14.Oktober 2014
Gedanken eines Anonymisierten
Wenn eine Hausfrau einen Sitzpinkler auffordert nicht mehr als zwei Meter vom Toilettenbecken entfernt beim Wasserlassen Platz zu nehmen dann mag diese Unterlassungsaufforderung vielleicht sinnvoll sein.
Wenn ein Anwalt einen Homepagebetreiber auffordert die Nennung des Namens seiner Mandantin zu unterlassen, obwohl eine derartige Erwähnnung weder erfolgt noch beabsichtigt ist,dann dürfte dies so sinnfrei sein wie das Erwirken einer einstweiligen Verfügung gegen den besagten Advokaten mit der Unterlassungsforderung streitschlichtend tätig zu werden.
Zum Glück darf in einem Staat, der sich nicht als Richter- sondern als Rechtsstaat beschreibt, jedermann eine Meinung über Rechtsgelehrte erwerben oder es wie Heinrich Heine halten der die Advokaten, als Bratenwender der Gesetze bezeichnet, die so lange die Gesetze wenden und anwenden bis ein Braten für sie dabei abfällt.(*Heinrich Heine in:Memoiren des Herren von Schnabelewopski)
Im Konkreten ist es müßig den Grund für Unsinn nachzufragen
Unlustig wird es allerdings dann,wenn wie vorliegend durch das Amtsgericht Pankow/Weißensee erfolgt, ein Anwaltsquatsch, ob nun aus mütterideologischen oder anderen Gründen, kraft Urteil noch "quätscher" wird.
Nicht nur, dass nach dem biologischen,rechtlichen und sozialen,dem entsorgten und zahlpflichtigen, nunmehr offensichtlich auch noch der (zwangs-) anonymisierte Vater in die Jurisprudenz Einzug hält, sagt diese Rechtsprechung unfreiwillig viel über deren deutschen Zustand aus und mag in der Konsequenz vielleicht sogar die geringe Zahl von Geburten hierzulande erklären. Offensichtlich ist die Justiz und ihre Vertreter für das Wohlergehen unserer Kindern ein größerer Feind als die allgemeine Kriminalität, der Straßenverkehr und die Gefahren der Umwelt zusammengenommen.
In der Konsequenz ist das Urteil des Berliner Amtsgericht vom 09.Oktober 2014 ein Maulkorb für all die Väter die von der Verantwortungswahrnahme für ihre Kinder ausgeschlossen werden und sich dennoch zu ihnen bekennen.
"... Zudem weist das Gericht darauf hin, dass die Persönlichkeitsrechtsverletzung andauert durch die Veröffentlichungen auf der Internetseite und jedermann, der den Beklagten kennt, allein aufgrund seines Namens den Rückschluss ziehen kann, wer mit den genannten Initialen der Mutter gemeint ist, sofern er die Parteien kennt..."(Auszug aus dem Hinweis des Gerichts).
Auf diese Logik muss Mann/Frau erst einmal kommen.Ich bin echt überfordert - aber ich bin ja auch kein Jurist.
Dürfen von Kreidekreismüttern und der organisierten schwarzen Phalanx ausgegrenzte Väter noch ihre Namen benutzen, weil jeder der den Genannten kennt und weiß, dass der ein Vater ist, sofort den Rückschluss auf die Mutter ziehen kann, unabhängig davon ob er deren vollen Namen kennt, so dass der namentlich ausgewiesene Vater höchst persönliche Bereiche des anderen Elternteils betreffend die elterliche Sorge und den Umgang mit dem gemeinsamen Kind allein durch die Nennung seines Namens der Allgemeinheit öffentlich macht?
Darf Jörg Kachelmann seinen Namen nennen oder werden dadurch die Persönlichkeitsrechte von Claudia Simone Dinkel verletzt?
Darf der Name Horst Arnold genannt werden oder ist damit bereits Heidi Külzers Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt ?
Dürfen Mißbrauchsopfer ihren Namen nennen ohne allgemeine Persönlichkeitsrechte der Täterinnen zu mißachten?
Sind einstweilige Verfügungen ein Rechtsmittel des Täterinnenschutzes?
Nicht nur für Väter ist die feministische Justiz unberechenbarer geworden.
In vielen Familiengerichtsbezirken sind von Grund-und Menschenrechten "befreite" Zonen entstanden in denen Richterinnen unkontrolliert und willkürlich gegen die Familie, gegen Väter und gegen Kinder wüten.
Aber nicht nur Familiengerichte diskriminieren.
"Die Tatsache, dass viel mehr Männer im Gefängnis sitzen als Frauen, beweist, wie männerfeindlich unsere Justiz ist."(Harald Martenstein:"Die Männer sind alle Verbrecher"über seine Rolle als Anwalt des eigenen Geschlechts,Die Zeit am 13.August 2011) Natürlich gibt es Corpsgeist und letztlich hat keine Straf-oder sonstige Richterin Interesse daran die Sauereien ihrer Kolleginnen beim Familiengericht public werden zu lassen.
Wenn in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einem Vater die Möglichkeit zu pflichtgemäßen Handeln verweigert wird, indem z.B. Unterlassungsforderungen je nach Bedarf und in Gutsherrenmanier zu seinen Lasten verändert werden, dann scheint zumindest der Anfangsverdacht für eine Rechtsbeugung gegeben zu sein. Dabei ist die Quote einer Verurteilung gem.§ 339 StGB in unseren Landen nicht messbar...
per Internet und Link
Ob Dein Brief an den Weihnachtsmann groß oder klein ist,
viele oder gaaanz viele Wünsche enthält.
Ich weiß es nicht.
Ich kenne aber einen Wunsch der
sich erfüllen lässt.
Der Wunsch heißt:
Wiedersehen mit Papa !
Ruf an
oder
schreib`.
Ich wünsche Dir
eine
schöne
Weihnachtszeit.
Dein Papa
Bolle
An meine jüngste Tochter :
Kontaktformular
Die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid,stellt wohl das größte Skandalon unserer wohlständigen Gesellschaft dar. (Raoul Schrott)
Kindliche Selbstwirksamkeit
"Ick darf nich roochen.
Ick darf nich deine Cocktails saufen.
Ick darf nich de Schule schwänzen.
Wat darf ick denn,Mama?"
"Du darfst den Umgang mit deinem Vater ablehnen."
in jutet Deutsch hier: http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=58293
lose Gedanken zum Zustand der Männer-und Väter(rechts)bewegten vom 23.06.2015
21.Juni 2015
Tod durch Apportierverhalten
Nachruf eines entsorgten Vaters (Nichtmitglied des VAFK)
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=57753 Geschlechtsumwandlung beim Väteraufbruch ?
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=57905 Richtigstellung
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=57945 Die "redlichen und anständigen Väter"
Sorgerechtapartheid und Geschlechterpolitik
Offener Brief an die "Bundesfrauenministerin"
16.Juni 2015
In der Regel ein Vorsatz - GETRENNTERZIEHEND
Staatlich festgelegte und organisierte Apartheid zwischen Vätern und Kindern wird in deutschen Landen brutal praktiziert. Beim Versuch, den Frevel zu begründen und zu rechtfertigen, werden Begrifflichkeiten benutzt um den geistigen Unrat zu transportieren.
Um diesem Sprachmissbrauch entgegenzuwirken werden auf Sorgerechtapartheid.de diffamierende Begriffe wie Kindesvater (für Hurenbock) und Kindesmutter (für Hure) nicht benutzt.
Ab sofort verzichtet Sorgerechtapartheid.de auf die Verwendung des Begriffs "Alleinerziehende".
Zitiert aus
http://vafk-karlsruhe.de/article97-Statement-zur-Verwendung-des-Begriffes-Getrennterziehende
"Wir schließen uns dem Vorschlag von Klaus Ketterer vom Verein “Eltern für Kinder im Revier e. V.” und der Initiative von Gleichmass e.V. an und verwenden ab sofort nicht mehr den Begriff “Alleinerziehende”, sondern “Getrennterziehende”. “Alleinerziehende” suggeriert, dass ausschließlich die aufenthaltsbestimmungs- und alleinig sorgeberechtigten Eltern Verantwortung für die Erziehung gemeinsamer Kinder übernehmen würden und blendet aus, dass es in unzähligen Trennungsfamilien zwei erziehungswillige Eltern gibt. Den hinter diesem Wort steckenden, offensichtlichen Willen von Medien und Politik, einem – meist dem väterlichen – Elternteil mittels diskriminierendem Sprachgebrauch Erziehungsfähigkeit und – willen sowie eine gemeinsame elterliche Augenhöhe abzusprechen, tragen wir ab sofort nicht mehr mit."
"Alleinerziehend" ist gegen Väter gerichtete Demagogie und die Forderung nach Benutzung zutreffender,"richtiger" Begrifflichkeiten auch und besonders durch die im Familienrecht tätigen Professionen ist überfällig.Hier sollte ganz besonders "sprachlich sauber" gearbeitet werden.
Im Weiteren müssten Begriffe wie alleinsorgeberechtigt verfemt werden...
16.Juni 2015
04.Juni 2015
In eigener Sache...
...wurde heute der Brief an das Familiengericht mit der Bitte um Erteilung eines gerichtlichen Hinweises auf der Seite "Historie" unter Ziffer VII. dieser Webseite eingestellt.
(Bitte ganz nach unten crollen.)
Dies ist vorerst die letzte Veröffentlichung in der anhängigen Umgangssache,weil der Ausschluß der Öffentlichkeit in kindschaftsrechtlichen Verfahren ein Garant unbekümmerter Gewalt und Willkür gegen Kinder und ihre Väter an Familiengerichten ist.
Sorgerechtapartheid.de will seinen Gegnern mit "unerlaubter"Litigations-PR keine zusätzliche Angriffsfläche bitten.
Ohnehin ist im Verfahren derzeit "nix" los.Es wird Rechtstaat gespielt. Die Frau, deren Namen ich hier nicht nenne(n darf, obwohl er zu den 25 häufigsten in Deutschland gehört), hat einen Advokaten beauftragt.
Das darf sie natürlich - und es charakterisiert zugleich ihre Haltung in der Sache.
Anwälte in Umgangsverfahren sind ohnehin sinnfreie Akteure.
Nun hat er zumindest eine Fristverlängerung beantragt.
Die Einlassungen werden so neu und spannend sein wie das beschriebene Papier des Mitarbeiters des Jugendamtes und der Beiständin.
Abzuwarten bleibt lediglich das Agieren der Richterin.
Mit Verweis auf die bisherigen Leistungen und die gezeigte Courage bei der Einhaltung der vorgegebenen Philosophie des Familiengerichts, erst jüngst durch die Herren Kirchhof und Eichberger sowie die Dame Britz (allesamt Richter am Bundesverfassungsgericht) quasi als Beihilfe (BVerfG Entscheidung 1 BvR 3326/14) bestätigt, ist der Verfahrensausgang sehr gewiß.
Die Endentscheidung wird - mit Kommentar - natürlich auf dieser Webseite veröffentlicht.
In eigener Sache...
...gehe ich auf den Traffic dieser Webseite, die Ende Februar 2014 an den Start ging, ein.
Sie befindet sich immer noch im Aufbau, kann jedoch, nicht nur was die Abwehr der ersten Zensurattacke betrifft, auf kleine Erfolge verweisen.
