergerichts ohne Anhörung des Kindes und seiner Eltern eine wegweisende Grundsatzentscheidung am Richterschreibtisch getroffen.

 

Aus dem Beschluss des Kammergerichts:

 

"Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels und unter uneingeschränkter Zurückweisung der Beschwerde des Vaters wie folgt geändert und neu gefasst:

 

Die Grundschule am Rüdesheimer Platz ist berechtigt und verpflichtet das Kind Lisa an jedem ersten Samstag jeden Monats beginnend mit dem 01.Dezember 2012 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr gemäß ihres Bildungsauftrages zu betreuen.

 

Der Unterricht findet am Wohnort des Vaters in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Schulaufsicht statt.

 

Trifft ein Schultag auf den ersten Feiertag zu Ostern,Pfingsten oder den Geburtstag des Kindes oder der Mutter, so entfällt der Unterricht ersatzlos.

 

Muss ein Schultag wegen Krankheit des Kindes entfallen, hat die Mutter die Schule hiervon unverzüglich zu unterrichten und die Erkrankung durch ärztliches Attest nachzuweisen. Ersatz für den ausgefallenen Schultag ist der jeweils folgende Samstag.

 

Kann der Vater einen festgesetzten Schultag aus triftigen Gründen nicht wahrnehmen, hat er die Schule hiervon unverzüglich zu unterrichten, die Schulstunden entfallen in diesem Fall ersatzlos...usw.usf...."

 

Wäre diese Nachricht kein Fake dann wären die beschlussfassenden Richter in ihrer Kindheit zuviel Bildung ausgesetzt gewesen.

Aber zum Glück ist die Meldung hinsichtlich des staatlichen Bildungszwangs unwahr.

Immerhin sollen (zumindest in der Regel) Kinder die Schule weniger unklug verlassen.

Zwei Stunden im Monat scheinen für die Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrags nicht auszureichen.

Richtig ist die Nachricht einzig in Bezug zur privaten und naturgegebenen Wahrnahme der Beziehungspflege eines Kindes mit seinen Vater.

Für einen Vater sind zwei Stunden bewachter Kontakt mit seinem Kind zur Erfüllung seines Eltern"auftrages" dagegen üppig - meint zumindest ein erschreckend sachkundiges Schwarze-Roben-Trio.

Schade, dass Richter nicht belegen, wie eine schützenswerte Vater-Kind-Beziehung mit diesem Zeitrahmen entsteht.

 

Richtig lautet das Zitat aus dem Beschluss des Kammergerichts

zur Geschäftsnummer: 17 UF 186/12 (133 F 21302/09 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg):

 

"... hat der 17.Zivilsenat des Kammergerichts - Senat für Familiensachen - durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Lettau, die Richterin am Kammergericht Krüger und den Richter am Kammergericht Brodowski am 1.November 2012

beschlossen:

 

Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 10.September 2012 - 133 F 21302/09 - unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels und unter uneingeschränkter Zurückweisung der Beschwerde des Vaters wie folgt geändert und neu gefasst:

 

Der Vater ist berechtigt und verpflichtet, mit seinem Kind Lisa an jedem ersten Samstag jeden Monats beginnend mit dem 1.Dezember 2012 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Umgang zu pflegen.

 

Der Umgang findet am Wohnort des Vaters in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Umgangsträgers Trialog e.V.,Wilsnacker Str.14,10559 Berlin, statt.

 

Trifft ein Umgangstag auf den ersten Feiertag zu Ostern, Pfingsten oder den Geburtstag des Kindes oder der Mutter, so entfällt der Umgang ersatzlos." (Zitat Ende)

 

 

Die Begründung für die angeführte Entscheidung ist ein juristisches Sachverstandsschmankerl der Sonderklasse und wird demnächst in Gänze auf http://sorgerechtapartheid.de/ eingestellt.;-) Zum Zeitpunkt der Entscheidung hatte meine Tochter ihr elftes Lebensjahr begonnen...

 

Gruß von Bolle aus Berlin

Dieser Beitrag ist inspiriert von http://www.das-maennermagazin.com/blog/das-deutsche-umgangsrecht-macht-den-papa-zu-einem-besuchsonkel-mehr-nicht

 

 

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