Trotz des spröden (Betroffenen-)Themas findet sie Interesse.Das spornt an.
Hier die nüchternen (aktuellen) Zahlen:
Platzverbrauch : 87 MB
Februar und März 2014 : 0 Besucher
April 2014:3 Besucher...Mai 2015 : 1268 Besucher
von Februar bis Dezember 2014 : 5160 Besucher
von Januar bis zum heutigen Tag: 4880 Besucher
total: 10040 Besucher
(weitere Angaben - Hits,Files,Pages,kBytes,Visits pro Tag oder total u.a. -auf Anfrage)
05.Juni 2015
Internationaler Kindertag 2015
- eine Schande und Kainsmal für deutsche Politiker und die von
Kindern lebenden professionellen Helfer und Kreidekreismütter
Es dauerte keine 7000 Tage, immerhin war der Begriff des Kindeswohls bereits erfunden und es bedurfte lediglich noch der Schöpfung des Aufenthaltsbestimmungsrechts um das naturgebene elterliche Sorgerecht (und die bereits hinterlegte Ratifikationsurkunde der DDR ) dauerhaft auszuhebeln, bis das Bundeskabinett am 04.Mai 2010 die Rücknahme der deutschen Vorbehalte gegen die Un-Kinderrechtskonvention beschloss.
Ob und wann die Konvention in Deutschland Rechtspraxis wird, kann ich, fünf Jahre nach der Vorbehaltsrücknahme auf dem Papier, nicht einschätzen.
Nicht alles, was medizinisch möglich ist, dient dem körperlichen oder seelischen Wohlbefinden des Menschen - manchmal ist es sogar widernatürlich.
Ob und wie vaterlose Laborkinder, die als Antidepressiva zur Menschmehrung ausgetragen werden, den Kindertag begehen, kann ich (derzeit) ebenfalls nicht einschätzen.
Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist rechtmäßig und moralisch vertretbar. Grund-und Menschenrechtsverletzungen sind an deutschen Familiengerichten eher die Regel.
Vielleicht ist deshalb die weltweit niedrigste Geburtenrate eine unmittelbare Konsequenz der deutschen Familien-UNrechtsprechung und Politik!
Die zwischen Kindern und ihren Vätern seit Jahrzehnten dauerhaft praktizierte Apartheid kann natürlich durch den "Wegfall" von Nachwuchs der Boden entzogen werden.
Sorgerechtapartheid und Männerdiskriminierung kann aber auch auf einen anderen Weg abgeschafft werden. Dies setzt allerdings eine funktionierende Demokratie, die wenigstens im Ansatz Rechtstaatlichkeit verkörpert,voraus.
Eine Willkommenskultur für Väter im Leben der Kinder statt eine staatliche Forcierung der Hetzjagden auf die Geldbörsen von Männern sowie die Eindämmung der Hetze, Macht und Willkür der vom Kindesfrevel profitierenden missratenen Mütter, der Helferindustrie und ihrer Lobby, die die demografische Entwicklung mit Vorsatz schädigt, könnte ein erster Schritt sein...
Und so ist der 1.Juni 2015 nicht nur ein Fest-und Feiertag sondern auch ein Kampftag redlicher Eltern für die Verwirklichung der Rechte der Kinder im Alltag.
Allen Kindern einen schönen, erlebnisreichen Tag!
Allen Kindern eine unbeschwerte und glückliche Kindheit!
...dass kein Kind mehr eine widernatürliche Trennung von seinem Vater erleiden muss.
Vorwärts nimmer - rückwärts immer
1 BvR 3326/14
Eine kleine Entscheidung von Rabulistikern - ein großer Rückschritt für Väter
ausführlich auf der Seite "Meine Meinung"
24.Mai 2015
"the same procedure as every year"
Mein Antrag auf konkrete und umfassende Regelung des Umgangs mit meiner nichtehelichen Tochter Lisa vom 07.Mai 2015 erhielt das Geschäftszeichen133 F 7996/15 des Familiengerichts Tempelhof-Kreuzberg.
Die bisher für die Umgangsausschlüsse Verantwortlichen sind allesamt wieder im Boot.
Was ist neu?
Neu ist die Jahreszahl 15.
Angefangen hatte es ursächlich mit der 04.
Was ist anders?
Nicht der Diener James schenkt ein...
...und Jahre nach dem Fall Görgülü gibt das Bundesverfassungsgericht den Familiengerichten die Linie vor "gegen den Vater!"
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte zuletzt die Rechte von Vätern gestärkt. Doch nun betont Karlsruhe im Umgangsrecht das unbedingte Kindeswohl, auch wenn es von der Mutter beeinflusst wurde.
Ein Kind könnte "den Druck auf die Mutter als gegen sich selbst gerichtet wahrnehmen, als "Bedrohung seines etablierten Familiensystems". (Az: 1 BvR 3326/14)"
Und im Fall meines Antrages vom 07.Mai?
Die gleiche Prozedur hin zum Umgangsausschluß wie jedes Mal?
Chancen für Kind und Vater: minus Null hoch x.
Ob die Richterin den erbetenen Hinweis gibt?
Bitte nehmen Sie die Seite "BlackList - ( k )ein Herz für Kinder zur Kenntnis"
22.Mai 2015
Danke! Gert Bollmann
Mehr Rechte für Väter, weil echte Väterrechtler Kinderrechtler sind
siehe Seite Apartheidpraxis
20.Mai 2015
Kindeswohl ist juristisch wertlos hat aber seinen Preis
(zumindest für den Vater)
Mehr dazu auf Seite "FLM"
17.Mai 2015
... nicht alle schaffen es...
zum Elter(Mutter-)Tag
Litigation-PR
07.Mai 2015
Amtsgericht Tempelhof- Kreuzberg
Familiengericht
Hallesches Ufer 62
10963 Berlin
Antrag auf gerichtliche Regelung des Umgangs und richterlichen Hinweis
Am 31.Mai 2015 endet die von der Richterin am Amtsgericht Dr. Stephanie Wahsner mit Beschluss vom 13.Mai 2014 zum Aktenzeichen 133 F 14209/13 des Familiengerichts Tempelhof-Kreuzberg angeordnete totale Kontaktsperre zwischen meiner nichtehelichen Tochter L. XXXXX, geboren am XXXXXXXX, wohnhaft bei der sorgeberechtigten, bewußt getrennterziehenden Mutter XX , in XXXX Berlin, XXXXXX.XX und mir.
Ich beantrage die umfassende, konkrete und vollziehbare Regelung des Umgangs mit meinem Kind durch das Familiengericht ohne mündliche Verhandlung.
Weiter bitte ich um einen richterlichen Hinweis gem.Par.139 ZPO.
Die Beiordnung streitverschärfender Anwälte ist zu versagen.
Begründung
Die gerichtliche Regelung des Umgangsrechts ist erforderlich, weil die Eltern sich über den Umgang des Kindes mit seinem Vater nicht einigen können.
Die elterliche Kommunikation ist gekennzeichnet von der Gesprächsverweigerung der Mutter mit dem Vater des gemeinsamen Kindes.
Auf mein lösungsorientiertes Schreiben an die Mutter vom 31.März 2015, dem Gericht per Mail am 16.April 2015 über das Kontaktformular seines Internetauftritts zum o.a. Aktenzeichen zur Kenntnis gegeben, erfolgte keine Reaktion.
Eine weitere Begründung erübrigt sich, da dem Gericht aus vorhergehenden Verfahren umfangreiche Informationen sowie mehrere Gutachten vorliegen.
Auf meinen offenen Brief vom Juni 2014 nehme ich Bezug.
Es wird beantragt anzuordnen, von der Auferlegung von Kosten gem. § 81 Abs.1 Satz 2 FamFG Abstand zu nehmen, weil das jetzt erforderliche Verfahren Ergebnis bisherigen gerichtlichen Handelns in dieser Sache ist.
Hilfsweise wird beantragt der Mutter die Kosten aufzuerlegen, weil die Verweigerung der elterlichen Kommunikation erst das Anrufen des Gerichts erforderlich macht.
Mit Hinweis auf die Dauer und Vielzahl der im vergangenen Jahrzehnt geführten gerichtlichen Verfahren betreffend der Regelung des Umgangs und der Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge und der aktuell noch anhängigen Forderungen der Kosteneinziehungsstelle der Justiz von mehr als 18.000 Euro gegenüber den Vater des Kindes, wird die Einforderung eines richterlichen Hinweises für notwendig erachtet.
Die Verfahrens-und Spruchpraxis der bisher mit der Bescheidung von Anträgen des Vaters auf Regelung des Umgangs und der Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge am Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg befassten Richterinnen Schober, Oldörp, Dr. Kretschmer, Hückstädt-Sourial, Dr. Wahsner u.a. ist geprägt von fehlender Fairness, Verfahrensverschleppung, Grundrechtsverletzungen und der Verweigerung von Menschenrechten, so dass bereits mit der Antragstellung die Einforderung eines richterlichen Hinweises verfahrensfördernd ist.
Gert Bollmann
Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung wird der Mutter und dem zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes Charlottenburg-Wilmersdorf, Christof Schreiter, der Antrag per E-Mail übersandt.
Durchs Jammertal der staatlich organisierten Kinderschänder
(siehe Seite "Meine Meinung" dieser Homepage) 29.April 2015
Information für das Familiengericht
im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Ende des verfügten Umgangsausschlusses am 31.Mai 2015
(siehe u.a. Seite "Dokumente")
übersandt per Mail über Kontaktformular am 16.April 2015 an das AG Tempelhof-Kreuzberg: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/tk/kontaktformular.php
Offener Brief vom Juni 2014
Ihr Beschluss vom 13.05.2014 zu 133 F 14209/13 AG Tempelhof-Kreuzberg
Sehr geehrte Frau Richterin am Amtsgericht Dr.Stephanie Wahsner!
An Familiengerichten scheint es üblich den Moderator zur verurteilen sobald der angesagte Wetterbericht nicht gefällt.
Sie, werte Frau Richterin, haben durch Aneinanderreihung einstweiliger Anordnungen den Umgang zwischen meiner Tochter Lisa und mir bereits für einen längeren Zeitraum ausgeschlossen.
Am 14.Mai vergangenen Jahres haben Sie dann mit dem o.a. Beschluss ein totales Kontaktverbot verhängt.
Statt einer Begründung haben Sie eine Hoffnung formuliert.
Statt am Kindeswohl orientierten Sie sich an der Befindlichkeit der Mutter.
Am 31.Mai 2015 endet die brutale Maßnahme.
Ich erlaube mir nunmehr über das Ergebnis Ihrer Entscheidung zu berichten.
Mein Schreiben an die Mutter und ihren Advokaten übersende ich Ihnen in der zweiten (folgenden) Mail mit der Bitte um Kentnisnahme.
Hochachtungsvoll
Gert Bollmann
Berlin,16.April 2015
=======================================================
Dienstag, 31. März 2015
Werte Frau !
Bis zum heutigen Tag wird unsere Tochter Lisa um das Glück des Zusammenseins mit mir,ihrem Vater, betrogen.
Bei der von Ihnen als "kleine Auszeit" bezeichneten familiengerichtlichen Maßnahme handelt es sich um juristisch verfügten emotionalen Kindesmissbrauch.
Die Begründung der gegen unser Kind angeordneten brutalen Zwangsmaßnahme ist ein fachlicher Offenbarungseid der beschlußfassenden Richterin.
Sie schreibt:
"1.Der Umgang des Kindesvaters mit dem Kind wird bis zum 31.05.2015 ausgeschlossen."
und
"Vorliegend war der Ausschluss des Umgangs für die Dauer eines Jahres erforderlich. Es bleibt zu hoffen, dass es den Kindeseltern in dieser Zeit gelingt, ihre Kommunikation zu verbessern. Denn es steht zur Überzeugung des Gerichts gleichsam fest, dass wenn sich den Kindeseltern endlich eine angemessene Gesprächsebene öffnet, die die Kindesmutter nicht verletzt, sich mit der Kindesmutter auch L. Umgängen öffnen könnte." (Zitat Ende, zitiert aus Beschluss AG Tempelhof-Kreuzberg vom 13.Mai 2014 zu 133 F 14209/13, Richterin am Amtsgericht Dr. Stephanie Wahsner, vollständig u.a. unter http://sorgerechtapartheid.de/dokumente.html )
Formal endet Ende Mai das gegen Kind und Vater verhängte totale Kontaktverbot.
Dann sind es noch knapp 64 Monate bis zur Volljährigkeit Lisas.
Erneut liegt es an Ihnen, werte Frau , ob unsere Tochter in dieser Zeit mit mir Umgang haben wird.
Ich bemühe mich weiterhin um die Wahrnahme meiner elterlichen Verantwortung und bitte Sie um Kontaktaufnahme, damit die Modalitäten der künftigen Tochter-Vater-Beziehung besprochen und vereinbart werden.
Bis zum 15.April 2015 sollte Ihnen eine erste Reaktion möglich sein.
Die große Zahl der Kontaktdaten ist Ihnen bekannt, so dass ich mich bereits jetzt für Ihre erste Reaktion bedanke.
Hochachtungsvoll
Mit elterlichem Gruß
Gert Bollmann
Bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in 10179 Berlin wurde die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens Bollmann ./. RA Bernhardi AZ: 181/15 NR 11 beantragt.
Aktuell wird die Zulässigkeit geprüft.
(siehe Verlauf des einstweiligen Verfügungsverfahrens und die Rücknahme der Berufung aufgrund Fristversäumnis auf der Seite "Contra" dieser Homepage)
22.März 2015
01.April 2015
Noch mehr Rechte für Väter (siehe Seite "Schmankerl" dieser Homepage)
"Halb auf der Alm
halb im Tal -
ein Auf und Ab und unzumutbar ?!"
NEIN meinte der Schweizer Nationalrat am 17.März und legte fest, dass die Möglichkeit der alternierenden Obhut für Kinder nach einer Trennung der Eltern explizit vom Gericht bzw. von den Kinder-und Erwachsenenschutzbehörden geprüft werden muss.
Hauptsache: Heidi verpaßt bei diesem Paradigmenwechsel ihre Treffen mit Peter nicht...
Die Schweiz schafft, nachdem seit Juli 2014 die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge der Regelfall ist, ein modernes Familienrecht während Deutschland und Österreich sich weiter erfolgreich um den Erhalt bzw.Behalt der roten Laterne in Europa streiten.
Das gallische Heimatdorf von Asterix ist eine Fiktion - das germanische Dorf mit antiquierten Familienrecht offensichtlich nicht.
Paritätische Doppelresidenz, gemeinsames Sorgerecht ohne Wenn und Aber ab Geburt, Parental alienation syndrome, die Kenntnisnahme internationaler Forschungsergebnisse - all das ist an deutschen Familiengerichten ein No-Go, ein vorsätzliches Nichtwissen.
Warum auch zu den Nachbarn schauen?
"Das französische Familienrecht ist strikt an den Bedürfnissen der Kinder ausgerichtet und wurde aus der Emanzipationsbewegeung der Frauen heraus entwickelt."(Argumente in der Rechtsprechung und Erkenntnisse aus der psychologischen Forschung von Prof.Dr.Hildegund Sünderhauf)
"Die geistige Flexibilität der Richterschaft erinnert an die Insassen des Führerbunkers im April 1945."*(Zitat: siehe Seite "Zitate" dieser Homepage)
Ob ein Zusammenhang zwischen der oftmals gepriesenen Schönheit der deutschen Sprache mit den Möglichkeiten ihrer juristischen Verschwurbelung besteht kann ich nicht beurteilen.
Doch ich kann (politisch nicht korrekte?) Fragen stellen:
Die Schweizer haben Julius Maggi, DJ BoBo, Liselotte Pulver,Beatrice Egli und ein modernes Familienrecht
Die Franzosen sind stolz auf Jeanne d’Arc, Marie Antoinette, Brigitte Bardot und die erfolgreiche, (gesetzlich verankerte) Praxis des paritätischen Wechselmodells.
Wir Deutschen besitzen ein kompliziertes Steuersystem, das Bundesverdienstkreuz, Alice Schwarzer,Edith Schwab und die Praxis juristisch begründeten emotionalen Kindesmissbrauchs - und, sind das gute Aussichten...?
Während die Schweizer ein modernes Familienrecht gestalten
wird die europäische Insel der deutschsprachigen Kindeswohlfrevler
und Väterentsorger kleiner;
die Chance der Befreiung vom Joch einer fossilen Ideologie
aus eigener Kraft allerdings nicht im Selbstlauf größer.
Die hiesige Justiz hat durchaus Erfahrungen im Fällen
menschenrechtswidriger (verbrecherischer) Urteile auch noch
5 Minuten nach 12.
Wer in Beton badet und krude Erfolgstorys zelebriert ("Alleinerziehend sein ist eine Erfolgsstory" **) ignoriert auch Naturgegebenes...
Gert Bollmann
28.03.2015
** Alleinerziehende:Die Hätschelkinder der Nation,FAZ am 24.01.2010
==============================================================
Was eine kleine Auszeit mit emotionalen Kindesmissbrauch gemein hat.
Werde ich ein Kinderschänder ?
Leiste ich Beihilfe zum Missbrauch meiner Tochter ?
Bedenkenswertes auf der Seite "Meine Meinung" dieser Homepage
15.Februar 2015
Werde ich ein Kinderschänder ?
Leiste ich Beihilfe zum Missbrauch meiner Tochter ?
Demnächst befasse ich mich auf der Seite "Meine Meinung" mit diesen Fragen und kläre ab, was eine kleine Auszeit mit emotionalen Kindesmissbrauch gemein hat.
Zunächst der Status Quo
Punktgenau - treffend - ekelhaft
"Es gibt keinen "Streit ums Sorgerecht" und auch
keine Kinder zwischen den Fronten!
Solche Bilder werden verwendet, um diesen Streit zu
suggerieren. Sie vermitteln den Eindruck, Väter, die lediglich Angriffe auf ihre Elternrechte abwehren, würden gleichsam wie Mütter an den gemeinsamen Kindern zerren.
In Wahrheit wollen wir Väter den Müttern unserer Kinder weder das gemeinsame Sorgerecht vorenthalten noch ihnen die Kinder nehmen - umgekehrt wird ein Schuh daraus:
Skrupellose Kreidekreismütter nutzen das ihnen vermeintlich zustehende Primärsorgerecht, um Kind und Vater in menschenrechtsverbrecherischer Weise voneinander zu trennen. Das Wohl ihrer Kinder interessiert sie einen Scheißdreck! Sie lügen unter Eid und nötigen redliche Väter in Gewaltschutzmaßnahmen und sind nicht viel besser, als pädophile Kinderschänder, über die sie sich abends vor der Tagesschau ihr Lügenmaul zerreißen.
Dumme und unerfahrene Wichtigtuer -selbst oft kinderlos und die bei jeder durchschnittlich gebildeten Urgroßmutter in die Lehre gehen könnten um sich ein Bild von der sozialen und psychischen Not, in die sie die betroffenen Kinder drängen, machen zu können- leisten 'billigen' Support.
Unreifes Gesocks, das als Umgangspflegerinnen oder Verfahrensbeistände versucht, sich nach ein paar Monaten Fachhochschulstudium mit sozialpädagogischem Unverstand am Schicksal hilfloser Kinder zu bereichern!
Ekelhaft."
http://www.xn--vterwiderstand-5hb.de/index.php/20-startseite/299-streit-ums-sorgerecht
Obwohl teilweise makaber -
ein entlarvender TV-Beitrag
Die erste Zensurattacke gegen die Website ist Vergangenheit.
"Wir haben Sie hiermit aufzufordern, die Homepage binnen 3 Tagen vollständig zu löschen."
meinte im Mai 2014 ein Anwalt.
Acht Monate später ist die Homepage weiter im Netz und die Zugriffszahlen steigen.
Eine eingebildete Namensnennung diente der Inszenierung eines Gerichtsverfahrens.
Der Verfügungsklägerin gelang es dem Vater ihres Kindes finanziellen Schaden zuzufügen.
Eine Berliner Amtsrichterin schuf zitierfähige Juristenprosa.
Ein von Sorgerechtapartheid.de beauftragter "Fach"anwalt versäumte die Berufungsfrist.
So kam eine juristische Stümperei zur nächsten und erlangte "Rechtskraft".
Jetzt suhlen sich Juristen in der zerschlissenen Geldbörse des Websitebetreibers.
Was hat die Aktion eines Elternteils gegen den anderen nun gebracht?
Gibt es keine effektiveren (Falsch-) Beschuldigungen?
Dazu eine kleine Plauderei am Kamin auf der Seite "Meine Meinung".
Die Homepage kann sich nun wieder ihrem Kernthema widmen.
29.01.2015
... von Privilegien und Multiorganversagen
Erstellt am Sonntag,
18. Januar 2015 16:30
von Gert Bollmann oder
... da wandte der Herr sein Antlitz von ihnen und weinte bitterlich!
als Fortsetzungsbeitrag zu "von Stümpern und Dilettanten"
Gastbeitrag unter:
zum konkreten Fall siehe ausführlich auf Seite "Contra" dieser Homepage unter "zu 6."
Berufung zurückgenommen
Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 09.Oktober 2014 zur Geschäftsnummer 102 C 1005/14 (einstweilige Verfügung gegen sorgerechtapartheid.de , siehe Seite "Dokumente" unter Ziffer 3) wurde mit Schriftsatz des beauftragten Anwalts vom 12.Januar 2015 an das Landgericht Berlin wegen Versäumnis der Berufungsfrist zurückgenommen.
Wie es zu diesem unsäglichen Ende eines von einer Kreidekreismutter initiierten, willkürlichen Verfahrens kam wird demnächst auf der Seite "Contra" dieser Homepage dargestellt.
Ungeachtet dieser Entwicklung bleibt sorgerechtapartheid.de online und ich werde mich auch künftig zu meiner nichtehelichen Tochter Lisa bekennen und meinen Namen
Gert Bollmann weiterhin benutzen.
14.Januar 2015
Der lange angekündigte Kommentar zum Beschluss des Familiengerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 13.Mai 2014 ist auf der Seite "Dokumente" unter Ziffer 2 eingestellt.
13.Januar 2015
Vorschau 2015
01.Juni. Internationaler Kindertag
Über dem Gerichtsbezirk Berlin geht strahlend die Sonne auf.
Es ist Montag. Für die meisten Hauptstädter der Start in eine neue Arbeitswoche.
Auch das imposante Verwaltungsgebäude des Familiengerichts am Halleschen Ufer wirkt nach dem Wochenende wieder belebt. Reinigungskräfte, Sicherheitspersonal und Justizangestellte des einfachen Dienstes sind bereits vor Ort wenn Richter und Richterinnen eintreffen und sich in schwarzen Stoff hüllen. Vor allen liegt eine erneute Woche des (ideologielastigen) Tätigwerdens für das Kindeswohl - glauben,meinen,hoffen sie, allerdings ohne Wissen, was denn das ominöse Wohl des Kindes sei.
Wenige Stunden zuvor endete das am 13.Mai 2014 vom Familiengericht gegen meine minderjährige Tochter verhängte Kontaktverbot (siehe auf Seite Dokumente dieser Website unter Ziffer 2).
Das Gericht in Person der Richterin am AG Frau Dr. Stephanie Wahsner meinte vor Jahresfrist, dass der Ausschluss des Umgangs für die Dauer eines Jahres erforderlich sei.
Eine nachvollziehbare Begründung blieb das Gericht schuldig, aber Willkürmaßnahmen bedürfen dieser bekanntlich ja auch nicht. Zum Nachteil der am Verfahren nicht beteiligten Deutschen Post untersagte die Richterin, quasi als flankierende Maßnahme der Eltern-teilentfremdung und als "Schutz"maßnahme für die Zwölfjährige, den Briefkontakt mit dem Vater.
Der Ausschluss des Umgangsrechts des Kindes ist am Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg offensichtlich so beliebt wie die Beachtung von Artikel 1 Grundgesetz durch die gesamte deutsche Richterschaft.
In den zehn Jahren des familiengerichtlichen Versuchs der Wahrnahme meines grundgesetzlich geschützten Elternrechts habe ich die Praxis der Unantastbarkeit der Würde eines nicht-ehelichen Vaters hautnah erlebt.
Sofern einem Vater überhaupt eine Würde zugestanden wird so bleibt diese unangetastet, weil Juristen, Richterinnen, Psychologen, Jugendamtangestellte, Verfahrenspfleger und andere Kindeswohlfeinde und vom Elternkonflikt Profitierende auf ihr einen wahren Veitstanz bei der Vaterentsorgung aufführen. Das Kindeswohl als Goldenes Kalb. Auf der Strecke bleiben zumeist Kind und Vater.
Am 01.Juni 2015 endet die direkte gerichtliche Schädigung meiner Tochter durch das Familien-gericht Tempelhof-Kreuzberg - die durch den Wohnelternteil hat Bestand.
Die Folgen des gerichtlichen Missbrauchs wirken fort.
Wäre Elternentfremdung,als besonders perfide Form des Kindesmissbrauch,ein Straftatbestand - manch` Richterin müsste sich vor Kollegen strafrechtlich verantworten (auch,weil Unwissenheit und fachlich fehlende Qualifizierung nicht von Schuld entbinden).
Der 01.Juni 2015 hält zudem ein familiengerichtliches Schmankerl der besonderen Art bereit.
Ich meine, dass die vom Gericht mit seinem Beschluss vom 13.Mai 2014 erbrachte Leistung nunmehr auch unter der von Frau Richterin am AG Dr. Stephanie Wahsner geäußerten Hoffnung zu beurteilen ist.
"Es bleibt zu hoffen, dass es den Kindeseltern in dieser Zeit gelingt, ihre Kommunikation zu verbessern. Denn es steht zur Überzeugung des Gerichts gleichsam fest, dass wenn sich den Kindeseltern endlich eine angemessene Gesprächsebene öffnet, die die Kindesmutter nicht verletzt, sich mit der Kindesmutter auch L. Umgängen öffnen könnte." (zitiert aus dem Beschluss des AG Tempelhof-Kreuzberg vom 13.05.2014 zu 133 F 14209/13,letzter Absatz, siehe auch Seite Dokumente)
Wird hier kompaktes Fachwissen oder ein Offenbarungseid richterlicher Unfähigkeit belegt?
Mit meinem Erste-Hilfe-Wissen als Kraftfahrer würde ich nie eine Operation am offenen Herzen durchführen. Warum Vertreter der Jurisprudenz ein anderes Selbstvertrauen an den Tag legen ist für mich einzig mit der gewohnheitsmässigen Überheblichkeit dieser Berufsgruppe erklärbar.
Vielleicht sollten Richterinnen an Familiengerichten künftig nur noch Hoffnung verkünden und Wünsche äußern statt kindesfeindlich zu handeln. Die Hoffnung auf das außerirdische Paradies wird immerhin auch bereits seit mehr als 2000 Jahre verkündet...
Worauf sich die richterliche Hoffnung im Vorliegenden stützt ist so unklar wie die Unverletzlichkeit des mütterlichen Wohlergehens oder das Wie der Öffnung einer "angemessenen" Gesprächsebene. Mütterideologisch-parteiisch ist der Umgangsausschluss zweifelsfrei.
Am 01.Juni 2015 wird die Frau, die das gemeinsame Kind geboren hat (mit Verweis auf die gegen Sorgerechtapartheid.de erlassene einstweilige Verfügung muß eine derart verkorkste Formulierung benutzt werden) mit mir Kontakt aufnehmen, um Absprachen für die gemeinsame Ausübung verantwortungsvoller Elternschaft zu treffen; die gemeinsame elterliche Sorge und sogar die Übernahme eines Großteils der Kindbetreuung durch den Vater bis hin zum sogenannten Wechselmodell sind in greifbare Nähe gerückt - oder etwa nicht, sehr geehrte Richterinnen und Richter an den Familiengerichten ?!
Wird auch 2015 ein weiteres Jahr der Ungleichbehandlung von Eltern durch die Justiz, die Aufrechterhaltung staatlicher Sorgerechtapartheid ?!
Meine Hoffnung auf ein Ende der Diskriminierung nichtehelicher Väter und ihrer Kinder ist vergleichbar mit der irrationalen Hoffnung die die Richterin am Amtsgericht äußert - ein frommer Wunsch ohne Chance auf Verwirklichung, nur das Richter nicht für die Verkündung von Hoffnung und Beihilfe zum Kindesmissbrauch besoldet werden...
B
Wieviel Bullshit versteckt sich in diesen Text der juristische Termini und Zitate nutzt?
Laut www.blablameter.com:
Bullshit-Index :0.27
Ihr Text zeigt erste Hinweise auf 'Bullshit'-Deutsch, liegt aber noch auf akzeptablem Niveau.
25.Dezember 2014 - aktuelle Zahlen finden Sie auf der Seite "feedback"
a.) Neuer Kommentar auf Seite " über mich"
b.) In dem anhängigen einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sorgerechtapartheid.de wird die Berufungsbegründung zum 15.Dezember 2014 eingereicht.
11.12.2014
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren zum Geschäftszeichen 102 C 1005/14 wurde gegen das am 09.10.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee (siehe Homepageseite Dokumente unter 3.) form- und fristgerecht Berufung beim Landgericht Berlin eingelegt.
14.11.2014
Ankündigung
Zum Jahrestag des Mauerfalls wird auf der Homepageseite MM (meine Meinung) von mir ein Essay zu familienpolitischen Aspekten eingestellt.
Aufgrund von gerichtlichen Auseinandersetzungen ist hier eine Verzögerung eingetreten.
Sorgerechtapartheid.de bleibt allerdings online .
Zunächst ist beabsichtigt den Aufbau der Seite abzuschließen.
Die Entscheidung einen Blog zu betreiben steht noch aus.
Deshalb ist bislang auch keine Kommentarfunktion geschaltet.
Meinungen zur Homepage und zum angekündigten Essay können z.Zt. über die im Impressum genannte Mailadresse übersandt werden.
Gert Bollmann
05.November 2014
.
Jetzt online
24.10.2014
neuer Kommentar auf Seite "über mich"
Lesens(hörens)wert: http://vafk-karlsruhe.de/article74-Eingriffe-des-Staates-in-die-Familie
Eine lesenswerte und aktuelle Zusammenstellung von Franzjörg Krieg zur Thematik dieser Homepage ist zu finden unter
http://vafk-karlsruhe.de/article73-Erfahrungen-mit-der-Sorgerechtsreform-im-VAfK-Karlsruhe
"...dass unter den derzeit herrschenden Bedingungen das familiengerichtliche Procedere zur Gemeinsamen Sorge zum „Mühlespiel mit Fallenstellen“ verkommen sei."
"Eine OLG-Richterin erklärte mir einmal, dass Familienrichter nicht dazu da seien, Mütter zu sanktionieren."
und
"Wer Eltern gesetzlich zu einer Vorgehensweise zwingt, die allein mit den Defiziten des Sorgepartners spekulieren muss, transportiert ein defizitäres Familienbild."
11.10.2014
Das am 09.10.2014 verkündete Urteil des AG Pankow/Weißensee wurde heute zugestellt.
Auszug:
... für Recht erkannt:
Die einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 26.08.14 - 102 C 1005/14 - wird bestätigt, bezüglich des Tenors zu 1 a) mit der Maßgabe, dass es statt "sorgerechtsapartheid.de" richtig "sorgerechtsapartheid.de" heißen muss und statt unter "voller Namensnennung der Antragstellerin" richtig "unter Nennung der Initialen der Verfügungsklägerin und Bezeichnung der Verfügungsklägerin als Kindesmutter unter gleichzeitiger namentlicher Ausweisung des Verfügungsbeklagten als Vater der gemeinsamen Tochter"
Die Kosten des Verfügungsverfahrens bzw. des Rechtsstreits hat der Verfügungsbeklagte zu tragen."
Auszug Ende
Zunächst wird nach Maßgabe des Urteils verfahren und die Homepage entsprechend geändert.
Einstellung des Urteils auf Seite "Dokumente" unter 3.
In eigenem Namen
Das Positive vorab.
Sorgerechtapartheid bleibt online,
obwohl diese Homepage ein Namensproblem hat," denn jeder der weiß, dass der namentlich auf der Internetseite "sorgerechtapartheid.de" ausgewiesene Beklagte der Vater der gemeinsamen Tochter der Parteien ist, kann sofort den Rückschluss ziehen, wer mit den Initialen gemeint ist, so dass der Verfügungsbeklagte dadurch höchst persönliche Bereiche der Verfügungsklägerin betreffend der elterlichen Sorge und den Umgang mit der Tochter der Allgemeinheit öffentlich macht."
Tja, was nun?
Laut § 5 TMG bin ich verpflichtet im Impressum meinen Namen anzugeben.
Mein Name ist nicht Bond.
Ich nutze künftig für mich auf den Seiten der Homepage das B und für die Beteiligte die Buch-staben Y.Y. (Die rechtlichen Vorgaben laut TMG werden im Impressum umgesetzt.)
Hoffentlich muss nicht auch noch das Bild von mir und "meinem" Hund Sunny entfernt werden, weil jedermann der den Terrier kennt, sofort auf das Herrchen und seine Vaterschaft schließen kann...
Erst ausgegrenzt - dann als Vater entsorgt - und nun mundtot gemacht?
Zumindest war das Verfahren für das in Arbeit befindliche Buch hilfreich...
Berufung wird geprüft
B
08.10.2014
"In Deutschland kann man, statt einen Prozeß zu führen, ebenso gut würfeln."
(Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger, Karlsruhe, Deutsche Richterzeitung,9/82,S.325)
Der mir aufgezwungene Rechtsstreit kennt bereits jetzt, obwohl das Amtsgericht für kindschafts-rechtliche Angelegenheiten nicht zuständig sein dürfte, nur einen Gewinner -
den Advokaten der Verfügungsklägerin.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde auf den 09.Oktober 2014, 9:05, Saal 209 anberaumt.
Sachstand zur einstweiligen Verfügung gegen Sorgerechtapartheid
02.10.2014
...nun wurde wieder viel Papier beschrieben.
Vieles behauptet.
Nichts belegt.
Kontradiktorische Schriftsätze eben.
"Organe der Rechtspflege", wie sich das juristische Eskalationspersonal gern selbst bezeichnet, haben es nicht anders gelernt.
Pikanterweise wurden die anwaltlichen Schriftsätze erst im bzw. nach dem Termin übergeben/zugestellt.
Der Termin beim Amtsgericht Pankow/Weißensee selbst dauerte nur wenige Minuten und bestand im Wesentlichen aus der Wiederholung der bekannten Positionen, wobei die Verfügungsklägerin nunmehr den Namen der angegriffenen Homepage berichtigte und statt der behaupteten vollen Namensnennung jetzt die Nutzung der Initialen monierte.
Aber, das sind ja nicht die einzigen Unrichtigkeiten die zum rechtswidrigen Erlass der einstweiligen Verfügung vom 26.08.2014 führten.
Der Verweis des Advokaten S. auf Aktualisierungen von Sorgerechtapartheid.de nach dem Erlass der einstweiligen Verfügung vermögen nicht darüber hinweg zu täuschen, dass bis zum heutigen Tag kein ordnungsgemäßer Verfügungsantrag vorliegt da weder ein Verfügungsanspruch noch ein Verfügungsgrund belegt sind.
Die Behauptung des Verfahrensbevollmächtigten der Mutter des gemeinsamen Kindes das "...das Ziel des Antragsgegners in erster Linie (darin besteht) die Antragstellerin "an den Pranger " zu stellen und hierdurch Druck auf sie auszuüben." erscheint ja nun doch Grimmschen Märchen entliehen.
Dem Rechtsgelehrten sollte wohl bekannt sein, dass an einem mittelalterlichen Pranger Bestrafte gefesselt und öffentlicht vorgeführt wurden.Seine Mandantin hingegen ist nicht bestraft,vielmehr hat sie in den vergangenen zehn Jahren in Umgangs-und Sorgerechtsverfahren durchweg obsiegt und kann somit nicht an einen Pranger gestellt werden,oder ?!
Nunmehr bleibt die erstinstanzliche Entscheidung abzuwarten ...
Einstweilige Verfügung gegen Sorgerechtapartheid
Termin zur Güteverhandlung und zur mündlichen Verhandlung anberaumt zum 02.Oktober 2014
( siehe Seite "Bilder" der Internetseite mit einem Zitat des richterlichen Hinweises und erneuter Stellungnahme Sorgerechtapartheid.de )
================================
Ein durchaus gelungener Artikel mit interessanter Meinung
http://www.das-maennermagazin.com/blog/ein-guter-vater-kaempft-ums-kind
============================================================
Gegen die einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 26.August 2014 wurde mit Schriftsatz vom 18.September 2014 Widerspruch eingelegt (siehe Seite "Bilder")
=================
Geburtstagsglückwünsche
Liebe L.!
Auf diesem etwas ungewöhnlichen Weg gratuliere ich Dir von ganzem Herzen zu Deinem 12.Geburtstag.
Verleb´einen schönen Tag !
Für das nächste Lebensjahr, auf dem Weg vom Kind zum Teenager, wünsche ich Dir alles erdenklich Gute, Lernfreude, Neugier und Erfolge in der Schule!
Hinterfrag´ die Welt und entdecke hinter der Erscheinung deren Wesen!
Nimm Dir Zeit für Hobbys und hab´Spaß, Verstehen und Abenteuer mit Deinen besten Freundinnen der Welt!
Deine Gesundheit möge so stabil sein, dass Du nur zu Routineuntersuchungen den Doc besuchen musst!
In Liebe
Dein Papa B. und Deine väterliche Familie
Wir haben mehr gemeinsam als Geburtstage im September...
Berlin,2014
Glückwünsche über das Internet versenden?
Einen Link als Gratulation schicken?
WhatsApp nutzen?
Warum nicht ?
Immerhin vergißt das Netz nicht und es entsteht der Anschein modernen, zeitgemäßen Handelns.
Einfach cool !
Einfach cool ?
Doch wie meist, so auch hier, hat der Teufel am Detail gebastelt und es gilt hinter dieser Form der Gratulations-und Glückwunschübermittlung deren Wesen zu erkennen.
" Alle Wissenschaft wäre überflüssig, wenn die Erscheinungsform und das Wesen der Dinge unmittelbar zusammenfielen" - Karl Marx,Kapital III,MEW 25,825.
Ob nun die Juristerei keine Wissenschaft oder bestenfalls ein Handwerk ist, wie Kurt Tucholsky ("Das Recht in Goethes Faust",in:"Die Schaubühne"Nr.32,14.08.13,S.775) schrieb, mag dahingestellt bleiben.
Wer jedoch festlegt
"Auch Briefkontakte zwischen dem Kindesvater und L. sind als vorliegend nicht geeignete Form der Wiederanbahnung des Kontaktes zwischen den Kindern und ihrem Vater nicht zuzulassen."
(siehe Beschluss AG Tempelhof-Kreuzberg vom 13.05.2014 zu 133 F 14209/13, veröffentlicht auf der Seite "Dokumente" dieser Homepage) darf sich nicht wundern, wenn handwerkliche Fähigkeiten angezweifelt werden und sich die Frage aufdrängt, ob die richtige Berufswahl getroffen wurde.
Und so sind wir wieder bei "meinem" Fall und dem Thema dieser Homepage und der gewaltsam aufgezwungenen (verzweifelten) Art der "Übersendung" von Geburtstags-glückwünschen.
Müssig zu erwähnen, das eine geeignete Formen der Wiederanbahnung des Kontaktes zwischen meiner Tochter und mir vom Familiengericht weder benannt noch angeordnet wurde. "Es bleibt zu hoffen, dass es den Kindeseltern gelingt, ihre Kommunikation zu verbessern ."(Zitat:ebenda)
Coolness der Art und Weise der Gratulation übers Internet hin oder her,
das direkte und persönliche Überbringen der Glückwünsche, vielleicht sogar mit einer liebevollen Umarmung, hat eine tausendfach größere und emotionallere Wirkung
- aber gerade das soll verhindert werden um den eigenen Narziss und die Mütterideologie durchzusetzen.
Mit dem Begriff des Kindeswohls hat dies freilich nichts gemein.
Dafür aber mit dem von der Bananenrepublik
Natürlich fallen fernab deutscher Befindlichkeiten nicht nur Reissäcke um.
Vielfach erleiden Menschen tagtäglich in kriegerischen Auseinandersetzungen einen gewaltsamen Tod, werden Kinder von Granaten und Bomben, von Waffen, die hier produziert wurden, zerrissen.
Was ist dagegen schon das unprofessionelle, kindeswohlfeindliche Handeln deutscher Familienrichter ?
Es ist und bleibt ein Verbrechen,
auch wenn im Strafgesetzbuch der Straftatbestand der Elternentfremdung, als psychischer Kindesmissbrauch, noch keinen Eingang fand.
Das Trauma des Erleidens des Vaterverlustes und die dauerhafte "Einweisung" des Kindes in den Haushalt einer indoktrinierenden Mutter - in der Berliner Familiengerichtsbarkeit scheint kein Paradigmenwechsel in Sicht.
Grüße übers Internet - auch wenn sie jetzt nicht "zugestellt" werden - sie sind für die Zukunft gespeichert...
(Was Juristinnen und Schwägerinnen derzeit, u.a. auch zum Sorgerecht,verlauten lassen lässt auch für die Zukunft kindeswohlferne- und feindliche, väterentsorgende Beschlüsse erwarten ...
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=45322
http://www.das-maennermagazin.com/blog/leutnant-dino-bei-maischberger )
Papa Gert
Berlin, 16.September 2014
zugestellt am 09.September 2014 (kein Freitag)
Auszug:
"...
gegen
den Herrn
Straße xxxxxxxx, xxxxx Berlin
Antragsgegner
wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen besonderer Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, gemäß §§ 935 ff.,91 ZPO i.V.m. § 1004 BGB analog und aus den zutreffenden Gründen der Antragsschrift vom 8.8.14, weil bereits die einmalige Verletzung des Persönlichkeitsrechts inklusiv des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die Wiederholungsgefahr indiziert, so dass die Eilbedürftigkeit zu bejahen ist, angeordnet:
1.Dem Antraggegner wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt,
a) auf der vom Antragsgegner betriebenen Internetseite "sorgerechtsapartheid.de" unter voller Namensnennung der Antragstellerin über die vor dem Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg mit der Antragstellerin geführten Verfahren betreffend den Umgang mit der gemeinsamen Tochter L und betreffend die vor dem Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg bezüglich der gemeinsamen Tochter L. geführten Verfahren ( Aktenzeichen: 133 F 5076/13, 133 F 14209/13, 133 F 21302/09, 133 F 21963/12, 14 UF 186/12, 19 UF 120/13 ) betreffend die elterliche Sorge zu berichten;
b)...;
c)...;
d).... " (Auszug Ende.Der gesamte Beschluss wird auf der Seite "Bilder" eingestellt.Bitte hier nach unten scrollen.)
Kommentar:
Eine Internetseite mit dem Namen "Sorgerechtsapartheid.de" wird von mir nicht betrieben.
Die einstweilige Verfügung ist die Fortsetzung der sorgerechtlichen Diskriminierung mit anderen (rechtlichen) Mitteln.
Es ist der Versuch der Entfremdungstäterin sich mit Blick auf die Zukunft als Opfer zu inszenieren und die väterlichen Bemühungen für das Wohlergehen des gemeinsamen Kindes zu diskreditieren.
Seit zehn Jahren obsiegt die getrennterziehende Mutter in sämtlichen familiengerichtlichen Verfahren betreffend Umgang und elterlicher Sorge.
Dafür kann sie letztlich nix.
Sie ist nützlich.
Mütter-und genderideologisch
und,
ihr Handeln sichert Arbeitsplätze und Honorare.
Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung von Anwälten (für die Mutter) ist routinierte Praxis der Familiengerichtsbarkeit.Partielle mütterliche Erziehungsunfähigkeit stellt keinen Hinderungsgrund dar.
Mit anwaltlicher Beihilfe nutzte der Wohnelternteil das Gewaltschutzgesetz, war mit Strafanzeigen wegen gefühlter Ehrverletzungen erfolgreich.
Die Mutter des gemeinsamen Kindes sperrte mein Konto und pfändet Teile des Gehaltes.
Beschwerden beim gemeinsamen Arbeitgeber führten zu meiner mehrfachen Versetzung.
Gerichtsvollzieher und Mitarbeiterinnen der Kosteneinziehungsstelle der Justiz (was für ein feines Wort für Justizkasse) "jagen" mich.
Meine nichtehelicheTochter hasst mich.
Bereits in jungen Jahren musste sie das Trauma des Vaterverlustes erleiden.
Das Eltern-Entfremdungssyndrom (Parental Alienation Syndrome PAS) ist auch heute noch eine an vielen deutschen Familiengerichten unbekannte oder geleugnete psychische Erkrankung bei Kindern, wenn sie gegen den nicht betreuenden Elternteil instrumentalisiert werden.
Indoktrination und Entfremdung des gemeinsamen Kindes - eine vorliegend rundum gelungene Erfolgsgeschichte.
Manch Kreidekreismutter feiert derartige Erfolge bei der Sicherung des Eigentums Kind und lacht sich fast tot bei dem Gedanken wie einfach es ist Roben zu bespaßen und vorzuführen.
Sie hat das Kind - zahlen muss er.
Das Kind als Antidepressivum und lebenssinnstiftendes Subjekt für Narzisstinnen?
Frauen als das friedfertigere und bessere Geschlecht ?
Nun scheint es jedoch so, als hätte das dauerhafte Ausspielen der Trumpfkarte "Opferabo getrennterziehende Mutter" ein bissel den Blick versperrt .
Die von mir betriebene Internetseite hat keine Mutter-an-den-Pranger-Funktion obwohl Kreidekreismütter aufgrund der massiven Förderung durch Justiz und professionelle Familienzerstörer nicht zu den seltenen Spezies gehören .
Im Elternkonflikt ist die Mutter zwar eine der streitauslösenden Personen - doch im weiteren Verfahren nur "Beiwerk und Mittel" der Familiengerichtsbarkeit und ihrer Helfer, keineswegs Hauptperson.
Bereits aus diesem Grund wurde der volle Name der Mutter nicht genannt.
Sorgerechtapartheid.de ist keine Abrechnung mit der Mutter der gemeinsamen Tochter.
Sorgerechtapartheid.de prangert ein unmenschliches System an das Eltern (meist Väter) selektiert, Kinder gewaltsam von Eltern trennt und psychisch missbraucht.
Die vom Anwalt der Mutter selbst vorgelegten Unterlagen (Kopien der Internetseite Sorgerechtapartheid.de vom 08.08.14) bestätigen den Vorwurf und das Antragsbegehren nicht. Die vorgelegten Unterlagen zeigen gerade, dass die Veröffentlichungen betreffend Mutter und Kind (der Zielsetzung der Homepage entsprechend) anonymisiert sind und zudem auf der Seite "Das Buch" geänderte Namen angekündigt sind. Ergänzend bleibt der Hinweis auf das Impressum.
Tja, und obwohl noch nicht Ostern ist:
Meine Suche nach einer vollen Namensnennung war bislang nicht erfolgreich.
Schade, dass ich meine Freistellungsphase der Altersteilzeit nicht für erweiterte väterliche Betreuungsobliegenheiten für das gemeinsamen Kindes nutzen kann und stattdessen erneut mit Gerichtsverfahren belastet werde, sich die Fertigstellung der Homepage und des Buches "...herausgekegelt." etwas verzögern kann....
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Liebe Leser dieser Seite!
Solltet Ihr eine Klarnamennennung der Mutter, sie heißt.. ach sorry!, finden, teilt mir das bitte unter papagert@web.de mit.
Danke!
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
"behutsamer"" Kindesmissbrauch ?
Das Unwort des Jahrzehnts?
Eigentlich erhalte ich gern Post.
Es gibt Post die Mann (und Frau) vergeblich erwarten.
Es gibt Post die man nicht braucht.
Und es gibt Post die man nicht vergißt, weil sie den Zeitgeist verkörpert und Kultstatus erlangt.
Zu den aussichtslosen Erwartungen gehören zweifelsfrei Antworten, Stellungnahmen und ernsthafte Auseinandersetzungen der aktiven Familiengerichtsbarkeit auf offene Briefe entsorgter Väter in denen diese "ihre" Richterinnen mit kontroversen Aussagen, Unwahrheiten und dem Leid der Kinder konfrontieren.
Die Post, die man nicht braucht, kommt erfahrungsgemäß stets zum Wochenende. Auch ein Aufkleber "keine Werbung" vermag einen Briefkasten vor dem Füttern mit Gerichtspost nicht zu bewahren.Zuletzt machte ich diese Erfahrung mit der Zustellung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
(Für Interessenten habe ich den Inhalt dieser Postsendung auf der Seite "Bilder" dargestellt.
Mit dem Ende der DDR haben sich naturgemäß Zensurwünsche nicht in Luft aufgelöst.Und über die einzig motivationsfördernde, von den Organen der Rechtspflege organisierte "Krötenwanderung" - der Geldtransfer in anwaltliche Börsen - brauche ich mich hier nicht einzulassen.)
Gestern fand ich in meinem Postfach eine Mail die sicher als unvergeßlich einzustufen ist.
Sie befasst sich mit dem Thema dieser Homepage und scheint Kultstatus erlangen zu wollen.
Unter der Überschrift Neues Sorgerecht wird nur "behutsam" umgesetzt berichtet der Verein Väteraufbruch für Kinder von einem ersten Erfahrungsaustausch über die Neuregelung für nichteheliche Väter zur Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts vom 19.06.2013.
Zutreffend wird festgestellt, dass die Sorgerechtsreform des vergangenen Jahres nicht im Einklang mit dem Grundgesetz steht.Was nun allerdings die "behutsame" Umsetzung einer Grundrechtswidrigkeit durch Richter und ihre Helfer darstellt mag jeder Aufgeweckte selbst beurteilen.
Während in "meinem" Fall die geeinte schwarze Phalanx und die von ihr finanziell abhängigen Professionen weiter ungestört und gewohnheitsmässig Menschenrechtsverletzungen begehen, ich verweise auf die von mir veröffentlichten familiengerichtlichen Umgangs-und Sorgerechtsbeschlüsse allein der letzten 15 Monate und die Zensurattacke gegen Sorgerechtapartheid.de, scheint der deutschlandweit mitgliederstärkste Väterverein die jetzige Generation entfremdeter Kinder und entsorgter Väter bereits abgeschrieben zu haben, indem er handzahm um eine "wissenschaftliche Begleitforschung" bittet.
Eine wissenschaftliche Begleitforschung zu Grundrechtsverletzungen statt Schluß mit dem Spuk?
Als entsorgter Vater eines entfremdeten Kindes bleibt mir die zynische Frage:
Was ist der Unterschied zwischen dem familiengerichtlich angeordneten Missbrauch meiner Tochter vor dem Mai 2013 und danach? Gibt es heute etwa einen "behutsamen Kindesmissbrauch"?
03.September 2014
Zum Artikel:
http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews[tt_news]=17039
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anmerkung in eigener Sache:
Durch irgendwelche technischen oder meine Fehler wurde ein Großteil der Homepage Sorgerechtapartheid.de gelöscht bzw.überschrieben.In den nächsten Tagen werde ich versuchen dies zu beheben.Zum Glück hat der Bevollmächtigte der Mutter der gemeinsamen Tochter im Rahmen der Antragstellung auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sämtliche Seiten kopiert, sodass eine Wiederherstellung problemlos möglich sein sollte.
G.B.
Glücks-
momente
Während Berliner Apartheidrichter meine mdj.
nichteheliche Tochter isolieren und größten
seelischen Schaden zufügen,
mich als Vater würdelos entsorgen,
sich vor der Kreidekreismutter in reaktionärer
Ideologie suhlen und sich immer weiter von
natürlichen Lebensbezügen entfernen,
geht das Leben im advokatenfreien
Bereich der Familie mit freudigen
Ereignissen unbeschwert
weiter.
Im Abstand nur weniger Wochen machten meine beiden ehelichen Töchter meine Frau und mich erneut zu glückliche Großeltern.
Nach "doppelten" Kaiserschnitt, Bangen und Hoffen: beide Kinder gesund, beide Mütter wohlauf, beide Väter stolz,
- na, und erst die Omas und Opas....
ALLEN KINDERN BEIDE ELTERN
dieses Glück soll euch, Maggie und Ayse,
dauerhaft erhalten bleiben.
Auf ein langes und glückliches Leben.
Juni/Juli 2014
Post vom Familiengericht
Eine offene Antwort auf einen offenen Brief ?
Wohl kaum !
Dafür aber eine Geschwindigkeit (erstellt bereits einen - ! -Tag nach Übersendung des offenen Briefes) die nicht einmal das Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen fordert.
Wäre das doch auch in Umgangs-und Sorgerechtsverfahren der Fall...
"Sehr geehrter Herr ....,
in der Familiensache betreffend das Kind
L.,
wird auf Ihre E-Mail vom 22.06.2014 an den Dienst-Account der Richterin darauf hingewiesen, dass diese keine offizielle Anschrift für Verfahrensschriftsätze der Beteiligten ist. Sie werden gebeten, weiteren Schriftverkehr an diesen Account zu unterlassen. Eventuelle weiterer Schriftverkehr dorthin wird gelöscht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wahsner
Richterin am Amtsgericht
Beglaubigt
Malewski
Justizbeschäftigte "
(Zitat Ende. Ausdruck,Grammatik und Rechtschreibung wie im Brief, gewohnheitsmäßig keine Unterschrift der Richterin)
Offener Brief an die Richterin am Amtsgericht Dr.Stephanie Wahsner u.a..
veröffentlicht auf der Seite Dokumente
Berlin,im Juni 2014
29.Mai 2014
Himmelfahrt
meiner tochter
verboten
boykottiert
zensiert
ausgeschlossen
entfremdet
entsorgt
diskriminiert, stigmatisiert, kriminalisiert
belogen
beleidigt
verleumdet
entrechtet
abgezockt und gejagt
willkür und schikane der schwarzen pest ausgesetzt
bin ich immer noch und künftig
zuverlässig und verantwortungsvoll
in liebe
für dich, mein kind, präsent und da
dein vater - dein anderer Elternteil
26.Mai 2014
Es ist nicht so, dass mich Berliner Familienrichterinnen noch überraschen können.
Eine weitere Begriffsprägung, angelehnt an den des Buskeismus, ist bei "meiner" Richterin jedoch (noch) nicht angezeigt.
In dem seit August 2013 anhängigen Umgangsverfahren, welches die Vertretungsrichterin am LG Wiebcke Hückstädt-Sourial erfolgreich verschleppt hat, entschied Frau Richterin am AG Dr. Wahsner nun doch relativ zügig.
Nicht etwa das sie konfliktlösungsfördernd tätig wurde - das hätte wahrlich noch gedauert.
(Ich verweise nur auf das vorhergehende, sich drei Jahre hinschleppende Entfremdungsverfahren -133 F 21302/09 - in dem das Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen vollendet karikiert wurde...siehe Seite Historie)
Aber wenn das Kind zur Ruhe kommen soll...und der Vater stört...dann wird schon mal der Sachverhalt passend gemacht und getrickst.
Die Juristenprosa erscheint klug und zeitgemäß, ist allerdings verquast und holprig in Logik und Begründung.
Im Wesen ist sie altbacken und gewohnheitsmässig reaktionär und das (erneute) Verbot der Beziehungspflege bis zum 31.Mai 2015 (warum nicht bis zum 18.Geburtstag??) ist zugleich eine von Arroganz und Machtmissbrauch geprägte Bankrotterklärung der Roben und ihrer schmarotzenden Helfer.
Ein Triumph des (Kindes-)Willens ? Sicher nicht !
Das Anbeten der Meinungsäußerung eines indoktrinierten Kindes und die ihm auferlegte Entscheidung der Selektion eines Elternteils ist für mich eine besonders perfide Form des Missbrauchs Minderjähriger.
Bei der Schulpflicht,beim Nikotin-und Alkoholverbot, beim Verbot des Surfens auf S-Bahnen und des nächtlichen Herumtreibens,bei der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und vieler anderer gesellschaftlicher Normen wird das Persönlichkeitsrecht des Kindes,seine Individualität und sein Wollen als nachgeordnet angesehen.
Aber seine Eltern soll es auswählen. Was für ein Irrsinn?!!
Jahrelang leisten Richter und Helfer Beihilfe zur Entfremdung um dann, kaum ist das Kind im zwölften Lebensjahr, diesem die Verantwortung für ihr eigenes klägliches Versagen aufzubürden und eine Entscheidung gegen seine eigenen Interessen aufzuzwingen.
Auf der Seite Dokumente ist der Beschluss vom 13.Mai 2014 zum Nachlesen -- und Nachdenken eingestellt.
Als Kommentar von mir nur ein Auszug aus meinem Rechtsmittelverzicht vom 22.Mai und ein treffendes Bonmot.
Werte Frau Richterin ...
Sie haben systematisch mein Persönlichkeitsrecht verletzt und meine persönliche Ehre herabgewürdigt, indem sie mich mit dem im Höchstmaß beleidigenden Begriff des "Hurenbocks"(=altdeutsch:Kindsvater) belegten.
Mit Ihrem o.a. Beschluss verweigern Sie meiner Tochter und mir das naturgegebene Recht auf Beziehungspflege und vollenden die juristische Entfremdung des Kindes und meine Entsorgung als Vater.
Dafür tragen Sie die Verantwortung.
Ihre Endentscheidung ist brutal gegen das Kind und seinen Vater und geprägt von fehlender Menschlichkeit.
Aufgrund Ihrer manifesten väterdiskriminierenden Gesinnung, die sich auf den Corpsgeist der Standeskolleginnen im Gerichtsbezirk Berlin stützen kann, erübrigt sich für mich die Wahrnahme von (Schein-) Rechtsmitteln gegen Ihren Beschluss vom 13.Mai 2014.
.......
Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung
...
=================================================================
Die Juristen - Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte besitzen Wissens-, Deutungs- und Handlungsprivileg. Solches verleitet zu elitärem Verhalten und erleichtert dieser Berufsgruppe, sich hinwegzusetzen über Meinungen, Wissen, sogar über die Handlungsweisen der anderen. Viele Interessenskonflikte sind somit vorprogrammiert. [Buskeismus]
09.Mai 2014
Der 9.Mai 2014 war ein Freitag. In Berlin herrschte Schmuddelwetter.
Die Eisheiligen hatten die Stadt im Griff.
Am Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg versuchte die Richterin am AG Dr. Stephanie Wahsner erneut ein Umgangsverfahren -133 F 14209/13- in den Griff zu bekommen.
Mit der Familiensache war sie bereits vor ihrer Babypause längere Zeit befaßt. Damals noch als Richterin auf Probe. Mit der Aneinanderreihung von Umgangsausschlüssen mittels einstweiliger Anordnungen (rechtswidrige sogenannte Kettenanordnungen) hatte sie sich einen zweifelhaften Ruf erworben.Dennoch scheint sie ihre "Probe" bestanden zu haben und ist jetzt als Amtsrichterin an das Familiengericht zurückgekehrt.
Das Verfahren stellte sich, zumindest für mich, als ein einfaches dar.
Beide Eltern sprachen sich für den Umgang aus.
Nachweis gemäß Urteil AG Pankow/Weißensee vom 09.10.14 - 102 C 1005/14 gelöscht.
Soweit so gut - oder auch nicht.Dann lässt sich die Verfahrensbeiständin ein:
Frau Danquart erklärt:
Gemäß Urteil AG Pankow/Weißensee vom 09.10.14 - 102 C 1005/14 gelöscht
Nach diesem logikfreien Geplapper beteten die professionellen Kinderhelfer vom Jugendamt, die Beiständin und die Richterin noch einige Zeit den Kindeswillen an und forderten mich auf, der Mutter und der gemeinsamen Tochter ein Zeichen zu geben und meinen Antrag auf Regelung des Umgangs zurückzunehmen (so als könne ein Pflichtrecht am Tresen abgegeben werden), mich kindgerecht und schriftlich bei meiner Tochter zu entschuldigen (?) und zu hoffen, dass das Kind irgendwann einmal - und von sich aus - den Kontakt mit mir aufnimmt.
Ich hörte beeindruckt zu und fasste den Entschluss das gewünschte Zeichen zu geben indem ich den Antrag aufrecht erhalte und meine Homepage Sorgerechtapartheid zügig erstelle.
So kann meine Tochter jederzeit erkennen, dass ihr Vater sie nicht in Stich gelassen hat und jederzeit für sie da war.
Am Schluss der Sitzung wurde nichts geregelt (immerhin wurde der Antrag bereits am 05.08.2013 gestellt) sondern verkündet, dass eine Entscheidung im Dezernatswege ergeht.
Eilig hatte es Frau Dr. Wahsner auch als Richterin auf Probe nicht.
Das dürfte zumindest eine Kontinuitätsvariante sein -
stets gegen das Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen handeln
(wenn es gegen den Vater geht)....
====================================================
veröffentlicht im Elternforum des VAFK
Sorgerechtapartheid - Ein stinkendes Osterei vom Kammergericht
Papa Gert, 17.04.14, 20:13
In einigen Tagen jährt sich die deutsche Sorgerechtsreform erstmals.
Nicht nur im VAFK-Elternforum ist es still geworden.
Vor einigen Wochen schrieb mir Dietmar:"... derzeit ist das gemeinsame Sorgerecht für nichteheliche Väter und deren Kinder kein öffentliches Thema."
Stimmt das?
"Pünktlich" zum Osterfest habe ich heute ein faules Ei vom Kammergericht erhalten.
Mein Fazit:
Die Sorgerechtsreform ist ein grandioses Lügengebilde und das gemeinsame Sorgerecht hat weiter auf der Tagesordnung zu stehen.
Wer prüft eigentlich bei verheirateten Eltern die Kommunikationsfähigkeit wenn sie durch Geburt des gemeinsamen Kindes die gemeinsame elterliche Sorge "erlangen"?
Lest selbst!
Die Roben brauchen den Vergleich mit dem Missbrauchsskandal der katholischen Kirche nicht zu scheuen.
Ihre Beihilfe zum Kindesmissbrauch ist noch immer ein Tabuthema.
Sie reden vom Kindeswohl und verweigern zeitgleich dem schutzbedürftigen Kind rechtlichen Beistand.
Sie machen sich kein Bild vom Kind und seinen Eltern und entscheiden ohne Anhörung nach Aktenlage.
Sie lügen schamlos
-und, die Herrschaften zitieren sich zur Begründung praktischerweise sogar selbst.
-----------------------------------------------------------------------------------------
Kammergericht
Beschluss
Geschäftsnummer: 19 UF 120/13 11.04.2014
133 F 9352/13 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
In der Familiensache betreffend das Kind
L.
beteiligt
1.
Vater und Beschwerdeführer
2.
Mutter,
-Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt W.,
XXXXXXXXXXXX , Berlin -
hat der 19.Zivilsenat des Kammergerichts in Berlin als Senat für Familiensachen durch die Vorsitzende Richterin am Kammergericht Tucholski und die Richter am Kammergericht Hartung und Dr.Zivier am 11.04.2014 beschlossen:
Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 15.10.2013 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 Euro festgesetzt.
Der Mutter wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt H.W. bewilligt.
Gründe
1.Der Vater,der mit der Mutter nicht verheiratet ist, begehrt unter Abänderung zweier Beschlüsse des Familiengerichts, Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 26.01.2011 - 133 F 16582 - und vom 03.08.2012 - 133 F 12893 - in der Fassung des Beschlusses des Kammergerichts vom 12.09.2012 - 17 UF 162/12 -, die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge für L. Das Familiengericht hat den Antrag durch Beschluss vom 15.10.2013 zurückgewiesen. Zu den tatsächlichen Feststellungen und den rechtlichen Erwägungen des Familiengerichts wird auf die Gründe der Entscheidung Bezug genommen.
Der Vater hat gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt. Er ist der Auffassung, dass aufgrund der Neuregelung der elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern in § 1626 a BGB keine Gründe gegen die Herstellung des gemeinsamen Sorgerechts gegeben seien."Sorgerechtliche" Fragen seien zwischen den Eltern nicht streitig. Ferner bestehen über den Lebensmittelpunkt des Kindes bei der Mutter Einigkeit; aus dem Kontinuitätsprinzip könnten deshalb keine Bedenken gegen das gemeinsame Sorgerecht abgeleitet werden. Ihm sei sein natürliches Elternrecht auch "juristrisch" zu gewähren, zumal er nachweisbar und dauerhaft Verantwortung für L. übernommen habe. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei das gemeinsame Sorgerecht, hilfsweise das gemeinsame Sorgerecht unter Beibehaltung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts der Mutter, zu begründen. Zu den weiteren Einzelheiten des Beschwerdevorbringens wird auf den schriftlichen Vortrag des Vaters Bezug genommen. Der Vater widerspricht einer Entscheidung durch das Beschwerdegericht ohne mündliche Anhörung.
Die Mutter verteidigt den angegriffenen Beschluss des Familiengerichts. Insbesondere ist sie der Ansicht, dass die für ein gemeinsames Sorgerecht erforderliche Kommunikationsfähigkeit der Eltern nicht vorliege, was vom Vater zu verantworten sei, der eine Vielzahl familiengerichtlicher Verfahren angestrengt habe und in unangemessener Weise mit ihr kommuniziere.
II. Die gemäß §§ 58 ff. FamFG zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte Beschwerde des Vaters hat in der Sache keinen Erfolg.
1. Das Familiengericht hat die Anträge des Vaters zu Recht zurückgewiesen. Gemäß § 1626 a Abs.1 Nr.3,Abs.2 BGB neue Fassung überträgt das Familiengericht die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Bei Zugrundelegung dieses Maßstabes liegen die Voraussetzungen für die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht vor.
Auch die Neufassung des § 1626 a BGB erfordert für die Begründung eines gemeinsamen elterlichen Sorgerechts eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern. Dies setzt ein Mindestmaß an Übereinstimmung sowie eine hinreichende Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern voraus (siehe OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2013 -9 UF 96/11 - juris, ferner Heilmann, NJW 2013,1473,1474). Eine fehlende Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern im Rahmen der gebotenen individuellen Kindeswohlprüfung bleibt ein gewichtiger Grund, eine gemeinsame elterliche Sorge nicht zu eröffnen, sondern einem Elternteil die Sorge für das Kind alleine zu belassen. Denn fehlt es hieran und sind die Eltern zur Kooperation weder bereit noch in der Lage, kann die gemeinsame Sorge für das Kind dem Kindeswohl zuwiderlaufen. Tragen die Eltern ihren Konflikt auf dem Rücken des Kindes aus, kann das Kind in seiner Beziehungsfähigkeit beeinträchtigt und in seiner Entwicklung gefährdet werden. (BVerfG, Urteil vom 29.Januar 2003 - 1 BvL 20/99 - NJW 2003,955,957). Allein die Ablehnung einer gemeinsamen elterlichen Sorge durch die Mutter des Kindes soll zwar nach Ansicht des Gesetzgebers nicht die Annahme begründen, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht (Heilmann,a.a.O.). Da im Zuge einer Trennung vielfach Kommunikationsproblemne auftreten, können diese nicht ohne Weiteres zu einer ablehnenden Entscheidung nach § 1626 a Abs.1 Nr.3,Abs.2 BGB (n.F.) führen. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn auf der Kommunikationsebene eine schwerwiegende und nachhaltige Störung vorliegt, die befürchten lässt, dass den Eltern eine gemeinsame Entscheidungsfindung nicht möglich sein wird und das Kind folglich erheblich belastet würde, wenn man seine Eltern zwingen würde, die gemeinsame Sorge gemeinsam zu tragen (BT-Drucks.17/11048,S.17).
Ausgehend von diesen Grundsätzen liegen die Voraussetzungen für die Begründung eines gemeinsamen Sorgerechts - auch bei einer Beinehaltung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts der Mutter - nicht vor. Vielmehr steht aufgrund der Vielzahl der vorangegangenen Verfahren, der Stellungnahme des Jugendamtes vom 12.08.2013, der Ergebnisse der Anhörung Lisas und der anderen Beteiligten durch das Familiengericht vom 15.10.2013 sowie der Feststellungen der anderen mit dem Sorgerechtskonflikts der Eltern in der Vergangenheit befassten Spruchkörpern zur Überzeugung des Senats außer Frage, dass die Kommunikationsebene der Eltern nachhaltig gestört ist und das für die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts erforderliche Mindestmaß an Übereinstimmung nicht besteht. Der 17.Familiensenat des erkennenden Gerichts hat auf einen gleichgerichteten Antrag des Vaters in dem Beschluss vom 12.09.2012 - 17 UF 162/12 -zur Kommunikationsfähigkeit der Eltern ausgeführt:
"(bb) Das ist, wie das Familiengericht zutreffend herausgearbeitet hat, im vorliegenden Fall indessen ganz offensichtlich und ohne irgendeinen Zweifel eindeutig zu verneinen. Damit ist gleichzeitig klar, dass die Rüge des Vaters, das Familiengericht habe den angegriffenen Beschluss erlassen, ohne auf das Wohl des Kindes Bedacht zu nehmen (Beschwerdeschrift vom 09.August 2012; Bl.39), abwegig ist:
Ein erstes, deutliches Indiz ergibt sich schon aus dem Vorblatt zu der Akte. Dort sind, unter der Rubrik "frühere bzw.weitere Verfahren" ohne das vorliegende Verfahren und ohne die etwa neun Verfahren, in denen es um eine Ablehnung bzw. die Selbstablehnung eines Richters ging, seit dem Jahr 2004 insgesamt 25 Verfahren, den Umgang betreffend - allein im Jahr 2009 kam es zur Einleitung von neun Umgangsverfahren - eingetragen sowie weiter zwei Verfahren zur elterlichen Sorge sowie insgesamt vier sonstige, vormundschafts- oder kindschaftsrechtliche Verfahren. Im Anbetracht dieses Befunds und unabhängig von der Frage, von wem diese Serie von Verfahren veranlasst worden ist, ist offensichtlich, dass die Eltern in keinerlei Weise in der Lage sind, wie auch immer miteinander zu kommunizieren. Tatsächlich handelt es sich um ein hochkonflikthaftes Verhältnis, bei dem der medizinische Laie unwillkürlich an krankhafte Züge oder querulatorische Tendenzen denken muss.
Der Streit der Eltern beschäftigt inzwischen auch die Strafgerichte, von der Mutter ist unwidersprochen vorgetragen worden, der Vater sei wegen einer Vielzahl von Beleidigungen zu ihrem Nachteil vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe verurteilt worden (Schriftsatz der Mutter vom 30.Juli 2012, dort S.13;Bl.20).
Der Vater drangsaliert die Mutter in erheblichem Ausmaß mit Mails und Briefpost mit teilweise hochgradig beleidigendem Inhalt. So soll sie von ihm, ihrem unwidersprochen gebliebenen Vortrag zufolge, beispielsweise als geisteskrank oder als von nationalsozialistischem Gedankengut bzw. Erziehungsvorstellungen durchdrungen dargestellt worden sein. Die Schilderung des Mail- und Postverkehrs durch die Mutter (Schriftsatz der Mutter vom 30.Juli 2012, dort S.9ff.;Bl.16ff.) erweckt insgesamt den Eindruck, als handele es sich hierbei um eine Form des "stalkings" seitens des Vaters."
Es ist auch vor dem Hintergrund der Neufassung des § 1626 a Abs.1 BGB allein eine durchgreifende Änderung dieser Sachlage, die eine abweichende Beurteilung des Begehren des Vaters rechtfertigen könnte.Eine solche Hinwendung zum Besseren ist aber nicht ersichtlich. Vielmehr hat das Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin in dem Bericht vom 12.08.2013 ausgeführt, dass die Kommunikation zwischen den Eltern (weiterhin) nachhaltig gestört sei. Der Vater habe über viele Jahre hinweg seine Forderung, mit der Mutter in einen Austausch zu treten, durch seine herabwürdigenden schriftlichen Äußerungen über diese konterkariert, was in zahlreichen familiengerichtlichen Verfahren und einer Verurteilung wegen Beleidigung dokumentiert sei.Das Familiengericht hat bei seiner Entscheidung vom 15.10.2013 daher zu Recht maßgeblich auf die fehlende Kooperationsfähigkeit der Eltern abgestellt und dazu angeführt, dass auch der Anhörungstermin gezeigt habe, dass kein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen bestehe.
Soweit der Vater vorträgt, es gebe keine strittigen sorgerechtlichen Fragen zwischen den Eltern, rechtfertigt das vor dem Hintergrund anhaltender Streitereien keine andere Beurteilung. Es ist nicht annähernd zu erwarten, dass sich die Eltern bei einer gemeinsamen elterlichen Sorge über die in Zukunft für L. zu entscheidenden Fragen sachgerecht, konfliktfrei und erforderlichenfalls zeitnah verständigen könnten. Angesichts der Schwere des Elternkonflikts gilt das auch für den Fall, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter verbliebe und nur die gemeinsame elterliche Sorge im Übrigen begründet werden würde.
Dem Kindeswillen - sei er autonom gebildet oder nicht - kommt bei einem tiefgreifenden Elternkonflikt, wie er hier vorliegt, für die Einräumung des gemeinsamen Sorgerechts eine ausschlaggebende Bedeutung in der Regel nicht zu, weswegen das Amtsgericht von der Bestellung eines Verfahrensbeistandes (§ 158 FamFG) absehen konnte. Dies hindert allerdings nicht die Feststellung, dass die ablehnende Haltung L.s gegenüber dem Beschwerdeführer im Vergleich zu ähnlich gelagerten Konstellationen sehr stark ausgeprägt ist und letztlich die mangelnde Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern widerspiegelt. Eine Stärkung der rechtlichen Position des Vaters widerspricht dem klar geäußerten Willen des Kindes, das eine Annäherung des Vaters nicht möchte. L.hat bei der gerichtlichen Anhörung vom 15.10.2013 eindeutig erklärt, sie wolle nicht, dass der Vater über sie mitbestimmen könne. Diese Erklärung findet ihre Entsprechung in Lisas Haltung zu den Umgangskontakten mit dem Vater, denen sie nach dem Vermerk über ihre Anhörung vom 15.10.2013 ablehnend gegenübersteht. Die Haltung des Kindes ist konstant und eindeutig. Die ablehnende Einstellung L.s wird bestätigt durch den Bericht des Jugendamtes vom 12.08.2013, nach welchem der Versuch, Treffen zwischen Vater und Tochter zu organisieren, wegen der Abwehr des Kindes fehlgeschlagen ist und der gemäß Beschluss des erkennenden Gerichts vom 12.11.2012 - 17 UF 186/12 - geregelte begleitete Umgang letztlich im allseitigen Einvernehmen beendet werden musste. Die Verantwortung für diese Entwicklung weist die Beschwerdeerwiderung dem Vater zu, der sich nicht an die Regeln gehalten habe. Die Auffassung der Beschwerde, eine neuerliche "rechtskonforme, fachlich qualifizierte " Anhörung des Kindes könne zu anderen Erkenntnissen führen, teilt der Senat angesichts der konstanten Willenshaltung des Kindes nicht.
Aufgrund der eindeutigen Sachlage, die einer Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegensteht, entscheidet der Senat ankündigungsgemäß gemäß § 68 Abs.3 Satz 2 FamFG ohne Durchführung einer mündlichen Anhörung der Beteiligten. Diese hat bereits im ersten Rechtszug stattgefunden. Von einer erneuten Vornahme sind keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten; der Senat ist in der Lage, sich anhand des gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftwechsels der Beteiligten ein Bild von Art und Inhalt des Konflikts zu machen. Verfahrensfehler des Familiengerichts, die eine erneute mündliche Anhörung erforderlich machen könnten, sind entgegen der Auffassung des Vaters nicht erkennbar. Die Bestellung eines Verfahrensbeistandes gemäß § 158 FamFG war vor dem Hintergrund der klaren Sachlage, wie ausgeführt, hier nicht geboten.Es ist auch nicht ersichtlich, dass das Familiengericht bei der Anhörung L.s oder der anderen Beteiligten nicht sachgerecht verfahren ist. Vielmehr hat es L. angemessen Gelegenheit gegeben, sich zum Verfahrensgegenstand zu äußern; die Anhörung wurde ausweislich des ergänzenden Vermerks vom 17.10.2013 (Bl.79 R.d.A.) auch kindgerecht durchgeführt.
2. Die Kostenentscheidung folgt aus § 84 FamFG.
Der Verfahrenswert bestimmt sich nach § 45 Abs.1 Nr.1 FamGKG.
3. Der Mutter ist gemäß §§ 76 ff. FamFG,114 ff. ZPO Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung ihres Verfahrensbevollmächtigten zu bewilligen.
Tucholski Hartung Dr.Zivier
Ausgefertigt
Berlin,15.04.14
Kruzel
Justizbeschäftigter
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ist Euch die Sachlage auch so klar und entspricht die Juristenprosa der Wahrheit und Wirklichkeit ?
Sollte der "form halber" Verfassungsbeschwerde eingelegt werden ?
Gruß
Papa Gert
Frage: Warum hatte es Ali Baba leichter als ich ?
Antwort: Ali hatte es "nur" mit 40 Räubern zu tun..
Übrigens:Meine Tochter ist 11.Jahre alt.
Ihre Halbschwestern sind ehelich geboren und 37 bzw.32 Jahre alt...